News 06.08.2024 BAG-Urteil

Der Anspruch auf einen tariflichen Feiertagszuschlag richtet sich danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder fallen, entschieden.  

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News 02.08.2024 BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1.8.2024 über die Voraussetzungen des Anspruchs auf Feiertagszuschläge im Bereich des TV-L entschieden. Danach ist bei regionalen Feiertagen maßgeblich, ob es sich am regelmäßigen Beschäftigungsort um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Der Anspruch auf Feiertagszuschläge entsteht also selbst dann, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag in einem anderen Bundesland ohne Feiertag tätig ist.

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News 18.07.2024 Steuerfreiheit

An Sonn- und Feiertagen sowie nachts arbeiten Beschäftigte selten gerne und freiwillig. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn-, Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.

News 23.05.2024 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) können relevant für die Sozialversicherung sein. Für die Entgeltabrechnung ist es deshalb wichtig zu wissen, wann SFN-Zuschläge Arbeitsentgelt darstellen. In diesem Fall gilt nicht bedingungslos der Grundsatz: die Sozialversicherung folgt der Lohnsteuer.

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News 18.03.2024 Sozialversicherung

Feiertagszuschläge wie zum Beispiel an den Ostertagen oder am Maifeiertag sind für Arbeitnehmende attraktiv, besonders wenn sie abgabenfrei bleiben. Aber wann ist das der Fall? Die Beurteilung in der Sozialversicherung folgt nicht unbedingt dem Steuerrecht. Lesen Sie, was zu beachten ist.

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News 15.03.2024 Arbeitsrecht

Weil sie ihn irrtümlich für einen gesetzlichen Feiertag halten, zahlen manche Arbeitgeber tarifliche Feiertagszuschläge für den Ostersonntag. Entsteht daraus ein Anspruch auf künftige Zuschläge? Ein Überblick zu Irrtümern und Wahrheiten der betrieblichen Übung.

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Kommentierung 30.10.2023 BFH

Für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn die Bemessungsgrundlage. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn tatsächlich dem Mitarbeiter gegenwärtig zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Arbeitgebereinzahlung an eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen.

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News 23.08.2022 Zuschläge beim Ist-Entgelt

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld und zahlt es aus. Doch errechnen muss es der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.

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News 11.04.2022 Urteil zu Sonn- und Feiertagszuschlägen

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist es für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eines Sonntags- oder Feiertagszuschlags nicht erforderlich, dass eine konkret und individuell belastende Tätigkeit ausgeübt wird. Ausreichend ist ein Lohnanspruch für die Tätigkeit zu den begünstigten Zeiten.

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News 07.02.2022 BFH Kommentierung

Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat. Eine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.

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News 06.01.2022 BFH-Urteil

Nach einem aktuellen Urteil steht es der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen.

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News 12.02.2021 FG Düsseldorf

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei sind.

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News 27.04.2020 FG Kommentierung

Das Hessische FG entschied, dass eine an Darsteller gezahlte Theaterbetriebszulage nicht unter die Steuerbefreiung für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit gefasst werden kann, wenn sie unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit zu begünstigten Zuschlagszeiten gezahlt wird. Das letzte Wort liegt nun aber beim BFH.

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News 19.12.2019 FG Kommentierung

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags - und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gewährt werden, sind nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, unabhängig davon, ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird.

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News 06.05.2019 LAG-Urteil

Ist Ostersonntag ein hoher Feiertag oder nur ein gewöhnlicher Sonntag? Mit dieser Frage befasste sich das LAG Düsseldorf, in einem Fall, der die Zahlung von Zuschlägen aufgrund Tarifvertrag betraf - und damit auch dessen Auslegung.

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News 29.03.2018 Sonn- und Feiertagszuschläge

Ostern war es wieder soweit: Mehrere Feiertage am Stück, Tage, an denen in vielen Branchen und Firmen trotzdem gearbeitet werden muss. Um Angestellte zu motivieren, ihre freien Tagen im Betrieb zu verbringen, zahlen viele Unternehmen Sonn- und Feiertagszuschläge. Werden alle Vorschriften beachtet, bleiben diese Zuschläge steuerfrei.

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News 29.08.2017 FG Kommentierung

Wurden Zuschläge für Arbeit an den nach § 3b EStG begünstigten Zeiten infolge eines Fehlers bei der Umstellung des EDV – Systems des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht als steuerfrei behandelt, kann die Steuerbefreiung bei Vorlage entsprechender Nachweise im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden.

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News 30.03.2017 Keine Steuerbefreiung

Ein neues Urteil schränkt die Steuerfreiheit für Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge ein: Sie ist nicht anwendbar, wenn Bereitschaftsdienste pauschal ohne Rücksicht darauf vergütet werden, ob die Tätigkeit zu begünstigten Zeiten erbracht wird.

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News 05.08.2016 Pfändung von Arbeitseinkommen

Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt sind von der Pfändung ausgenommen.  

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