Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Außer-Kraft-Treten der vorläufigen Vollstreckbarkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils tritt zunächst außer Kraft, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil rechtskräftig wird. Nun ist es endgültig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckbarkeit nicht mehr abwenden. Dieser Fall allerdings hat keinen Schadensersatzanspruch zur Folge, da die Vollstreckung des Gläubigers, soweit er sie betrieben haben ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Der Bereicherungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 17 Durch diese Vorschrift wird das Vertrauen auf die Richtigkeit der Urteile der Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten privilegiert (BGHZ 69, 378). Dies gilt auch für die Urteile der Landesarbeitsgerichte (BAGE 54, 232). Bei Versäumnisurteilen wiederum gilt § 717 Abs. 2 ZPO, weil hier keine abschließende Prüfung stattfindet. Rz. 18 Nach § 717 Abs. 3 Sa...mehr

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Versicherung des neuen Geschäftsführers bei Anmeldung zum Handelsregister

Zusammenfassung Die Versicherungserklärung des neuen Geschäftsführers gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. e) GmbHG muss sich auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d, 265e StGB beziehen. Zum Sachverhalt Dem Antrag auf Eintragung einer neu gegründeten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: "Gesellschaft") und des Geschäftsführers ins Handelsregister wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 216a mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) dem Vierten Kapitel des SGB III über Leistungen an Arbeitnehmer (neuer Zehnter Abschnitt mit der Überschrift "Transferleistungen") angefügt. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGB...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 52 ist mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) weitgehend in Form des Regierungsentwurfs in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 geändert und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 216b durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in den Zehnten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III eingefügt. Mit dem Transferkurzarbeitergeld ist das bis dahin gewährte strukturelle Kurzarbeitergeld (Kug) in einer betriebsorganisatorisch eige...mehr

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Sommer, SGB XI § 53c Medizi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 10 Nr. 15 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB XI eingefügt. Die dort zuvor geregelten Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte findet sich nunmehr in § 53b. Mit Wirkung zum 20.10.2020 wurde durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 360 Umlage... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift regelte in ihrer bisherigen Fassung die Ermittlung der von den Unternehmern der Unfallversicherungsträger zu tragenden Anteile an der Umlage. Die Vorschrift ist durch Art. 1 und 83 Abs. 3 des Arbeitsförderungsreformgesetzes vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1999 in das SGB III eingefügt worden. Abs. 1 Satz 2 ist durch das 5. Gesetz zur Änderung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 49 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ersetzte die § 1246 RVO, § 23 AVG, § 46 RKG ohne wesentliche inhaltliche Änderungen. Die zu den früheren Vorschriften ergangene Rechtsprechung besitzt deshalb weitestgehende Gültigkeit. § 43 wurde wie folgt geändert: Durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurden Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst und Abs. 1 Satz 2 angefügt...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift hat § 1267 RVO und § 44 AVG ersetzt. Mit dieser Rechtsänderung wurde die für die Dauer der Leistungsgewährung maßgebliche Altersgrenze für behinderte Waisen und für Waisen, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, durch Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 vom 25. auf das 27. Lebensjahr angehoben und hierdurch eine Angleichung...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 43 wurde durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 24 Abs. 1) als zentrale Anspruchsgrundlage für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in das SGB VI eingefügt. § 43 in seiner ab 1.1.2001 geltenden Fassung ersetzt damit die §§ 43, 44 in ihren bis zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Halbwaisenrente (Abs. 1) oder Anspruch auf Vollwaisenrente besteht (Abs. 2). Dies entscheidet sich danach, ob nach dem Tode des versicherten Elternteils noch ein unterhaltsverpflichteter Elternteil vorhanden ist. Weitere Voraussetzungen sowohl für die Gewährung der Vollwaisenrente wie auch der Halbwaisenrente is...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1 Allgemeines

Rz. 48 § 43 ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vollständig neu gefasst worden. Der nachfolgenden Kommentierung liegt § 43 i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815), also § 43 a. F. zugrunde. Ein A...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.3 Freiwilligendienste (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 18 Anspruch auf Waisenrente besteht auch – bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – während des Ableistens bestimmter Freiwilligendienste. Bis zum 30.6.2015 sah das Gesetz die Gewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus – neben den Tatbeständen des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b und d – nur bei Ableisten eines freiwillige sozialen J...mehr

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Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 1 § 87 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) an die Stelle des § 577 RVO getreten. Durch das 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wurde Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2021 redaktionell angepasst.mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.8 Höhe der Rente

Rz. 27 Die Halbwaisenrente, die auf der Grundlage eines Rentenartfaktors von 0,1 berechnet wird (§ 67 Nr. 7), beträgt 10 %, die Vollwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2, § 67 Nr. 8) 20 % der vollen Altersrente bzw. der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Um zu gewährleisten, dass die Waisenrente dem Unterhaltsbedarf der Waise entspricht, erhalten Waisenrenten d...mehr

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Sommer, SGB XI § 53c Medizi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt dem Grunde nach eine Selbstverständlichkeit. Danach haben die Medizinischen Dienste die ihnen nach dem SGB XI zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, was sich aber auch aus der jeweiligen konkreten Aufgabenzuweisung ergibt. Nach Abs. 1 Satz 2 haben sie zudem den Medizinischen Dienst Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Das Gesetz defi...mehr

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Sommer, SGB XI § 53a Beauft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 53b ist durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 30.10.2012 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurden durch Art. 1 Nr. 14b des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.2 Überblick

Rz. 6 Anspruch auf Rente wegen teilweiser (Abs. 1) oder voller (Abs. 2) Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren (36 Monaten) verfügen und die allgemeine Wartezei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.2 Arbeitsmarktrente

Rz. 15 Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen das krankheitsbedingt geminderte Restleistungsvermögen auf einen täglichen Arbeitseinsatz von unter 3 Stunden reduziert ist. Voll erwerbsgemindert ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch der Versicherte, der noch 3, aber keine 6 Stunden täglich mehr erwerbstäti...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.9 Anrechnung von Einkommen

Rz. 30 Die für die Zeit vom 1.1.1992 bis zum 30.6.2015 in § 97 Abs. 1 geregelte Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Waisen geleistet wurden, ist durch eine Streichung des Wortes "Waisenrente" in § 97 Abs. 1 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 21.4.2015 (BGBl. I S. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.5 Verlängerungstatbestände (Abs. 5)

Rz. 20 Soweit die Schul- oder Berufsausbildung i. S. d. Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a durch einen der in Abs. 5 abschließend aufgeführten Tatbestände – gesetzlicher Wehrdienst, Zivildienst oder gleichgestellter Dienst – unterbrochen wird, verlängert sich – solange die Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a vorliegen – der Anspruch auf Waisenrente um die Dauer dieses Tatbestande...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.1 Schul- und Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 14 Der Begriff der Schulausbildung ist im Gesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung geht insoweit vom allgemeinen Sprachgebrauch aus, so dass unter dem Begriff der Schulausbildung der Besuch allgemeinbildender und weiterführender öffentlicher oder privater Schulen zu verstehen ist, wobei der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erteilt wird (BSG, Urteil v. 2...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.1 Organisation und Rechtsstellung der Landesverbände

Rz. 3 Das Gesetz enthält für die Einrichtung von Landesverbänden der Pflegekassen keine dem § 207 SGB V nachgebildete Vorschrift. Vielmehr überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen nach Abs. 1 Satz 1 den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich den Landesverbänden der Ortskrankenkassen, den Landesverbänden der Betriebskr...mehr

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Sommer, SGB XI § 53c Medizi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zwar gibt es keine direkte Vorgängervorschrift zu § 53c. Allerdings war zuvor in § 53a unter dem Titel "Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste" die Kompetenz des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zum Erlass von Richtlinien geregelt. Die Befugnis zum Erlass der Richtlinien ist im Zuge der Neuorganisation der Medizinischen Dienste gemäß § 53d Abs. 2 auf den Medizi...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 5 § 43 bildet das Ergebnis seit Jahren bestehender, durch die Verabschiedung des RRG 1999 erstmals konkret umgesetzter, jedoch durch das Gesetz zur Korrektur in der Sozialversicherung und Versicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) zunächst ausgesetzter Bestrebungen zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wesen...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 53 ist durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 26.5.1994 in Kraft getreten. Abs. 2 und 3 wurden durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) mit Wirkung zum 7.11.2001 geändert. Eine Änderung des Abs. 3 Satz 2 erfolgte durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 230...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1)

Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Waise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages, der dem 18. Geburtstag vorangeht, vollendet. Nach § 102 Abs. 4 ist die Zahlung der Rente auf das Ende des Kalendermonats der Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, wobei die Befristung nicht bereits durch das Gesetz eintritt, sond...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Bei den abschließend aufgezählten Gründen des Abs. 4 Nr. 2 geht das Gesetz davon aus, dass die Waise gehindert ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BSG, Urteil v. 18.6.2003, B 4 RA 37/02 R ). 2.4.2...mehr

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Sommer, SGB XI § 53a Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung zielte der Gesetzgeber auf eine stärkere Dienstleistungsorientierung des Begutachtungsverfahrens ab. Das Verfahren sollte transparenter und zügiger gestaltet werden (BT-Drs. 17/9369 S. 20). Dazu wurde der Pflegeversicherung die Möglichkeit eingeräumt, statt des Medizinischen Dienstes (MD) nunmehr auch unabhängige...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Förder...mehr

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Sommer, SGB XI § 53d Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 10 Nr. 15 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu eingefügt. Eine unmittelbare Vorgängervorschrift findet sich nicht. Allerdings ist in § 283 Abs. 1 und 2 SGB V eine vergleichbare Regelung für das Krankenversicherungsrecht getroffen worden. Durch...mehr

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Sommer, SGB XI § 53b Richtl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 31 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) als § 53c eingefügt und ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Sie ersetzt § 87b Abs. 3, der im Zuge der Neuregelung des § 43b entfallen ist. Durch Art. 10 des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abs. 1)

Rz. 11 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 zunächst den Eintritt des Versicherungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung voraus (§ 43 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit in einem Umfang von 3 Jahren verfügen (§ 43 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.3 Förderungsfähige Transfermaßnahmen

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 sind unter Transfermaßnahmen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu verstehen, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Weder im Gesetz selbst noch in einer diesbezüglichen Verordnung sind die hierunter fallenden Maßnahmen beschrieben. Die Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung der Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3 Keine Erwerbsminderung (Abs. 3)/Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts

Rz. 17 Da der Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung voraussetzt, dass der Versicherte wegen seiner Krankheiten oder Behinderungen (vgl. hierzu Rz 33) nicht mehr in der Lage ist, auch nur 6 Stunden täglich zu arbeiten, stellt § 43 Abs. 3 konsequenterweise klar, dass nicht erwerbsgemindert ist, wer mindestens noch 6 Stunden täglic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Zielsetzung der Vorschrift ist es, bei betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen so früh wie möglich eine vorausschauende Personalpolitik zu befördern und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um für die Arbeitnehmer den Transfer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Mit der Förderung nach § 110 werden die finanziellen und organisatorischen Anstrengungen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.6 Verlängerungstatbestände (Abs. 3)

Rz. 90 Soweit der Versicherte die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 3 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die hier aufgeführten Zeiten führen ebenso wie die in der Übergangsvorschrift des § 240 Abs. 1 erwähnten Ersatzzeiten und Zeiten des Bezugs einer Knapps...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift über die Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen gilt für die erstmalige Festsetzung des JAV. Für Neufeststellungen gelten die §§ 90, 91. Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist grundsätzlich zunächst die Berechnung des JAV nach den §§ 82, 84 und 85. Stellt die Berufsgenossenschaft in Kenntnis der tatsächlich gegebenen Einkommenssituat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.3 Verlängerungstatbestände (Abs. 4)

Rz. 44 Soweit der Versicherte die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 nicht erfüllt, d. h. in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall nicht über Pflichtbeiträge in einem Umfang von 36 Kalendermonaten verfügt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 4 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aerosole

Begriff Als Aerosol bezeichnet man eine Dispersion (Verteilung) aus festen oder flüssigen Teilchen in einem Gas (meist Luft). Aerosolteilchen haben eine Größe, die im Mikrometer-Bereich liegt (1000 Mikrometer entsprechen einem Millimeter). Aerosole können Gefahrstoffe sein, die durch Einatmen eine Gesundheitsgefährdung bewirken. Durch Einsatz geeigneter Filter lassen sich A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr