Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein notwendiger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sämtliche Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes werden hier zusammengestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist deshalb eine Zeitraumrechnung, in der der Erfolg eines Unternehmens ermittelt und in der die Quellen dieses Erfolgs dargestellt sind.
Im Gegensatz dazu ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, in der die Höhe des Betriebsvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen verglichen wird. Auch aus ihr lässt sich der Erfolg, also der Gewinn oder Verlust des Unternehmens ablesen.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und durch Datenfernübertragung zu ermitteln (§ 5b Abs. 1 EstG).
Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in zwei Formen aufgebaut werden: In Kontenform oder in Staffelform. Da die Gewinn- und Verlustrechnung aus den Erfolgskonten der Buchhaltung entwickelt wird, sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit die Gliederung des jeweiligen Kontenplanes in der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden. Im Handelsrecht bestehen für Kapitalgesellschaften nach § 275 HGB bestimmte Gliederungsvorschriften. Es wird die Staffelform der GuV vorgeschrieben, wobei zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden kann.