Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Deutlichkeitserfordernis.

1. Allgemeines. Rn 12 Der Erlass enthält den Verzicht des Gläubigers auf eine Forderung. Umgekehrt setzt der Verzicht einen Erlassvertrag voraus. Ein solcher Verzicht setzt den Willen voraus, auf eine bestehende Forderung zu verzichten. Dieser Wille kann auch im Prozess erklärt werden (BGH NJW 79, 720). Er ist im Allgemeinen nicht zu vermuten (BGH NJW 02, 1788 [BGH 07.03.2002...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Die Auskunftsansprüche sind mit einem Antrag an das Familiengericht geltend zu machen, der idR ein selbstständiges Verfahren iSd §§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG einleitet (vgl BGH FamRZ 81, 533; 82, 687). In Betracht kommt auch ein Stufenantrag entspr § 254 ZPO (Frankf FamRZ 00, 99; Celle FamRZ 15, 2057). Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann der Auskunftsanspruch nur i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebungsvertrag.

Rn 5 Durch den Erlass wird nicht das Schuldverhältnis als Ganzes (iwS) beseitigt, sondern lediglich eine Forderung, also ein Schuldverhältnis im engeren Sinne zum Erlöschen gebracht. Demgegenüber können die Parteien, namentlich – aber keineswegs nur – bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein Schuldverhältnis als Ganzes vertraglich beseitigen. Eine solche Abrede wird idR als Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz der Gesellschaft (Nr 2).

Rn 3 Wird über das Vermögen der rechtsfähigen GbR (§ 11 II Nr 1 InsO) das Insolvenzverfahren eröffnet (§ 27 II Nr 3 InsO: Erlass des Beschlusses), tritt sie zwingend ins Auflösungsstadium. Kein Fall von Nr 2 ist es, wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt (§ 26 InsO) wird, es kommt aber II Fall 2 in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erbe den Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft gestellt und ist der Antrag zugelassen, so ist der Erbe berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens zu verweigern. (2) (weggefallen) (3) Wird der Ausschließungsbeschluss erlasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundvoraussetzung.

Rn 2 Grundvoraussetzung für den Erlass einer Verbleibsanordnung ist, dass der Elternteil, gegen den sich die Anordnung richtet, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Grund der §§ 1678, 1680 oder 1681 erworben hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm befasst sich mit der Wirkung eines Erlassvertrages zwischen dem Gläubiger u einem Gesamtschuldner. Gesamtwirkung kommt dem Erlass nur zu, wenn dies dem Parteiwillen entspricht. Eine solche Vereinbarung ist eine zulässige Verfügung zugunsten Dritter. Wann ein Gesamtaufhebungswille vorliegt bzw zu vermuten ist, regelt die Norm nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung.

Rn 24 Maßgebend ist grds der Verkehrswert (s § 2311 Rn 9) des Gegenstandes, um den das Vermögen des Erblassers verringert wurde (BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]). Bzgl eines Landgutes ist § 2312 zu beachten (BGH NJW 64, 1323; 65, 1526 [BGH 15.03.1965 - III ZR 108/63]), wenn dessen Voraussetzungen noch beim Erbfall bestehen (BGH NJW 95, 1352 [BGH 14.12.1...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Form und konkludente Geltendmachung

Rz. 35 Eine besondere Form für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist nicht vorgeschrieben.[32] Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig. Zutreffend ist der Hinweis von Weinmann,[33] dass die Anforderungen an eine Geltendmachung im erbschaftsteuerlichen Sinne höher zu setzen sind als hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, die ebenfalls konkludent erfolgen kann....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfügungen.

Rn 8 Sehr zweifelhaft ist, ob § 328 auf Verfügungen erweitert werden kann. (1) Sachenrechtliche Verfügungen zugunsten Dritter, also zB eine Übereignung, scheitern für den Erwerb von Grundstücken schon an § 925 II. Denn das Zurückweisungsrecht des Dritten nach § 333 würde ähnl wie eine Bedingung zu einer Ungewissheit führen, die § 925 II gerade verhindern soll (MüKo/Gottwald ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übergangsregelungen Arbeitsrecht, Abs 1.

