Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Allgemeines

Rz. 64 Die Problemstellungen bei Annahme und Führung eines Mandates mit – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielschichtig. Zunächst ist zu differenzieren zwischen dem möglichen Fall nicht abzuwendender Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. bei Alkoholfahrt und gegebener absoluter Fahruntüchtigkeit. Hiervon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, bei der eine Chance...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Unterscheidung zwischen Entziehungsverfahren und Neuerteilungsverfahren

Rz. 50 Es ist immer zwischen dem Entziehungsverfahren und dem Neuerteilungsverfahren zu unterscheiden: Einerseits sind Behörden beim Entziehungsverfahren an andere, bestandskräftige und für das Entziehungsverfahren relevante Entscheidungen gebunden. Hierdurch wird vermieden, dass staatliche Eingriffe unterschiedlich ausfallen. Allerdings gelten andere Regelungen, soweit die ...mehr

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Anhang / § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde

(1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, seine Verwarnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen. (3) (weggefa...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Rechtliche Aspekte zu den Tatbeständen des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB

Rz. 66 Droht, gestützt auf die Tatbestände des § 69 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ist zu klären, ob die Voraussetzungen des Tatbestandes vorliegen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine mögliche drohende vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rz. 67 Schnell sind die in Betracht kommenden Gründe zur Abwendung einer – vorläufigen – Entziehun...mehr

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Anhang / Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5)

Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226).mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Berufung

Rz. 35 Die Berufung kann, und dies ist für Verkehrssachen von erheblicher Bedeutung, auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 318 StPO). Andererseits sind bei der Rechtsmittelbeschränkung bestimmte Voraussetzungen zu beachten, so z.B. bei der Beschränkung der Berufung auf eine Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Beruht die den Ausspruch der Maßregel der Ent...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / C. Gegenstandswert

Rz. 61 Auch im Bereich des verwaltungsrechtlichen (Fahrerlaubnis-)Verfahrens richtet sich die Berechnung der Kosten und Gebühren nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Speziell im Bereich des Rechts der Fahrerlaubnis ergeben sich sehr differenzierte Streitwertberechnungen, die ggf. auf Schätzung des Interesses des Betroffenen/Mandanten beruhen. Eine wichtige und maßgebende ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Beachtung der Sperrfrist

Rz. 103 Gemäß § 69a StGB ist die Fahrerlaubnisbehörde gehindert, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen vor Ablauf der vom Strafgericht festgesetzten Sperrfrist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Strafgericht von der Sperrfrist bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gemäß § 69a Abs. 2 StGB ausgenommen hat. Rz. 104 Hat das Strafgericht jedoch gemäß § 69a Abs. 7 StGB die Sperrfrist a...mehr

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Anhang / § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen

(1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass ermehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Bedeutung der Entscheidungen im Straf- und OWi-Verfahren

Rz. 98 Die Möglichkeit, Strafentscheidungen im Entziehungsverfahren der Verwaltungsbehörde zu berücksichtigen, richtet sich nach § 3 Abs. 4 S. 1 und S. 2 Hs. 1 StVG. Hiernach darf die Verwaltungsbehörde in dem Entziehungsverfahren von einem Sachverhalt, der Gegenstand einer strafgerichtlichen Entscheidung gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis gewesen ist, zum Nachteil des In...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / b) Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 21 Der Beginn der Tilgungsfrist ist in § 29 Abs. 4 StVG geregelt. Hiernach beginnt die Tilgungsfristmehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Ausnahmen vom Erfordernis der Kraftfahrerlaubnis

Rz. 12 Von der Regelung des § 2 Abs. 1 S. 1 StVG, nach der für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Plätzen und Wegen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a StVG durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung Ausnahmen geregelt werden. Hierbei ist das Ministerium an die Ordnungsvorstel...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV

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Anhang / [Vorspann]

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:mehr

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Anhang / I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / III. Register

1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister (1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Ziel: Beschleunigung des Verfahrens

Rz. 6 Für denjenigen, der die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, ist häufig die Dauer des Verfahrens problematisch. Einerseits kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Ablauf einer Sperrfrist (§ 69a StGB) gestellt werden. Andererseits verzögert ein Vorgehen gegen die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens in...mehr

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Anhang / Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1)

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Anhang / B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Information an Mandanten über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach früherer Trunkenheitsfahrt

