Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 8.2 Darlehen an den GmbH-Gesellschafter

Praktisch relevant ist, ob es durch die Hingabe von Darlehens an den Gesellschafter zu einer vGA kommen kann. Im Rahmen der Ermittlung eines fremdüblichen Darlehenszinssatzes im Fall eines unbesicherten Gesellschafterdarlehens steht die insolvenzrechtlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung de...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot

Verstoßen die Gesellschafter gegen das im § 30 GmbHG verankerte Auszahlungsverbot, besteht gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, an den die Ausschüttung erfolgte. Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren. Die übrigen Mitgesellschafter trifft eine sogenannte Solidarhaftung, welche bereits nach fünf Jahren verjährt. Nach § 31 A...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte und Pflichten

Zusammenfassung Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mi...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft – "Mini-GmbH"

Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine GmbH, bei der kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist. Künftige Gewinne dürfen zu einem Viertel nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen dazu verwandt werden, Stammkapital zu schaffen bis 25.000 EUR vorhanden sind. Ansonsten gelten für die Gesellschafter der UG grundsätzlich dieselben Rec...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftungsrisiken

Zusammenfassung Überblick Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. In Ausnahmefällen drohen dem Gesellschafter jedoch sowohl gegenüber der GmbH (In...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1 Vermögensrechte, insbesondere Gewinnanspruch

Die Rechte des Gesellschafters sind an den Geschäftsanteil gekoppelt. Der Geschäftsanteil vermittelt dem Gesellschafter die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten. Wird der Anteil übertragen, gehen auch die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. In der Praxis sind die vermögensrechtlichen Ansprüche des Gesellschafters von besonderer Bedeutung. Vor allem diejenigen Ge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens davon ausgehen können, dass sich nic...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.2 Keine Ausschüttungen, die eine Unterbilanz bewirken

Hat also z. B. eine Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR, dürfen keine Ausschüttungen erfolgen, die zu einer sogenannten Unterbilanz führen oder eine bestehende Unterbilanz vergrößern. Von einer Unterbilanz spricht man, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft geringer als die Stammkapitalziffer ist. Praxis-Beispiel Berechnung der Unterbilanz Gehören der Gesellschaft z. ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der GmbH-Gesellschafter kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihn eine persönliche Verantwortlichkeit für Gesellschaftsschulden nicht trifft. Im Verhältnis zur Gesellschaft übernimmt er aber dann Haftungsrisiken, wenn er gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhaltung verstößt. Daneben hat er die Grenzen der Treuepflicht einzuhalten. Auch haftet der Ges...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.1 Aufrechnung

Auch eine Aufrechnung durch den Gesellschafter ist verboten. Umgekehrt darf die Gesellschaft mit einer eigenen Verbindlichkeit gegen die Stammeinlageforderung aufrechnen, wenn der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch des Gesellschafters vollwertig, fällig und liquide ist.[1] Reicht also das Gesellschaftsvermögen seinerseits nicht aus, um alle Ansprüche von Gläubigern z...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.2 Fallgruppe der Vermögensvermischung

Eine zweite Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, ist jene der Vermögensvermischung. Der Gesellschafter hat die Vermögenssphäre der Gesellschaft zu respektieren und muss dafür sorgen, dass Privat- und Gesellschaftsvermögen nicht miteinander vermischt werden. Lässt sich also nicht mehr feststellen, welche Gegenstände dem Gesellschafter selbst und welche...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht

Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaftsverhältnis und bildet eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Ein Gesellschaftsverhältnis beruht auf einer engen persönlichen Verbundenheit und besonderem gegenseitigen Vertrauen, so dass erhöhte Sorgfaltspflichten zwischen den Organen und Gesellschaftern, aber auch...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.2 Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung

Weitere Instrumente zur Sicherung der Kapitalaufbringung sind die Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung der Gesellschafter für Aufzehrungen im Gründungsstadium. Die Verlustdeckungshaftung betrifft den Zeitraum bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, anschließend wird sie von der Unterbilanzhaftung (= Vorbelastungshaftung) abgelöst. Im Kern geht es darum, da...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2 Haftung bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltung

2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mit einer unterge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1 Haftungsrisiken gegenüber der GmbH (Innenhaftung)

Die Haftungstatbestände gegenüber der GmbH lassen sich im Wesentlichen in zwei Fallgruppen einteilen. Einerseits geht es um Einstandspflichten des GmbH-Gesellschafters bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung, zum anderen um Verstöße gegen die Treuepflicht. 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaf...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und- erhaltung

Da die Gesellschafter einer GmbH im Grundsatz nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften, nehmen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung besonders ernst: Wenn schon der Gesellschafter nicht persönlich haftet, muss wenigstens sichergestellt sein, dass das versprochene Stammkapital in volle...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.3 Weitere Fälle verbotener Ausschüttungen

Das Recht der Kapitalerhaltung wird im Interesse des Gläubigerschutzes über bloße Auszahlungen hinaus auf weitere Sachverhalte erweitert. Verbotene Ausschüttungen an die Gesellschafter liegen nicht nur vor, wenn einseitig Vermögen aus der Gesellschaft, etwa durch Auszahlung aus der Kasse oder Abhebung vom Bankkonto, abfließt. Vielmehr sind auch alle weiteren Maßnahmen in die...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.3 Unterkapitalisierung

Als weitere Fallgruppe der Durchgriffshaftung wird die Unterkapitalisierung diskutiert. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung steht allerdings noch aus.[1] Im Kern geht es darum, dass das Stammkapital im Verhältnis zum beabsichtigten Gesellschaftszweck zu niedrig dotiert ist. Wer z. B. eine Fluggesellschaft betreiben muss, dürfte mit einem Stammkapital von 25.000 EUR nic...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.2 Anfechtung eines treuwidrigen Gesellschafterbeschlusses

G hat mit dem im vorstehenden Beispiel geschilderten Verhalten gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, aber auch gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Der der Gesellschaft hierdurch entstehende Schaden ist von ihm wegen Verletzung der Treuepflicht grundsätzlich auszugleichen. Allerdings muss am Gesellschaftsvermögen kein endgültiger...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.2 Regressanspruch des Gesellschafters nachrangig

Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommene Gesellschafter hat seinerseits einen Regressanspruch gegen die insolvente Gesellschaft, die allerdings im Rang nach den Insolvenzforderungen behandelt wird.[1] Im Regelfall bedeutet dies, dass der Gesellschafter mit seinem Anspruch auf der Strecke bleibt, weil die Insolvenzmasse verbraucht ist, bevor die nachran...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: Sicherheitsleistung von Gesellschaftern

Einführung Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das G...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.1 Rückzahlung bis zu einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird die von einem Gesellschafter besicherte Forderung des Gläubigers entweder im letzten Jahr vor oder aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Rückzahlung oder Verwertung einer zusätzlichen Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist dies durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. In der Folge muss der Gesellschafter den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Inso...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer GmbH ist in solchen Fällen insbesondere der Einwand aussi...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 12 Die atypisch stille Gesellschaft – Behandlung in HB und StB

Gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft enthalten die §§ 230 – 236 HGB und daraus lassen sich die folgenden Merkmale ableiten: Ein Vertragspartner muss Kaufmann gem. §§ 1 ff. HGB sein. Ein Vertragspartner muss stiller Gesellschafter sein. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit einem gemeinsamen Zweck ist erforderlich. Der stille Gesellschafter muss mit einer Einl...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek. Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftspartner. Ist der Geschä...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 7 Inkongruente und disquotale Gewinnausschüttungen als Gestaltungsmittel

Eine disquotale Gewinnausschüttung kann in bestimmten Sachverhalten erhebliche Vorteile mit sich bringen. Nach § 29 Abs. 3 GmbHG ist es gesellschaftsrechtlich zulässig, dass die Anteilseigner eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung beschließen. Auch steuerlich kann eine solche disquotale Gewinnausschüttung anzuerkennen sein. Schon der Umstand, d...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 10 Vermietung durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Die Rechtsfrage, ob eine "Eigennutzung" durch den Gesellschafter bei einer im Gesamthandseigentum stehenden Wohnung nicht bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist (mit der Folge, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen der GbR und ihrem Gesellschafter vorliegt und die Werbungskosten in voller Höhe anzuerkennen sind), wurde vom BFH (nochmals) geprüft. N...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten Achtung Grundsätze gelten ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.3 Zur Sicherung am beweglichen Vermögen

Bewegliches Vermögen sind etwa Maschinen, Fahrzeuge, Warenvorräte und Halbfertigprodukte, aber z. B. auch Schmuck oder wertvolle Sammlungen. Mittel der Sicherung daran sind: die Verpfändung[1] und die Sicherungsübereignung. Dabei hat in der Praxis die Sicherungsübereignung die Verpfändung nahezu verdrängt, insbesondere weil der Sicherungsgeber (die GmbH selbst, einer ihrer Gese...mehr