Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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Anhang / III. Muster des Dienstführerscheins der Bundespolizei und der Polizei (Muster 3)

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Anhang / § 44 Teilnahmebescheinigung

(1) 1Nach Abschluss des Fahreignungsseminars ist vom Seminarleiter der abschließenden Teilmaßnahme eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 18 zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde auszustellen. 2Die Bescheinigung ist von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben. (2) Die Aus...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / d) Bindungswirkung nur bei konkreten Feststellungen im Urteil

Rz. 55 Die Bindungswirkung[37] kann sich aber nach der Entscheidung des OVG NRW vom 25.6.2012 – 16 B 71/12[38] ergeben, wenn sich aus den schriftlichen Urteilsgründen ein Sachverhalt ergibt, der erkennen lässt, dass sich das Gericht mit der Fahreignung befasst hat und zu welchem Ergebnis es gekommen ist. Die Bindungswirkung ist daher nicht gegeben, wenn sich keine Ausführunge...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF)

Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV geregelt.[1] Rz. 2 Die Anordnung zur Begutachtung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt.[2] Bei ihr handelt es sich vielmehr um eine unselbstständige, vor...mehr

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Anhang / 7. Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen. § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde (1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehr...mehr

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Anhang / § 77 Verweis auf technische Regelwerke

1Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/ IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. 2Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Arten des Aufbauseminars

Rz. 63 Zu unterscheiden sind verschiedene Arten von Aufbauseminaren, nämlich: a) "Gewöhnliches" Aufbauseminar (§ 35 FeV) Rz. 64 Das gewöhnliche Aufbauseminar wird von Fahrlehrern durchgeführt. Die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren richtet sich nach § 31 des Fahrlehrergesetzes. Der Inha...mehr

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Anhang / § 1 Grundregel der Zulassung

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.mehr

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Anhang / B. Liste der Schlüsselzahlen

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Effiziente und konkrete Beratung

Rz. 20 Aus der vorstehend dargestellten Checkliste (siehe Rdn 15) ist ersichtlich, wie unterschiedlich die Problemstellung des Betroffenen zum Erhalten, Behalten oder Wiedererhalten der Fahrerlaubnis sein kann.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / d) Teilnahmebescheinigung

Rz. 71 Gemäß § 37 FeV stellt der Seminarleiter über die Teilnahme an einem Aufbauseminar eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus. Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung ist die Teilnahme an allen Sitzungen sowie die Teilnahme an einer Fahrprobe, und dass bei einem besonderen Aufbauseminar die Anfertigung von Kursaufgaben nicht verweigert wu...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / Leitsatz

Ein VN handelt nicht schon dann grob fahrlässig, wenn er die Fahrzeugschlüssel einem Dritten überlässt, der seinerseits die Fahrzeugschlüssel einem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügenden Sohn des VN übergibt. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Oldenburg, Urt. v. 22.3.2017 – 5 U 174/16mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / IV. Regelungen zur "Eignung" gemäß FeV

Rz. 20 In der Fahrerlaubnis-Verordnung regelt § 11 die Fahreignung. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit dem höherrangigen § 2 Abs. 2 StVG zu lesen. 1. Einfluss auf die Eignung Rz. 21 Die Aufzählung von § 11 Abs. 1 FeV in Verbindung mit Anlage 4[39] beschreibt im Detail, welche Erkrankungen i.E. Einfluss auf die Eignung haben können. Die Aufstellung enthält häufiger vorkomme...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 5. Mögliche externe Unterstützung

Rz. 42 Auf dem Gebiet des Rechtes der Fahrerlaubnis geht es häufig nicht nur um die Kenntnis von Rechtsnormen und die Rechtsanwendung, sondern meistens ist die Unterstützung durch Sachverständige erforderlich. Dies gilt beispielsweise für angewandte Messverfahren. Hierzu kann bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt werden, um die Kostenübernahme nach de...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / A. Zur interdisziplinären fachlichen Basis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Rz. 1 Die Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU), die in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden, fußen auf einer Vielzahl von Grundlagendisziplinen. Deshalb ist die Basisliteratur auch weit gestreut. Wichtige Beiträge liefert die Allgemeine Psychologie, soweit sie sich z.B. mit grundlegenden Fragen der Wahrnehmung un...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. ARB 94

Rz. 5 Nach § 2g ARB 94 umfasst der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen nunmehr nicht lediglich Angelegenheiten der Fahrerlaubnis, sondern alle verkehrsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Verwaltungsverfahren. Außerdem kommt Versicherungsschutz nicht erst in Betracht im Widerspruchsverfahren, sondern schon nach jedem Rechtsverstoß i.S.v. § 4 Abs. 1c ARB 94. Rz. 6...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / b) Kooperation

