Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Speziell: Rechtsmittel gegen Ablehnung der Abkürzung der Sperrfrist

Rz. 21 Gem. § 69a Abs. 7 StGB kommt in Betracht, auf Antrag die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abzukürzen. Rz. 22 Wird diesem Antrag nicht entsprochen, so kommt auch hier die Beschwerde gemäß §§ 304, 305 StPO in Betracht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass partiell eine Abkürzung der Sperrfrist beantragt wurde, etwa für bestimmte Kraftfahrzeugarten.mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / D. Entschädigungsverfahren

Rz. 13 Über die Entschädigung entscheidet gem. § 8 Abs. 1 StrEG das Gericht, das das Verfahren abschließt. Die Entscheidung ergeht durch isolierten Beschluss. Dagegen ist nach § 8 Abs. 3 S. 1 StrEG die sofortige Beschwerde eröffnet. Rz. 14 Bei Beendigung des Verfahrens durch Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft ergeht gem. § 9 Abs. 1 S. 1 StrEG die Entscheidung über die...mehr

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Anhang / § 35 Aufbauseminare

(1) 1Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. 2Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. 3Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzufüh...mehr

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§ 21 Ausblick / I. Die Promillegrenze

Rz. 9 Zu den wohl spannendsten und am heftigsten diskutierten Entwicklungen der letzten Monate gehört die mögliche Absenkung der Promillegrenze von derzeit 1,6 ‰. Rz. 10 Seit einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg[5] und später auch des Bayrischen VGH[6] wurde der § 13 S. 1 Nr. 2 Buchstabe c) FeV in einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgelegt. In der Fol...mehr

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Anhang / Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)

Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) Vorbemerkungen Farbe: rosa Format: DIN A5 Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische Aufheller In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:mehr

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Anhang / Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3)

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaub...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Chancen zur Vermeidung eines Fahrverbots

Rz. 23 Ist Gegenstand des Verfahrens eine Ordnungswidrigkeit, so wird gewöhnlich das Ziel im Vordergrund stehen, die Anordnung eines Regelfahrverbots gemäß der Bußgeld-Katalog-Verordnung (BKatV) zu vermeiden.[11] Hinweis Auch mit der Gesetzesänderung,[12] das Fahrverbot als allgemeine Maßregel – also gänzlich unabhängig vom verkehrsrechtlichen Bezug – zu verhängen, wird der S...mehr

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Anhang / Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2)

Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen.mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Verfahrensgrundsätze

Rz. 19 Zu den Verfahrensgrundsätzen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens bestimmt § 86 VwGO, dass das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (Untersuchungsgrundsatz). In § 86 Abs. 1 Hs. 2 VwGO ist bestimmt, dass die Beteiligten hierbei heranzuziehen sind. Im Übrigen sieht § 86 Abs. 1 S. 2 VwGO vor, dass das Gericht an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Be...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Information zu anfallenden Kosten

Rz. 26 Schließlich sollte der Mandant auch über die anfallenden Kosten, also von Beratungen und Therapien, soweit diese nicht von dritter Stelle getragen werden, sowie über die anfallenden Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren informiert werden. Rz. 27 Wichtig ist die Information des Mandanten über die Rechtslage und die Möglichkeiten im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverf...mehr

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Anhang / 1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. 2Ausgenommen sindmehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage

Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Klage vor den Verwaltungsgerichten. Die Möglichkeit zur Einlegung...mehr

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Anhang / § 75 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / b) Körperliche und geistige Eignung

Rz. 24 Die Bestimmung des § 11 FeV ist umfassend geändert worden. In Abs. 1 wird neben den Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse D/D1 auch der Bewerber um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gem. § 48 FeV genannt. Gem. § 11 Abs. 3 FeV ist die Möglichkeit der Anordnung der MPU eröffnet. Schon ein erheblicher Verstoß gegen Verkehrsvorschriften kann dazu führen, dass die MP...mehr

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Anhang / § 37 Teilnahmebescheinigung

(1) 1Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. 2Die Bescheinigung muss enthalten. 3S...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 3. Verkehrsrechtliche Verstöße

