Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Einpersonen-Limited

Rz. 228 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[135] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRA (Nummer) Firma (…) Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRA (Nummer) eine Kommanditgesellschaft unter der ...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / h) Arbeitnehmermitbestimmung

Rz. 104 Das Verfahren der Arbeitnehmermitbestimmung richtet sich bei einer Hereinverschmelzung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) nach den deutschen Mitbestimmungsregelungen (Sitzstaatprinzip). Gemäß § 5 MgVG finden die in §§ 6 ff. MgVG normierten Regelungen der Mitbestimm...mehr

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Bulgarien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 75 Die Gesellschafterversammlung ("OS"; общо събрание) ist in Art. 136 ff. TZ geregelt. Sie beschließt in Fragen, zu denen sie von Gesetzes wegen oder durch Gesellschaftervertrag ermächtigt ist. In die zwingende Zuständigkeit der OS fallen folgende Fragen:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Wechsel des Gesellschafters aufgrund gesellschaftsrechtlicher Umwandlungsakten

Rz. 131 Ist eine weitere Handelsgesellschaft Gesellschafterin, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder einer sonstigen Umwandlungsmaßnahme dem für diese Gesellschafterin maßgeblichen Gesellschaftsstatut (siehe Rdn 163). Dieses entscheidet insbesondere darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und ggf.,...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Geltungsbereich der EuInsVO

Rz. 100 Nach Art. 1 Abs. 1 EuInsVO a.F. galt die Verordnung in sachlicher Hinsicht für Gesamtverfahren, die die Insolvenz des Schuldners voraussetzen und den vollständigen oder teilweisen Vermögensbeschlag gegen den Schuldner sowie die Bestellung eines Verwalters zur Folge haben. Die Reformierung des Anwendungsbereichs war jedoch wesentliches Anliegen und Ziel der Neufassung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung der Beteiligung

Rz. 253 Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch ein anderes Körperschaftsteuersubjekt ist gem. § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei.[247] Es werden lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt (§ 8b Abs. 3 KStG), so dass sich im Ergebnis nur eine Steuerfreiheit zu 95 % ergibt.[248] Das g...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Auflösung der S.L. nach Art. 360 Abs. 1 lit. a, b und Art. 363 Abs. 1 lit. f LSC

Rz. 336 Werden im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt die Gesellschaft nach Art. 25 LSC als für unbestimmte Zeit eingegangen. Ist die Gesellschaft dagegen ausdrücklich auf bestimmte Zeit eingegangen, so geht die Gesellschaft, wie bereits angesprochen, in die Liquidationsphase über, wenn Zeitablauf eintritt (Art. 360 Abs. 1 lit. a LSC). Die Au...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / V. Geltung der Gründungstheorie für GmbH aus einem überseeischen Gebiet der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf eine GmbH bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden ist. Der Anhang II zum AEUV enthält eine Liste mit 20 Ländern und Gebieten. Hier...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 80 Die Anteilsübertragung unter Lebenden erfolgt durch Abtretung und bedarf der notariellen Beurkundung oder einer privatschriftlichen Vereinbarung,[122] soweit sie nicht aufgrund gerichtlichen Urteils erfolgt. Rz. 81 Die Anteilsübertragung bedarf der Zustimmung durch die Gesellschaft,[123] es sei denn, es handelt sich bei den Beteiligten um Ehegatten, Verwandte in auf- o...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Liquidation der S.L.