Rz. 34 Ein Mindestmaß an Kooperation des Klienten bei der Untersuchung ist unumgänglich, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde vollständig beantworten zu können. Nur wenn der Klient in der Anamnese vollständige und wahrheitsgemäße Angaben macht und die körperliche Untersuchung (ggf. inklusive Laborprobenentnahme) zulässt, ist eine verwertbare Diagnosestellung aufseit...mehr

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Anhang / § 67 Sehteststelle

(1) Sehteststellen bedürfen – unbeschadet der Absätze 4 und 5 – der amtlichen Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. (2) Die Anerkennung kann erteilt werden, wennmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / C. Der Begriff "Ungeeignetheit"

Rz. 45 Die Begriffsbestimmung der "Ungeeignetheit" lässt sich aus § 11 Abs. 2 S. 1 FeV ableiten. Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines Gutachtens durch den Bewerber anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, di...mehr

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Anhang / § 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Übermittelt werden dürfen nur die Daten nach § 51 unter den dort genannten Voraussetzungen. (2) 1Die übermittelnde Stelle darf die Übermittlung nur zulassen, wenn deren Durchführung unter Verwendung einer Kennung der zum Empfang der übermittelten Daten berechtigten Behörde erfolgt. 2Der Empfänger hat sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nur bei den zum Empfang be...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 4. ARB 2008

Rz. 8 Der in den ARB 94 erstmals eingefügte Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen wurde zunächst inhaltsgleich von den ARB 2000 übernommen und jetzt ebenso auch in den ARB 2008.[6] Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 lit. g ARB 2008 umfasst: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltu...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / IV. Bundeszentralregister und Verkehrsrecht

Rz. 105 Zur Verwertung von Eintragungen des Bundeszentralregisters ist nunmehr in § 52 Abs. 2 BZRG geregelt: Zitat Abweichend von § 51 Abs. 1 darf eine frühere Tat ferner in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung eine Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, solange die Verurteilung nach den Vorschriften der §§ 28 bis 30 b StVG verwertet werden darf....mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / D. Rechtsmittel bei einem Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 23 Ist ein Fahrverbot gem. § 44 StGB verhängt, so kommt bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil oder die im Strafbefehl angeordnete Maßnahme eine Beschränkung des Rechtsmittels auf das Fahrverbot nicht in Betracht. Dies folgt aus der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe. Eine Beschränkung ist wegen der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Rechtsfolgenausspr...mehr

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Anhang / § 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung

(1) Die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung obliegt den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz im Sinne der §§ 10 und 14 des Kraftfahrsachverständigengesetzes sowie den amtlich anerkannten Prüfern und Sachverständigen im Sinne des § ...mehr

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Anhang / § 55 Aufzeichnung der Abrufe

(1) 1Der Anlass des Abrufs ist unter Verwendung folgender Schlüsselzeichen zu übermitteln: A. Überwachung des Straßenverkehrs B. Grenzkontrollen C. Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs, soweit sie die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen D. Ermittlungsverfahren wegen Straftaten E. Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten F. Sonsti...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Untersuchungsumfang

Rz. 60 Der Untersuchungsumfang wird bestimmt durch den jeweiligen Anlass. Hierzu ist in der Anlage 15 der FeV, Nr. 1a, i.V.m. § 11 Abs. 5 FeV geregelt: Zitat Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fr...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 68 Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird. Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird. Rz. 69 In den Beurteilungskriterien...mehr

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Anhang / § 74 Ausnahmen

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen. (2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. (3) Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbun...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Voraussetzungen zur Wiederherstellung der Eignung im Einzelnen

Rz. 53 Anders als bei der Frage, ob wegen Alkoholabhängigkeit die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, ist die ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VIII. Ungeeignetheit infolge Krankheit oder sonstiger körperlicher Mängel

Rz. 130 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass zum Führen von Kraftfahrzeugen derjenige untauglich ist, der an einer Krankheit leidet, die seine Fahruntüchtigkeit ständig unter das erforderliche Maß herabsetzt oder eine Anfallgefahr begründet. Rz. 131 Ungeeignetheit können begründen: wiederholter Ohnmachtsanfall bei begründeter Wiederholungsgefahr, Schwächeanfälle ohne auf...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Bedingte Eignung im Strafrecht

Rz. 19 In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass im Bereich des Strafrechtes dem Aspekt der möglichen bedingten Eignung dadurch Rechnung getragen wird, dass nach § 69a Abs. 2 StGB die Möglichkeit gegeben ist, bei der erforderlichen Festsetzung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen auszunehmen. Zu beachten ist jedoch...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / A. Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Rz. 1 Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in der Regel kein Merkmal eines Menschen, das unabänderlich oder irreversibel entweder vorhanden oder nicht vorhanden ist. Vielmehr gibt es bestimmte Ereignisse im Leben eines Menschen, die dazu führen können, dass die Eignung in Frage gestellt wird. Dies können z.B. Krankheiten oder Behinderungen sein, aber auch Verhalten...mehr

