Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr

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GmbH: Anteilserwerb (durch ... / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar. Im Gesellschaftsvertrag können Verkaufserschwernisse (Zustimmungserfordernisse, Ankaufsrechte), oder Vorkaufsrechte (an Mit-Gesellschafter) vereinbart werden. Anteile sind grundsätzlich auch frei vererbbar. Allerdings können nach der dem Übergang der Anteile auf die Erben, Regelungen eingreifen, die es den überlebende...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 4 Grunderwerbsteuer

Der Transfer von GmbH-Anteilen kann Grunderwerbsteuer auslösen, wenn sich im Gesellschaftsvermögen ein inländisches Grundstück befindet. Entscheidend ist wie viel Prozent der Anteile übertragen werden. Seit 1.7.2021 reichen schon mindestens 90 % der Anteile, heißt es in § 1 Abs. 2 b Satz 1 GrEStG: Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ä...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 7 Informationsrechte

Mit den Aufgaben des Beirats müssen entsprechende Informationsrechte einhergehen. Sofern Gesellschaftsvertrag oder Beiratsordnung keine Regelungen treffen, kann der Beirat jederzeit von der Geschäftsführung umfassende Auskünfte verlangen.[1] Allerdings kann ein einzelnes Beiratsmitglied ein dem Beirat gegenüber der Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumtes...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.2 Die Behandlung der Vergütung beim Beiratsmitglied

Die Vergütung unterliegt beim Beirat der Regelbesteuerung. Bei Überwachungsfunktion erzielen Beiräte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.[1] Angehörige eines beratenden Beirats erzielen entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[2] oder aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Dafür entscheidend dürfte die spezifische Aufgabenstellung im Beirat sein, die anhand der von der ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 4 Bestellung, Amtszeit und Abberufung

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, bestellt die Gesellschafterversammlung die Beiratsmitglieder mit einfacher Mehrheit. Es ist möglich, einzelnen Gesellschafterfamilien, aber auch Nicht-Gesellschaftern wie Banken oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, das Recht einzuräumen, ein Mitglied in den Beirat zu entsenden. Dies setzt eine entsprechende Regelung...mehr

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Gemeinnützige GmbH / Zusammenfassung

Begriff Eine GmbH oder eine UG kann für gewerbliche, gewinnorientierte, aber auch für gemeinnützige Zwecke begründet werden. Dazu müssen die Vorschriften eingehalten werden, die für gemeinnützige Organisationen gelten. Auch die steuerlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die GmbH die Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Unternehmen in Anspruch nehmen will. Geset...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / Einführung

Die GmbH ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gegründet. Es kann aber Situationen geben, in denen die Tätigkeit der GmbH eingestellt bzw. die GmbH beendet werden muss. Die Auflösung/Liquidation kann auf einem freien Entschluss der Gesellschafter beruhen oder aus zwingenden Gründen erfolgen. So sind z. B. die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer gezwungen, einen Schlussstric...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 6 Organisation und Beschlussfassung

Das Gesetz enthält keine Regelungen zur Organisation und Beschlussfassung des Beirats. Deshalb ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Dies gilt vor allem für die interne Organisation des Beirats, seine Einberufung, die Durchführung von Sitzungen, die Bestimmung des Teilnehmerkreises und die Beschlussfassung. Vo...mehr

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Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind frei vererblich. Sie gehen mit dem Tod des Gesellschafters auf die Erben über. Die Frage ist aber, ob sie dort bleiben sollen oder nicht. Die verbleibenden Gesellschafter möchten ggf. nicht die Erben als Mitgesellschafter in ihren Reihen aufnehmen oder zumindest nicht alle von ihnen. Die Gesellschafter einer GmbH können in der Satzung Bestimmungen t...mehr

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Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen. Daneben sind Regelungen insbeson...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 3.1 Einschränkungen der Abberufung

Der Gesellschaftsvertrag kann die Möglichkeit der Abberufung auf Fälle beschränken, in denen ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind beispielsweise: der Missbrauch der Vertretungsmacht, der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, pflichtwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, das weisungswidrige Verhalten gegenüber der Gesellschafterversammlung sowie die Vornahme von strafbar...mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 2 Vinkulierung