Rn 1 Gem I kommt es für die Anwendbarkeit der mit Erlass des AGG aufgehobenen Regelungen im BeschSchG, § 611a, b, § 612 III BGB und § 164 II SGB IX oder des AGG darauf an, ob die Benachteiligung/(sexuelle) Belästigung bis zum 17.8.06 (dann die erstgenannten Vorschriften, BAG BB 10, 180) oder ab dem 18.8.06 (dann das AGG) erfolgt ist. Daher kein Entschädigungsanspruch wegen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Abs 1 Nr 9: Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 18 Die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass eines Arrests (§§ 916 ff ZPO), einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff ZPO) und einer einstweiligen Anordnung (zB § 49 FamFG), hemmen die Verjährung. Gehemmt wird nur der gesicherte bzw aufgrund Leistungsverfügung zu erfüllende Anspruch. Maßgeblich ist auch insoweit der Streitgegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherheitsleistung.

Rn 5 Ist die Verbindlichkeit des Dritten ggü dem Gläubiger noch nicht fällig, eröffnet § 257 S 2 dem Schuldner die Wahlmöglichkeit, statt der Befreiung des Gläubigers diesem nur Sicherheit zu leisten. Diese facultas alternativa des Schuldners ist erforderlich, wenn der Dritte zu einer Schuldübernahme oder zu einem Erlass nicht bereit ist und der Schuldner mangels Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gegen den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vormerkungswidrige Verfügung.

Rn 2 Vormerkungswidrig ist eine Verfügung, die den vorgemerkten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen könnte (vgl § 883 I 2) und im Grundbuch eingetragen (vgl Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]) bzw ohne Grundbucheintragung wirksam ist. Das Grundbuch wird nicht unrichtig, so dass auch kein Anspruch nach § 894 besteht (RGZ 132, 424). Es entsteht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 6 II 2 ermöglicht in bestimmten Grenzen die Berücksichtigung von Veränderungen, die sich zwischen dem Ehezeitende und der Entscheidung über den VA ergeben haben. In Betracht kommen sowohl rechtliche als auch tatsächliche Veränderungen, aber nur solche, die ›auf den Ehezeitanteil zurückwirken‹, dh die – rückwirkend aus der Sicht im Zeitpunkt der Entscheidung betrachtet – z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlassvertrag.

Rn 32 Das Vorkaufsrecht erlischt durch Erlassvertrag (§ 397) zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem (BGHZ 60, 275, 291; BGH LM § 504 Nr 7 f; WM 03, 385, 388; HP/Faust Rz 16 auch zur aA, dass einseitiger Verzicht ausreicht); bei Abschluss nach Ausübung handelt der Berechtigte als Käufer (insg Grüneberg/Weidenkaff Rz 8). Dieselbe Wirkung hat Vereinbarung zwischen Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss.

Rn 3 Die an sich bestehende Pflichtteilsberechtigung ist nach § 2309 ausgeschlossen, insoweit ein näher Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann (Alt 1). Bsp: Der verwitwete G hat einen Sohn S und einen Enkel E. G enterbt S und E. S ist vor seinem Kind E pflichtteilsberechtigt. E ist wegen des Rangverhältnisses ausgeschlossen. Ob der näher Berechtigte den Pflichtteil tats...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 1295 [Autor/Stand] Im Verwaltungsverfahren herangezogene Zeugen und Sachverständige werden gem. § 20 SchwarzArbG in entsprechender Anwendung des JVEG entschädigt. Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen. Rz. 1296 [Autor/Stand] Gemäß § 22 SchwarzArbG ist auf das Verwaltungshandeln der Zollbehörden die AO sinngemäß anwendbar. Gegen Prüfungsanordnungen gem. § 2 Abs. 1 SchwarzAr...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.3 Vorgehen gegen Nichtzulassung zur Abschlussprüfung

Wird der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, kann er dadurch in seinen Rechten verletzt sein. § 70 Abs. 1 VwGO sieht hier zunächst ein Widerspruchsverfahren vor. In einigen Bundesländern wurden Widerspruchsverfahren ganz oder für bestimmte Bereiche abgeschafft, sodass dort direkt binnen eines Monats[1] Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pflichtteilsminderung

