Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / II. Reduzierung der Hauptverhandlungstermine

Der Bundesrat steht auf dem Standpunkt, dass sich eine Hauptverhandlung derzeit darin erschöpfe, dass nur der Eichschein, die Zulassung der Messanlage, der Schulungsnachweis des Messbeamten sowie das Ergebnis der Messung durch die Verlesung der in der Akte befindlichen Urkunden eingeführt werden.[7] Insoweit sei kein Grund ersichtlich, warum dies im Rahmen einer Hauptverhand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unterschiedsbetrag (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu einer Zahlung von Vorauszahlungen nach § 28 GrStG kommt es nur, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt. Ferner darf für das laufende Kalenderjahr noch keine Festsetzung erfolgt sein. Nur in dieser Konstellation ist es denkbar, dass sich bei Ergehen des Grundsteuerbescheids ein Abrechnungssaldo zugunsten oder ungunsten des St...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Prüfungstermin

Rn 15 Grundsätzlich unabhängig von der Bestimmung des Berichtstermins wird im Eröffnungsbeschluss der Termin bestimmt, in dem die von den Insolvenzgläubigern angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin). Rn 16 Die Anberaumung des Prüfungstermins ist im Zusammenhang mit der Frist gemäß § 28 Abs. 1 zur Anmeldung der Forderungen zur Aufnahme in die Insolvenztabelle z...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / III. Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

Auch die Vorschrift des § 73 OWiG, die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung regelt, wird grundlegend reformiert: Absatz 1 des Paragrafen, der vorsieht, dass der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet ist, bleibt bestehen. Der Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG-E auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen muss künftig bin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Verfahren ohne Eigenantrag

Rn 37 Stellt der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rn. 32) selbst keinen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, nimmt das auf Antrag des Gläubigers in Gang gesetzte Verfahren seinen Fortgang. Im Regelfall wird das Gericht einen Sachverständigen damit beauftragen, die für die Feststellung der Eröffnungsvoraussetzungen notwendigen Tatsachen zu erm...mehr

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zfs 09/2020, Umfang der Prä... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von dem beklagten VR Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen aus einem kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Dieser wurde mit Versicherungsbeginn zum 1.6.2002 und einer Laufzeit von zwölf Jahren nach dem sogenannten Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Das “Rechtsmittel' ist nach § 46 Abs. 1, § 300 StPO als Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG Bremen vom 25.7.2019 auszulegen Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 79 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG) und wurde frist- und formgerecht eingelegt (§§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 341 StPO). Die Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die Rücknahme des Einspruchs ist bereits mit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Vollstreckung

Rz. 105 [Autor/Stand] Die Vollstreckung rückständiger Grundsteuer kann nicht nach §§ 249 ff. AO erfolgen. Es gelten die jeweiligen Landesverwaltungsgesetze. Denn § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 AO verweist nicht auf die Vorschriften des Sechsten Teils (§ 249 ff. AO), der sich mit der Vollstreckung befasst. Dies ergibt deshalb Sinn, weil es sich bei der Grundsteuer um eine Rea...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt den grundsätzlichen Vorrang des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens gegenüber der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 306 Abs. 1). Selbst nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung, soll grundsätzlich eine Einigung auf Basis des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (§ 305 Abs. 1 Nr. 4) versucht werden. Der Gesetzg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / V. Absehen von Urteilsgründen § 77b OWiG-E

Von einer schriftlichen Begründung des Urteils darf künftig abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Die Verzichtserklärung des Betroffenen war bislang auch schon entbehrlich, wenn er von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlun...mehr

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zfs 09/2020, Driften als hö... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Revision des Angeklagten ist begründet und führt zu seinem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Das festgestellte Verhalten rechtfertigt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Verurteilung wegen einer Straftat." I. Die Revision ist zulässig erhoben. Der die Rechtsmitteleinlegung enthaltende Schriftsatz vom 10.12.2019 ist ausweislich des angebrachten Posteingangsste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anmeldungsfrist

Rn 2 Der Eröffnungsbeschluss hat die Aufforderung an die Gläubiger zu enthalten, ihre Forderungen förmlich anzumelden. Rn 3 Die Forderungen werden beim Insolvenzverwalter unmittelbar angemeldet, § 174 InsO. Rn 4 Für die Form und den notwendigen Inhalt der Anmeldung gilt § 174, d.h., die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen, Grund und Betrag der Forderung sind anzugeben, des W...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / III. Der Vorbehaltserbschein

Neben der Reformierung des Erbenhaftungsrechts[23] ist daher die Einführung einer neuen Art Erbenlegitimation zu erwägen, die lediglich zur Beschaffung von Informationen über den Nachlass, nicht jedoch zu Rechtsgeschäften damit ermächtigen würde. Der Vorteil eines solchen Vorbehaltserbscheines wäre, da er nicht zu Geschäften mit Nachlassgegenständen berechtigen und ihm daher...mehr

