Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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B / 19 Bußgeldbescheid, Zustellung [Rdn 734]

Rdn 735 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 Hunsmann, Die Mitwirkung hör-, seh- und sprachbehinderter Personen im Strafverfahren, StRR 2014, 324 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675 und bei → Zustellungsfragen, Rdn 4284. Rdn 736 1. Für die...mehr

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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H / 7 Hauptverhandlung, Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen [Rdn 2464]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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I / 1 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Allgemeines [Rdn 2553]

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D / 4 Drogenfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 764]

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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R / 19 Rechtskraft der bußgeldrechtlichen Entscheidung [Rdn 3199]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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R / 34 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Saarland [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz 1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. 2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanz...mehr

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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R / 3 Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts [Rdn 2950]

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A / 16 Akteneinsicht, Rechtsmittel [Rdn 167]

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W / 2 Wiederaufnahme des Verfahrens [Rdn 4228]

Rdn 4229 Literaturhinweis: Fromm, Das Rechtsinstitut des Wiederaufnahmeverfahrens in Verkehrs-Bußgeldsachen mit dem Ziel des Freispruchs, § 85, VRR 2011, 47 Fornauf, Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, StraFo 2013, 235 Fromm, Die Wiederaufnahme des Verkehrsbußgeldverfahrens, § 86 OWiG, zfs 2019, 72 Krumm, Wiederaufnahmeverfahren nach Messung mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

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S / 3 Staatsanwalt im OWi-Verfahren [Rdn 3466]

Rdn 3467 Literaturhinweise: Deutscher, Erste praktische Erfahrungen mit der OWiG-Reform aus gerichtlicher und behördlicher Sicht, NZV 1999, 185 ders., Zur beabsichtigten Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, VRR 2007, 12 Scheffler/Matthies., Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, NZV 2007, 607. Rdn 3468 1. Die StA spielt im Bußgeldverfahren e...mehr

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B / 14 Bußgeldbescheid, Berichtigung [Rdn 638]

Rdn 639 Literaturhinweis: Puppe, Die Individualisierung der Tat in Anklageschrift und Bußgeldbescheid und ihre nachträgliche Korrigierbarkeit, NStZ 1982, 230 s. auch die Hinw. bei → Bußgeldbescheid, Allgemeines, Rdn 631. Rdn 640 1. Die Verwaltungsbehörde kann den Bußgeldbescheid berichtigen. Von der Berichtigung zu unterscheiden ist die Rücknahme des Bußgeldbescheids (→ Bußgel...mehr

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R / 37 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Schleswig-Holstein [Rdn 3314]

Rdn 3315 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 28 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Hamburg [Rdn 3278]

Rdn 3279 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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L / 5 Lkw-Maut, Ordnungswidrigkeiten [Rdn 2815]

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D / 5 Durchsuchung im OWi-Verfahren [Rdn 803]

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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E / 11 Einspruch, Unzulässigkeit, Verwerfung [Rdn 989]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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R / 24 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bayern [Rdn 3262]

Rdn 3263 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 32 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Nordrhein-Westfalen [Rdn 3294]

Rdn 3295 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 36 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen-Anhalt [Rdn 3310]

Rdn 3311 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 dies., Die Richtlinien der Bundeslände...mehr

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R / 38 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Thüringen [Rdn 3318]

Rdn 3319 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 27 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bremen [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 29 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Hessen [Rdn 3282]

Rdn 3283 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 33 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Rheinland-Pfalz [Rdn 3298]

Rdn 3299 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 31 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Niedersachsen [Rdn 3290]

Rdn 3291 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 35 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen [Rdn 3306]

Rdn 3307 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 5 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997 (§ 23 Abs. 4)

Rz. 5 Neben den in § 23 Abs. 3 GrEStG angesprochenen Rechtsänderungen sah das Jahressteuergesetz 1997 in Art. 7 Nr. 3 auch noch Modifizierungen des § 8 Abs. 2 GrEStG und des § 11 Abs. 1 GrEStG vor. Zum einen trat nach der Neufassung des § 8 Abs. 2 GrEStG der Grundbesitzwert nach § 138 Abs. 2 oder 3 BewG als grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage an die Stelle des bisher ...mehr

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F / 20 Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung [Rdn 1663]

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