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Anhang / Anlage 8b (zu § 48a)

Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" Vorbemerkungen Farbe: rosa Format: DIN A5 Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische Aufheller In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:mehr

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Anhang / A. Vorbemerkungen

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 1...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / a) "Gewöhnliches" Aufbauseminar (§ 35 FeV)

Rz. 64 Das gewöhnliche Aufbauseminar wird von Fahrlehrern durchgeführt. Die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren richtet sich nach § 31 des Fahrlehrergesetzes. Der Inhalt des Aufbauseminars ist in § 35 Abs. 2 FeV geregelt, der wie folgt lautet: Zitat In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an ...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Das Fahrverbot gem. § 44 StGB ist eine Nebenstrafe.[1] Insoweit steht es im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB, die eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB) darstellt.[2] Als Nebenstrafe unterliegt das Fahrverbot gem. § 44 StGB den allgemeinen Strafzumessungsregeln.[3]mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Muster: Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

Rz. 143 Vergütungsvereinbarungen beziehen sich, soweit die gesetzlichen Vergütungen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nicht zwingend anzuwenden sind, auf einzelne Tätigkeiten, z.B. die Höhe der Vergütung bei außergerichtlicher Tätigkeit gem. Nr. 2400 VV-RVG. Insbesondere aber ist die Vergütung der Verteidigertätigkeit in Straf- und OWi-Verfahren Gegenstand der Festle...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / IV. Berufliche Härte und Nachteile/Härtefall, speziell Einsatzfahrzeuge

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Anhang / § 2 Eingeschränkte Zulassung

(1) 1Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. 2Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Beglei...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurden aufgrund der Ermächtigungsgrundlagen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtungsstellen geschaffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nach einheitlichen, verbindlichen und sachlichen Kriterien durchgeführt wird und Missbräuche vermieden werden...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Ausräumen der Abhängigkeit

Rz. 69 Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahreignung bei Abhängigkeit ist gem. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV gegeben bei mindestens einjähriger Abstinenz nach Entgiftung und Entwöhnung. Dies gilt für alle Arten von Drogen. Ein kürzerer Zeitraum kommt nur dann in Betracht, wenn sich ergibt, dass der Entwöhnungs- und Entgiftungserfolg bereits früher eingetreten ist.[92]...mehr

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Anhang / § 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung

(1) Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. (2) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Trägers für den Träger und seine Begutachtungsstellen erteilt, wenn die Voraussetzungen der Anlage 14 sowie der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von ...mehr

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Anhang / § 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar

Macht die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Möglichkeit der Qualitätssicherungssysteme nach § 4a Absatz 8 Satz 6 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 34 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes Gebrauch, hat sie ein Qualitätssicherungssystem für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme anzuerkennen oder ein Qualitätssicherungssystem für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zu...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 2. Hinweispflicht nach § 265 StPO

Rz. 13 Die Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB setzt den vorherigen rechtlichen Hinweis gem. § 265 StPO voraus. Dies folgt aus dem Zweck des § 265 StPO, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen. Eine Überraschung, vor der durch § 265 StPO geschützt werden soll, ist nicht anzunehmen, wenn statt einer ursprünglich beantragten Entziehung der Fahrerlaubnis nur auf ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 3. Besonderheiten bei bedingter Eignung

Rz. 38 Die Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt die Frage ein, ob absolute Ungeeignetheit gegeben ist oder ob bedingte Eignung in Betracht kommt. "Bedingte Eignung" ist dann gegeben, wenn der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht absolut ungeeignet, aber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur eingeschränkt geeignet ist. Diesem Zweck ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Einfluss auf die Eignung

Rz. 21 Die Aufzählung von § 11 Abs. 1 FeV in Verbindung mit Anlage 4[39] beschreibt im Detail, welche Erkrankungen i.E. Einfluss auf die Eignung haben können. Die Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Für Fahrzeugführer der Klasse D bzw. D1 bzw. um ein...mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / A. Entschädigung

Rz. 1 Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).[1] Es regelt die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, also auch für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sicherstellung des Führerscheins (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 StREG). Rz. 2 Diese Entschädigungspflicht ist auch dann gegeben, wenn der Besc...mehr

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Anhang / Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (1) Der Antrag nach § 71a Absatz 3 ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu un...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / a) Generelle Tilgungsfristen

Rz. 15 Hinweis Die hier dargestellten Fristen berechnen sich nach § 29 StVG a.F. Rz. 16 Grundsätzlich beträgt die Tilgungsfrist bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVG zwei Jahre. Rz. 17 Strafgerichtliche Entscheidungen bei Jugendlichen unterliegen (anders als früher in § 13a Abs. 2 Nr. 1 lit. b und c StVZO a.F. geregelt) der 5- bzw....mehr

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Anhang / § 73 Zuständigkeiten

(1) 1Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden (Fahrerlaubnisbehörden), ausgeführt. 2Di...mehr