Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen gem. § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Somit obliegen Pflege und Erhaltung der Außenanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Durch Beschluss können den Wohnungseigentümern insoweit keine Pflichten auferlegt werden. Er w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im EStG vom 10.08.1925 fand sich im damaligen § 79 bereits ein Auskunftsanspruch zu den seinerzeitigen Vorschriften der §§ 69 bis 77 zum Steuerabzug vom Arbeitslohn (RGBl 1925 I, 189–208 [204]). Nachfolgend wurde die Anrufungsauskunft vor 1975 in § 56 LStDV (idF vom 29.11.1934, RStBl 1934, 1489) geregelt. Diese Regelung wurde ab 1975 mit dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 27 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13. Dezember 2001].

Gesetzestext Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 645 bis 660 der Zivilprozessordnung), in denen der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurde, finden die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung weiter Anwendung. Rn 1 § 27 enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben und spätere Gesetzesänderungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.01.2010, BT-Drucks. 17/506, 32; Gesetz vom 08.04.2010, BGBl I 2010, 386) wurde in § 14b Abs. 1 S. 4 Nr. 3 UStG die Verweisung auf § 13b Abs. 2 UStG durch eine Verweisung auf § 13b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 41 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes].

Gesetzestext Wurde der Sachverständige vor dem 15. Oktober 2016 ernannt, ist § 411 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung in der bis zum 15. Oktober 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Rn 1 § 41 wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiw...mehr

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zfs 04/2024, zfs Aktuell / 2.1 Cannabis-Gesetz

Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drucks 92/24) gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit. Der Gesundheits-, Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates hatte gegen das Gesetz noch umfassende Bedenken erhoben und zahlreiche Änderungen gefordert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 26 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 36 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 12 EGZPO – [Gesetz im Sinne der ZPO].

Gesetzestext Gesetz im Sinne der Zivilprozessordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Nach der Legaldefinition in § 12 ist mit dem Begriff ›Gesetz‹ in der ZPO und der EGZPO jede Rechtsnorm gemeint, also sowohl Gesetze des Landes- oder Bundesgesetzgebers im formellen Sinn als auch Gesetze im materiellen Sinn. Vergleiche die wortgleiche Definition in Art 2 EGBGB f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift regelt die erstmalige Anwendung der Neuregelungen in § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG. Insoweit schreibt Art. 2 der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, ist abweichend von den zollrechtlichen Vorschriften am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig. Mit BMF-Schreiben vom 06.10.2020 (Az: III B 1 – Z 8201/19/10001 :005) wird die Regelung zu dem am 1. Dezember 2020 beginnenden Aufschubzeitraum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38a EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung].

Gesetzestext (1) Für Zurückweisungsbeschlüsse, die vor dem 27. Oktober 2011 erlassen wurden, ist § 522 Absatz 3 in der vor dem 27. Oktober 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Urteile, bei denen die Frist des § 586 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung am 27. Oktober 2011 abgelaufen ist, ist § 586 Absatz 4 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Diese No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 40 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts].

Gesetzestext Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Abs 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Abs. 1 Satz 2 und § 168 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 32 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege].

Gesetzestext (1) Wenn vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) am 1. März 1993 die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist, gelten für die Zulässigkeit der Berufungen die bis dahin geltenden Vorschriften. Im schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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AGS 04/2024, Göhler, OWiG - Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Begründet von Dr. Erich Göhler; bearbeitet von Dr. Martin Bauer und Dr. Anselm Thoma. 19. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 1.748 S., 95,00 EUR Der Standardkommentar zum OWiG erscheint in 19. Aufl. Der Kommentar beinhaltet eine vollständige Kommentierung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der ergänzenden Vorschriften des Bundes- und Landesrechts. Die Neu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 24 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001].

Gesetzestext Auf einen Räumungsrechtsstreit, der vor dem 1. September 2001 rechtshängig geworden ist, finden § 93b Abs. 1 und 2, § 721 Abs. 7 sowie § 794a Abs. 5 der Zivilprozessordnung in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung Anwendung. Rn 1 Die Überleitungsvorschrift des § 24 macht bei Räumungsklagen die Geltung der neuen Kostenverteilungs- und Vollstreckungsschutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 18 UKlaG – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG.

Gesetzestext (1) Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in ›Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4‹ umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden zu qualifizierten Verbraucherverbänden. (2) § 6a ist nur auf Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und auf Klagen anzuwenden, die Zuwiderhandlungen betreffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 21 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Für eine vor dem 1. Januar 2002 ausgebrachte Pfändung sind hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkt fälligen Leistungen die Vorschriften des § 850a Nr. 4, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 850c und § 850f Abs. 3 der Zivilprozessordnung in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. Auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners hat das Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 17 UKlaG – Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Gesetzestext (1) Abweichend von § 4a Absatz 1 Nummer 1 sind die Eintragungsvoraussetzungen bei qualifizierten Einrichtungen, die vor dem 2. Dezember 2020 in die Liste nach § 4 eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach § 4 eingetragen sind, vom Bundesamt für Justiz im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sach- aufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 20 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Eine vor dem Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1. April 1992 (BGBl. I S. 745) am 1. Juli 1992 ausgebrachte Pfändung, die nach den Pfändungsfreigrenzen des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts bemessen worden ist, richtet sich hinsichtlich der Leistungen, die nach dem 1. Juli 1992 fällig werden, nach den seit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 22 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle)].

Gesetzestext (1) § 708 Nr. 11 der Zivilprozessordnung ist in seiner bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung (Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3039, 1998 I S. 583], die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 [BGBl. I S. 3836] geändert worden ist) anzuwenden, wenn die mündliche Verhandlung, auf die das Urteil erge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage v.a. bei Pauschalreisen zu vereinfachen, lässt § 25 Abs. 3 S. 3 UStG bislang die Bildung einer Gesamtmarge zu. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil vom 8. Februar 2018 in der Rs. C-380/16 (Kommission/Deutschland) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und daher zu streichen. Die Änderung des § 25 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde (Nr 1).

Rn 5 Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. In der ZPO sind das die Vorschriften des § 522 I 4 (Verwerfung der Berufung durch Beschl) und des § 1065 I 1 (Entscheidungen des OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts oder die Aufhebung oder Vollstreckb...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Einführung Maßnahme gegen die hybride Antragstellung Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, dessen Hauptziel in der Vermeidung hybrider Vollstreckungsanträge besteht, lag bereits im August des letzten Jahres vor und eigentlich war der Beschluss durch die Bundesregierung für den 22.11.2023 vorgesehen. Doch daraus wurde lange n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 560 ZPO – Nicht revisible Gesetze.

Gesetzestext Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend. A. Normzusammenhang. Rn 1 § 560 ist im Zusammenhang mit § 545 I zu sehen. Während § 545 I regelt, dass die Revision nur auf eine Verletzung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 18 AVAG – Beschränkung kraft Gesetzes.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist auf Sicherungsmaßregeln beschränkt, solange die Frist zur Einlegung der Beschwerde noch läuft und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Konzeption des Gesetzes.

I. Familiensachen und FamFG. Rn 5 Für die Unterstellung der Familiensachen unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit spricht eine gegenüber dem früheren ›Verbundverfahren‹ der ZPO verstärkte Entformalisierung und Beschleunigung des Verfahrens sowie eine einheitliche, leichter durchschaubare Regelungsstruktur ohne Mehrfachregelungen, die die Wertigkeit des Verfahrens f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraft Gesetzes.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Geschichte des Gesetzes.

Rn 1 Vorgänger der heutigen Gesetzesfassung war das KapMuG von 2005 (Kommentierung S 4. Auflage, Übergangsregelung s § 27 KapMuG), welches vor dem Hintergrund zahlreicher zT bis heute anhängiger Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom (vgl BGH ZIP 15, 25 sowie BGH ZIP 21, 508) geschaffen wurde. Das Gesetz verfolgt im wesentlichen vier zT gegenläufige Ziele: Verbess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit dem Tod einer Partei wird das Verfahren grds kraft Gesetzes unterbrochen (für das FamFG vgl vor §§ 239 ff Rn 2). Für das materielle Recht gilt § 1922 BGB. Der Erbe tritt mit dem Erbfall (Tod) als Gesamtrechtsnachfolger in die vermögensrechtliche Position des Erblassers und ist deshalb von diesem Zeitpunkt an Partei. Allerdings ist häufig nicht eindeutig, wer Erbe ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38 EGZPO – [Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes].

Gesetzestext Die Kreditinstitute haben die Inhaber der bei ihnen geführten Konten darüber zu unterrichten, dass Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld ab dem 1. Januar 2012 nur für Pfändungsschutzkonten nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 42 EGZPO – [Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung].

Gesetzestext Die Länder übermitteln dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Anfrage die Informationen nach Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der ...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / 1

Hinweis Das Gesetz soll am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Wenn es im Gesetzgebungsverfahren keine besonderen Hindernisse mehr gibt, könnte der Bundesrat es in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 5.7.2024, beschließen, sodass es zum 1.9.2024 in Kraft treten könnte. Dies würde dann mit der beabsichtigten Änderung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / Einführung

Maßnahme gegen die hybride Antragstellung Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, dessen Hauptziel in der Vermeidung hybrider Vollstreckungsanträge besteht, lag bereits im August des letzten Jahres vor und eigentlich war der Beschluss durch die Bundesregierung für den 22.11.2023 vorgesehen. Doch daraus wurde lange nichts. Nun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung – Zeitraum bis 31.12.2024

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand:...mehr