Rz. 207 Die Gruppe der sogenannten "Punktetäter" ist die dritthäufigste Anlassgruppe für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen. Von 2005 bis 2009 ist die Anzahl der Begutachtungen mit verkehrsrechtlicher Fragestellung dabei stetig gestiegen. In den letzten Jahren liegt sie auf einem relativ stabilen Niveau (siehe Abbildung 19.12). Rz. 208 Die Problematik der Fahrer mit ho...mehr

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Anhang / § 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Für Maßnahmen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Straßenverkehrsgesetzes nach § 59 Absatz 1 dieser Verordnung gespeicherten Daten und – soweit Kenntnis über den Besitz von Fahrerlaubnissen und Führerscheinen sowie über die Berechtigung zum Führ...mehr

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Anhang / § 26 Dienstfahrerlaubnis

(1) 1Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). 2Bei Erteilung der Dienstfahrerlaubnis darf auf die Vorlage des Führungszeugnisses nach § 11 Absatz 1 Satz 5 verzichtet werden. 3Über die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird ein...mehr

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Anhang / § 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Die Übermittlung der Daten nach § 60 ist auch in einem automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahren zulässig. (2) § 53 ist anzuwenden.mehr

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Anhang / Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2)

Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars Modul 1 1. Baustein "Seminarüberblick"mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / V. Vorbeugende Feststellungsklage

Rz. 31 Grundsätzlich kommt auch eine vorbeugende/negative Feststellungsklage in Betracht. An diese Rechtsschutzform ist zu denken, wenn Gefahr besteht, dass durch die Ablehnung der Fahrerlaubnis oder deren Verlängerung vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie Kündigung durch den Arbeitgeber wegen fehlender oder anderweitiger Einsatzmöglichkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / III. Die in Betracht kommenden Maßnahmen

1. Die Ermächtigungsgrundlage Rz. 57 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. m StVG hat der Gesetzgeber den Verordnungsgeber ermächtigt, die Einstufung der im Fahreignungsregister einzutragenden Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als schwer wiegend oder weniger schwer wiegend für die Maßnahmen nach den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe zu regeln. Die Ermächtigun...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / IV. Die in Betracht kommenden Maßnahmen im Einzelnen

1. Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminar Rz. 60 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist anzuordnen, wennmehr

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Anhang / § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Einspruch gegen Strafbefehl

1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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Anhang / § 65 Ärztliche Gutachter

1Der Facharzt hat seine verkehrsmedizinische Qualifikation (§ 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1), die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. 2Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer. 3Abweichend von Satz 1 und 2 reicht auch eine mindestens einjährige Zugehörig...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Rechtsschutz bei Vorsatztat

Rz. 104 Für den Bereich der verkehrsrechtlichen Strafvorschriften sind die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versicherungsschutzes in § 4 Abs. 3b S. 1 ARB geregelt. Nach dieser Vorschrift ist bei in Betracht kommenden Vorsatztaten der Versicherungsschutz – gegenüber Absatz 3a – erweitert. Nach dieser Vorschrift besteht bei einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Strafvorsc...mehr

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Anhang / 2. Fahreignungsregister

§ 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister (1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)

Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung I. Allgemeiner Führerscheinmehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Das Verfahren nach rechtzeitigem Einspruch gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO

Rz. 16 Das Gericht bestimmt – ggf. nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist (§§ 44 ff. StPO) – Termin zur Hauptverhandlung. Für die Hauptverhandlung gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 213 ff. StPO. Allerdings gestattet § 411 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 420 StPO verschiedene Beweiserleichterungen (siehe dazu Rdn 18 ff.). Der Strafbe...mehr

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Anhang / II. Muster des Dienstführerscheins der Bundeswehr (Muster 2)

Farbe: hellgrau; dreifach gefaltet, Breite 4 x 74 mm, Höhe 105 mm; Typdruckmehr

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Anhang / § 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

1Die Eignung von Kursen, die Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchführen, muss von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden. 2Für Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gelten die Vorschriften des § 71a entsprechend, die Absätze 3 und 5 jedoch mit der Maßgabe, das...mehr

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Vorwort

Gut zwei Jahre sind vergangen, seit die 5. Auflage dieses Handbuches erschienen ist. Deshalb war es an der Zeit, wieder eine Neuauflage zu erstellen. Mittlerweile hat sich nicht nur die Rechtslage rund um die Fahrerlaubnis in vielerlei Hinsicht verändert. Auch die für die ersten vier Auflagen verantwortlichen Gründungsautoren dieses Buches haben sich entschlossen, die Bearbe...mehr

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Anhang / IV. Muster für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Muster 4)

Farbe: hellgelb; Breite 74 mm, Höhe 105 mm; Typendruck; vierseitig Vorbemerkungenmehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / c) Teilnahmebescheinigung

Rz. 79 Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde wird dem Teilnehmer des Beratungsgespräches gemäß § 2a Abs. 7 S. 5 StVG eine Bescheinigung erteilt. Zu beachten ist jedoch, dass der Betroffene nicht verpflichtet ist, an der verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, und dass das Ergebnis gemäß § 2a Abs. 7 S. 4 StVG FeV nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzu...mehr

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Anhang / 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Pers...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / IV. Der Vorrang des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber dem Verwaltungsverfahren

1. Bei anhängigem Straf- und Bußgeldverfahren Rz. 95 Der Vorrang des Straf- und Bußgeldverfahrens gegenüber dem verwaltungsrechtlichen Verfahren ist geregelt in § 3 Abs. 3 und 4 StVG. Rz. 96 Während der Anhängigkeit eines Strafverfahrens, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des...mehr

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Anhang / § 48b Evaluation

Die für Zwecke der Evaluation erhobenen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter sind spätestens am 31. Dezember 2015 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.mehr

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Anhang / Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4)

Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/hmehr

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Anhang / § 71 Verkehrspsychologische Beratung

(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen. (2) Die Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutsc...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Allgemeine Voraussetzungen der Entziehung

1. Die Voraussetzungen der Entziehung im Verwaltungsverfahren Rz. 85 Die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 3 StVG geregelt. Dort ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen ist, wenn sich der Berechtigte als zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder nicht befähigt erweist. Zweck dieser Vorschrift ist der Schu...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / V. Der Auskunftsanspruch

Rz. 65 In § 30 Abs. 8 StVG (alter und neuer Fassung) ist geregelt, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Anspruch auf Auskunft hat über die ihn betreffenden Eintragungen im Fahreignungsregister und den Punktestand. Die Auskunft wird gegen Vorlage eines Identitätsnachweises kostenlos gewährt.[45]mehr

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Anhang / 1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister

§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister (1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. ARB 75

Rz. 4 Nach den ARB 75, die immer noch bei älteren Mandanten in nicht geringem Umfang zur Anwendung kommen, besteht Versicherungsschutz lediglich in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis (§ 11 Abs. 3 Buchst. d ARB 75). Nach dieser Regelung kommt Versicherungsschutz erst von Beginn des Widerspruchsverfahrens an in Betracht.[4]mehr

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Anhang / C. Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr

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Anhang / § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe

(1) 1Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. 2Einer Anerkennung nach Satz 1 bedarf es nicht für Stellen, die ein Unfallversi...mehr

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Anhang / A. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Auszug)

Rz. 1 Die Begutachtungsleitlinien[1] beinhalten die Präzisierung des Begriffs der Kraftfahrereignung. Eine ausführliche Darstellung zur Entstehung und zum Inhalt geben Bode/Winkler.[2] Nachfolgend sind die Kapitel abgedruckt, die in der Praxis eine besonders große Rolle spielen: Alkohol (3.13), Betäubungsmittel und Arzneimittel (3.14) sowie Verstöße gegen verkehrsrechtliche ...mehr

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Anhang / Anlage 7a (zu § 6a Absatz 3 und 4)

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / III. Rechtmäßigkeit

Rz. 44 Bei der Anordnung von Beschränkungen und Auflagen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Eingriff muss also zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel sein. Voraussetzung ist die Feststellung lediglich bedingter Eignung.[51]mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / V. Gutachtenausgang

Rz. 60 Ein ärztliches Gutachten kann folgende mögliche Ergebnisse für den Klienten haben: Rz. 61 Ein positives Gutachten führt nach erfolgter Prüfung des Gutachtens auf Nachvollziehbarkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel dazu, dass die Zweifel an der Fahreignung des Klienten ausgeräumt sind. I...mehr