Rz. 122 Muster 7.2: Teilnahme am Aufbauseminar wegen Trunkenheitsfahrt Muster 7.2: Teilnahme am Aufbauseminar wegen Trunkenheitsfahrt Gegen Sie steht der Vorwurf einer – erneuten – Trunkenheitsfahrt im Raum. Es erscheint geboten, Sie auf die Möglichkeit einer eventuellen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung im Rahmen eines Aufbauseminars hinzuweisen. Ziel und...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Der Begriff "Eignung"

Rz. 4 Der Begriff "Eignung" ist in § 2 Abs. 4 S. 1 StVG geregelt. Diese Vorschrift lautet: Zitat Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Rz. 5 In der Literatur wird kritisiert, dass es na...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 5. Untersagung des Führens von Fahrrädern im Straßenverkehr

Rz. 128 In Betracht kommt auch, nach § 3 Abs. 1 FeV das Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr zu untersagen. Zunächst ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, wenn ein Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern im Hinblick auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Darübe...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / c) Bindungswirkung für das gesamte Entziehungsverfahren

Rz. 54 Die in § 3 Abs. 4 S. 1 StVG angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für die Maßnahme der Entziehung selbst, sondern nach ihrem Sinn und Zweck für das gesamte Entziehungsverfahren. Dies umfasst auch die vorbereitenden Maßnahmen. Das hat zur Folge, dass die Behörde schon die Beibringung des Gutachtens nicht anordnen darf.[33] Dies gilt auch bei der Punktebewertung fü...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den Vers...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Entwicklung der Rechtsprechung zur Höhe des "bedeutenden Schadens" im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Rz. 76 Der bedeutende Schaden wird fließend bestimmt und unterfällt der aktuellen Rechtsprechung. Es ist daher bei Mandatsübernahme zu prüfen, wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung hierzu aussieht. Hierzu ist natürlich einerseits die Inflation einzustellen, letztendlich aber zu prüfen, ob aktuelle Entscheidungen des betroffenen Gerichtsbezirks vorliegen.[65] Rz. 77 Die We...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage

Rz. 57 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. m StVG hat der Gesetzgeber den Verordnungsgeber ermächtigt, die Einstufung der im Fahreignungsregister einzutragenden Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als schwer wiegend oder weniger schwer wiegend für die Maßnahmen nach den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe zu regeln. Die Ermächtigung wird durch § 34 Abs. 1 FeV ...mehr

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Anhang / V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 73 Zuständigkeiten (1) 1Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden (Fahrerlaubnisbehörd...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Der Widerspruch

Rz. 16 Das Widerspruchsverfahren gegen belastende Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach den Vorschriften der §§ 68 ff. VwGO, § 79 VwVfG. Es ist allerdings jeweils zu überprüfen, ob das Widerspruchsverfahren nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer noch statthaft oder sofort Klage zu erheben ist.[16] In Nordrhein-Westfalen schließt z.B. § 110 JustG...mehr

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Anhang / 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

§ 48a Voraussetzungen (1) Im Falle des § 10 Absatz 1 laufende Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa findet § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 keine Anwendung. § 74 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung. (2) 1Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs v...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Zeitliche Begrenzung

Rz. 61 Regelungen über die zeitliche Begrenzung waren in § 29 Abs. 8 S. 2 und 3 StVG a.F. getroffen, und zwar für Eintragungen über eine gerichtliche Entscheidung, die einer 10-jährigen Tilgungsfrist unterlag. Solche Eintragungen dürfen bis zum Ablauf eines Zeitraumes, der einer 5-jährigen Tilgungsfrist gemäß § 29 StVG a.F. entspricht, übermittelt und verwertet werden. Ausna...mehr

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Anhang / 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen

§ 26 Dienstfahrerlaubnis (1) 1Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). 2Bei Erteilung der Dienstfahrerlaubnis darf auf die Vorlage des Führungszeugnisses nach § 11 Absatz 1 Satz 5 verzichtet werden. 3Über die Dienstfahrerlaubnis...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / c) Einzelseminar

Rz. 70 Gemäß § 2b Abs. 1 S. 2 StVG besteht die Möglichkeit eines Einzelseminars. Grundgedanke für die Einführung dieses Aufbauseminars ist, wie sich aus der Begründung des Gesetzentwurfes[64] ergibt, die Überlegung, dass dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, dem aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation ein Gruppenseminar nicht zumutbar ist, die Teilnahme an einem Einzelsemina...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand

Rz. 25 Muster 1.4: Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Muster 1.4: Hinweis auf drohende Maßnahmen bei hohem Punktestand Bekanntlich ist für Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein hoher Punktestand registriert. Dies gefährdet Ihre Fahrerlaubnis, und es ist zu befürchten, dass die zuständige Landesbehörde Maßnahmen ergreift. Zur Verminderung dieses Risikos werd...mehr

