Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Zeitpunkt des Erlasses

a) EDV-Anlage und Schreibkraft Rz. 62 Werden die vom Sachbearbeiter vorgegebenen Daten nicht von ihm selbst, sondern von einer Schreibkraft in die EDV-Anlage eingegeben, kommt es für die Frage, wann der Bußgeldbescheid erlassen wurde, allein auf das Datum des Ausdruckes des Schriftstückes an. Der Tag des Ausdrucks entspricht dann dem der Unterzeichnung des Bußgeldbescheides (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 3. Zustellung nach mehr als zwei Wochen

Rz. 65 Wird der Bußgeldbescheid mehr als zwei Wochen nach seinem Erlass zugestellt, hat nur noch die Zustellung selbst verjährungsunterbrechende Wirkung (KG DAR 1998, 449; BGH DAR 2000, 74). Ob im Falle der verspäteten Zustellung dem Erlass des Bußgeldbescheides selbst noch Bedeutung zukommen kann, sich z.B. die Verjährungsfrist gem. § 26 Abs. 3 StVG auf sechs Monate verlänge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / XVII. Wiedereinsetzung

Rz. 92 Mit Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnt die Verfolgungsverjährung neu zu laufen (OLG Stuttgart MDR 1986, 608).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Bußgeldbescheid / I. EDV-Verfahren

Rz. 22 Der im EDV-Verfahren hergestellte Bußgeldbescheid ist ohne Unterschrift wirksam (§ 51 Abs. 1 S. 2 OWiG), sofern er auf eine Verfügung des Sachbearbeiters zurückzuführen ist. Seit BGH (DAR 1997, 204) braucht diese Verfügung nicht mehr aktenkundig gemacht zu werden. Der Bußgeldbescheid ist unter der Voraussetzung, dass der Sachbearbeiter, der die Verfügung getroffen hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / F. Vorzeitige Aufhebung bzw. nachträgliche Verkürzung, § 69a Abs. 7 StGB

Rz. 37 Tatsachen, die nach Erlass des Urteils eingetreten sind, können zu einer vorzeitigen Aufhebung der Sperre führen, sofern es sich um erhebliche Umstände handelt. Zu beachten ist allerdings, dass es sich dabei um einen Ausnahmefall handelt, so dass eine genaue Prüfung der vorgebrachten Tatsachen notwendig ist (OLG Hamm NZV 2007, 250). Rz. 38 Grund zur Verkürzung können a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Beschränkte Rückwirkung auf den Erlasszeitpunkt

Rz. 61 Grundsätzlich wirkt die Verjährung auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides zurück (§ 26 Abs. 3 StVG), seit der Reform des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG aber nur noch dann, wenn der Bescheid binnen zwei Wochen nach seinem Erlass (wirksam!) zugestellt wurde. Der insoweit anderes bestimmende § 26 Abs. 3 StVG ist im Lichte der in § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG später getroff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Beschlagnahme und vorl... / IV. Zuständigkeit

Rz. 45 Zuständig für den Erlass des Beschlusses ist nach Änderung des § 162 StPO im Ermittlungsverfahren das Gericht am Sitz der ermittelnden Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht, anschließend das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf NZV 1992, 202).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 6. Ohne Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides

Rz. 80 Da ein Bußgeldbescheid bereits mit seinem Erlass rechtswirksam wird, hat die Unwirksamkeit der Zustellung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides selbst. Er ist deshalb nach Einspruchseinlegung ordnungsgemäße Verfahrensgrundlage (OLG Hamm NZV 2007, 374). Allerdings wird dann die Rechtsbehelfsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Bußgeldbescheid kann so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Rücknahme eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Erkennt die Bußgeldbehörde erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides, dass zuvor bereits die Verjährung eingetreten war und nimmt sie den Bescheid deshalb zurück, muss die Staatskasse neben den Verfahrenskosten auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Antrag auf Terminsverle... / J. Taktik

