Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtkosten

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Reisekosten Inland für Arbe... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte Wahl des Verkehrsmittels Vorsteuerabzugmehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1 Großräumige erste Tätigkeitsstätte

Voraussetzung für eine erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers. Dabei kann es sich um "räumlich zusammengefasste Sachmittel" handeln, die mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden.[1] Somit können ein Flughafengelände oder auch ein Hafengelände als eine großräumige erste Täti...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Voraussetzung für Reisekostenabrechnung des Arbeitnehmers: Wann der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. eine erste Tätigkeitsstätte hat

Für die Abrechnung von Reisekosten ist es von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei einer ersten Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur eingeschränkt abziehen (= Abzug der Entfernungspauschale). Nutzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen, muss der Arbeitgeber die Aufwendungen (ggf. mit...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.1 Abrechnung der tatsächlichen Kosten: Der Arbeitnehmer verwendet einen Firmen-Pkw

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug, dann sollte der Arbeitgeber alle Kosten, also auch die laufenden Kosten für das Fahrzeug übernehmen. Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die laufenden Kosten für den Firmenwagen, die dieser vorweg bezahlt hat, handelt es sich um die Erstattung von Auslagen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.2 Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (insbesondere bei Leiharbeitnehmern)

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft einer Tätigkeitsstätte zugeordnet ist. Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten hinaus einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist. Dauerhaft heißt, dass der Arbeitneh...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.2 Der Arbeitnehmer verwendet seinen eigenen Pkw

Der Arbeitnehmer kann die tatsächlichen Kosten für seinen Pkw ermitteln und bei der Kilometerabrechnung zu Grunde legen. Das setzt voraus, dass er die Gesamtkosten für das Fahrzeug ermittelt und die beruflichen Fahrten sowie die Jahresfahrleistung aufzeichnet. Ein Fahrtenbuch ist somit nicht zwingend erforderlich.[1]mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitnehmer erstellt eine Abrechnung für seinen Privat-Pkw

Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehmer vereinbart, dass er die Kfz-Kosten, die ihm bei Auswärtstätigkeiten entstehen, mit den tatsächlichen Kosten abrechnen darf. Nach der Zusammenstellung der Aufwendungen betragen die Kfz-Kosten des Arbeitnehmers insgesamt 9.310 EUR. Bei einer Jahresfahrleistung von 16.322 km errechnet sich hieraus ein individueller Km-...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.4 Keine Steuerfreiheit von Mitnahmeentschädigungen

Sog. "Mitnahmepauschalen" sind nicht mehr steuerfrei und zwar auch dann nicht, wenn sie an Staatsbedienstete gezahlt werden.[1] Die Steuerfreiheit von Mitnahmepauschalen war bis zum 31.12.2013 in den Verwaltungsanweisungen geregelt, nicht aber im Bundesreisekostengesetz. Die sog. Mitnahmepauschale führte für jede mitgenommene Person zu einer Erhöhung des Kilometersatzes. Kon...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.5 Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für andere Beförderungsmittel

Der Arbeitgeber kann bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug einschließlich aller Zuschläge) lohnsteuerfrei übernehmen bzw. erstatten. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur teilweise, kann der Arbeitnehmer seine eigenen Aufwendungen als Werbungsko...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ist bei der Beförderung des Unternehmers eine Mahlzeit im Beförderungspreis entha...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kürzung der Beförderungskosten bei einer Flugreise des Unternehmers

Ein Freiberufler aus Köln unternimmt eine Geschäftsreise nach Berlin. Er fliegt morgens nach Berlin und am Abend wieder zurück. Für den Hin- und Rückflug zahlt er 178,50 EUR. Während des Fluges erhält er (ohne zusätzliche Berechnung) jeweils ein belegtes Sandwich mit einem Getränk. Die Situation sieht wie folgt aus:mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 4 Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten im Inland

