Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“ … Der Antrag auf Zulassung der Berufung war abzulehnen, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen. 1. Entgegen der Zulassungsbegründung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Gerichtsbescheids (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) deshalb, weil die materiellen Voraussetzungen für die Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens nach § 11 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, Entziehung der... / Leitsatz

1. Der Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung ist mit Blick auf den Ausnahmecharakter des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn die Behörde nicht deutlich macht, dass sie bei der Anordnung des Sofortvollzugs den Einzelfall im Blick hatte. Eine durchgängig nur allgemein und formelhaft gehaltene Begründung reicht nicht. In diesem Bereich werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.4.2 Hinweise

Rz. 246 Ein Fahrverbot [1] oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis[2] kann erfolgen, wenn die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Führung von Kfz geschieht, wenn das Fahrzeug bei der Tatbegehung, z. B. beim Schmuggel, benutzt wird[3]. Die Hinterziehung der KfzSt allein kann das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht begründen[4]. Rz. 247 Die Mittäter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, EU-Fahrerlaubnis; isolierte Sperre; Inlandsunwirksamkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis; Verhängung einer isolierten Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB als eine mit Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2 RL 91/439/EWG, Art. 11 Abs. 2 RL 2006/126/EG (Einschränkung, Aussetzung, Entzug, Aufhebung der Fahrerlaubnis) gleichzustellende Maßnahme

RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2 und 4; FeV § 28 Abs. 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 u. 4, S. 3; StGB § 69a Abs. 1 S. 3 Leitsatz 1. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV erfasst nicht nur den Fall, in dem zuerst eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB verhängt und anschließend eine EU-Fahrerlaubnis erteilt wird. Vielmehr ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn zuerst eine EU-Fahrerlaubnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Rechtsprechung... / Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften

Am 19.1.2013 ist die Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften v. 10.1.2013 vollständig in Kraft getreten (BGBl I S. 35). Mit der Verordnung werden u.a. Übergangs- und Besitzstandsregelungen getroffen, die infolge der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates (sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, EU-Fahrerlaubn... / 1 Aus den Gründen:

[1] "… 1. Die zulässige Berufung [gegen das Urt. des BayVG München v. 22.11.2011 – M 1 K 11.4477] ist nicht begründet. Der Kl. ist nicht berechtigt, aufgrund seiner tschechischen Fahrerlaubnis v. 21.3.1996 Kfz in der Bundesrepublik Deutschland zu führen." [2] Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 FeV dürfen Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz i.S.d. § 7 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, EU-Fahrerlaubn... / Leitsatz

1. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV erfasst nicht nur den Fall, in dem zuerst eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB verhängt und anschließend eine EU-Fahrerlaubnis erteilt wird. Vielmehr ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn zuerst eine EU-Fahrerlaubnis erteilt und danach eine isolierte Sperre verhängt wird. 2. Die Anordnung einer isolierten Sperre steht der Aner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Fahrerlaubnise... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… II. Die Beschwerde des Beschuldigten ist zulässig und in der Sache begründet, da die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 111a Abs. 1 StPO, 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB nicht gegeben sind. Es sind nämlich derzeit keine dringenden Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

Ist der einzige dem Beschuldigten zu machende Vorwurf lediglich darin begründet, dass er sich nicht unverzüglich, sondern erst mit 40-minütiger Verzögerung bei der Polizei gemeldet hat, erfüllt deshalb sein Verhalten "gerade noch" den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht und bewegt es sich somit am untersten Rand der Strafwürdigkeit, lässt der Umstand, dass der Beschuldigte e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Fahrerlaubnise... / Sachverhalt

Der Beschuldigte fuhr mit seinem Pkw am 13.2.2012 gegen 19:40 Uhr in E am Bahnübergang der C-Straße gegen den dortigen Schrankenantrieb. An dem Schrankenantrieb entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.636,01 EUR. Nachdem diverse Gäste der angrenzenden Pizzeria ihm zur Hilfe geeilt waren und das Fahrzeug von den Bahnschienen wegbewegt hatten, stieg der Beschuldigte in sein Fah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Fahrerlaubnise... / 3 Anmerkung:

In dieser Entscheidung des LG Aurich sind drei Aspekte beachtenswert. Zunächst geht es um die Frage, ob ein unerlaubtes Sichentfernen i.S.d. § 142 StGB überhaupt gegeben ist, was unproblematisch bejaht werden kann. Die Wartepflicht des Unfallbeteiligten wurde hier verletzt. Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn dieser die Polizei sofort benachrichtigt (OLG Nürnberg, Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Pflichtverteid... / I. Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister

Nur vermeintlich strittig im Rahmen der Frage der Schwierigkeit der Sachlage ist die Konstellation, dass der Betroffene im VZR bereits eine kritisch hohe Punktezahl erreicht hat und wegen einer erneuten Zuwiderhandlung gegen Straßenverkehrsvorschriften der Eintrag weiterer Punkte und damit möglicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.[25] Die gängigen Kommentare ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2013, Uneinbringlich... / 1 I. Die Entscheidung

Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 HSOG kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Ordnungs- oder Polizeibehörde Ersatzzwangshaft anordnen, wenn ein Zwangsgeld uneinbringlich ist und der Pflichtige bei der Androhung des Zwangsgeldes auf die Möglichkeit der Anordnung der Ersatzzwangshaft hingewiesen worden ist. Nach Satz 2 dieser Bestimmung beträgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / N. § 30 FeV, Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer "EU/EWR-Fahrerlaubnis"

Mit der 7. Verordnung wurde aufgeführt, wenn eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis auf Kfz ohne Kupplungspedal oder bei den Klassen A/A1 ohne Schalthebel beschränkt ist, gilt dies auch hier. Es erfolgt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 6 S. 2 FeV. Ferner wird mit der 8. Verordnung im Abs. 4 hinzugefügt, dass der Erteilung eine Fahrerlaubnis zugrunde lag, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein; Anerkennungsgrundsatz; Nichtanerkennung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis; unionsrechtliches Wohnsitzerfordernis; aus dem Führerschein ersichtlicher Wohnsitzverstoß; Inlandsungültigkeit

RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2 Art. 7 Abs. 1 und 5 Art. 8 Abs. 1 bis 5; RL 2006/126/EG Art. 2, 7 Abs. 1 bis 5 Art. 11 Abs. 1 bis 4; StVG § 2 Abs. 1; FeV § 4 § 28 Abs. 1 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 § 30a Leitsatz Wird eine deutsche Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht und ergibt sich aus dem dort ausgestellten Führerschein ein deutscher Wohnsitz, ist der Betr. nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Mehrfachtäter-Punktsystem; Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; isolierte Sperre nach § 69a StGB; analoge Anwendung; Verwarnung; Kosten; Auslagen; Verwaltungsgebühren

GG Art. 3 Abs. 1; StVG § 4 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 6a Abs. 1 und 3; VwKostG § 14 Abs. 2 S. 1; GebOSt § 1 Abs. 1 (Gebührentarif Nr. 209 und 400) § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Nr. 1 Leitsatz Die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 S. 3 StVG. BVerwG, Urt. v....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / V. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug einer bis zum 18.1.2013 erteilten Fahrerlaubnis

Hier wird in § 76 Nr. 11a FeV angeführt, dass bei einer Neuerteilung der Umfang der Anlage 3 zu beachten ist, dies allerdings unter der Voraussetzung des Satzes 2 dieser Ziffer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / L. § 28 FeV, Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus EU/EWR-Staaten

In § 28 Abs. 2 werden die Klassen M, S durch die Klasse AM ersetzt. Wichtig auch die Streichung des Satzes 4, wonach bisher die 80-km/h-Regelung für Klasse A1-Besitzer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatten, auch auf ausländische EU/EWR-Fahrerlaubnisse übertragen wurde. Da dies nun für deutsche Führerscheine nicht mehr gilt, ist es auch für ausländische EU/EWR-Führer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / M. § 29 FeV, Ausländische Fahrerlaubnisse

Hier gab es mit der 7. Verordnung eine Änderung der Nr. 1a des Abs. 3, der die Verbotsgründe enthält. Genutzt werden darf die Fahrerlaubnis nicht von Personen, die das nach § 10 Abs. 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Zum Juni 2012 und Januar 2013 1 Mit der 6.[1] und 7.[2] und 8.[3] Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften passt der deutsche Verordnungsgeber seine Regelungen zum Fahrerlaubnisrecht der 3. EG-Führerschein-Richtlinie an und nimmt weitere Korrekturen vor. 2 Diese Ausführungen geben eine Übersicht über die Änderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Entziehung der Fahrerlaubnis; fehlende Fahreignung bei dem Bagatellbereich zuzurechnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten (hier: insb. hartnäckiges Falschparken)

StVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 S. 2 Leitsatz Bei der Prüfung der Fahreignung haben die durch die Nichterfassung im Verkehrszentralregister dem Bagatellbereich zuzurechnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten zwar grds. außer Betracht zu bleiben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht aber dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Umtausch einer... / 2 Aus den Gründen:

[8]“ … II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Die Annahme des BG, das VG habe zu Unrecht die Berechtigung des Kl. festgestellt, mit seinem tschechischen Führerschein Kfz der Klassen A, B und C in Deutschland zu führen, steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO). Das gilt sowohl für die Fahrerlaubnis der Klasse C, die der Kl. in der Tschechischen Republik am 1.6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2012, / Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – BVerwG, Urt. V. 27.9.2012 (3 C 33.11)

Das BVerwG hat mit Urt. v. 27.9.2012 entschieden, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 S. 3 StVG führt. Die Beteiligten stritten um die Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung für eine Verwarnung des Klägers. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte den Kläger nach § 4 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / T. Umstellung der Fahrerlaubnisse

§ 6 Abs. 7 FeV behandelte die Umstellung der Fahrerlaubnisse. Mit der 8. Verordnung entfällt dieser Absatz. Dies wird nun im Absatz 6 geregelt. Wesentlich ist dabei die Anlage 3. Mit der 8. Verordnung wurde diese umfänglich erweitert. Es wurden auch die Fahrerlaubnis-Klassen, die zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013 erteilt wurden, aufgelistet und festgehalten, was man bei einem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / IV. Antrag und Datumswechsel

In § 76 Nr. 10 FeV werden die Besonderheiten des "Datumswechsel" aufgeführt. Wenn man den Antrag auf eine Fahrerlaubnis bis zum 18.1.2013 gestellt hat, die Fahrerlaubnis aber erst danach ausgestellt wird. Bewerbern, die den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum Ablauf des 18.1.2013 stellen und die bis zu diesem Tag das bis dahin geltende Mindestalter erreicht haben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Umtausch einer... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kl. berechtigt ist, mit seinem in der Tschechischen Republik ausgestellten Führerschein in Deutschland Kfz der Klassen A, B und C zu führen. Dem Kl. wurde in Deutschland im Jahr 2000 eine Fahrerlaubnis der Klasse B und im Jahr 2001 eine Fahrerlaubnis der Klasse A erteilt. Am 1.6.2006 erwarb er in der Tschechischen Republik eine Fahrerlau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Umtausch einer... / Leitsatz

Wird eine deutsche Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht und ergibt sich aus dem dort ausgestellten Führerschein ein deutscher Wohnsitz, ist der Betr. nicht berechtigt, damit Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen in Deutschland zu führen. Das gilt unabhängig davon, ob der Betr. mit dem Umtausch eine neue ausländische Fahrerlaubnis für diese Klassen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / D. § 11 FeV, Eignung

Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung bedarf es nun der Vorlage eines Führungszeugnisses. Damit wird die Forderung der besonderen Verantwortung entsprechender Bewerber unterstrichen. Dies findet sich auch wieder in § 21 Abs. 3, bei dem eine Nr. 6 eingefügt wird, die diese Vorlagepflicht beim Antrag einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E aufführt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / F. § 17 FeV, Praktische Prüfung

Neben der Änderung, dass die alten Klassen durch die neuen Klassen ersetzt werden, wird Abs. 6 anders gefasst. Darin ist zu lesen, dass bei Prüfung auf Automatikfahrzeugen die Fahrerlaubnis nur für Automatikfahrzeuge gilt. Ausgenommen waren bisher die Klassen M, S und T. Nun werden auch die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE genannt, wenn der Bewerber die Fahrerlaubnis d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / I. § 24a FeV, Gültigkeit von Führerscheinen

Diese Bestimmung wird neu eingefügt. Die Gültigkeit von Führerscheinen wird auf maximal 15 Jahre befristet. Regelungen aus § 23 FeV, die sich mit der Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen beschäftigen, bleiben davon unberührt. Eingetragen wird dies zukünftig auf der Vorderseite des Führerscheins in Feld 4b. Bisher war dieses Feld frei. Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / Q. § 47 FeV, Verfahrensregelung

In Abs. 2 wird S. 2 deutlicher gefasst. Nach einer Entziehung oder der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung wird auf dem Führerschein vermerkt, dass von der Fahrerlaubnis im Inland kein Gebrauch gemacht werden darf. Weiter wird angeführt, dass für den Fall, bei dem ein ausländischer Führerschein und ein internationaler Führerschein einer ausländischen Stelle entzogen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Entziehung der... / Sachverhalt

Der ASt. wehrt sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf zwischen November 2010 und Juni 2012 begangene 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten (127 Parkverstöße, 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen) gestützt wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / VI. Verfahren bei der Behörde und der technischen Prüfstelle

Hier (§ 76 Nr 11b) wird dargestellt, was passiert, wenn das Dokument bis 18.1.2013 ausgestellt ist, die Aushändigung aber erst später erfolgt. Dies ist dann möglich, wenn die Fahrerlaubnis bis zum 18.1.2013 erworben wurde.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / II. Klasse A – A2

Zur Klasse A (§ 76 Nr. 7 FeV) wird formuliert, dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Abs. 2 dieser Verordnung in der bis zum 18.1.2013 geltenden Fassung auch Krafträder der Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen dürfen. Somit wird auch hier die Nutzungsmöglichkeit ausgeweitet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / E. § 15 FeV, Fahrerlaubnisprüfung

Wenn man von der Klasse A1 auf die Klasse A2 umsteigen möchte oder von der Klasse A2 auf die Klasse A, reicht eine praktische Prüfung, sofern man die "tiefere" Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besaß. Auch wird der Einstieg auf die Klasse A2 für Klasse B bzw. Klasse-3-Besitzer erleichtert, wenn sie diese Klasse vor dem 1.4.1980 erworben hatten (diese Klasse berechtigt zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / K. § 26 FeV, Dienstfahrerlaubnisse

Hier wird darauf verwiesen, dass ein Führungszeugnis für die Fahrerlaubnis-Klassen zur Personenbeförderung nicht erforderlich ist. Angefügt wird, dass ein Dienstführerschein der Bundeswehr nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / O. § 30a FeV, Rücktausch von Führerscheinen

Es wird festgehalten, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland unbeschränkt bestehen bleibt, selbst wenn diese in einem EU/EWR-Staat umgetauscht wird. Bei einem Rücktausch sind die noch gültigen Fahrerlaubnisklassen unverändert zu dokumentieren. Der ausländische Führerschein ist bei der zuständigen Behörde abzugeben, die ihn über das KBA an die ausstellende Behörde zurück sende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / A. § 4 FeV

In Absatz 2 wird vom Fahrerlaubnisinhaber verlangt, dass er die Fahrerlaubnis durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen hat. Das Dokument muss nun gültig sein. Die Änderung hängt damit zusammen, dass ab 19.1.2013 Führerscheine nur noch für längstens 15 Jahre ausgestellt werden (dazu mehr bei § 24a FeV), danach werden sie ungültig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / XIII. Land- oder forstwirtschaftlicher Zweck (Abs. 5)

In Abs. 5 wird die Jagd mit aufgenommen, so dass im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts zur Land- und Forstwirtschaft auch dies neben vielen anderen Bereichen dazu zählt. Hinweis Der Polizeibeamte, aber auch der Rechtsanwalt, der Staatsanwalt und die Richter müssen genau wissen, wann die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ausgestellt ist. Dies dürfte in der Praxis die größten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / B. § 6 FeV

Wesentlich und wohl auch problematisch werden die Änderungen bei den einzelnen Fahrerlaubnisklassen. I. Klasse A Nichts geändert hat sich daran, dass die Klasse A für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h benötigt wird, wenn ein solches Fahrzeug im öffentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / IV. Klasse AM

Diese Klasse ersetzt die Klassen M und S, ohne dass es zu Änderungen kommt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / VIII. Klasse C/CE

Bis auf die Ausnahme der Klasse AM (siehe oben B und C1) hat sich nichts geändert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / P. §§ 31, 32 FeV

Änderungen der §§ 31, 32 FeV sind Folgeänderungen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / G. § 18 FeV, Vorschriften über die Prüfung

Eingefügt wird, dass bei Täuschungshandlungen die Prüfung als nicht bestanden gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / H. §§ 19, 21, 23 FeV

Die in diesen Paragrafen genannten Klassen werden durch die neuen Klassen ersetzt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / J. § 25b FeV, Internationaler Führerschein

Es gab Änderungen bezüglich der neuen Fahrerlaubnisklassen und einer Anpassung des Wiener Übereinkommens.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Änderungen der... / V. Klasse B

Wie bei der Klasse A bereits erwähnt, gibt es Änderungen für die Klasse B. Waren bisher nur Krafträder von der Erteilung der Fahrerlaubnis in Klasse B ausgenommen, lautet der Verordnungstext zur Klasse B nun: Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Mehrfachtäter-... / 2 Aus den Gründen:

[10]“ … II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Die Annahme des BG, die in § 4 Abs. 2 S. 3 StVG angeordnete Löschung von Punkten im VZR erfasse weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung den Fall der Ablehnung einer beantragten Fahrerlaubnis, steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO). Danach hat der Bekl. den Kl. zu Recht auf Zahlung von Kosten für die ...mehr