Rz. 17 Über die Beschwerde hat alleine das Landgericht zu entscheiden, an das der Amtsrichter die Akte abgeben muss. Meist vergeht bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung (alleine schon durch die Aktenversendung!) so viel Zeit, dass sich der ursprünglich angesetzte Termin erledigt hat. Darauf, ob die Beschwerde Erfolg hat, kommt es dann nicht mehr an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / IX. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 59 Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 OWiG hat außerdem jede Beschlagnahme oder Durchsuchungsanordnung verjährungsunterbrechende Wirkung. Dies jedoch nur dann, wenn die Durchsuchung, mag sie sich auch gegen einen Dritten richten, innerhalb eines Verfahrens erfolgt, das gegen einen bereits bekannten Täter geführt wird. Erforderlich ist, dass er als Tatverdächtiger im Zeitpunkt des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / III. Strafbefehl

Rz. 31 Achtung: Ausländer Auch ein Strafbefehl muss Ausländern übersetzt in ihre Muttersprache zugestellt werden (EuGH NZV 2017, 530; LG Aachen VRR 2018 Nr. 2, 3). Rz. 32 Im Strafbefehlsverfahren entspricht der Erlass – nicht erst dessen Zustellung – dem letzten tatrichterlichen Urteil (LG Freiburg NJW 1968, 1791).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 1. Zweiter Bußgeldbescheid wegen des gleichen Sachverhalts

Rz. 24 Wird nach Erlass eines Bußgeldbescheids ein zweiter Bescheid erlassen, der ganz offensichtlich denselben Sachverhalt betrifft, ist der zweite Bußgeldbescheid nichtig (OLG Zweibrücken zfs 1993, 103; OLG Saarbrücken zfs 1992, 141). Kann dagegen die Tatsache, dass es sich um die identische Tat im Rechtssinne handelt, erst bei näherem Hinsehen erkannt werden, ist der Bußge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Bußgeldbescheid / I. Geschäftsgang bzw. Zustellung

Rz. 26 Der Erlasszeitpunkt ist vor allem für die Frage der Verjährung von Bedeutung. Nach früherer Rechtslage war der Bußgeldbescheid erlassen – und hatte damit verjährungsunterbrechende Wirkung –, sobald er unterzeichnet bzw. ausgedruckt war, sofern er nur alsbald in den üblichen Geschäftsgang gelangte. Rz. 27 Dabei begründeten elf Tage zwischen Unterzeichnung und Zustellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Tipp: Rücknahme von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelf

Rz. 33 Die Anrechnungsvorschrift des § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist vor allem bei der Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, der Rücknahme der Berufung oder der Revision sowie deren Verwerfung von Bedeutung, da dann die Sperrfrist ab der letzten tatrichterlichen Überprüfung zählt. Rz. 34 Die Vorschrift gilt beim Strafbefehl entsprechend mit der Maßgabe, dass der Verkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / II. Aufklärungspflicht

Rz. 47 Die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar grundsätzlich verpflichtet, jedem ernst zu nehmenden Hinweis, der auf die Nichteignung eines Fahrzeugführers schließen lässt, nachzugehen; von wem der Hinweis kommt, ob vom behandelnden Arzt, von einem von der Polizei vernommenen Zeugen, von Angehörigen oder Nachbarn, spielt dabei keine Rolle. Sie kann sich gem. § 474 Abs. 2 S. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / III. 8 Punkte

Rz. 20 Ergeben sich für den Betroffenen im Flensburger Register 8 Punkte oder mehr, so gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass er noch – wie vor der Neuregelung – die Möglichkeit hätte, durch ein positives Fahreignungsgutachten den Gegenbeweis zu führen. Der Gesetzgeber hat zwar bzgl. der Entziehungsvorschrift des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG im Ausnah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / d) Verjährungsunterbrechung bei wirksamer Zustellung

Rz. 73 Erst mit dem (von der Behörde nachzuweisenden) tatsächlichen Zugang beim Empfänger gilt das Schriftstück als ordnungsgemäß zugestellt. Ist es ihm innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erlass zugegangen, ist die Verjährung bereits zum Erlasszeitpunkt unterbrochen (§ 33 Nr. 9 OWiG). Lässt sich allerdings nicht feststellen, dass der Bescheid innerhalb der 2-Wochen-Frist b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Objektiver Tatbestand ... / a) Alkoholtest

