Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Vorstandsmitglieder und Mitglieder eines vergleichbaren Gremiums,[2] Künstler und Sportler,[3] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen,[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst,[5] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder dip...mehr

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Italien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / Zusammenfassung

Überblick Bei Warenlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind die umsatzsteuerlichen Binnenmarktregelungen zu beachten. Insbesondere sollte man die Besonderheiten gegenüber dem reinen Inlandshandel kennen, damit steuerliche Risiken vermieden werden. Dieser Beitrag berichtet über die Besonderheiten der innergemeinschaftlichen Lieferung aus Verkäufersicht. Gesetze, Vorschri...mehr

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Estland / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Estland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch ei...mehr

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Österreich / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Estland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Litauen / 2.2.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Litauen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch ei...mehr

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Kroatien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / Zusammenfassung

Überblick Spenden sind Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der übersteigende Betrag wird auf spätere Veranlagungszeiträume vorgetragen. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können ...mehr

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Griechenland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Zypern / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Dänemark / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Zypern / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 4.2 Stiftungsförderung

Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung des öffentlichen oder privaten Rechts (Vermögensstock) können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren auf Antrag bis zu 1 Mio. EUR abgezogen werden.[1] Eine Anrechnung auf die 20 %-Grenze für Spenden erfolgt nicht. Zusammen veranlagte Ehegatten können einen Betrag von bis zu 2 Mio. EUR abziehen. Dabei macht...mehr

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Schweiz / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Bulgarien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Finnland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.1 Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das BMF hat für die Zuwendungsbestätigung verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung nach § 50 Abs. 1 EStDV Voraussetzung für den Spendenabzug ist.[1] Die Muster werden auf der Internetseite des BMF unter: "Formularcenter – Steuerformulare – Gemeinnützigkeit" als ausfüllbare Formulare zur Verfügung gestellt. Sie können auch selbst hergestellt werden. Hinweis Nachwei...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5.1 Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ist umsatzsteuerfrei

Die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge sind stets steuerbefreit.[1] Dabei werden auch innergemeinschaftliche Lieferungen an die Schwellenerwerber und an Privatpersonen und sogar Lieferungen durch Personen, die ansonsten Nichtunternehmer sind als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Die Erwerber haben in jedem Fall den innergemeinschaftli...mehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / Zusammenfassung

Überblick Recht kurz nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird es infolge neuer EU-Regulierung zu Änderungen des LkSG kommen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene wurden über 2 Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags (doch noch) erfolgreich abges...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.1 Finaler Stand: Inkrafttreten der CSDDD im Juli 2024

Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD hatte sich auf EU-Ebene durchaus schwierig gestaltet. Zwar hatten die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt, damals war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthielten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasste ...mehr

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Novellierung der Gefahrstof... / 6 § 7: Einhaltung von verbindlichen EU-Grenzwerten

Ein weiteres wichtiges Thema für den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Verpflichtung, Grenzwerte einzuhalten: Neu im Referentenentwurf vom 17.06.2024 ist der Hinweis in § 7 Abs. 8, dass der Arbeitgeber neben der schon bisher genannten Einhaltung der (deutschen) Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900 jetzt auch die Einhaltung der verbindlichen Europäische...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 2.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zum persönlichen Anwendungsbereich

Ursprünglich lagen mit Blick auf den persönlichen Anwendungsbereich folgende Verhandlungspositionen auf dem Tisch: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten die Regelungen grundsätzlich für EU-Unternehmen mit beschränkter Haftung gelten, die mehr als 500 Beschäftigte und mehr als 150 Mio. EUR Nettoumsatz weltweit haben (das beträfe ca. 9.400 Unternehmen). In bestimmten Hoc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.5 Entsendung von nicht EU-Staatsangehörigen

Werden Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz haben, in die Niederlande entsandt, können weitere Anforderungen – beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen – gestellt werden.mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 8 Fazit: Auswirkungen der CSDDD für Unternehmen in Deutschland

Nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren im Dezember 2023 erschien bereits wahrscheinlich, dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird. Anfang 2024 entbrannte die politische Diskussion um die CSDDD jedoch erneut und es sah zeitweise so aus, dass die CSDDD nun doch nicht verabschiedet werden würde. Nach einer weiteren Wendung erschien die Verabs...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 2.2 Mitarbeiterzahl und Umsatzgrenze bei der CSDDD

Im Gegensatz zu der in den Trilog-Verhandlungen erzielten vorläufigen politischen Einigung sollen nach weiterer politischer Abstimmung die folgenden Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, wobei es nunmehr zusätzlich darauf ankommt, dass die nachfolgend bezeichneten Schwellenwerte in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:[1] Gruppe 1: EU-...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

In den 3 Vorschlägen für die CSDDD war der inhaltliche Schutzbereich im Detail jeweils unterschiedlich definiert. Allen Vorschlägen gemein war bereits, dass infolge der CSDDD mit einer gewissen Erweiterung des Schutzbereichs zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für Umweltaspekte sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Klima-Plans: Im Vorschlag der EU-Kommission ging es um (p...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission schlug zum einen eine Regelung zur "Sorgfaltspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung" vor. Hiernach sollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung bei der Ausübung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, die kurz-, mittel- und ...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" hande...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 2 Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten nach LkSG und CSDDD