Ist der Unternehmer an einem vollen Tag (= 24 Stunden) aus beruflichen Gründen von seiner Wohnung und seiner ersten Betriebsstätte entfernt, hat er Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 28 EUR. Erstreckt sich die auswärtige Tätigkeit (mit Übernachtung) über 2 oder mehr Tage, kann für den Anreise- und Abreisetag immer eine Verpflegungspauschale von 14 EUR geltend gemach...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Reisekosten Abgrenzung Fahrtkosten/Verpflegung Nicht abziehbare Kosten Vorsteuerabzugmehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Längerfristige Arbeitnehmer-Auswärtstätigkeit

Herr Neumann ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der XY-Unternehmensberatungs-GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in einem angemieteten Büro in A-Stadt.. Dort nimmt Herr Neumann seine Geschäftsführeraufgaben wahr. Auch der gesamte Schriftverkehr und die Fachliteratur sind dort aufbewahrt. Der Büroraum dient außerdem der Vorbereitung und Nachbereitung ...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Fahrtkosten, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit entsteh...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Die Erstattung von Nebenkosten ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Zu den Nebenkosten gehören nach R 9.8 LStR z. B. die Aufwendungen für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Ferngespräche und Schriftverkehr mit dem Betrieb oder Geschäftspartnern, Straßennutzung und Parkplatz, Schadenersatz in...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Herausrechnen der Nebenkosten aus dem Business-Package bzw. der Service-Pauschale

Hotelübernachtungen unterliegen, ebenso wie die Speisen ohne Getränke bis zum 31.12.2023 der Umsatzsteuer mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Daneben fallen allerdings auch andere Kosten an, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Für Hotelübernachtungen, Mahlzeiten und andere Leistungen gelten also bei der Umsatzsteuer unterschiedliche Steuersätze. Das bedeutet, da...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.3 Alle Kfz-Kosten zunächst als Betriebsausgaben buchen

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb dürfen 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und d...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.2 Dauerhafte Zuordnung bei Leiharbeitnehmern

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kann grundsätzlich nur die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 EUR angesetzt werden. Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfest...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 1 So kontieren Sie richtig!

Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto So kontieren Sie richtig! Ist eine Reise sowohl betrieblich als auch privat veranlasst, können die Aufwendunge...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.4 Geschäftsreise, wenn die private Mitveranlassung unter 10 % liegt (Bagatellgrenze)

Gemischte Aufwendungen können nur dann aufgeteilt werden, wenn der betriebliche bzw. berufliche Anteil der Aufwendungen mindestens 10 % beträgt. Liegt der betriebliche bzw. berufliche Anteil unter 10 %, dürfen die allgemeinen Kosten nicht aufteilt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei der umgekehrten Situation, bei der die private Mitveranlassung unter 10 % liegt, d...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 3 Wann von gemischten Aufwendungen auszugehen ist

Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, wenn sie sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind. Abziehbar ist nur der betriebliche bzw. berufliche Teil der Aufwendungen. Um die Aufwendungen aufteilen zu können, muss der Unternehmer einen plausiblen Aufteilungsmaßstab finden: Bei gemischten Reisen können die Aufwendungen nach Zeitanteilen aufgeteilt werden und bei Veran...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.1 Arbeitgeber ordnet die Geschäftsreise an: Wie die Kosten aufgeteilt werden

Beauftragt der Unternehmer seinen Arbeitnehmer, für ihn einen beruflichen Termin wahrzunehmen, darf der Arbeitgeber auch die Fahrtkosten immer zu 100 % lohnsteuerfrei erstatten. Daran ändert sich nichts, wenn der Arbeitnehmer den beruflichen Pflichttermin mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der private Teil der...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kombination Fachseminar mit Urlaub