Zur Verhinderung einer anderweitigen Verfügung durch die Erben kann eine Vinkulierung gemäß § 15 Abs. 5 GmbHG sinnvoll sein. Bei der Vinkulierung wird das Recht der Übertragung von Anteilen an die Genehmigung der im Gesellschaftsvertrag bezeichneten Personen oder Gremien gebunden. Ohne deren Zustimmung darf der Geschäftsanteil nicht übertragen werden. Achtung Kein Ausschluss ...mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / Zusammenfassung

Begriff In großen Unternehmen ist Arbeitsteilung und Spezialisierung auf der Ebene der Geschäftsführung üblich. In kleineren Unternehmen, in denen die Geschäftsführer zugleich auch Eigentümer/Gesellschafter des Unternehmens sind, ist Arbeitsteilung zwar verbreitet, aber oft vertraglich nicht ausreichend verankert. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftspolitik könne...mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / 2 Gemeinsame Verantwortlichkeit aller Geschäftsführer

Sind mehrere Geschäftsführer in der GmbH bestellt, werden i. d. R. mehrere Ressorts vergeben. Dabei werden Buchführung, Rechnungswesen, Steuerabwicklung und Bilanzerstellung dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer zur Erledigung übertragen. Auch wenn das so vereinbart ist, muss jeder ressortfremde Geschäftsführer sich von der ordnungsgemäßen Erledigung überzeugen u...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1.4 Auflösungsklage

In der Praxis kaum eine Bedeutung hat die Auflösungsklage. Danach kann die GmbH durch Urteil aufgelöst werden.[1] Die Auflösungsklage können Gesellschafter erheben, die mindestens 10 % halten. Sie ist nur als äußerstes Mittel möglich, wenn z. B. das Vertrauensverhältnis völlig zerrüttet ist und ein anderer zumutbarer Weg der Trennung, z. B. eine Kündigung gegen angemessene A...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1 Anlässe für eine Auflösung/Liquidation

1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist g...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1.2 Liquidation, weil Gesellschaftszweck wegfällt

Ebenso wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn ihr Zweck nicht erreicht werden kann. Das kann z. B. der Fall sein, weil sich infolge von Gesetzesänderungen der Zweck nicht mehr verfolgen lässt. Handelt die Gesellschaft mit Spirituosen und erlässt der Gesetzgeber ein Verbot dagegen, wäre die Gesellschaft auf einen unmöglichen Zweck gerichtet und zwangsweise aufgelöst.mehr

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Ressortaufteilung in der GmbH / 3 Übersicht: Gesamtverantwortung der Geschäftsführer

Jeder Geschäftsführer hat eine Handlungsverantwortung für sein Ressort und die Überwachungsverantwortung für die Ressorts der Mitgeschäftsführer sowie die Gesamtverantwortung für wesentliche und weitreichende Entscheidungen (Sanierungs-, oder Krisensituation, weitreichende Entscheidungen). Alle Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, L...mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 1 Zweck der Nachfolgeklausel

Zweck der Abtretungs- bzw. Nachfolgeklausel ist es, die Mitgliederzahl der Gesellschaft zu beschränken, bzw. auf die Personen zu erstrecken, die allseits auch gewünscht sind. Denkbar wäre z. B. nur einem der Abkömmlinge des Erblassergesellschafters die Nachfolge in dessen Gesellschafterstellung zu ermöglichen (qualifizierte Nachfolgeklausel). Auch die Abtretung an die Gesell...mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 3 Auswahl des Nachfolgers

Die Auswahl des Nachfolgers kann den Mitgesellschaftern überlassen werden. Dabei ist eine möglichst weitgehende Konkretisierung der Auswahlkriterien und des Personenkreises angebracht. Praxis-Tipp Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel Ein Gesellschafter kann seinen Geschäftsanteil bereits zu Lebzeiten aufschiebend bedingt durch den Todesfall oder auslösend bedingt auf das Vorv...mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 4 Steuerliche Aspekte der Abtretung

Die Abtretung entspricht einer steuerpflichtigen Veräußerung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine relevante Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift ist bei einer Beteiligung ab 1 % gegeben. Fraglich ist aber, ob der Veräußerungsgewinn dem Erblasser oder den Erben zuzurechnen ist. Da grundsätzlich die Erben den Tatbestand der Veräußerung verwirklichen, entsteht der Veräußerungsgewin...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 2 Liquidation oder Insolvenzverfahren?

Die Auflösung ist nur möglich, wenn nicht vorrangig ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein Insolvenzantrag hat also grundsätzlich Priorität. Dieser ist zu stellen, wenn die Gesellschaft insolvenzreif, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ist die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, kann eine freiwillige Liquidation erfolgen. Stellt sich allerd...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / Einführung

Der Einzelkaufmann haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen. Er hat meist klein angefangen und wollte sich die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Aufwand ersparen. Nun ist er gewachsen. Er operiert ggf. mit größeren Beträgen und trägt ein entsprechendes Haftungsrisiko. In Zeiten, in denen die Absatz- und Auftragslage starken Schwankungen unterliegt...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 4 Anmeldung der Ausgliederung

Es sind 2 Anmeldungen vorzunehmen: Eine beim bisherigen Handelsregister des Einzelkaufmanns und eine bei dem Handelsregister, das für die zukünftige GmbH zuständig ist. Selbst wenn der Sitz der GmbH und des Einzelkaufmanns identisch ist, sind hierfür 2 Abteilungen des Handelsregisters zuständig. Der Einzelkaufmann ist in Abteilung A, die GmbH in Abteilung B verzeichnet. Acht...mehr

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Offenlegung / 14 Die Offenlegungs-/Publizitätspflicht kann umgangen werden

Nur bestimmte Rechtsformen sind zur Offenlegung/Publizität verpflichtet, bspw. die Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). Dies ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und GmbH & Co. OHG. In beiden Fällen fungiert eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter. Die klassischen Personenges...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 2.2 Einhaltung des Gläubigerschutzes

Da bei der Umwandlung die Gläubigerschutzvorschriften des GmbH-Rechts zur Anwendung kommen, darf das Einzelunternehmen keinesfalls überschuldet sein. Liegt also bereits eine Überschuldung vor, scheidet eine Umwandlung aus, denn der Geschäftsführer müsste für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen.[1] Eine Umwandlung ist aber nicht erst bei einer Überschuldung unzulässi...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

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Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 3.1 Ausgliederungsplan und Anlagen

Kernstück der Umwandlung ist die sogenannte Ausgliederungserklärung, die den Ausgliederungsplan (Spaltungsplan) enthält. Diese Erklärung wird notariell errichtet. Der Gang zum Notar ist also unerlässlich. Bevor Sie den Notar aufsuchen, müssen Sie Folgendes vorbereiten: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er spätestens 1 Monat vor der Ausgliederungsklärung informiert werde...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 4 Verbindung von Abberufung und Kündigung

Die Gesellschafterversammlung kann mit der Abberufung die Kündigung des Anstellungsvertrags verbinden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob neben dem Abberufungsbeschluss tatsächlich auch die Kündigung des Anstellungsverhältnisses erfolgte. Die Koppelung des Anstellungsvertrags an die Organstellung ist möglich. So ist die Aufnahme eine...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 2.3 Kündigung nur durch die Gesellschafterversammlung

Für die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist die Gesellschafterversammlung per Beschlussfassung zuständig. Sie beauftragt einen Bevollmächtigten, die Kündigung auszusprechen (z. B. einen Gesellschafter oder Mit-Geschäftsführer). Fehlt diese ausdrückliche Bevollmächtigung im Gesellschafterbeschluss, kann der Geschäftsführer die Kündigung ggf. – wenn sie ihm g...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 5 Amtsniederlegung

