Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.5 Familienheimfahrten

Hat ein Versicherter wegen der räumlichen Entfernung seiner Familienwohnung zum Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, stehen Familienheimfahrten, auch in das Ausland, unter Unfallversicherungsschutz. Familienwohnung ist die Wohnung, die den ständigen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet. Familienwohnung ist auch die Wohnung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 5.2 Familienheimfahrten oder Telefonat

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer.[1] Die Entfernungspauschale berechnet sich für die wöchentliche Heimfahrt nach der Gesamtstrecke zwischen auswärtigem Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands. Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs auf 4.500 EUR ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Eine Ausnahme v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1] Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 5 Doppelte Haushaltsführung

Die Aufwendungen für Familienheimfahrten sind Werbungskosten. Als Werbungskosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen folgende Fahrtkosten in Betracht: die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, die Fahrten von der Zweitwohnung zur auswärtigen Arbeitsstätte sowie eine wöch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Begriff Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Typische Fälle im Berufsalltag, die eine auswärtige Zweitwohnung erforderlich machen, sind der erstmalige Antritt eines Dienstverhältnisses, der Wechsel des Arbeitgebers, die Versetzung an e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die gesetzlich geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Als notwendige Mehraufwendungen können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Hauptwohnung abwesend ist, folgende Pauschbeträge angesetzt werden, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 4 Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattung

Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder beschränkten doppelten Haushaltsführung steuerfrei vergüten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten abgezogen werden dürfen.[1] Dabei ist auf folgende Sonderregelungen zu achten, die ausschließlich für den steuerfreien Ersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6.2 Unfallkosten neben Entfernungspauschale abzugsfähig

Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auf sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Mobilitätskosten und damit auch auf Unfallkosten, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.[1] Die Finanzverwaltung vertritt abweichend hiervon eine großzügigere Auffassung. Aufwendungen für Unfallschäden wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.2 Grundsätze ab 1.1.2020

Rz. 49a Voraussetzung für die Begünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / c) Kein vorübergehendes Verweilen

Zum gewöhnlichen Aufenthalt gehört neben dem tatsächlichen Aufenthalt, dass Umstände objektiv erkennen lassen, dass der Aufenthalt andauernd und nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies erfordert keine ununterbrochene Anwesenheit, sondern ist i.S.v. nicht nur vorübergehend zu verstehen (BFH v. 30.8.1989 – I R 215/85, BStBl. II 1989, 956). Bei Unterbrechungen der Anwesenheit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.4.1 Korrektur am Jahresende

Führt der Arbeitgeber keine Amortisationsprognose für die BahnCard durch, stellt die Überlassung der Fahrberechtigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Am Ende des Kalenderjahres der Gültigkeit sind als Korrekturbetrag beim steuerpflichtigen Arbeitslohn mindernd zu berücksichtigen: die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die für Fahrten im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 9 Umgekehrte Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein verheirateter Abteilungsleiter führt seit Jahren einen doppelten Haushalt. Neben einem Apartment an seinem Arbeitsort Dresden hat er seinen Hauptwohnsitz in der Nähe von München, wo seine Ehefrau weiterhin wohnt. Die Firma erstattet die Kosten für die wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem eigenen Pkw im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten. An insgesamt 3...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 8 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird für 3 Jahre an die Filiale seines Arbeitgebers nach München abgeordnet. Seine Familie wohnt weiterhin in Düsseldorf. Der Mitarbeiter hat sich in München ein Apartment gemietet und führt einen doppelten Haushalt. Gemäß der anlässlich der Abordnung getroffenen Vereinbarungen erhält der Mitarbeiter die steuerlich berücksichtigungsfähigen Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 5 Auswärtstätigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer führt seit etwas mehr als einem Jahr einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt in Freiburg. Dort bewohnt er ein kleines Apartment zum Preis von 600 EUR monatlich. Am Wochenende fährt er mit dem Pkw zu seiner Familie nach Stuttgart (200 Kilometer). Vom Arbeitgeber werden sowohl die Übernachtungskosten wie auch die Familienheimfahrten – wie in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 1 Beginn der doppelten Haushaltsführung

Sachverhalt Ein verheirateter Arbeitnehmer wird von seiner Filiale in Düsseldorf nach München versetzt. Er reist am 2.2.2025 erstmals an. Seinen Familienwohnsitz in Düsseldorf behält er bei. Der Arbeitgeber stellt ihm in München kostenlos ein Apartment auf dem Firmengelände zur Verfügung. Im Februar fährt der Arbeitnehmer nach seinem Dienst in München an allen Wochenenden mit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.1 Nachweis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils mit einem Fahrtenbuch

Wirtschaftsgüter sind nur begünstigt, wenn sie im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Davon ist auszugehen, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Der Unternehmer muss also darlegen können, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei ist Folgendes ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 3 Ledige mit Fahrten am Ort

Sachverhalt Eine Bereichsleiterin hat bei ihrer Einstellung vor 3 Jahren eine Zusage erhalten, maximal 5 Jahre lang die notwendigen Kosten für eine Zweitwohnung ersetzt zu bekommen. Nachdem sie anfangs ein kleines Apartment in unmittelbarer Firmennähe bewohnt hat, ist sie vor etwa einem Jahr in eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung am Stadtrand gezogen (10 Kilometer von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 4 Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt den Firmenwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

Die GmbH zieht die Aufwendungen für ein Firmenfahrzeug insgesamt als Betriebsausgaben ab. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Firmenwagen genutzt wird. Überlässt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Familienheimfahrten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 5.2 Steuerpflichtige Zusatz-Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Folglich ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Die gesetzlich festgelegte Saldierung (Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils) gilt nur für eine Heimf...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten

Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchführen kann, wird damit auf die steue...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5 Familienheimfahrten mit Firmenwagen bei doppelter Haushaltsführung

5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchfü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.3 Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für zusätzliche Familienheimfahrten während der Woche als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.2 Fahrten von verschiedenen Wohnungen

Etwas anderes gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur weiter en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3 Nachweis der Zahlung

Für die steuerrechtliche Anerkennung der Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellen Finanzverwaltung[1] und Finanzgerichte unter Hinweis auf die erhöhte Beweisvorsorge- und Beweisbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung[2] strenge Anforderungen an den Nachweis der Zahlungen sowie an die Bedürftigkeit der Unterhaltsempfänger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.2 Zeitanteilige Ermäßigung der Höchstbeträge

Die Finanzämter prüfen, für welche Monate Unterhalt geleistet wird. Denn der Unterhaltshöchstbetrag ist zeitanteilig für die Monate, in denen keine Unterhaltsleistungen geleistet wurden bzw. die weiteren Voraussetzungen nach § 33a Abs. 1 EStG nicht erfüllt waren, zu kürzen. Für jeden vollen Monat ermäßigt sich der Höchstbetrag um 1/12.[1] Auch unregelmäßigere, gelegentliche o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.7 Zusammenfassendes Beispiel

Praxis-Beispiel Auslandsunterhalt – Zusammenfassendes Beispiel Ein unbeschränkt steuerpflichtiger serbischer Arbeitnehmer unterhält seine im Heimatland lebenden Angehörigen. Serbien gehört zur Ländergruppe 3. Die Ehefrau wohnt mit dem minderjährigen Kind und der Schwiegermutter im Ort A (gemeinsamer Haushalt), der Vater und die Mutter im Ort B. Die eigenen Einkünfte und Bezüg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.2 Telefonkosten anstelle Familienheimfahrt

Kosten für ein Telefongespräch, das der Arbeitnehmer in einer Woche führt, in der keine Familienheimfahrt erfolgt, zählen zu den abzugsfähigen Werbungskosten.[1] Als notwendige Mehraufwendungen sind dabei – unabhängig davon, ob sich der Familienwohnsitz im Inland oder Ausland befindet – die Gebühren für ein 15 Minuten dauerndes Gespräch pro Woche anzusehen. Auch die anteilig...mehr