Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 44 Eichenhofer, Öffentlich-rechtliche Erstattung bei unstatthafter Beschäftigung gegen Mehraufwendungen, SGb 2012 S. 66. Pattar, Erstattungsansprüche bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs, SGb 2012 S. 631, 699. Steppler/Denecke, Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten und die Folgen einer Verweisung zum Sozialgericht, NZA 2013 S. 482.mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.1 Aufhebung von Verwaltungsakten nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 2 Nr. 3 erklärt § 330 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 4 SGB III für entsprechend anwendbar. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften des SGB III (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 40 Rz. 48). Nach § 330 Abs. 2 SGB III ist ein rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Verga...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Abtretung von Preisgeldern

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1], ging es um die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in der Auslegung durch das EuGH-Urteil "Bastová".[2] Der BFH fragte den EuGH: Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Erstattungsberechtigung für überzahlte LSt

Rz. 98a Der Erstattungsanspruch für überzahlte LSt steht i. d. R. dem Arbeitnehmer zu. Erstattungsberechtigt ist nach § 37 Abs. 2 AO derjenige, für dessen Rechnung gezahlt worden ist. Dies ist der Arbeitnehmer als Schuldner der LSt. Statt einer Erstattung kann der Arbeitnehmer eine Anrechnung des Haftungsbetrags auf seine ESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG verlangen. Dies gilt i...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.2 Testungen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b öffnet den zuvor schon in Satz 2 Nr. 1 a. F. vorgesehenen Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit einem bestimmten Krankheitserreger (zuvor nur mit dem Coranavirus) oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen diesen Krankheitserreger. Insofern ist das Wort "haben" am Ende dieses Satzteils sinnlos u...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.8 Berücksichtigungsverbot (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 14c Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 (Bagatellgrenze von 50,00 EUR) sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Auch diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung. Ziel ist die sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern. Deshalb findet keine Aufsummierung mit Beträgen von...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.3 Schutzmasken (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c)

Rz. 19 Durch den Beschluss des 14. Ausschusses ist die ursprüngliche Regelung insofern erweitert worden, als nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c das BMG durch Rechtsverordnung auch einen Anspruch auf Schutzmasken regeln kann. Dadurch soll erreicht werden, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsve...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Zeitliche Anwendungsregelung

Die neuen Regelungen traten zum 1.1.2009 in Kraft (Art. 6 Abs. 1 ErbStRG und § 37 Abs. 1 ErbStG). Für die geänderten Regelungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] gelten folgende Anwendungsregelungen:mehr

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Ärztliche Untersuchung / 4.5 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.2 Beauftragung Dritter

Rz. 7 Die Beauftragung Dritter (Abs. 1 Satz 2 HS 1) ist sowohl gegenüber Sozialleistungsträgern (vgl. § 88 SGB X) als auch gegenüber anderen Dritten (vgl. § 97 SGB X), aber auch nach § 17 Abs. 2 möglich, auch gegenüber privaten Stellen oder Einrichtungen. Durch eine Beauftragung Dritter wird der originär zuständige Leistungsträger von seiner Verantwortung nicht entbunden, de...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öffentlich empfohlene...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 4.3 Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens

Eine Besonderheit beinhaltet § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO. Demnach ist das grobe Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel zu Gunsten des Steuerpflichtigen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stehen. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.21 Rückerwerb eines Grundstücks, § 16 GrEStG

Rz. 89 § 16 GrEStG enthält drei Tatbestände, die zu einer Erstattung führen können. Um diese Erstattungen zu ermöglichen, ist der GrESt-Bescheid bei Vorliegen der nachfolgend genannten Tatbestände nach § 16 GrEStG zu ändern (Aufhebung der Festsetzung der GrESt). Nach Abs. 1 ist dies der Fall, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum auf den Erwerber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Auswirkungen des europäischen Rechts

Rz. 7a Verstößt eine Steuerfestsetzung gegen europäisches Recht, insbesondere die Grundfreiheiten oder eine Verordnung oder Richtlinie der EU, besteht grundsätzlich keine eigenständige europäische Rechtsgrundlage zur Änderung dieser Steuerfestsetzung.[1] Es bleibt vielmehr den Staaten überlassen, solche Regelungen zu schaffen. Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet die Staaten, alle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Tatbestand

Rz. 8 Steuerbescheide über Verbrauchsteuern werden i. d. R., ebenso wie Zollbescheide, ohne eingehende Prüfung in einem Veranlagungsverfahren summarisch erlassen; es besteht daher ein erhöhtes Bedürfnis für nachträgliche Korrekturen sowohl zugunsten wie zuungunsten des Stpfl.[1]; das Bedürfnis nach Schutz durch die Bestandskraft tritt demgegenüber zurück. § 172 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / III. Novelle der ImmoWertV

Die ImmoWertV-Novelle v. 14.7.2021 trat am 1.1.2022 in Kraft (§ 54 ImmoWertV). Gleichzeitig wurden die BRW-RL v. 11.1.2011, die SW-RL v. 5.9.2012, die VW-RL v. 20.3.2014, die EW-RL v. 12.11.2015 und die WertR 2006 v. 1.3.2006 gegenstandslos (BAnz AT 31.12.2021, B11). Die ImmoWertV dient insb. dem Ziel, die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB und § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.2 Pflichtige Personen

Rz. 9 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er dem Personenkreis des § 96 Abs. 3 AO angehört. Danach ist der Ernannte zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art – auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage – öffentlich bestellt ist[1]; die Wissenschaft, die Kunst od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.3 Steuergeheimnis (§ 96 Abs. 6 AO)