Die Amtsniederlegung erfolgt durch den Geschäftsführer selbst und ist eine einseitige Maßnahme, die auch ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig und sofort wirksam ist. In Extremfällen, z. B. wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sich, ohne einen Nachfolger zu bestellen, während einer Krise aus der Affäre bzw. aus der Insolvenzantragspflicht ziehen will, kann...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 6.2 Kündigung des Anstellungsvertrags

Das sollte man beachten: Zuständig für den Ausspruch einer Kündigung auf Seiten der GmbH ist die Gesellschafterversammlung bzw. die Person, die aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigt bzw. bevollmächtigt wird. Bei einer Kündigung durch den Geschäftsführer ist für die Entgegennahme die Gesellschafterversammlung, aber auch jeder Mitgeschäftsführer ...mehr

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Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.1 Kategorien von Offenlegungspflichten

Die Offenlegung richtet sich zunächst nach der Rechtsform und im Weiteren nach der Unternehmensgröße. Eine Besonderheit gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 264d HGB: diese sind nach § 267 Abs. 4 HGB immer als große Kapitalgesellschaften zu behandeln, wenn im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Hier kommt es zu einer Ausnahme mit der Umsetzung der Nachhaltigke...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 6.1 Abberufung

Das sollte man beachten: Die Abberufung beendet nur die Organstellung des Geschäftsführers. Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abberufung durch einfache Mehrheit der Gesellschafterversammlung. Erfolgte die Bestellung des abzuberufenden Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag als Sonderrecht, ist seine Abberufung nur aus wichtigem Grund ...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 1 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit

Beim Ausscheiden des Geschäftsführers aus der GmbH müssen zwei Rechtsverhältnisse korrekt beendet werden: die Stellung als Organ der Gesellschaft und sein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag/-Dienstvertrag. 1.1 Ende der Organstellung Die Organstellung des Geschäftsführers endet meist durch Abberufung des Geschäftsführers aus seinem Amt. Zuständig ist die Gesellschafterversammlu...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 2.1 Ordentliche Kündigung

Die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Fehlt dort eine Regelung, gilt die arbeitsrechtliche Grundkündigungsfrist. Danach ist das Dienstverhältnis binnen 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündbar. Strittig ist, ob sich die von der GmbH einzuhaltende Kündigungsfrist durch die Dauer der Beschäftigung des Geschäftsführ...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 5 Wirkungen der Eintragung

Die gesellschafts- und zivilrechtlichen Wirkungen treten erst ein, wenn die Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist. Dennoch kann insbesondere für steuerrechtliche Zwecke sowie für das Innenverhältnis ein Umwandlungsstichtag abweichend von der Eintragung gewählt werden. Erhebliche Abwicklungsprobleme entstehen, wenn die Eintragung scheitert, da dann das einzelkaufmänni...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

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Offenlegung / 12.2 Androhung von Ordnungsgeld

Werden keine Unterlagen eingereicht, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein.[1] Das Ordnungsgeldverfahren kann gegen die offenlegungspflichtige Gesellschaft selbst wie auch Organmitglieder, welche die Offenlegungspflicht verletzt haben, z. B. gegen die Geschäftsführer einer GmbH, durchgeführt werden. Dies beginnt mit der Aufforderung, innerhalb einer Nachf...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.2 Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften nach dem Publizitätsgesetz

Deutlich schwieriger ist die Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften, da hier keine Haftungsbeschränkungen vorliegen. Die Haftung umfasst das Betriebs- und Privatvermögen einer oder mehrerer natürlicher Personen. Gleichwohl wird allein durch die Größe ein Informationsinteresse gesehen. Der Gesetzgeber hat zur Begründung des Publizitätsgesetzes, welches...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 6.3 Amtsniederlegung

Das sollte der Geschäftsführer beachten: Mit der Amtsniederlegung wird in der Regel nur die Stellung des Geschäftsführers als Vertretungsorgan der GmbH, nicht die des Dienstnehmers beendet. Die Amtsniederlegung muss den Gesellschaftern gegenüber erklärt werden. Sie wird mit dem Zugang der Erklärung wirksam. Das sollte der Geschäftsführer tun: Die Amtsniederlegung möglichst per Ei...mehr