Rz. 315 Gem. § 776 Abs. 1 ABGB kann der Erblasser durch testamentarische Anordnung den Pflichtteil eines pflichtteilsberechtigten Verwandten auf die Hälfte reduzieren, wenn er mit diesem zu keiner Zeit in einem Näheverhältnis gestanden hat, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht. Das Näheverhältnis ist nicht erst gegeben, wenn sich der Vater um ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzesinhalt

Rn. 485 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 In Ermangelung eines speziellen steuerlichen Regelungsbereiches richtet sich (auch) die steuerliche Bilanzierung nach den Gesetzesvorgaben in § 252 Abs 1 Nr 4 Hs 1 HGB bzw müsste sich daran ausrichten. Diese Gesetzespassage steht auch dem Wortlaut nach in Übereinstimmung mit Art 31 Abs 1c 4. EG-Richtlinie. Danach ist zwischen zwei Terminen z...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Garantie sonstiger Anforderungen (Alt 2).

Rn 16 Die Garantie kann auch zu Anforderungen außerhalb der Mängelfreiheit gegeben werden, zB für zukünftige Umstände, wie dem zugesagten Erlass eines Bebauungsplans (BTDrs 17/12637, 68). Ob dieser Erweiterung praktische Relevanz zukommt, bleibt abzuwarten; dagegen sprechen der weite Beschaffenheitsbegriff und die wohl nur geringe Neigung des Rechtsverkehrs, noch darüber hin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einwendungen unmittelbar gegen den Inhaber.

Rn 5 Als Einwendungen gegen den Inhaber sind persönliche Einwendungen und Einwendungen gegen die Verfügungsbefugnis des Inhabers denkbar. Persönliche Einwendungen sind solche, die im Rechtsverhältnis zwischen Aussteller und Inhaber begründet sind (Grüneberg/Sprau Rz 4). Das sind zB Stundung, Erlass, Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die Bereicherungseinrede aus § 816 I 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Soweit die Miterben noch nicht unbeschränkt haften, kommt der Antrag eines Miterben allen anderen zustatten. Antragsberechtigt sind auch der verwaltungsbefugte Testamentsvollstrecker, der Nachlasspfleger und der -verwalter. Rn 3 Das Aufgebotsverfahren kann durch Ausschließungsbeschluss, Zurückweisungsbeschluss, Antragsrücknahme, Einstellung des Verfahrens und durch Eröff...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 3 Betriebsvermögen wird grundsätzlich einheitlich bewertet. Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert (§ 12 ErbStG i.V.m. § 11 BewG). Bei börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen ist vorrangig der Börsenkurs maßgeblich, bei Einzelunternehmen, Mitunternehmer- (Personengesellschafts)anteilen und sonstigen Anteilen an Kapitalgesellschaften findet alternativ ein vereinfacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfassungsmäßigkeit.

Rn 12 Wegen der Möglichkeit einer lebenslangen Belastung mit Zahlungspflichten aufgrund einer vor Volljährigkeit (und damit möglicherweise vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung) begangenen unerlaubten Handlung (›Existenzvernichtung‹) wird teilw die Verfassungsmäßigkeit des § 828 bezweifelt (zu § 828 aF insb Celle VersR 89, 709; LG Dessau NJW-RR 97, 214; Canaris JZ 90, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 76 Zur Berechnung des Umfangs der vom Vorbehaltserbrecht umfassten Güter und Rechte sind dem Nachlass sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, ohne zeitliche Beschränkung, zuzurechnen. Dies betrifft auch "indirekte Schenkungen" wie einen trust nach amerikanischem Recht.[72] Bei Schenkungen unter Eheleuten wird unterschieden: Handelt es sich um eine Schenkung geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Da die Annahme als abstraktes Schuldversprechen iSd § 780 eine abstrakte Verpflichtung des Angewiesenen begründet, sind Einwendungen nur beschränkt möglich. § 784 I Hs 2 ist insofern abschließend. Daher können lediglich Einwendungen gegen die Gültigkeit der Annahme erhoben werden (zB Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss des Annahmevertrags, Anfechtung, Fälschung der Annah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäfte.