2.1 Anwendungsbereich des LkSG Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt ebenfalls keine Rol...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.2 Sorgfaltspflichten nach CSDDD

3.2.1 Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines Klima-Plans Die in den Trilog-Verhandlungen gefundene Einigung auf die – im LkSG bislang nicht vorgesehene – Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines "Klima-Plans" ist im Grundsatz auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen erhalten geblieben. Die der CSDDD unterfallenden Unternehmen müssen künftig einen Plan zur M...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 2.1 Anwendungsbereich des LkSG

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt ebenfalls keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch au...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4.2 Reichweite der Lieferkette und der jeweiligen Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD

Bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich in einigen wesentlichen Punkten dem Konzept des LkSG folgen dürfte. Auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen kam es entgegen ursprünglicher Versuche nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. ü...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission hatte eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Grundsatz für Schäden haften, wenn sie spezifische, in der CSDDD geregelten Sorgfaltspflichten (Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen sowie Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen)...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 7 Behördliche Überwachung und Sanktionen nach LkSG und CSDDD

Ferner soll die Erfüllung der Vorgaben der CSDDD – wie bereits nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen – künftig in jedem EU-Mitgliedsstaat von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht werden. Die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden können Untersuchungen einleiten und Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen die in nationales Recht umgesetzten Vorschriften...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenrichtlinie und wesentliche Unterschiede zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Zusammenfassung Überblick Recht kurz nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird es infolge neuer EU-Regulierung zu Änderungen des LkSG kommen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene wurden über 2 Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags (doch noch) er...mehr

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ESRS: Implementierungshilfen (Implementation Guidances) und Erläuterungen (Explanations) der EFRAG sowie FAQ der EU-Kommission

Zusammenfassung Überblick Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten; seit dem 1.1.2024 hat sich sein Anwendungsbereich (wie ursprünglich vorgesehen) erweitert. Viele Fragen, die sich bei seiner Anwendung und Umsetzung ergeben, sind auch aktuell noch offen. Gleichzeitig ist schon jetzt absehbar, dass das LkSG in nicht allzu ferner Zukunft geändert wird,...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3 Schutzbereich der Sorgfaltspflichten nach LkSG und CSDDD

3.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositi...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5 Pflichten der Geschäftsleitung und persönliche Haftung nach LkSG und CSDDD

5.1 Pflichten der Unternehmen beim LkSG Das LkSG enthält vereinzelte spezifische Pflichten, die innerhalb des Unternehmens offensichtlich unmittelbar der Geschäftsleitung zugewiesen werden sollen, wie z. B. die Abgabe der Grundsatzerklärung und die regelmäßige, mindestens jährliche Information über die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten. Aber auch darüber hinaus dürfte die...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 4 Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach LkSG und CSDDD

4.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis ...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6 Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten nach LkSG und CSDDD

Von den Pflichten der Geschäftsleitung und der persönlichen Haftung von Mitgliedern der Geschäftsleitung im Falle der Verletzung dieser Pflichten (insbesondere "intern" gegenüber dem Unternehmen) ist die Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu unterscheiden. 6.1 Keine zivilrechtliche Haftung beim LkSG Der deutsche Gesetzgeber hat die Frage, inwieweit Verletzungen von Men...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.2.1 Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines Klima-Plans

Die in den Trilog-Verhandlungen gefundene Einigung auf die – im LkSG bislang nicht vorgesehene – Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines "Klima-Plans" ist im Grundsatz auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen erhalten geblieben. Die der CSDDD unterfallenden Unternehmen müssen künftig einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels annehmen und umsetzen, m...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD aller Wahrscheinlichkeit nach – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Übergangsfristen für die Anwendung der CSDDD Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen zur CSDDD. Geeinigt hatte man sich hier auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.2 Keine expliziten Regelungen bei der CSDDD

Die umstrittenen Vorschläge zur expliziten Regelung von Pflichten der Geschäftsleitung im Hinblick auf Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsaspekte haben sich im Zuge der Verhandlungen nicht durchgesetzt und sind damit vom Tisch. Das ändert aber nichts daran, dass die Geschäftsleitung im Rahmen ihrer allgemeinen Compliance-Pflicht verpflichtet sein wird, die Vorgaben der in da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.1 Keine zivilrechtliche Haftung beim LkSG

Der deutsche Gesetzgeber hat die Frage, inwieweit Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eine Haftung des Unternehmens begründen können, offen gelassen und explizit geregelt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem LkSG keine zivilrechtliche Haftung begründet. Eine unabhängig vom LkSG begründete zivilrechtliche Haftung bleibt abe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.3 Exkurs: OECD-Leitsätze und minimum safeguards

Auf globaler Ebene gibt es ebenfalls neue Entwicklungen. Bereits seit 2011 enthalten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen über verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln international anerkannte, rechtlich allerdings unverbindliche Standards für die menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz

Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositionen, die durch die im Anhang des LkSG au...mehr