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Anhang / I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist. § 2 Eingeschränkte Zulassung (1) 1Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, da...mehr

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Anhang / II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. 2Ausgenommen sindmehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / D. Untersuchungsanlässe

Rz. 18 In der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung[4] ist ein Großteil der Anlassmöglichkeiten ärztlicher Begutachtungen aufgeführt. Hierzu zählen:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Weitergabe von Informationen an die Polizei

Rz. 88 Gemäß § 3 Abs. 5 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde ermächtigt, im Einzelfall die Polizei über die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Bestehen eines Fahrverbotes zu unterrichten.[69] Rz. 89 Hierdurch soll erreicht und sichergestellt werden, dass die Entscheidung der Verwaltungsbehörde eingehalten wird bzw. deren Einhaltung überwacht wird.mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Information und Belehrung für Betroffene

Rz. 33 Zusätzlich ist es sinnvoll, den Mandanten bereits über den Gang des Verwaltungsverfahrens bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu informieren. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu erwarten ist. Insbesondere sind die unterschiedlichen Funktionen der Führerscheinstelle und der Untersuchun...mehr

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Anhang / § 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

(1) 1Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen, werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde für den Zweck des § 11 Absatz 10 anerkannt. 2In die Kurse dürfen nur Personen aufgenommen werden, die den Anforderungen des § 11 Absatz 10 entsprechen und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind. (2)...mehr

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Anhang / § 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt- Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes

1Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Amts wegen, wenn über den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Entscheidungen in das Fahreignungsregister eingetragen werden, die zu Anordnungen nach § 2a Absatz 2, 4 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes führen können. 2Hierzu übermittelt es folgende Daten:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Chancen und Nachteile einer Beschwerde

Rz. 9 Die Praxis zeigt, dass in aller Regel die Anfechtung einer Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO nicht zu empfehlen ist. Einmal ergibt sich dies daraus, dass bei einer Beschwerde sich notwendigerweise eine Verzögerung des Verfahrens ergibt. Zum anderen besteht die Gefahr, dass durch die Entscheidung und Begründung des Beschlusse...mehr

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Anhang / § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

(1) 1Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. 2Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden. (2) 1Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt w...mehr

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Anhang / IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben

§ 65 Ärztliche Gutachter 1Der Facharzt hat seine verkehrsmedizinische Qualifikation (§ 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1), die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. 2Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer. 3Abweichend von Satz 1 und 2 reicht auch eine mindest...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / III. Weitere Grundlagen

Rz. 64 Neben den Begutachtungsleitlinien und den Beurteilungskriterien sind folgende Werke als gemeinsame Bezugspunkte für alle Beteiligten richtungsweisend:mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / f) Ausschluss der Tilgung

Rz. 32 Tilgungsfristen gelten nicht, wenn die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, für immer untersagt worden ist (§ 29 Abs. 2 StVG). Ohne Rücksicht auf den Lauf von Tilgungsfristen erfolgt Tilgung bei den in § 29 Abs. 3 StVG aufgeführten Fällen, z.B. bei Rechtskraft eines erfolgreich durchgeführten Wiederau...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / b) Besonderes Aufbauseminar (§ 36 FeV)

Rz. 67 Das besondere Aufbauseminar wird angeordnet gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bei Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Drogen. Durchgeführt wird das besondere Aufbauseminar von Diplom-Psychologen oder vergleichbar qualifizierten Ausbildern. Diese müssen eine verkehrspsychologische Ausbildung nachweisen sowie Kenntnisse und...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 3. Berücksichtigung von Eintragungen im BZR

Rz. 7 Abweichend von § 51 Abs. 1 BZRG darf eine Tat, die im BZR getilgt worden oder zu tilgen ist, in einem Verfahren zur Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden, solange die Tat nach § 29 Abs. 1, 8 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 28.4.1998 (BGBl I S. 810) verwendet werden darf.[7] Praxistipp Gerade in Gerichtsverfahren wird zuweilen nur einmali...mehr

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Anhang / § 16 Theoretische Prüfung

(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er (2) 1Die Prüfung erfolgt anhand...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 4. Musterantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 45 Muster 10.3: Aussetzung der sofortigen Vollziehung Muster 10.3: Aussetzung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _________________________ Antrag des (im Außendienst) als _________________________ tätigen _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ (Aktenzeichen ____________________...mehr