Rn 3 Erfasst werden einseitige u zweiseitige Rechtsgeschäfte in Ansehung der Forderung wie Aufrechnung (Schlesw NJW-RR 04, 717) u Aufrechnungsvertrag (BGHZ 94, 132, 137), Erlass (Köln VersR 98, 1269), Hinterlegung, Kündigung (BGH NJW 12, 1881, 1883; Ddorf WM 80, 94; zu Besonderheiten im Kündigungsschutzrecht BAG NJW 81, 1059), negatives Schuldanerkenntnis (BGH NJW-RR 98, 174...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung des Vermieters.

Rn 15 Die – ggf nur faktische (Ddorf v 26.4.16, 10 U 3/16, Juris) – Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis – oder nach deren wirksamem Widerruf (LG München I ZMR 16, 451) – des Vermieters an einen Dritten stellt grds (wenn kein Fall des § 565 gegeben ist, LG Berlin GE 16, 1579) ein vertragswidriges zur fristlosen Kündigung berechtigendes Verhalten dar (LG Berlin ZK 65 DWW 22, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligungsfreie Rechtsgeschäfte.

Rn 14 Lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsfrei ist der Erwerb von Rechten durch Aneignung (§ 958) oder Übereignung einer Sache oder Abtretung einer Forderung an den Minderjährigen (BFH NJW 89, 1632 [BFH 10.08.1988 - IX R 220/84]), die Patent- und Markenanmeldung, die Schenkungsannahme mit den in Rn 11, Rn 12 genannten Einschränkungen und die Vermächtnisann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 2Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragspartner.

Rn 4 Vertragspartner des Verzichtenden muss der künftige Erblasser sein (I 1; s.a. § 2347 ). Er muss noch leben, wenn der Verzicht geschlossen (BGH NJW 62, 1910, 1913 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]) und wirksam (Staud/Schotten Rz 19) wird. Das gilt auch für den Pflichtteilsverzicht (BGH NJW 97, 521, 522; BeckOKBGB/Litzenburger Rz 7; Pentz MDR 98, 88 [BSG 18.11.1997 - 2 RU 45/9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behandlung von Forderungen

Rn. 1537 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entstehung einer Forderung wirkt sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Gegensatz zum Bestandsvergleich zunächst nicht gewinnerhöhend aus. Es handelt sich um ein nicht abnutzbares WG des AV. Die Forderung ist als notwendiges BV zu erfassen. Erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Forderungsbetrages wirkt sie sich als BE aus. W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für das Aufgebotsverfahren (Überbl bei Holzer ZEV 14, 583) gelten die §§ 433–441; 454–463 FamFG. Es ist nicht geeignet, die Haftungsbeschränkung herbeizuführen (Grüneberg/Weidlich § 1970 Rz 2), sondern dient allein der Vorbereitung, insb soll es Nachlassgläubigern Informationen über die Höhe der Nachlassverbindlichkeiten bieten, um damit über die Nachlassverwaltung oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Bedeutung.

Rn 2 Praktisch relevant ist die Abgrenzung ua für die einseitige Ausschlagung nach dem Erbfall, die nur beim Vermächtnis (§§ 2176, 2180) möglich ist, während beim Pflichtteil insoweit nur Erlass, vor dem Erbfall aber Verzicht (§ 2346 II; zum Vermächtnis s § 2352) möglich ist, bei der Pfändung, die beim Pflichtteil nach § 852 ZPO erfolgt (NK/Bock Rz 5), für die Insolvenz (§ 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamtwirkung.

Rn 2 Gesamtaufhebung ist zu bejahen beim Vergleich, der auf abschließende Regelung aller Ansprüche zwischen allen Beteiligten angelegt ist, im Zweifel auch dann, wenn der kontrahierende Gesamtschuldner im Innenverhältnis voll einstehen muss (Kobl OLGR 09, 768; Köln NJW-RR 92, 1398 [OLG Köln 18.05.1992 - 19 W 15/92]; Hamm NJW-RR 98, 486, 487f). Der Erlass des Geschädigten ggü...mehr