Rz. 346 Das Liquidationsverfahren[195] wird eröffnet und nach einheitlichen Regeln durchgeführt, wenn die Gesellschaft nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Vorschriften aufgrund des Vorliegens eines Grundes aufgelöst worden ist (Art. 371 LSC).[196] Die Gesellschaft muss gem. Art. 371 Abs. 2 LSC während dieser Phase den Zusatz "en liquidación" zu ihrem Namen führen. Mit dem...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Das Rechtssystem

Rz. 1 Das australische Recht setzt sich zusammen aus den von Bund- und Länderparlamenten verabschiedeten Gesetzen und aus dem Präzedenz- oder Fallrecht (Common Law). Letzteres basiert auf dem englischen Common Law, welches von den australischen Gerichten weiterentwickelt wurde.[2] Seit 2001 bzw. 2006 (NSW and ors vs Cth, 2006) ist das Handels- und Wirtschaftsrecht Bundesrech...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Gründungstheorie

Rz. 9 Folgt ein Staat der sog. Gründungstheorie, entscheidet der Ort der Gründung über das anwendbare Recht (vgl. § 1 Rdn 3). Nach welchen Regeln das Recht am Gründungsort eine Gesellschaft entstehen lässt, ist wiederum eine Frage des Sachrechts. Für das englische Recht wäre beispielsweise zu prüfen, ob der Registersitz in England, Wales, Schottland oder Nordirland liegt (si...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Aufsichtsrat bei der großen geschlossenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 222 Die 6. Abteilung des 5. Abschnitts des Zweiten Buches des NL-BGB trägt die Überschrift "Aufsichtsrat bei der großen geschlossenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Man spricht von einer "großen Gesellschaft", wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 2:263 Abs. 2 NL-BGB):mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

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Brasilien / II. Gesellschafter

Rz. 11 Das ursprünglich geltende Gebot einer Mindestgesellschafteranzahl von zwei natürlichen und/oder juristischen Personen wurde im Jahre 2019 durch Lei 13.874/19 aufgehoben; seitdem sind Einmann-Limitadas zulässig. Die Limitada kann jetzt also von einer oder mehreren Personen errichtet werden (Art. 1052 § 1 CC i.d.F. der Lei 13.874/19). War an der Gründung eine Mehrzahl vo...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 249 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in das Grundbuch eingetragen werden. Rz. 250 Die englische Kapitalgesellschaft und die deutsche Personengesellschaft sind ein und derselbe Rechtsträger (siehe Rdn 99 ff.). Eine Auflassung...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Kapitalschutz

Rz. 88 Nach Art. 2:216 Abs. 1 NL-BGB ist die Hauptversammlung befugt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes –, den Gewinn festzustellen und zur Ausschüttung zu beschließen, soweit das Eigenkapital größer ist als die Rücklagen, die aufgrund des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrags gebildet werden müssen. Der Beschluss zur Ausschüttung bleibt aber wi...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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China / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Bezüglich des Mindestinhalts des Gesellschaftsvertrags ist zwischen JV-Gesellschaften und WFOEs zu unterscheiden. Letztere haben einen Gesellschaftsvertrag nur abzuschließen, wenn mehrere Investoren an der Gründung des WFOE beteiligt sind. Ansonsten genügt es, eine Satzung einzureichen. Der Gesetzgeber des WFOE-Gesetzes geht vom Typus einer Ein-Personen-WFOE aus. Er h...mehr

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Belgien / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 98 Gemäß Art. 5:73 GGV hat jeder Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis für sämtliche Geschäfte i.R.d. Gesellschaftszwecks, soweit sie nicht der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind. Diese Befugnis kann allerdings durch die Satzung beschränkt werden, wobei eine solche Beschränkung jedoch auch bei Veröffentlichung Dritten gegenüber nicht wirksam ist (siehe Rd...mehr

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Schweiz / 1. Firma

Rz. 33 Die Firma stellt den für den Rechtsverkehr gewählten Namen der Gesellschaft dar und soll eine Gesellschaft individualisieren. Die GmbH kann unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung (Art. 944 ff. OR) ihre Firma grundsätzlich frei wählen. Der Firma einer GmbH muss jedoch zwingend die Bezeichnung der Rechtsform in einer Landessprache beigefügt werden, s...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 88 Stirbt ein Sp. z o.o.-Gesellschafter, fallen die von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile in die Erbmasse. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch den Eintritt von Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters beschränken oder sogar ausschließen. In diesem Fall muss jedoch der Gesellschaftsvertrag auch die Bedingungen der Auszahlung der nicht als Gesellschafter in ...mehr