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zfs 09/2020, Keine rückwirk... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. Anspruch auf Zahlung weiteren Krankentagegeldes i.H.v. 20.570 EUR. Dies entspricht einem kalendertäglichen Betrag von weiteren 85 EUR für die Zeiträume 1.12.2017 bis 13.2.2018, 19.6.2018 bis 9.9.2018 sowie 5.11.2018 bis 27.1.2019. Die Bezugszeiträume umfassen abweichend von der Berechnung des Kl. lediglich 242 Kalendertage, so dass die (geringf...mehr

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zfs 09/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] 2. Der Große Senat beantwortet die Vorlagefrage dahin, dass Kosten eines Privatgutachtens, das sich zur Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verhält und sowohl im Klageverfahren als auch im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorgelegt wird, vorbehaltlich der jeweiligen Kostengrundentscheidung unter den in § 162 Abs. 1 VwG...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / c) Rückforderungsrechte

Rz. 44 In der Praxis behält sich der Übergeber häufig neben einem (teilweisen) Nutzungsrecht ein Rückforderungsrecht vor. Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einvernehmen, dass im Wege einer Gesamtschau der vorbehaltenen Rechte darüber zu entscheiden ist, ob ein spürbares Vermögensopfer seitens des Übergebers und damit eine wirtschaftliche Ausgliederu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Löst die Einbringung von Immobilien Grunderwerbsteuer aus?

Rz. 58 Die Übertragung eines Grundstücks auf eine Personengesellschaft unterliegt im Grundsatz der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 GrEStG). Allerdings wird die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der bisherige Alleineigentümer am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist (§ 5 Abs. 2 GrEStG). Entsprechendes gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück auf...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (2) Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Rz. 40 Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlich...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 95 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenssp...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Ergebnis zum Fristanlauf bei Übertragung von Immobilien

Rz. 30 Im Ergebnis ist es auch nach der Rechtsprechung des BGH aus 2016 zum Fristanlauf bei § 2325 Abs. 3 BGB sehr schwierig, für Grundstücksübertragungen, bei denen sich der Schenker weniger zurückbehält als beim Totalnießbrauch, eine Rechtsprechungsprognose zu treffen. Rz. 31 Es ist nach dem Urteil des BGH aus 2016 davon auszugehen, dass auch ein vorbehaltenes Wohnungsrecht...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / V. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 59 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 60 Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückforder...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / aa) Urteil des BGH vom 29.6.2016

Rz. 15 Der BGH hat in seinem mit Spannung erwarteten ersten Urteil zum Fristanlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechtes vom 29.6.2016[17] für den konkret zu entscheidenden Fall den Anlauf der Frist angenommen, geht aber davon aus, dass auch bei lebzeitiger Zuwendung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts an diesem oder Teilen hieran ausnahmsweise der Anlauf der ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / d) Grunderwerbsteuerliche Aspekte

Rz. 166 Das GrEStG unterstellt bei einer Personengesellschaft, die inländischen Grundbesitz hält, einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Grundstückserwerb durch eine neue Personengesellschaft, wenn sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesel...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 108 Im Personengesellschaftsrecht wurde bisher immer ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes für bis zu 30 Jahren für zulässig gehalten.[103] Inzwischen wird ein Zeitraum von 30 Jahren teilweise als zu lang angesehen.[104] Auch der BGH hielt eine feste Laufzeit von 30 Jahren z.B. bei einer Anwaltssozietät für unwirksam, da die vertragliche Bindung der Gesellsch...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / a) Vorbehalt von Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligung oder Gewinnbezugsrecht

Rz. 39 Behält sich der Übergeber den Nießbrauch an der übertragenen Gesellschaftsbeteiligung vor, so fängt die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB nach der Rechtsprechung des BGH[34] nicht an zu laufen. Eine Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen ist dadurch also nicht möglich. Rz. 40 Nicht eindeutig geklärt ist die Rechtslage beim Bruchteils- und Quotennießbrauch. Klare Abgrenzungsk...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Steuerliche Folgen

Rz. 38 Anders als bei der Genehmigung durch den Ergänzungspfleger wirkt die familiengerichtliche Genehmigung jedoch auch steuerlich auf den Abschluss des Rechtgeschäftes zurück, wenn diese unverzüglich nach Abschluss des Vertrages beantragt und innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird.[44] Abzustellen ist hierbei wohl auf die unverzügliche Beantragung der entsprechend...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Abschmelzungsfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 10 Auch unentgeltliche oder teilentgeltliche Zuwendungen sind nicht ergänzungspflichtig, wenn zur Zeit des Erbfalls bereits zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes vergangen sind (§ 2325 Abs. 3 S. 2 BGB). Die Ausschlussfrist dient der Rechtssicherheit und wird damit gerechtfertigt, dass sich der Pflichtteilsberechtigte nach dieser Zeit auf die dadurch ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / IV. Zusammenfassung

Rz. 96 Oft bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Rz. 97 Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen, d...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 1. Sittenwidrigkeit

Rz. 33 Nachdem über viele Jahre und Jahrzehnte die Frage der Sittenwidrigkeit von Verzichtserklärungen in der Rechtsprechung keine Rolle spielte, gibt es aus letzter Zeit zwei bemerkenswerte Urteile zu dieser Problematik. Insbesondere die Entscheidung des OLG Hamm vom 8.11.2016 fand breite Beachtung.[18] Der Vater war praktizierender Zahnarzt und Gesellschafter einer GmbH, d...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / gg) Beschluss des OLG Oldenburg vom 17.11.2005

Rz. 25 Das OLG Oldenburg ging in einem Beschl. v. 17.11.2005[24] unter Bezugnahme auf die Urteile des LG Münster und des OLG Bremen davon aus, dass die Einräumung eines beschränkt dinglichen Wohnungsrechts zugunsten des Schenkers jedenfalls dann nicht den Beginn der Zehn-Jahres-Frist gem. § 2325 Abs. 3 BGB hindere, wenn sich das Wohnungsrecht auf eine von mehreren Wohnungen ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / ee) Urteil des OLG Celle vom 27.5.2003

Rz. 22 Bei der Entscheidung des OLG Celle vom 27.5.2003[22] hatte sich die Erblasserin lediglich ein Wohnungsrecht an der im östlichen Teil des Hauses gelegenen Wohnung mit einer Größe von 70 qm vorbehalten. Die Gesamtgröße des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstückes betrug 2.986 qm. Dies stellt nach Auffassung des OLG Celle einen Sachverhalt dar, in dem eine "Leist...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 2. Abschmelzungsfrist bei Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 38 Gerade bei der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen behält sich der Übergeber häufig Nießbrauch-, Gewinnbezugs- oder Mehrfachstimmrechte vor. Oft werden auch Rückforderungsrechte vereinbart. Teilweise wird die Übergabe auch gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Lasten vorgenommen. Es stellt sich dann auch hier immer die Frage, ob ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 1. Nießbrauch

Rz. 53 Bei vermieteten Immobilien oder für den Fall, dass der Übergeber auch die Möglichkeit der Vermietung haben möchte, bietet sich die Vereinbarung eines Nießbrauchs an. Der vorbehaltene Nießbrauch berechtigt den Übergeber, die übertragene Immobilie selbst zu bewohnen, aber auch zu vermieten und die Mieterträge für sich zu verwenden. Der Nießbrauch kann nicht nur an einze...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Pflichtteilsrechtliche Motivation

Rz. 71 Wenn es bei der Stiftungserrichtung vorrangig um die Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen geht, bleibt nur die lebzeitige Stiftungserrichtung, da sich etwaige Pflichtteilsansprüche nach dem Nachlassbestand zum Stichtag des Erbfalls richten und für Pflichtteilsergänzungsansprüche grundsätzlich die Schenkungen der letzten ze...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / A. Einleitung

Rz. 1 Durch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge lässt sich die Nachfolgegestaltung in vielerlei Hinsicht optimieren. Neben der bereits zu Lebzeiten erzielbaren Planungssicherheit können z.B. die Freibeträge des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes optimal ausgenutzt werden. Zudem ermöglicht der lebzeitige Vermögensübergang e...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 26 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[56] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[57] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH

Rz. 84 Rz. 85 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH gibt es verschiedene Wege. Ein Weg ist die Gründung einer GmbH im Wege der Bargründung und der anschließende Verkauf der Immobilien an die Gesellschaft gegen Übernahme der noch valutierenden Verbindlichkeiten und darlehensweisen Zurverfügungstellung des verbleibenden Restkaufpreises an die Gesellscha...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 5. Grenzen der Absicherung des Nacherben

Rz. 92 Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu einer hohen Sicherheit des Nacherben. Dennoch ist der Vorerbe bei der Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich frei. Er hat zwar für eine ordnungsgemäße Verwaltung zu sorgen, haftet jedoch nur für eigenübliche Sorgfalt, § 2131 BGB. Außerdem tritt die Haftung erst mit Eintritt des Nacherbfalles ein, § 2130 ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 29 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Rz. 125 Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 76 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[75] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 9 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an de...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 164 Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist ertragsteuerlich transparent, die von der Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter werden den Gesellschaftern anteilig nach Bruchteilen zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Einkommensteuer wird die Anteilsschenkung also so behandelt, als würden anteilig die von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegens...mehr