Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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Anhang / § 38 Verkehrspsychologische Beratung

1In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. 2Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies fü...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Die Begründung des Aussetzungsantrages

Rz. 37 Wesentlicher Aspekt des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung ist die Darlegung, dass für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine Umstände vorhanden sind, die dafür sprechen, dass eine besondere Straßenverkehrsgefährdung zu besorgen ist, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis einstweilen weiter als Fahrzeugführer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann da...mehr

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Anhang / § 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

(1) Für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Strafen dürfen im Rahmen des § 52 Absatz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nummer 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten übermittelt werden. (2) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen dürfen im Rahmen de...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / E. Mobilitätsrecht vs. Verkehrssicherheit

Rz. 55 "Ziel [der Beurteilung der Kraftfahreignung] ist und bleibt es, die [sic] Situation der BürgerInnen bezüglich ihres Mobilitätsbedürfnisses und ihres Rechtsanspruches auf Sicherheit gerecht zu werden."[5] Dieses Zitat verdeutlicht das Spannungsfeld, in dem sich Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner während einer Begutachtung befinden. Rz. 56 Erweitert man die Defini...mehr

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Anhang / § 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen. (2) Ist die Fah...mehr

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Anhang / I. Allgemeiner Führerschein

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 2. Möglichkeiten und Ziel der Verteidigungsstrategie

Rz. 92 Die wichtigsten Aspekte und Möglichkeiten der Verteidigungsstrategie bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis sindmehr

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Anhang / § 47 Verfahrensregelungen

(1) 1Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. 2Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behör...mehr

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Anhang / § 19 Schulung in Erster Hilfe

(1) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. 2Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. (2) 1Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schul...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VII. Ungeeignetheit bei Altersabbau

Rz. 129 Auch nicht kompensierbarer Altersabbau kann unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Vorgerückter Altersabbau allein ist jedoch kein Entziehungsgrund. Hohes Alter (z.B. 85 Jahre) kann jedoch nach amtsärztlichem Hinweis die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung rechtfertigen.[105] Indes besteht kein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssat...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Verwarnung unter Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung

Rz. 72 Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwer wiegende oder zwei weitere weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich verwarnen und ihm nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG)...mehr

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Anhang / § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

(1) 1Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dassmehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Ausgangslage

Rz. 16 Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis ist als wichtigster Aspekt zu prüfen, ob die drohende Führerscheinmaßnahme im Rahmen der Verteidigung abgewendet werden kann, etwa durch eine Beratung, Schulung oder ein rechtzeitiges Fahreignungsseminar im Vorfeld. Rz. 17 Geht es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so ist das Zeitmoment von besonderer Bedeutung. Für den Bet...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / III. Die einzelnen Begutachtungsanlässe nach FeV

Rz. 18 In Betracht kommen die Anordnung zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens sowie die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Beide Maßnahmentypen stehen in einem Stufenverhältnis, d.h. grundsätzlich stellt die ärztliche Begutachtung den geringfügigeren Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. So darf z.B. eine medizinisch-ps...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Bei anhängigem Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 95 Der Vorrang des Straf- und Bußgeldverfahrens gegenüber dem verwaltungsrechtlichen Verfahren ist geregelt in § 3 Abs. 3 und 4 StVG. Rz. 96 Während der Anhängigkeit eines Strafverfahrens, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in dem Entziehungsverfa...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / J. Image der MPU

Rz. 231 Im Volksmund wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung oft auch als "Idiotentest" bezeichnet. Dies impliziert nicht nur eine geringschätzige Bewertung der Personen, die sich einer solchen Untersuchung unterziehen müssen, sondern auch eine eher negative Einstellung zur MPU als ein Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit selbst. Rz. 232 Um herauszufinden, wie die ...mehr

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Anhang / § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

(1) 1Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. 2Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, da...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 3. Sonderfall: fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Rz. 132 Die Gruppe der fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge nach § 4 FeV umfasstmehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / IX. Maßnahmen nach altem Recht

Rz. 44 Die zuständigen Behörden konnten bei Vorliegen von einer entsprechend hohen Punktzahl Maßnahmen gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber verhängen. Danach setzte die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten voraus, dass die Behörde zuvor die vorgeschalteten verkehrspädagogischen und -psychologischen Maßnahmen unternommen hatte. Unverzichtbar war insbesonder...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Beachtlichkeit von Bußgeldentscheidungen

Rz. 106 Entscheidungen einer Bußgeldbehörde können nur in sehr eingeschränktem Umfang eine Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bewirken. Dies folgt daraus, dass im Ordnungswidrigkeitenverfahren weder über die Entziehung der Fahrerlaubnis noch über die Festsetzung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis entschieden wird. Gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 StVG kann...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 2. Änderung

Rz. 72 Gerade diese gesetzlichen Neuregelungen sind aber nicht so eindeutig. Deshalb sah sich der Gesetzgeber veranlasst, "klarstellende Regelungen zur Berechnung des Punktestandes zu erlassen".[53] Besonders erstaunlich sind die Änderungen des Vorhabens, die nach Verabschiedung und kurz vor Inkrafttreten eingeführt worden sind:[54] Hier ist mit der 10. Verordnung zur Änderu...mehr

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Anhang / I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

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Anhang / III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6)

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern [Vorspann] Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt: A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der B...mehr

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Anhang / IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

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§ 16 Entschädigung im straf... / B. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Rz. 3 Von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht nach § 2 StrEG sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Rz. 4 Während nach § 2 StrEG in den Konstellationen des Freispruchs, der Verfahrenseinstellung und der Nichteröffnung des Hauptv...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 2. Tilgungshemmung und Fristbeginn

Rz. 33 Das gesamte System wird verkompliziert durch die Regelungen zu Tilgungs- und Ablaufhemmung.[15] Denn die Tilgung der Punkte erfolgt erst dann, wenn für sämtliche eingetragene Punkte Tilgungsvoraussetzungen gegeben sind. Eine Löschung der Punkte ist nur möglich, wenn nach Ablauf von frühestens zwei Jahren plus einem Jahr Überliegefrist keine neue Eintragung ins VZR erf...mehr

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Anhang / § 24a Gültigkeit von Führerscheinen

(1) 1Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. 2Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt. (2) 1Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 2Absatz 1 bleibt unberührt. (3) 1Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 11 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Möglichkeit eines privaten Eignungsgutachtens?

Rz. 68 Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde von dem Betroffenen das "Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung" (BfF) verlangen zur Vorbereitung der Entscheidung übermehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 1. Allgemeines

Rz. 70 Das "Aufregerthema" 2014 neben der Maut für Pkw aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI[47]) – ehemals für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)[48] – und die Auswirkungen auf die betroffenen Punkteinhaber waren weitreichend: Der Referentenentwurf lag seit Anfang November 2012 vor, der Bundesrat hatte seine Stellungnahme ebenfalls ab...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 5. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Rz. 82 Rechtsmittel gegen die Anordnung des Aufbauseminars haben gemäß § 2a Abs. 6 StVG keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls ist die sofortige Vollstreckbarkeit gegeben bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar oder wegen Erfolglosigkeit der Verwarnung.mehr

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Anhang / Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Die Anfechtungsklage im Einzelnen

Rz. 23 Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO), die sich gegen eine belastende verwaltungsrechtliche Entscheidung (auf der Grundlage des Widerspruchsbescheides, wenn ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde) richtet, sind folgende, verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden: Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorgehen gegen die Verhängung von Auflagen oder Ei...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IV. Verpflichtungsklage/Untätigkeitsklage

Rz. 29 Die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1, 2. Alt. VwGO) hat die Verpflichtung des Prozessgegners zum Erlass eines Verwaltungsaktes zum Ziel. Die Verpflichtungsklage ist die gebotene Klageart deshalb immer dann, wenn mit der Klage die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt wird. Für den Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis bedeutet dies, das...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Wirksamkeit der MPU

Rz. 219 In den Ausführungen der amtlichen Unfallstatistiken (siehe Rdn 144 ff.) ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Unfallursachen Alkohol, Drogen/Medikamente und Verkehrsdelikte eine große Rolle für die Verkehrssicherheit spielen. Andererseits geht man allgemein (und auch bei den Betroffenen) davon aus, dass die Strafen und insbesondere die Entziehung der Fahrer...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung

Rz. 27 Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis. Namens und im Auftrag des Klägers wird beantr...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / b) Rahmenbedingungen und Durchführung

Rz. 107 Fahrverhaltensbeobachtungen werden in allen Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt und müssen einer Reihe von Anforderungen genügen. Zu diesen zählen u.a.:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 37 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / a) Sehvermögen

Rz. 23 Für die Regelung zum Sehvermögen ist maßgebend § 12 Abs. 1 FeV i.V.m. der Anlage 6 der FeV und den hierin genannten Anforderungen, und zwar differenziert für die allgemeine Fahrerlaubnis sowie speziell für die Fahrerlaubnis für Lkw und Bus sowie zur Personenbeförderung.[40]mehr

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Anhang / b) ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 erteilt

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / II. Differenzierung der Verstöße

Rz. 77 Die zentrale Vorschrift für die Einführung des FaER ist § 4 StVG,[62] der vollständig geändert worden ist. Das Fahreignungs-Bewertungssystem wendet sich an Fahrerlaubnisinhaber – nun aber auch durch die 10. VO an Radfahrer, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs verstoßen oder straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschrifte...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Nicht gewährtes rechtliches Gehör

Rz. 6 Ist das gem. § 33 Abs. 3 StPO zu gewährende rechtliche Gehör im Verfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beachtet, so kann dies mit der Beschwerde angefochten werden.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Voraussetzungen der Entziehung im Verwaltungsverfahren

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 3 StVG geregelt. Dort ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen ist, wenn sich der Berechtigte als zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder nicht befähigt erweist. Zweck dieser Vorschrift ist der Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch ungeeignete bzw. ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / III. Beweisverwertungsverbote im Verkehrsrecht

Rz. 56 Beim Verwertungsverbot von Eintragungen im Fahreignungsregister ist zu unterscheiden zwischen getilgten und tilgungsreifen Entscheidungen. Getilgte Eintragungen dürfen nach der Tilgung nicht mehr vorgehalten und verwertet werden. Die tilgungsreife Eintragung unterfällt aber dem Verwertungsverbot. Dies gilt ebenfalls für Eintragungen über Verwaltungsentscheidungen.[58] ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Rückfallrisiko

Rz. 127 Klipp hat hierzu im Rahmen des 8. Symposiums "Sicher Fahren in Europa" von ADAC und BASt 2012 einen Vortrag zur Verkehrsbewährung mit dem Titel "Warum Eignung nicht gleich Eignung ist: Das Sicherheitsrisiko nach Wiedererlangung der Fahreignung" gehalten. Im Rahmen dieser Studie wurde das Verkehrsverhalten von Kraftfahrern, die nach einem Fahrerlaubnisentzug (z.T. mit...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / III. Maßnahmenstufen nach § 4 Abs. 4, 5 StVG

Rz. 81 Das gesetzgeberische Vorhaben fußt auf der Idee, Maßnahmenstufen bei auffälligen Kraftfahrern – und nun auch Radfahrern – einzuführen. Je nach Punktestand soll dieser bei Verstößen eine Maßnahmenstufe "weiterrücken". Unglücklich ist die "Tachoampel", mit der das BMVBS ursprünglich die jeweiligen Maßnahmenstufen dargestellt hat.[66] Inzwischen ist die Grafik aber modif...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Anordnung einer MPU

Rz. 34 § 11 Abs. 3 FeV erlaubt der Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten dort aufgezählten Fällen die Anordnung zur Beibringung eines (von der Eingriffsintensität her schwerwiegenderen) medizinisch-psychologischen Gutachtens: Zitat § 11 Abs. 3 FeV Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / B. Die Rechtsschutzdeckung im Verkehrsverwaltungsrecht

Rz. 11 Im Verkehrsverwaltungsrecht kommt Rechtsschutzdeckung in Betracht für das Vorgehen eines Betroffenen bei einem erstrebten oder abgewehrten Verwaltungsakt in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, die primär der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Hierbei sind zu unterscheiden zwischenmehr