Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.4 Einbringung von Arbeitsentgelt (Nr. 4)

Rz. 41 Nach § 7b Nr. 4 muss das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt werden. Mit dieser Voraussetzung soll vermieden werden, dass mit nicht aus einer Arbeitsleistung stammenden Vermögensteilen oder Auszahlung...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.1 Beiträge für Auszubildende mit geringem Arbeitsentgelt

Rz. 6 Bis zum 31.7.2003 waren die Vorschriften über die alleinige Aufbringung der Beiträge für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, für jeden Versicherungszweig einzeln geregelt (z. B. § 346 Abs. 2 SGB III, § 249 Abs. 3 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Diese Vorschriften sind seit dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10.3 Vergütungen der Rehabilitationsträger (§ 58 Abs. 3 SGB IX)

Rz. 52 Die Vorschrift begründet einen Anspruch der Werkstatt gegen den zuständigen Leistungsträger (z. B. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) auf Zahlung einer Vergütung. Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.6 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Rz. 36 Personen, die nach dem bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei waren, bleiben dies nach der Übergangsregelung des § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI, solange die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 a. F. vorliegen. Diese Beschäftigte...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.3 Zweck der Freistellung (Nr. 3)

Rz. 36 Die Regelung bestimmt, dass das Arbeitsentgelt nur in Wertguthabenkonten eingebracht werden kann, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen. Hierdurch wird zweierlei geregelt: • Vereinbarungsgemäß soll ausschließlich Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben eingebracht werden. • Allein...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Birk, Zeit hat Wert, AiB 2014, Nr. 12 S. 43. Deinert, Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für unzureichende Insolvenzsicherung von Altersteilzeitkonten, RdA 2014 S. 327. Erman, Kommentar zum BGB, 14. Aufl. 2014. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2014. Klemm, Lebensarbeitszeitkonten – ein Modell für die Zukunft, NZA 2006 S. 946. Kasseler Kommentar, Sozial...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.3 Kontierung einer Jubiläumsrückstellung

In den Standardkontenplänen 03/04 ist kein gesondertes Bilanzkonto für Jubiläumsrückstellungen enthalten. Daher kann entweder das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR03: 0970; SKR04: 3070) verwendet werden oder ein gesondertes Konto angelegt werden. Die Buchung der Erhöhungsbeträge kann gegen das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfolgen. Alternativ kann gegen das K...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.1 Überblick

Rz. 137 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen am 1.1.1998 (BGBl. I S. 688) wurden die Abs. 1a und 1b in § 7 eingefügt. Ziel war es, die Zeiten der bezahlten Freistellung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigungszeiten zu definieren, um so die Grundvoraussetzung für eine lückenlose sozialversich...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.2 Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Rz. 3a Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Modelle zur Bildung von Wertguthaben im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung nach § 23b seit dem 1.1.2009 auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Betracht. Im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b wird durch den Verzicht auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für dessen Entsparung in ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 12 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte der geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zusammenzurechnen. Überschreitet das zusammengerechnete monatliche Arbeitsentgelt aus den zu beurteilenden geringfügig entlohnten Beschäftigungen – einschließlich etwaiger geringfügig entlo...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.1 Zeitlicher Rahmen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 50 Bislang war nach h. M. in sinngemäßer Anwendung des Urteils des BSG v. 27.1.1971 (12 RJ 118/70) im Allgemeinen von dem 2- (bzw. nunmehr 3-) Monatszeitraum dann auszugehen, wenn der Beschäftigte an die betriebsübliche Arbeitszeit gebunden war. Die Alternative, die Frist nach Arbeitstagen zu berechnen, wurde erst dann als maßgeblich angesehen, wenn eine monatliche Betra...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 6 Buchhalterische Erfassung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums

Die Frage der Rückstellungsbildung richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 Abs. 1 HGB. In Bezug auf die Abbildung in der Steuerbilanz ist zu beachten, dass die Bildung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG unterliegen.[1] Die handelsrechtlichen Grundsät...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.2 Nicht berufsmäßig beschäftigte Personen

Rz. 54 Die Regelung über die Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen gilt "nur für nicht berufsmäßig tätige Personen". Sofern eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, ist der Beschäftigte i. d. R. auch auf den Versicherungsschutz angewiesen. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung nach dem Urteil des BSG v. 28.10.1960 (3 RK 31/56 zu § 166 RVO) au...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.2 Ziel der Wertguthabenvereinbarung (Nr. 2)

Rz. 26 § 7 Nr. 2 formuliert ein Ausschlussziel. Verfolgt die Wertguthabenvereinbarung dieses Ziel, so ist sie nichtig. Anders gewendet: Konstitutiv für eine Wertguthabenvereinbarung ist, dass damit nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder der Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt wird. Hierdurc...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch geringfügige Beschäftigung

Rz. 18 Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sind nur mehr als eine Nebenbeschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zusammenzurechnen. Wenn daher neben einer Hauptbeschäftigung mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, ist das Arbeitsentgelt aus der/den weiteren Nebenbeschäftigung(en) bei der Prüfung der Krankenversich...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 4 Um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt es sich, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist es unerheblich, ob es sich um eine unbefristete oder um eine befristete Beschäftigung handelt. Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, ist diese in der Kranken- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.2 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat für geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI einen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % des Arbeitsentgelts aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung an die Einzugsstelle zu entrichten. Für die Zahlung dieses Pauschalbeitrags wird vorausgesetzt, dass der geringfügig entlohnte Beschäftigte von der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.5 Anspruchsuntergrenze (Nr. 5)