Rz. 36 Der Sachverständige ist einem zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichteten Amtsträger gleichgestellt.[1] Damit hat er alle im Rahmen der Erfüllung des Gutachtenauftrags in Erfahrung gebrachten Informationen zu wahren und ist nur dann zur Offenbarung befugt, wenn zu seinen Gunsten eine Befugnisnorm – respektive die Durchführung des Beweisverfahrens nach § 30 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.4.2 Beeidigung (§ 96 Abs. 7 S. 3 bis S. 5 AO)

Rz. 42 Die Beeidigung des Gutachtens darf gem. § 96 Abs. 7 S. 3 AO nur gefordert werden, wenn die Finanzbehörde dies mit Rücksicht auf die Bedeutung des Gutachtens für geboten hält. Dies ist nur der Fall, wenn das Gutachten von besonderer, für die Wahrheitsfindung ausschlaggebender Bedeutung ist. Dies könnte bejaht werden, wenn der Beteiligte die dem Gutachten unterlegten ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.5 Selbstablehnung des Sachverständigen (§ 96 Abs. 4 AO)

Rz. 35 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige kann nach § 96 Abs. 4 AO auch selbst die Erstattung des Gutachtens unter Angabe und Glaubhaftmachung der Gründe[1] wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Hierdurch soll z. B. vermieden werden, dass der Ernannte in die missliche Lage gerät, ein für eine nahestehende Person nachteiliges Gutachten abzugeben.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.4.1 Form des Gutachtens (§ 96 Abs. 7 S. 1 AO)

Rz. 40 Das Gutachten ist gem. § 96 Abs. 7 S. 1 AO regelmäßig schriftlich zu erstatten. Die elektronische Form[1] ist zulässig.[2] In geeigneten Fällen kann auch die mündliche Erstattung zugelassen werden.[3] Hierüber entscheidet die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.[4] Lässt die Finanzbehörde ausnahmsweise eine mündliche Begutachtung zu, sollte über die Inhalte zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.3 Was bedeutet die "DEMPE"-Funktion?

In Ergänzung zu den oben dargestellten Änderungen in Kapitel I der OECD-RL sei überdies auf das im Zuge des BEPS-Projektes neugefasste Kapitel VI ("Besondere Überlegungen bezüglich immaterieller Wirtschaftsgüter") hingewiesen. Dieses stellt im Hinblick auf die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern entscheidend auf die sog. "DEMPE"-Funktionen ab, wonach n...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.2 Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA (reaktiv)

Diese Verfahren nennt man auch "Mutual Agreement Procedures" (MAP). Dieses Kapitel geht nicht nur auf das Verständigungsverfahren selbst, sondern auch auf das Vor- und Nachverfahren ein. Wenn in der Praxis häufig von (untechnisch) "Verständigungsverfahren" gesprochen wird, ist meistens der ganze nachfolgend beschriebene Prozess mit seinen Instanzen gemeint. Die typische Abfol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.4 EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz (reaktiv)

Am 14. November 2019 wurde in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs-streitigkeiten in der Europäischen Union" (kurz: "EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz") verabschiedet.[711] Das Ziel des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes ist es, einen Einigungszwang zwischen den Mitgliedstaate...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.3 EU-Schiedsverfahren (reaktiv)

Im Rahmen der EU-Schiedskonvention[705] haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Doppelbesteuerungen anhand eines EU-Schiedsverfahrens zu beseitigen, das in folgenden Stufen ablaufen sollte, wobei nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden müssen: Vorverfahren Verständigungsverfahren Schlichtungsverfahren Es handelt sich um ein bilaterales Verfahren mit dem wesentlichen Vortei...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen:

…“II. [15] Die Erinnerung ist nach § 84 Abs. 2 S. 2 HS 2 PatG, § 104 Abs. 1, Abs. 3 ZPO i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 RPflG zulässig, in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. [16] 1. Denn im Rahmen der Festsetzung der aufgrund des Urteils des X. ZS des BGH vom 17.9.2020 gemäß § 84 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 PatG, § 104 Abs. 1 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu 1) zu er...mehr

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zfs 02/2023, Pflichten eine... / 2 Aus den Gründen: "…

[6] Nach dem durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt haben die Bekl. ihnen obliegende Pflichten, die dem VN der Kl. gegenüber bei Abschluss des Vergleichs in dem Arzthaftungsprozess bestanden, zwar verletzt. Ein Schaden ist hierdurch aber nicht verursacht worden. Die Revision wendet sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Anspruch des VN der Kl. auf E...mehr

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AGS 02/2023, Auslagenerstat... / II. Begründung der Entscheidungen

1. Allgemeine Grundsätze des § 34a Abs. 3 BVerfGG Über die Auslagenerstattung sei – so das BVerfG – in den Erledigungsfällen gem. § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stelle im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines ...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

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AGS 02/2023, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das BVerfG bestätigt seine bisherige Rspr. zu § 34a Abs. 3 BVerfGG zur Frage der – vollen oder teilweisen – Erstattung der Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde (vgl. dazu auch AnwK-RVG/N. Schneider, 9. Aufl., 2021, § 37 Rn 35 ff.). Abzustellen ist auf den Grund der Erledigung und dabei ist danach zu fragen: Hat die öffentliche Gewalt von sich aus den angegri...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2.1 2.4 Kosten der Rückabwicklung

Eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Umzugskosten bei einem Auslandseinsatz umfasst regelmäßig auch die Kosten des "Rückumzugs".[1] Eine rechtlich unzulässige Beendigungshandlung des Arbeitgebers löst jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die dadurch entstandenen besonderen, auslandsbezogenen Mehrkosten und Belastung...mehr