Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist eine Freigrenze: 50 EUR sind voll abziehbar, bei Überschreitung um einen Cent entfällt jeder Abzug. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empfängerbezogene Freigrenze). Das für...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.2 Besteuerung zugeflossener Gewinnanteile

Zugeflossene Gewinnanteile gelten gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Diese unterliegen unter entsprechenden Voraussetzungen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfte- oder Freistellungsverfahren. Den Gesellschaftern zufließende verdeckte Gewinnausschüttungen werden ebenfalls von § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG erfasst.[2] Leistungen aus ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.3 Behandlung bei der optierenden Gesellschaft

Die zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaft muss die übernommenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit deren gemeinem Wert ansetzen.[1] Es besteht indes nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG die Möglichkeit, das übernommene Betriebsvermögen auf Antrag und unter den in Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten weiteren Voraussetzungen mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen. Insb...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.5.1 Laufende Sperrfristen

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auch der fiktive Formwechsel als schädliche Veräußerung geeignet, bestehende Sperr- und Haltefristen zu verletzten. Zu nennen sind insbesondere die Sperrfristen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 4 und 6 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sowie § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG, § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG, § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UmwStG ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 17 Liquidator

. Die Tätigkeit des Liquidators ist eine vereinbare Tätigkeit, für die grundsätzlich die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt. Bei der Bestellung des Liquidators durch die Gesellschafter ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dringend anzuraten. Dabei ist die hohe Verantwortlichkeit des Liquidators und der Umfang der Tätigkeit, die...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 7.1 Neue zeitliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von § 5 GrEStG

Die gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG gewährte Steuerbefreiung für den Übergang von Grundbesitz auf eine Personengesellschaft gilt für optierende Personengesellschaften nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass Ausübung und Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurückliegen und die jeweilige Beteiligung am Vermögen der Gesamthand länger als zehn Jahre besteht. Die St...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 7.3 Neue zeitliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von § 6 GrEStG

Eine Personengesellschaft kann die Befreiung des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG (Grundstücksübergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand) nach Ausübung der Option als Erwerberin nur unter der zusätzlichen Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Ausübung und die Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurück liegen und auch die jeweilige Beteiligung am Vermögen ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.3 Weitere Leistungsbeziehungen

Andere aus der optierenden Personengesellschaft erzielte Einkünfte unterliegen keiner Subsidiarität gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mehr. Soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind, unterliegen sie daher den entsprechenden Einkunftstatbeständen der §§ 19 bis 22 EStG.[1] Bei fehlender Fremdüblichkeit haben die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung Vorrang.[2] A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 3 Gem. § 11 Abs. 1 EFZG ist die Norm auf die in Heimarbeit Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 HAG, Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende) anzuwenden sowie die in § 1 Abs. 2a- d HAG bezeichneten Personen (Heimarbeitnehmerähnliche Personen, Hausgewerbetreibende mit mehr als 2 fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern sowie Lohngewerbetreibende und Zwischenmeister), wenn sie hinsichtli...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.3 Steuerliches Einlagekonto

Optierende Personengesellschaften müssen ab dem Jahr, das der Option vorangeht, ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Mit diesem korrespondiert das Eigenkapital der Personengesellschaft lt. Gesamthandsbilanz im Einbringungszeitpunkt[2]. Der Zugang anlässlich der Option erfolgt zum Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr, für das die Option ausgeübt wird, voran...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.6 Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG

Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft gelten auch für Zwecke des § 6 Abs. 1 AStG als Anteile im Sinne von § 17 EStG.[1] Die Personengesellschaft vermittelt ihren Gesellschaftern nach Ausübung der Option keine inländische Betriebsstätte mehr, sodass diese bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland regelmäßig der Wegzugsbesteuerung unterliegen werden.mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.4 Wegfall von Sonderbetriebsvermögen

Durch die Anwendung des Trennungsprinzips entfällt insbesondere der Sonderbetriebsbereich der Personengesellschaft. Entsprechende Wirtschaftsgüter gehen, wenn sie nicht anlässlich der Option auf die Personengesellschaft übertragen werden, in das Betriebs- oder Privatvermögen des Gesellschafters über.[1] Die Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die optierende Pe...mehr

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GmbH: Kaduzierung

Begriff Zahlt ein GmbH-Gesellschafter eine fällige Stammeinlageforderung nicht in das Gesellschaftsvermögen ein, sieht das GmbH-Gesetz das sog. Kaduzierungsverfahren vor, an dessen Ende die Versteigerung des Anteils und eine Haftung der Mitgesellschafter für etwaige verbleibende Fehlbeträge steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR und die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehende Haftung für die Fälle, in denen Beträge an einen Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 3 Anpassung des Vertrags für die Einpersonen-GmbH

Bei Gründung einer Einpersonen-GmbH genügt es, wenn die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllt werden. Sollen bestehende Regelungen des Gesellschaftsvertrags geändert werden oder sollen neue Bestimmungen einfügt werden, so ist das jederzeit durch einen entsprechenden Entschluss, der der notariellen Beurkundung bedarf, möglich. Die Satzungsänderung wird zum Handelsregister an...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 4 Ausfallhaftung bei verdeckten Einlagen und Hin- und Herzahlen

Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachwert erhalten soll. Praxis-Beispiel Verdeckte Sacheinlage Es wird in bar eine Einlage in Höhe von 7.000 EUR geleistet. Dieser Betrag wird von der GmbH umgehend dazu verwendet, vom betreffenden Gesellschafter ein Wirt...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 3 Ausfallhaftung bei Kapitalerhöhung

Da bei einer Kapitalerhöhung das Stammkapital, das den Gläubigern haftet, aufgestockt wird, gelten exakt dieselben Regeln wie bei der erstmaligen Ausstattung der GmbH mit haftendem Kapital bei der Gründung. Auch hier droht eine Ausfallhaftung. Dabei haftet ein Gesellschafter für den Ausfall der übrigen Gesellschafter so lange, wie er GmbH-Gesellschafter ist. Das bedeutet also...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 5 Auskunfts- und Informationspflichten

Gegenüber den Gesellschaftern sind Geschäftsführer nach § 51a GmbHG auf Aufforderung auskunfts- und informationspflichtig. Sie haben Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu geben und die Einsicht in Bücher und Schriften zu gestatten. Wie ein Gesellschafter seine Informationsrechte wahrnehmen kann, kann zwar zwischen ihm und der GmbH geregelt werden; dies darf aber nich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 2 Ausfallhaftung bei ausgezahltem Stammkapital

Wenn Stammkapital verbotenerweise – offen oder verdeckt – an den oder die Gesellschafter zurückgezahlt wird, dann muss der Betrag wieder erstattet werden. Wenn der betreffende Gesellschafter aber nichts mehr zurückzahlen kann, müssen die übrigen Gesellschafter für den Fehlbetrag einstehen. Es mag hier ein (wenn auch geringer) Trost sein, dass die Ausfallhaftung nicht den ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Neben Krediten von Banken und Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Das ist vorteilhaft, wenn die GmbH nur einen vorübergehenden Kreditbedarf hat und der Gesellschafter nicht dauerhaft Kapital (Stammkapital) zuführen will, wenn der Gesellschafter von der GmbH gewerbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.1 Allgemeines

Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der KG[2]...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt "übliche" Konditionen enthalten. Die Finanzbehörden orientieren sich bei der steuerrechtlichen Beurteil...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.3 Genehmigtes Kapital als Alternative zu kurzen Zahlungsfristen

Am besten ist es, wenn übernommene Stammeinlagen, ob bei Gründung oder bei Kapitalerhöhung, sofort eingezahlt werden. Nicht immer ist das aber machbar. Es ist auch nicht immer möglich, kurze Zahlungsfristen zu vereinbaren. Denn auch bei sonst zuverlässigen Gesellschaftern kann ein Zahlungsengpass entstehen. Oder bei einer Kapitalerhöhung ist einer der bisherigen Gesellschaft...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 2 Mindest-Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Das GmbH-Gesetz bestimmt in § 3 GmbHG, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH folgende Mindest-Regelungen enthalten muss: Firma und Sitz der Gesellschaft Gegenstand der GmbH Betrag des Stammkapitals Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt Soll die GmbH nur eine bestimmte Zeit bestehen ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 2 Vertretung der GmbH

Geschäftsführer sind sowohl intern das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft als auch extern das Vertretungsorgan, durch das die Gesellschaft nach außen handeln kann. Sie vertreten die GmbH gem. § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer kann die GmbH sogar bei einer Klage gegen den zweiten Gesellschafter-G...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.1 Bei Gründung: Vermögenslage von Mitgesellschaftern prüfen

Wer eine GmbH gründen will, sollte sich seine potenziellen Mit-Gesellschafter nicht nur bezüglich ihrer fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, sondern auch bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse genau ansehen. Natürlich wird der Mitgesellschafter nicht unbedingt willens sein, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren, indem er z. B. seine Kontoauszüge vorweist. Und wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.5 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 4 EStG

Rz. 274 § 15a Abs. 4 EStG ordnet die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts an und regelt das Verfahren. Dabei sind der Feststellungsbescheid der Einkünfte und des verrechenbaren Verlusts gesonderte selbstständige Verwaltungsakte (§ 15a EStG Rz. 339ff.). Nicht geregelt ist, wer die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Verlusts abzugeben hat. Da eine Beiladu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Knobbe-Keuk, DStZ 1984, 335; Siewert, DB 1999, 2231, Kreft, GStB 2012, 23; Kramer, DStR 2017, 366 Erwirbt der Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer) eine Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, fallen die Aufwendungen hierzu sowie etwaige Gewinnausschüttungen grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an ...mehr