Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dauerhaftigkeit der Zuordnung

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung des ArbG zu einer Tätigkeitsstätte muss – prognostisch betrachtet (Gesetzeswortlaut: "tätig werden soll") – auf Dauer angelegt sein. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind laut Gesetz (§ 9 Abs 4 Satz 3 EStG): die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit der Zuschläge für SFN-Arbeit ist auf einheitliche Prozentsätze begrenzt (Höchstsatz). Das gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag; > Rz 30 ff) die Zahlungen beruhen. Steuerfrei bleiben aber nur die tatsächlich im Einzelfall gezahlten Zuschläge. Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Amtliche Sachbezugswerte haben Tradition. Bereits 1941 hatten der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister bestimmt, dass der Oberfinanzpräsident und der Vorsitzende des Oberversicherungsamts ab 01.10.1941 die Werte der Sachbezüge für den LSt-Abzug und für die Beiträge in der SozVers in einem vorgegebenen Rahmen einheitlich ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden. Daraus folgt, dass Zuschläge, für die SFN-Arbeit lediglich unterstellt wird, weil tatsächlich nicht zu den begünstigten Zeiten gearbeitet wird, steuerpflichtig sind. Deshalb sind solche Zuschläge nicht steuerfrei, die ein freigeste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Änderung der Regelung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG

Leitsatz Nach Ansicht des FG Hamburg stellt die rückwirkende Änderung des § 5a EStG durch den Gesetzgeber eine echte verfassungswidrige Rückwirkung dar. Sachverhalt Der Sachverhalt war etwas verkürzt dargestellt wie folgt: Die Klägerin bekam im Jahr 2005 den Anteil an einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) geschenkt. Der anteilige Unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 14 § 32c EStG wurde durch G. v. 20.12.2016 [1] in das EStG eingefügt. Die Regelung stand unter einem beihilferechtlichen Inkrafttretensvorbehalt. Da sie als unzulässige Beihilfe angesehen wurde, erfolgte ein Beschluss zur beihilferechtlichen Unbedenklichkeit nicht, mit der Folge, dass § 32c EStG nicht in Kraft getreten ist. § 32c EStG a. F., der die Tarifbegrenzung bei ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrundung

Rz. Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 156 AO beruhende Kleinbetragsverordnung (KBV) regelt die Abrundung von Steuerbeträgen. IdR muss das FA Steuerfestsetzungen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2.3 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 42 Ausgangsgröße und Verwendungsmöglichkeiten § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG überträgt der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. "Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden".[1] Rz. 43 Der Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung beschließt, entspricht dem Betrag, der nach § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG in der ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 54 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 36 Hinweis Durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Aktiengesellschaft geringfügig ändern. Die Ausführungen dieses Kapitels werden hiervon allerdings unberührt bleiben. Bei der Aktiengesellschaft (AG) – geregelt in den §§ 1ff. AktG – handelt es sich um eine Gesel...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 52 Hinweis Durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung geringfügig ändern. Die Ausführungen dieses Kapitels werden hiervon allerdings unberührt bleiben. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff....mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 60 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

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Ergebnisverwendung / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 10 Hinweis Durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Offenen Handelsgesellschaft in Teilen ändern. Dies wird auch die Bestimmungen zur Ergebnisverwendung betreffen. Die Ausführungen dieses Kapitels beziehen sich auf den bis dahin geltenden Rechtsstand. Gemäß § 105...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. Rz. 8 Nur die ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten grundsätzlich abzuzinsen, wenn eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht. Die Abzinsung ist entweder nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Zinssatzes von 5,5 % oder aus Vereinfachungsgründen nach den §§ 12 – 14 BewG vorzunehmen. Aufgrund des Realisationsprinzip...mehr

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Ergebnisverwendung / 2.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 27 Hinweis Durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ändern, was bedingt durch den Umstand, dass die stille Gesellschaft ein Spezialfall der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, auch zu Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Grundlegende Bemerkungen

Rz. 35 Im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften haben die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften aufgrund der Feststellung des Jahresabschlusses noch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis.[1] So sieht § 58 AktG, der die Verwendung des Jahresüberschusses regelt, in § 58 Abs. 1 bis 3 AktG grundsätzlich zunächst einma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 2.1 Klarheitsgrundsatz

Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein.[1] Hierin kommt der Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung der Klarheit zum Ausdruck. Nach dem Grundsatz der Klarheit müssen im Jahresabschluss die einzelnen Posten ihrer Art nach eindeutig bezeichnet und so geordnet werden, dass der Abschluss verständlich und übersichtlich ist. Praxis-Tipp Folgerungen aus dem Klarheitsgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Herausgabe eines Geschenks wegen Rückforderungsrecht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 7 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Schenkungsteuer für das später herauszugebende Geschenk überhaupt entstanden war (zur Steuerentstehung § 7 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.2 Wegfall des Abzinsungsgebots für Verbindlichkeiten durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

Die bisherige Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sieht vor, das unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,5 % abzuzinsen sind. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase entfällt dieses Abzinsungsgebot durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.[1] Der Wortlaut der bisherigen Regelung in...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Abweichende Regelungen

Rz. 4 Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist nach § 11 ErbStG als Bewertungsstichtag nur maßgebend, "soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist". Derzeit ist eine solche abweichende Regelung nur in § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG normiert, wonach ein früherer Erwerb mit seinem früheren Wert – und nicht mit seinem Stichtagswert im Zeitpunkt des letzten Erwerbs – anzusetzen i...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2.1 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 38 Im Regelfall stellen bei einer AG Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Im Rahmen einer solchen Feststellung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Regelungen einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen.[1] Vorstand und Aufsichtsrat können allerdings aufgrund einer Satzungsbest...mehr

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Ergebnisverwendung / 2.4.1 Überblick

Rz. 16 Hinweis Durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Kommanditgesellschaft in Teilen ändern. Dies wird auch die Bestimmungen zur Ergebnisverwendung betreffen. Die Ausführungen dieses Kapitels beziehen sich auf den bis dahin geltenden Rechtsstand. Die Kommanditgese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz 1. Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen – wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks – erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog....mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2.2 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rz. 40 Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest,[1] was in der Praxis die Ausnahme darstellt, ist sie im Rahmen der Ergebnisverwendung nur dann zu einer Dotierung der Gewinnrücklagen berechtigt, wenn dies durch eine Gesetzesvorschrift oder eine Satzungsbestimmung legitimiert ist.[2] Die Grundlage eines solchen Hauptversammlungsbeschlusses bildet der Jahresübersch...mehr

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Bewertungseinheit / Zusammenfassung

Begriff Nach § 254 Satz 1 HGB ist eine Bewertungseinheit die für handelsbilanzielle Zwecke vorgenommene Zusammenfassung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen (Grundgeschäfte) mit derivativen oder originären Finanzinstrumenten (Sicherungsinstrumente) zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / Zusammenfassung

Begriff Die Bilanzen der Unternehmen sind geordnet zu gliedern. Sie schließen das Zahlenwerk der Buchführung ab und geben das Jahresergebnis der Geschäfte wieder. Für das Unternehmen selbst, für die Geschäftsfreunde, Kreditgeber, Finanzamt und alle sonstigen am Geschäftserfolg Interessierten ist es wichtig zu erfahren, worauf im Einzelnen der Geschäftserfolg beruht. Abweichu...mehr

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Ergebnisverwendung / 1 Einführung

Rz. 1 Der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellende Jahresabschluss eines Kaufmanns[1] hat das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden am Abschlussstichtag darzustellen[2] sowie zum Schluss eines Geschäftsjahrs sämtliche Aufwendungen und Erträge dieses Geschäftsjahrs einander gegenüberzustellen.[3] Eines der wesentlichen Ziele, die der Gesetzgeb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.2 Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes (§ 13 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 8 Beim Erwerb kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner. Hierunter fällt der Eigentumsübergang an einem Grundstück, der ohne ein schuldrechtliches Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei dem eine Einigung über eine Eigentumsänderung (§ 873 Abs. 1 BGB) mit Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1997 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Erhebliche Veränderungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.2.1999 (BGBl. I S. 388) sowie mit dem Zweiten Gesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen und Ergänzungen. So wurde u. a. mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten v. 16.5.2008 (BGBl. I S. 842) mit Wirkung zum 1.6.2008 neu gefasst. Mit dem Gesetz zur Än...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.1 Befreiungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Eisenbahn

Rz. 14 Außerhalb des Grunderwerbsteuergesetzes enthält das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – ENeuOG) v. 27.12.1993 (BGBl I 1993, 2378), zuletzt geändert durch Art. 302 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl I 2006, 2407), in seinem Art. 2 (Gesetz über die Gründung einer Deutschen Bahn Aktiengesellschaft – DBGr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 135 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Die Einbeziehung der Lebenspartner in § 135 Abs. 4 erfolgte durch § 54 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.12.2001 (BGBl. I S. 266). Abs. 3 und 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.2 Befreiungen im Rahmen der Neuordnung der Post

Rz. 15 Das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz – PTNeuOG) v. 14.9.1994 (BGBl I 1994, 2325) enthält in Art. 1 (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost – Bundesanstalt Post-Gesetz – BAPostG) § 30 in Art. 2 (Gesetz über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung im Bere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.5 Beschäftigung eines Ausländers (Abs. 4)

Rz. 203 § 7 Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt und durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum 19.4.2012 geändert. Hiernach wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von 3 Monaten bestanden hat, wenn Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem (Zweiten) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) v. 7.7.2005 (BGBl I 2005, 1970, ber. 3621) wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach d...mehr