Rz. 74 I.d.R. erfolgt der BAK-Nachweis durch Entnahme einer Blutprobe. Bei Verdacht auf eine Alkoholfahrt (auch nach § 24a StGB) ist die Anordnung einer Blutentnahme zur Bestimmung der Alkoholkonzentration grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn von Anfang an nur der Verdacht einer OWi nach § 24 StVG besteht und der Betroffene zur Mitwirkung an einer Atemalk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Beschlagnahme und vorl... / 5. Nach Einspruch gegen Strafbefehl

Rz. 44 Hat das Amtsgericht bei Erlass des Strafbefehls die Anordnung der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht für geboten erachtet, ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne neue Tatsachen und Beweismittel nicht zulässig, wenn (nur weil) der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat (LG Berlin zfs 2007, 228). So ist auch ein für den Fall e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / 2. Keine Unterbrechung der Verjährung

Rz. 76 Tipp Zu Einzelheiten siehe Kapitel "Verfolgungsverjährung" (vgl. § 28 Rdn 65 ff.). Rz. 77 Bekanntlich hat die Zustellung des Bußgeldbescheides verjährungsunterbrechende Wirkung (§ 33 Nr. 9 OWiG). Dies setzt allerdings eine wirksame Zustellung voraus. Die zuvor genannten besonders schweren Mängel machen die Zustellung aber unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Einspruch sowie Überle... / H. Verzicht auf Einspruch

Rz. 37 Nach Erlass des Bußgeldbescheides ist ein Verzicht auf den Einspruch jederzeit – auch vor Ablauf der Einspruchsfrist – zulässig und bindend. Er kann weder angefochten noch widerrufen werden (BGH NStZ 1984, 181; KG NZV 2003, 99). Rz. 38 Bezahlung des Bußgeldes bedeutet jedoch noch nicht einen Verzicht auf Einlegung des Einspruchs, zumindest dann nicht, wenn die Zahlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Beschlagnahme und vorl... / V. § 111a-Beschluss durch die Berufungsinstanz

Rz. 46 Vor Erlass des Berufungsurteils darf das Landgericht einen Entziehungsbeschluss nur dann erlassen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, aufgrund derer dem Angeklagten die Fahrerlaubnis – entgegen der Annahme des Amtsrichters – sehr wahrscheinlich doch entzogen werden wird (OLG Oldenburg NZV 1992, 124; BVerfG zfs 1995, 32; LG Zweibrücken zfs 1998, 33; OLG H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Objektiver Tatbestand ... / 4. Rechtsfolge

Rz. 66 Das Gericht kann zwar von Strafe absehen; die Entscheidung liegt jedoch in seinem Ermessen. Zwingend vorgeschrieben ist lediglich eine Strafmilderung, was auch für die strafrechtliche Nebenfolge des Fahrverbotes gelten müsste. Rz. 67 Achtung: Punkteintrag Ein weiterer Nachteil der Regelung liegt darin, dass selbst dann, wenn das Gericht von Strafe absieht, der Angeklag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 3. Ruhen nach Ersturteil oder Beschluss

Rz. 12 Nach einem Urteil und einem gerichtlichen Beschluss (OLG Hamm zfs 2004, 92) ruht die Verjährung (§ 32 Abs. 2 OWiG). Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein ordnungsgemäßes Urteil handelt, was z.B. dann nicht der Fall ist, wenn die vom Richter unterschriebene Urschrift nicht das erforderliche Rubrum (Bezeichnung des Betroffenen mit seinem Namen unter Angabe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Einspruch sowie Überle... / II. "reformatio in peius"

Rz. 4 Es gilt kein Verbot der Schlechterstellung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.10.2018 – IV-2 RBs 195/18, juris), auch nicht für die Bußgeldbehörde (z.B. im Falle der Rücknahme und des anschließenden erneuten Erlasses eines Bußgeldbescheides). Rz. 5 Tipp: Faires Verfahren Das LG Münster (zfs 2003, 152) vertritt dagegen die Auffassung, dass die Grundsätze eines fairen Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / II. Unterbrechungswirkung nur, wenn aktenkundig

Rz. 29 Die Unterbrechungshandlung an sich ist an keine bestimmte Form gebunden und kann deshalb auch mündlich vorgenommen werden. Sie muss auch nicht durch die Bußgeldbehörde selbst erfolgen, sondern kann z.B. auch von einem Polizeibeamten und sogar telefonisch vorgenommen werden (OLG Dresden zfs 2005, 572). Sie braucht auch nicht nach außen in Erscheinung zu treten, namentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / II. Grober Verstoß

Rz. 80 Das Überfahren einer Ampel nach mehr als 1 Sekunde Rotlicht (wobei die Haltelinie der für die Zeitmessung maßgebliche Punkt ist, Hanseatisches OLG NZV 2010, 42) oder unter Gefährdung anderer stellt regelmäßig einen qualifizierten groben Verstoß dar, der mit einem Fahrverbot geahndet werden muss, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (OLG Düsseldorf NZV 1992, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / b) EDV-Anlage und Sachbearbeiter

Rz. 63 Greift der Sachbearbeiter selbst mit der Eingabe der Daten in den vorprogrammierten Ablauf der EDV-Anlage ein, ist der Bußgeldbescheid – auch wenn er erst später ausgedruckt wird – bereits mit der Eingabe der Daten erlassen (OLG Frankfurt VRS 61, 370).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / a) EDV-Anlage und Schreibkraft

Rz. 62 Werden die vom Sachbearbeiter vorgegebenen Daten nicht von ihm selbst, sondern von einer Schreibkraft in die EDV-Anlage eingegeben, kommt es für die Frage, wann der Bußgeldbescheid erlassen wurde, allein auf das Datum des Ausdruckes des Schriftstückes an. Der Tag des Ausdrucks entspricht dann dem der Unterzeichnung des Bußgeldbescheides (OLG Frankfurt zfs 1991, 322).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / e) Verjährungsunterbrechung bei geheiltem Zustellungsmangel

Rz. 74 Der Zustellungsmangel selbst wird in dem Zeitpunkt geheilt, in dem der Empfangsberechtigte das Schriftstück erhalten hat (OLG Karlsruhe zfs 2008, 112). Da es sich dabei jedoch nur um eine Zustellungsfiktion handelt, wirkt dies nicht wie bei der wirksamen Zustellung (§ 33 Nr. 9 OWiG) auch auf den Zeitpunkt des Erlasses zurück, sondern die Verjährung wird im erst im Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / c) Verfügung des Sachbearbeiters

Rz. 64 Erfüllt die (unterschriebene) Verfügung des Sachbearbeiters alle an den wesentlichen Inhalt eines Bußgeldbescheides zu stellenden Anforderungen, ist der Bußgeldbescheid bereits mit dessen Verfügung erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verfügung alle wesentlichen Angaben enthält und z.B. auch die Höhe der Geldbuße angibt (OLG Zweibrücken VRS 71, 456). Diese ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 8 Nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt das Verbot der "reformatio in peius" nicht. Der Richter kann – ohne zuvor einen Hinweis geben zu müssen – die im Strafbefehl festgesetzte Sperrfrist verlängern (OLG Hamm NJW 1980, 1587) und die Geldstrafe erhöhen. Rz. 9 Tipp: Faires Verfahren Siehe dagegen LG Münster (zfs 2003, 152), das aus Gründen des fairen Verfahrens e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das jeweils zuständige Ministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Sie entspricht nach herrschender Meinung[1] den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das jeweils zuständige Ministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Sie entspricht nach herrschender Meinung[1] den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt werden. Ermächti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch den Bundesminister für Arbeit. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, der Bor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlordnungen

Rz. 7 Von der Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen hat der Verordnungsgeber seit Inkrafttreten des BetrVG 72 umfassend Gebrauch gemacht: Rz. 8 Die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16.1.1972 enthielt die Wahlordnung für die Wahl des Betriebsrats. Bis heute ist diese Wahlordnung wiederholt geändert worden, zurzeit gilt sie in der Fassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.5.1 Duldungsbescheid

Rz. 16 Die materielle Duldungspflicht ist nach § 191 Abs. 1 AO durch Duldungsbescheid geltend zu machen, in dem das Bestehen der materiellen Pflicht festgestellt wird.[1] Der Duldungsbescheid ist der das Vollstreckungsverfahren eröffnende Verwaltungsakt. Der Erlass des Duldungsbescheids setzt nach § 191 AO voraus, dass sich die Duldungspflicht "kraft Gesetzes" ergibt. Die Du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Ab dem 1.1.2009 ist die Grundstücksbewertung völlig neu geregelt worden. Das neue Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 5 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 10 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid[2] geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[3] Der Erlass eines Haftungsbescheids liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung der Frage, welcher bzw. welche von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden sollen. Haftet von mehreren Haftungsschuldnern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 51 Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners geschieht durch Haftungsbescheid. Sein Erlass liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Der Haftungsbescheid ist nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen. Dies erfordert eine Aufgliederung der Steuern nach Steuerart und Zeitraum sowie Angaben über die gegenständliche und wertmäßige Beschränkung der Haftung, damit der in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.3.1 Rechtspflicht

Rz. 25 Über die Verwaltung des der Duldungspflicht unterlegenen, verwalteten Vermögens hinaus muss die gesetzliche Pflicht bestehen, aus den verwalteten Mitteln (Vermögen, Vermögensteile, Nutzungen) die Steuer für den Leistungspflichtigen zu entrichten. Träger der Zahlungspflicht ist der Leistungspflichtige (Steuerschuldner, Haftungsschuldner). Der Verwalter hat daneben eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 4 Geltendmachung der Duldungspflicht

Rz. 35 Die Duldungspflicht kann von der Finanzbehörde gegenüber dem Duldungspflichtigen i. S. d. Abs. 1 und 2 durch Erlass eines Duldungsbescheids geltend gemacht werden.[1] Die Inanspruchnahme steht im Ermessen der Finanzbehörde. Rz. 36 Für den Duldungsbescheid besteht, abweichend vom Haftungsbescheid[2], keine Festsetzungsfrist.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.5.2 Vollstreckungsverfahren

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid selbst voll­strecken. Der Duldungspflichtige ist Stpfl. und als Beteiligter am Vollstreckungsverfahren Vollstreckungsschuldner gemäß § 253 AO. Erforderlich für den Beginn der Vollstreckung ist ein dem Leistungsgebot entsprechendes Duldungsgebot [1] gegen den Duldungspflichtigen. In die betroffenen Vermöge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.3 Ermittlungen und Entscheidung über die Voraussetzungen

Rz. 10 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung sowie der Täterschaft oder Beteiligung der unter §§ 34, 35 AO fallenden Person entscheidet die für den Erlass des Haftungsbescheids zuständige Finanzbehörde.[1] Da die Haftungsvorschrift steuerlicher Art ist, muss das Delikt nicht geahndet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 3.2 Ermittlungen und Entscheidung über die Voraussetzungen

Rz. 6 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Straftat entscheidet die für den Erlass des Haftungsbescheids zuständige Finanzbehörde.[1] Da es sich bei § 71 AO um eine steuerliche Haftungsbestimmung handelt, die dies nicht selbst fordert, ist für die Haftung auch nicht Voraussetzung, dass der Haftungsschuldner wegen des Delikts bestraft worden i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid gemäß § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[2] Die Haftungsinanspruchnahme selbst liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden soll. Der Vertretene kann als einer von mehreren Haftung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.3 Umsatzsteuergesetz

Rz. 3 Die Vorschriften des KStG zu Betrieben gewerblicher Art dienten im bis zum 31.12.2016 geltenden USt-Recht als Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verwies zu diesem Zweck auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und § 4 KStG. Lagen mehrere Betriebe gewerblicher Art vor, bildete die Gesamtheit aller Bet...mehr