Ein Unternehmer besucht ein 4-tägiges Fachseminar in Österreich. Im Anschluss an das Seminar macht er einen 5-tägigen Urlaub. Es handelt sich daher um eine gemischt veranlasste Reise. Die Reise dauert insgesamt 9 Tage. Davon entfallen auf den betrieblichen Teil der Reise 4 Tage und auf den privaten Teil der Reise 5 Tage. Zunächst trennt der Unternehmer die Kostenbestandteile ...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3 Aufteilung der Kosten einer gemischt veranlassten Reise bei Arbeitnehmern

Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise auf Anordnung seines Arbeitgebers, der auch die Kosten der Geschäftsreise übernimmt. Der Arbeitnehmer unternimmt eine Geschäftsreise außerhalb seiner Arbeitszeit und trägt die Aufwendungen selbst. Er kann seine beruflichen Aufwendungen als W...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.4 Aufteilung in steuerfreien Arbeitslohn und geldwerten Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine gemischte Dienstreise, handelt es sich bei ihm insgesamt um Betriebsausgaben. Wesentlich ist jedoch, wie die Aufwendungen beim Arbeitnehmer zu behandeln sind. Lt. BFH[1] sind die Aufwendungen beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie auf den betriebsfunktionalen Teil der Reise entfallen und lohnste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.2 Aufteilung bei Selbstständigen und Unternehmern

Verbindet der Unternehmer seine Geschäftsreise mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt, liegen 2 unterschiedliche Reiseabschnitte vor. Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009[1] Folgendes zu beachten: Die ausschließlich betrieblichen Kosten, z. B. die Kongressgebühren, werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6 Fahrtkosten § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG

7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten"

Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", also der Sphäre der Einkunftserzielung. Es könnte daher z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte (entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt) anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise, arbeitstäglich oder p...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,30 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Längerfristige Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern: Auf diese Besonderheiten muss geachtet werden

Es gibt verschiedene Situationen und Anlässe, in denen der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Es gelten dann die Grundsätze, die bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwende...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Fahrten zu mehreren Betriebsstätten an unterschiedlichen Tagen

Ein Unternehmer aus Meckenheim hat eine Betriebsstätte in Bonn (Entfernung: 20 km). Außerdem unterhält er noch im 120 km entfernten Gelsenkirchen eine 2. Betriebsstätte. Er fährt mit seinem Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) an 200 Tagen im Jahr zur 20 km entfernten Betriebsstätte. An 2 Tagen im Monat (insgesamt an 24 Tagen im Jahr) fährt er zur 120 km entfernten Bet...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Reisekostenabrechnung bei Arbeitnehmern: Diese Kosten können abgerechnet werden

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Voraussetzung i...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Bei den Verpflegungsmehraufwendungen sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören neben den Fahrtkosten die Mehraufwendungen für Verpflegung, die Übernachtungskosten und die Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorüberg...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte sowi...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.2 Sonderfall: Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Übersteigen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Unfallkosten Ferner sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als außergewöhnliche Werbungskosten abzugsfähig, die mit dem Ansatz der...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Fahrtkosten bei Wohnungswechsel

Aufwendungen für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort bei Beginn der Tätigkeit und für die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum eigenen Wohnsitz bzw. zur beibehaltenen Unterkunft bei Abschluss der Tätigkeit werden in demselben Umfang anerkannt wie bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bus, Bahn, Flugzeu...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6 Fahrtkosten

6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fah...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.2 Fahrtkosten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte

Der Arbeitgeber kann für sämtliche Heimfahrten (einschließlich Zwischenheimfahrten unter der Woche) und die Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Einsatzort die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die pauschalen Kilometersätze für Auswärtstätigkeiten steuerfrei ersetzen.mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.1 Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale

Seit 2022 beträgt die für eine wöchentliche tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt anzusetzende Entfernungspauschale 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Die Erhöhung der sog. Fernpendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die sich wegen der größeren entfernungsmäßigen Strecke der Familienheimfahrten bei fast jeder doppelten Haushaltsführung vo...mehr