Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.3 Exkurs: Behandlung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 200 Für folgende steuerliche Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen besteht bei der steuerlichen Gewinnermittlung ein Abzugsverbot: Abzugsverbot der Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG); Abzugsverbot für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG); Abzugsverbot für Geldstrafen (§ 12 Nr. 4 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.2 Ausweis bei nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co)

Rz. 53 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind, ergibt sich b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG)[1]. Die Obergesellschaft hat dah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen, handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, welche nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 7 Notes

Die Anhangangaben zu Steuern sind in IAS 12.79 ff. geregelt. Sie betreffen zu einem großen Teil die GuV. Während der Unterschied zwischen tatsächlichen und latenten Steueransprüchen und Steuerschulden in der Bilanz selbst darzustellen ist, weist die GuV regelmäßig nur einen zusammengefassten Posten Steueraufwand oder Steuerertrag aus. Die Unterscheidung zwischen tatsächliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IAS 1.54). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer einer GmbH ist verantwortlich für die Geschicke der GmbH und muss dazu in der Regel seine gesamte Arbeitskraft einsetzen. Geschäftsführer arbeiten nicht selten 60 Wochenstunden und mehr. Dafür steht dem Geschäftsführer ein Gehalt zu, das deutlich über dem Gehalt seiner Mitarbeiter liegt. Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe bei der GmbH u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je hö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 4 Typische Angriffspunkte der Betriebsprüfung

Angriffspunkte für die Betriebsprüfung sind grundsätzlich sämtliche Verträge und Gestaltungen, die im Unternehmen durch Gesellschafter veranlasst sind und bei welchen Gesellschaftern aufgrund ihrer Beteiligungen bzw. Stimmrechte ihren Willen durchsetzen können. So nimmt die Betriebsprüfung insbesondere folgende Verträge unter die Lupe: Geschäftsführerverträge, Tantiemenvereinbarun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 3.2 Ertragsteuerliche Bewertung

Anders verhält es sich ertragsteuerlich. Die Corona-Finanzhilfen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig und auch gewerbesteuerpflichtig und als solche entsprechend gewinnerhöhend als Betriebseinnahmen auszuweisen. Dies ist regelmäßig auch dann der Fall, wenn die erhaltenen Corona-Hilfen auch für die private Lebensführung des Unternehmens verwendet wer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter verlangt von GmbH überhöhte Miete

Hans Groß ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Hans Groß GmbH. Er vermietet der GmbH ein Grundstück zu Lagerzwecken für jährlich 80.000 EUR. Der angemessene Mietpreis wäre 40.000 EUR. Folge: Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung i. H. v. 40.000 EUR vor. Diese wird zwar außerhalb der Steuerbilanz korrigiert. Allerdings müssen die aus der verdeckten Gewinnaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.4 Keine Herstellungskosten

Nicht zu den Herstellungskosten gehören: Forschungs- und Vertriebskosten; Steuern vom Einkommen (Einkommens- oder Körperschaftsteuer);[1] Gewerbesteuer;[2] Umsatzsteuer (gehört zu den Vertriebskosten, die die Herstellungskosten ebenfalls nicht berühren); Zölle und Verbrauchsteuern; Zinsen für Fremdkapital, das nicht direkt zugeordnet werden kann;[3] Kosten der Geldbeschaffung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.4 Vorsteuerbeträge und Umsatzsteuerforderungen

Als Eröffnungsbilanzwert sollte auf dem Vorsteuerkonto lediglich die im Vorjahr noch nicht abziehbare Vorsteuer stehen; die Kontenrahmen stellen hierfür i. d. R. ein spezielles Konto zur Verfügung ("Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar"; im SKR 03: 1548, SKR 04: 1434). Umsatzsteuerforderungen oder -verbindlichkeiten aus Vorjahr(en) finden Sie üblicherweise auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Grundsatz der anteiligen Tilgung/Haftung der Höhe nach

Rz. 13 Bei den meisten Steuerarten gilt für den Umfang der Haftung der sog. Grundsatz der anteiligen Tilgung.[1] Das bedeutet, dass der Geschäftsleiter nur in prozentualer Höhe haftet, bei der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH auch das Finanzamt befriedigt worden wäre.[2] Damit ist ein Schuldvorwurf gegenüber dem Geschäftsführer verbunden. Dieser soll, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Die Abgabenordnung enthält Haftungsvorschriften für die Leitungsmitglieder. Diese ergeben sich in erster Linie aus § 34 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 69 AO. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand hat nach § 34 Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anhang 7). Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen, mildtätigen u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Frage der Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben stellt sich immer dann, wenn die Finanzämter bzw. die Gemeinden und Städte ihre Forderungen (Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer) an die Verbände/Vereine stellen. Aus den erwirtschafteten Erträgen (Gewinn) eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes müssen 15 % de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 GrStG ist Teil des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlasstatbestand bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO hat, deren Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen ist.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einer steuerpflichtigen Körperschaft führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, dessen Gewinn – wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird – der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterliegt. So können steuerbefreite Zweckbetriebe nur steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen unt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 22 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einem steuerbegünstigten Verein führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO, Anhang 1b). Dient dieser den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecken (z. B. Beiträge an einen Kindergarten zur Betreuung des eigenen Kindes), können die Beitragszahlungen ggf. einem steuerbegünstigten (steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nach der Satzung die Förderung von Investitionsvorhaben betreibt und dies auf in einem bestimmten Gebiet ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe beschränkt, dient nicht gemeinnützigen Zwecken. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u. a. die Förderung der Allgemeinheit. Dieses Tatbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / Einführung

Der Fiskus behandelt für die laufende Ertragbesteuerung (Einkommen- und ggf. Gewerbesteuer) den Vorerben wie einen Vollerben. Das Steuerrecht ignoriert damit, dass weder der (nicht befreite) Vorerbe Zugriff auf die Nachlass-Substanz nehmen darf noch alle mit dem Nachlass verbundenen Kosten tragen muss, insbesondere nicht die außergewöhnlichen Erhaltungskosten i.S.d. § 2124 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schätzung

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung muss – wenn sie keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält – in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch Erlass eines Freistellungsbescheids in dem u. a. die steuerbegünstigten Zweck...mehr