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Dänemark / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 110 Die Mitglieder der Geschäftsführung (und des Verwaltungsrats) vertreten die Gesellschaft gem. § 135 Abs. 1 SEL. Die ApS wird vertraglich wirksam verpflichtet, wenn im Namen der Gesellschaft entweder ein Geschäftsführer (bzw. das gesamte zentrale Leitungsorgan [Gesamtvertretung] oder aber ein Mitglied des Verwaltungsrats [Einzelvertretung]) die Verpflichtung eingeht (...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 5 Die strafbefreiende Wirkung (vgl. Rz. 24ff.) der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1–3 AO knüpft das Gesetz an drei objektive Merkmale, die zusammen erfüllt sein müssen: Eine Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) wird abgegeben. Ein Ausschlussgrund [1] liegt nicht vor. Die Nachentrichtungspflicht (Rz. 304ff.) wird erfüllt. Rz. 6 Die Ausnahmeregelung des § 371 AO lässt die allgemei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.1 Anhängigkeit des Steuerstrafverfahrens

Rz. 312 Die Nachentrichtungspflicht (vgl. Rz. 309) hat strafrechtlichen Charakter. Ohne dass es im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden musste, setzt die Begründung der Nachentrichtungspflicht zwingend voraus, dass wegen dieser Tat überhaupt ein Strafverfahren anhängig ist (Rz. 19). Die Wertung der Erklärung als Selbstanzeige strafrechtlichen Verhaltens hat regelmäßig die Einl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.4 Rechtsfolge

Rz. 303 Liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 6 AO vor[1], ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO gesperrt. Das weitere Verfahren für diese Tat bestimmt sich nach § 398a AO nach dem von der Strafverfolgung abgesehen werden kann, wenn die dort genannten Auflagen[2] fristgemäß erfüllt werden. Stellt sich im Str...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.3.1 Allgemeines

Rz. 23a Durch das geplante neue Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten[1] werden für Straftaten, durch die Pflichten eines Unternehmens verletzt werden, neue Sanktionsmöglichkeiten eben für diese Unternehmen eingeführt und es wird in einschlägigen Fällen zu einem zweiten, parallel zum Strafverfahren ablaufenden Verfahren führen. Die Tatsache, dass neben d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter der Gesetzesüberschrift des § 371 AO "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" werden zwei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichem Rechtscharakter getroffen: Zum einen regelt § 371 Abs. 1 bis 3 AO die eigentliche strafbefreiende Selbstanzeige des an einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO Beteiligten (Rz. 5–435a). Zum anderen regelt § 371 Abs. 4 AO den Fall...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.1 Allgemeines

Rz. 296 Durch § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung hat der Gesetzgeber in dogmatisch problematischer Weise für diejenigen Fälle, die vom Gesetzgeber gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 6 AO [1] als Regelbeispiele für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung bewertet werden, einen weiteren Sperrgrund geschaffen. § 371...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.1 Selbstanzeigehandlung

Rz. 69 Nach allg. Ansicht setzt die Selbstanzeige ein aktives Tun voraus. Gem. § 371 Abs. 1 AO in der ab dem 1.1.2015 geltenden Form besteht die Selbstanzeigehandlung darin, zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten 10 Kalenderjahre, in vollem Umfang die unrichtigen oder unvollständigen Angab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.1 Allgemeines

Rz. 283 Die Selbstanzeige begründet nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auch dann keine Anwartschaft auf Straffreiheit, wenn die nach § 370 Abs. 1 AO verkürzte Steuer[1] oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil[2] einen bestimmten Betrag übersteigt. Von der Einführung dieses Ausschlussgrundes im Jahr 2011 bis zum 1.1.2015 lag diese Betrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.2 Nachschau

Rz. 240 Im Hinblick auf die ausdrücklich aufgeführte Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau nimmt Nr. 1e ausdrücklich vollinhaltlich Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 27b UStG, 42g EStG.[1] Der Terminus "Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften" erfasst bundesrechtlich – vorbehaltlich zukünftiger gesetzlicher Regelungen – zzt. ausschließlich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4 Begriff der Selbstanzeige

Rz. 13 Die gesetzliche Bezeichnung Selbstanzeige, die durch das RAOÄndG 1939[1] in den Gesetzessprachgebrauch eingeführt worden ist, kann allenfalls für den Regelungsbereich des § 371 Abs. 1 bis 3 AO , nicht hingegen für den des § 371 Abs. 4 AO (vgl. Rz. 436ff.) verwendet werden . Die Bezeichnung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt, obgleich sie inhaltlich den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.3 Adressat der Bekanntgabe

Rz. 191 Die Ausschlusswirkung tritt nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut ein, wenn die Bekanntgabe der Einleitung gegenüber dem Tatbeteiligten oder seinem Vertreter erfolgt ist. Im Hinblick auf den Terminus "dem an der Tat Beteiligten" ist die Form der Täterschaft oder Beteiligung – Anstiftung oder Beihilfe – unerheblich. In der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung der Norm wa...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum autonomen Fahren

Einführung Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren[1] das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und auch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geändert. Er hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich Kraftfahrzeuge autonom im Straßenverkehr bewegen können. Eingefügt wurden die §§ 1d bis 1l StVG. Geändert wurden die §§ 8, 12, 19 und 24 StVG, sowie § 1 PflVG. In diesem Be...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrechtliche Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften - Teil 2 (Einigungsgebühr, Übergangsrecht, Kostenerstattung und Darlegungs- und Informationspflichten)

Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag setzt den Teil 1 des Beitrags in AGS 2021, 433 fort und beschäftigt sich mit der Einigungsgebühr, dem Übergangsrecht, der Kostenerstatt...mehr

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zfs 11/2021, zfs 11/2021 / Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Am 11.10.2021 ist das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I. S. 4607). Es tritt im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen der Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige. Zentrale Neuerung ist...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / VIII. § 1l – Evaluierung

Auch für diese Änderungen wird eine Evaluierung vorgesehen. Eine solche sollte schon zur Änderung 2017 nach 2019 stattfinden (§ 1c StVG). Die Ergebnisse einer solchen Evaluierung sind dem Verfasser nicht bekannt.mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / C. Änderungen im StVG und PflVG

I. § 1d StVG – Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen Diese Bestimmung definiert die Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion und die festgelegten Betriebsbereiche. Ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne dieses Gesetzes ist ein Kraftfahrzeug, das die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende Person selbstständig in einem festge...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / V. § 1h StVG und § 1i StVG

§ 1h StVG behandelt die nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen und § 1i StVG die Erprobung solcher Fahrzeuge. Auf weitere Hinweise wird an dieser Stelle verzichtet.mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / E. Was muss um die Fahrzeugführung noch beachtet werden?

I. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 Darin sind mit dem Begriff des Fahrzeugführers mehrere Bestimmungen von Bedeutung. In Art. 8, der sich mit der Fahrzeug führenden Person beschäftigt, ist formuliert, dass jedes Fahrzeug und miteinander verbundene Fahrzeuge, wenn sie in Bewegung sind, einen Führer haben müssen. Art. 8 Abs. 3 stellt fest, dass jeder Führe...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / II. UN-Regelungen

Der Verfasser möchte hier zwei UN-Regelungen nennen. 1. Nr. 79[22] Diese Nr. 79 beschäftigt sich mit Lenkanlagen. Darin sind Begriffe wie autonome Lenkanlage (2.3.3) oder auch automatische Lenkfunktionen genannt. Auch ferngesteuertes Einparken ist hier erwähnt (2.4.9). Vorschriften über automatische Lenkfunktionen finden sich unter Ziffer 5.6. Wichtig ist dabei, dass das Syste...mehr