Rz. 42 Nach § 7b Nr. 5 i. d. F. des Gesetzes v. 28.6.2022 (dazu Rz. 1) muss das fällige Arbeitsentgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt. Die Regelung korrespondiert mit § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2. Der Beschäftigte soll seinen Lebensstandard auch in der Zeit der Fre...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.2 Kein rückwirkendes Einsetzen der Versicherungspflicht

Rz. 13 Die geringfügig entlohnten Beschäftigten sind an sich gehalten, ihren Arbeitgeber über weitere – sowohl geringfügig entlohnte als auch nicht geringfügig entlohnte – Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, damit die dann erforderlichen Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Einzugsstelle (sog. Minijob-Zentrale) und bei Versicherungspfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.2 Entgeltumwandlung

Rz. 10a Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 A...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.2 Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 7 Die für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. §§ 8 und 8a) zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Aufgrund der seit dem 1.1.2013 bestehenden regelhaften Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Pauschalbeiträge in diesem Versicherungszweig nur noch im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Tätigkeiten in Ausübung von Gesellschafterrechten (z. B. als Gesellschafter einer GmbH) sind keine selbstständigen Erwerbstätigkeiten, wenn diese sich allein dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zuordnen lassen (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 29.2.2012, B 12 KR 4/10 R; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 3/08 R). Gleiches gilt, wenn allein die mit der gesellschaftsrechtlichen St...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.10 Zahlung der Umlagen U1 und U2 für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 43 Außer den oben bezeichneten Beiträgen sind auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten abzuführenden Umlagen U1 für Krankheitsaufwendungen und U2 für Mutterschaftsaufwendungen nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwandsausgleichsgesetz – AAG) v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3686) an die Deutsche Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.3 Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit Freistellung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 161 Die Regelung erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1a Satz 1, der davon ausgeht, dass die Freistellung in einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis mit der Folge aktiviert wird, dass sie als Beschäftigung gilt. Hier knüpft Satz 3 an, indem er anordnet, dass eine Beschäftigung in Zeiten der Freistellung auch dann gegeben ist, wenn die Arbeitsleistung, mit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.11 Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 44 Für die Meldungen der sozialversicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigten hat der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zu erstatten. Für diese Meldungen gilt ebenfalls das seit dem 1.1.2006 obligatorische automatisierte Meldeverfahren im Wege der Datenübertragung. Allerdings hat der Gesetzgeber hierzu speziell eine Ausnahme in § 28a Abs. 6a...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.5 Beschäftigung eines Ausländers (Abs. 4)

Rz. 203 § 7 Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt und durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum 19.4.2012 geändert. Hiernach wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von 3 Monaten bestanden hat, wenn Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Wehr- oder Zivildienst bzw. Elternzeit

Rz. 24 Während des Wehr- oder Zivildienstes entfällt die Hauptbeschäftigung. Wird von Wehr- oder Zivildienstleistenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese – mit Ausnahme der Rentenversicherung – sozialversicherungsfrei, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wenn mehr als eine geringfügig entlohnte Beschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.8 Geringfügige Beschäftigung neben kurzfristiger Beschäftigung

Rz. 21 Zur Prüfung der Versicherungspflicht sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen (zum Begriff der kurzfristigen Beschäftigung vgl. Rz. 48 ff.) nicht zusammenzurechnen. Praxis-Beispiel Eine als Familienangehörige bei einer Krankenkasse mitversicherte Raumpflegerin arbeitet seit Jahren bei Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Bezug von Vorruhestandsgeld

Rz. 23 Sofern ein sozialversicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt er in dieser – mit Ausnahme der Rentenversicherung – versicherungsfrei. Die Vorruhestandsgeldbezieher sind den regulär Beschäftigten gleichgestellt. Dies bedeutet, dass versicherungspflichtige Bezieher von Vorruhestandsgeld in einer daneben ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.3 Insolvenzgeldumlage

Rz. 35a Seit dem 1.1.2009 ist für die Beschäftigten von den insolvenzfähigen Arbeitgebern die Insolvenzgeldumlage aufzubringen. Die Krankenkassen ziehen die Umlage für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,1 % des zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern ein. Maßgebend für die Berechnung der Inso...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 135 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist nach Abs. 1 eine Tätigkeit Ausfluss einer Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 hat der sich daraus ergebende Versicherungsschutz stets Vorrang vor all den anderen in Nr. 1 bis 7 aufgeführten Versicherungstatbeständen. Im Rahmen der Vor- und Nachrangigkeit ist es ohne Bedeutung, worin der Schwerpunkt einer den Versicherungsschutz begründenden Verrichtung liegt. So k...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.4 Optionen für die Wertermittlung

Die Ermittlung des handelsrechtlichen Rückstellungswerts unter Beachtung der vorstehenden Regelungen kann vom Unternehmen selbst vorgenommen werden, wenn das Know-How intern vorhanden ist. Alternativ kann die Ermittlung durch ein versicherungsmathematisches Gutachten eines Aktuars unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erfolgen. Da die Finan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr