Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit dem neuen § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesell...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.3 Die englische Limited

In den letzten Jahren hat die englische "Limited" eine besondere Aufmerksamkeit genossen. Sie ist wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Die Direktoren (directors) sind vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie leiten die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten diese gemeinsam (kann per Satzung geändert werden). Soweit nicht abweichend geregelt,...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitnehmereigenschaft setzt steuerlich ein Dienstverhältnis voraus. Im Gegensatz zu einem selbstständig Tätigen ist ein Arbeitnehmer in den Betrieb seines Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen. Kennzeichnend ist auch, dass er das Risiko einer Erwerbstätigkeit insoweit nicht trägt, als er auch bei unverschuldeter Nichtleistung (z. B. info...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Steuerrechtlich gelten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)[1] – unabhängig davon, ob Kommanditist oder Komplementär[2] – als Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter in der KG mitarbeitet, z. B. als Geschäftsführer.[3] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerpflichtigen Gewinnanteilen auch die Ver...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Beschäftigter als Mitunternehmer oder Organmitglied

Die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern bereitet in der Praxis immer wieder erhebliche Probleme. Das liegt an der Doppelfunktion: Als wirtschaftlich am Betrieb beteiligte Gesellschafter haben mitarbeitende Gesellschafter Arbeitgeberfunktion – insoweit sind sie also Selbstständige. Häufig mit einem Arbeitsvertrag versehen, können sie aber auch abhängig beschäftigte...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist steuerrechtlich Arbeitnehmer, wenn mit der GmbH ein klarer und eindeutiger, im Voraus geschlossener Dienstvertrag[1] vorliegt. Dabei ist die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses für die steuerrechtliche Beurteilu...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Wirksamkeit des Dienstvertrags

Für die steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrags[1] ist Voraussetzung, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Daher muss i. d. R. das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB beachtet werden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verträge mit der GmbH abschließen will, muss er sich durch die Gesellschafterversammlung eine Befreiung vom Selbstkontrahi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Lohnsteuerliche Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass in der Vergangenheit für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Sozialversicherungspflicht bestand, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht folgende Konsequenzen: Werden die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitsförd...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

Mitglieder von Organen von Kapitalgesellschaften, die zur Geschäftsführung und Vertretung der juristischen Person berufen sind, sind lohnsteuerlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Ihre Vergütung ist in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Vorsicht bei beherrschenden Gesellschaftern Probleme können sich ergeben, wenn es sich bei diesen Personen auch um Gesellschafter der Kapitalge...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind steuerlich keine Arbeitnehmer, sondern Mitunternehmer.[2] Der hieraus erzielte Gewinnanteil gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[3]mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2.1 Kennzeichen für Unternehmerinitiative

Von einer Unternehmerinitiative des Beschäftigten ist auszugehen, wenn er Ort, Zeit und Inhalt seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann und in Organisation und Durchführung weitgehend frei ist. Auch wenn hierbei gleichwohl ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, hindert dies die Unternehmerinitiative nicht. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die Art und Dauer der Tä...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurteilung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Die Arbeitnehmereigenschaft setzt steuerlich ein Dienstverhältnis voraus. Im Gegensatz zu einem selbstständig Tätigen ist ein Arbeitnehmer in den Betrieb seines Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen. Kennzeichnend ist auch, dass er das Risiko einer Erwerbstätigkeit insoweit nicht trägt, als er auch bei unverschuldeter Nichtleist...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Ausländische Gesellschaftsformen

3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE) Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich natio...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.1 Überblick

Rz. 38 Konzeptionell fokussiert die Zinsschranke die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen von prinzipiell konzerngebundenen Unternehmen. Jener Adressatenkreis wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] insofern erweitert, als nunmehr Steuerpflichtige erfasst werden, die einer Person i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehen – hier sind Beteilig...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kritierien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmerei...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.1 Vorstandsmitglieder einer AG haben Anspruch auf Beitragszuschüsse

Vorstandsmitglieder von AGs sind grundsätzlich abhängig Beschäftigte. Sie haben daher auch Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrem freiwilligen oder privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der an sie gezahlte Beitragszuschuss ist damit auch kein geldwerter Vorteil aus dem Beschäftigungsverhältnis und bleibt, soweit er im Rahmen des § 257 SGB V gezahlt wird, steuer- und...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2 Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko

Wesentliche Kriterien, die gegen eine Eingliederung sprechen, sind eine Unternehmerinitiative, die der Beschäftigte entfalten kann, und ein Unternehmerrisiko, das er zu tragen hat.[1] 1.2.1 Kennzeichen für Unternehmerinitiative Von einer Unternehmerinitiative des Beschäftigten ist auszugehen, wenn er Ort, Zeit und Inhalt seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann und in Organisati...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Sozialversicherung

1 Beschäftigter als Mitunternehmer oder Organmitglied Die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern bereitet in der Praxis immer wieder erhebliche Probleme. Das liegt an der Doppelfunktion: Als wirtschaftlich am Betrieb beteiligte Gesellschafter haben mitarbeitende Gesellschafter Arbeitgeberfunktion – insoweit sind sie also Selbstständige. Häufig mit einem Arbeitsvertrag...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gelten auch solche Personen als Arbeitnehmer, die aus einem früheren Besch...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Lohnsteuerrechtlich gelten Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) i. d. R. als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann auch hier steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG ausbezahlen.mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Lohnsteuer

1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese K...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2.2 Anforderungen an Unternehmerrisiko

Unternehmerrisiko trägt im Regelfall, wer am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven (Wertsteigerungen) einschließlich eines etwaigen Geschäftswerts beteiligt ist.[1] Gegen ein vom Beschäftigten zu tragendes Unternehmerrisiko und damit für dessen Eingliederung in das Unternehmen des Arbeitgebers sprechen Umstände, die dem Beschäftigten das Vermögensri...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.1 Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Die Frage, ob der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung gegenüber dem Auftraggeber im Einzelnen zu würdigen.[1] Wenn ein Projektdie...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Handelt es sich bei allen Beschäftigten automatisch um Arbeitnehmer?

In der heutigen Arbeitswelt treten neben dem klassischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis viele verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit auf. Die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit verschwimmen immer mehr. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmerbegriff arbeits- und lohnsteuerrechtlich zu anderen Ergebnissen führen kann als in der Sozialversicherung. So w...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3 Besteuerung der Gesellschafter und ­Geschäftsführer

3.1 Grundlagen Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstst...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer

Zusammenfassung Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der E...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr