Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Berufshaftpflicht

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts.[1] Arbeitslohn liegt aber regelmäßig nur...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pensionsverzicht

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionszusage (= Pensionsanwartschaft) ganz oder teilweise verzichtet, liegt eine zu Arbeitslohn führende verdeckte Einlage vor, für die die GmbH grundsätzlich den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat.[1] Von einer verdeckten Einlage ist i. H. d. Barwerts der bis zu dem Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen bz...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 1 Begünstigter Personenkreis

Ausschließlich Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Dabei ist die arbeitsrechtliche Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers maßgebend. Nur wer Arbeitnehmer i. S. d. deutschen Arbeitsrechts ist, fällt unter das Vermögensbildungsgesetz. Den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff können auch Menschen mit Behinderung im Arb...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Qualifizierung / 2 Entwicklung von Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung

Der TVöD ist nicht der erste Tarifvertrag, der Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten enthält. Der Ursprung für die tarifvertragliche Regelung der Qualifizierung ist sicherlich in den Rationalisierungsschutztarifverträgen – für den öffentlichen Dienst der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9.1.1987 (RatSchTVAng) und der Tarifvertrag üb...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Aus den genannten Ausschlussgründen für die Arbeitgeberhaftung lässt sich im Umkehrschluss festhalten, in welchen Fällen der Arbeitnehmer nicht in Anspruch zu nehmen ist, weil der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall ermessensfehlerfrei ist: Die zutreffende Einbehaltung der Lohnsteuer ist nur deshalb unterblieben, weil der Arbeitgeber sich übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.6 GmbH & atypisch Still

Die atypisch stille Gesellschaft ist in der Praxis besonders als "Anhängsel" an eine GmbH verbreitet. Dafür sprechen vor allem auch steuerliche Gründe. 2.6.1 Vorteile Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 1.7.5 GmbH & Co. KG

Aus der Praxissicht ist noch auf eine besondere Ausgestaltung der KG hinzuweisen – die GmbH & Co. KG. Bei dieser Rechtsform wird die Komplementärstellung durch eine GmbH eingenommen; ein angesichts der Vertragsfreiheit rechtlich zulässiger Schritt. Ist die GmbH zugleich die alleinige Komplementärin, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass de facto bei allen Gesellschaftern di...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.8.4 GmbH und Still

Besonders beliebt und in der Praxis damit häufig anzutreffen ist die Beteiligung als stiller Gesellschafter an einer GmbH – die GmbH & Still. Inhaber des Handelsgeschäfts ist die GmbH, an deren Betrieb sich ein stiller Gesellschafter beteiligt.[1] Der Stille kann dabei durchaus auch ein Gesellschafter der GmbH oder deren Geschäftsführer sein.mehr

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Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

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Zebragesellschaft / 1.3 Mögliche Probleme

Die folgenden Fragestellungen ergeben sich aus dieser Zebra-Struktur: Hat die GbR noch Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder färben die gewerblichen Einkünfte eines betrieblichen Gesellschafters oder einer Kapitalgesellschaft ab? Nach welchen Grundprinzipien erfolgt die Gewinn-/Einkünfteermittlung? Praxis-Beispiel Rückständige Miete Eine GbR, bestehend aus der natürlichen Perso...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 3 Bedeutung der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Einsatzbereiche einer OHG

Die OHG hat eine der längsten Historien aller Gesellschaftsformen. In der jetzigen Form wurde sie bereits 1900 in die erste Fassung des deutschen HGB aufgenommen. Damit kann die OHG als die Grundform der Personenhandelsgesellschaften bezeichnet werden. Allerdings ist festzustellen, dass die OHG an der Gesamtzahl der Firmenneugründungen nur noch ein Randdasein fristet. Dies, o...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.7 Personengesellschaft & atypisch Still

Das oben Gesagte zu einer GmbH & atypisch Still gilt für eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes analog. Beteiligt sich an dem gewerblichen Unternehmen der Personengesellschaft ein anderer atypisch still, liegen zwei Gewerbebetriebe vor, der Gewerbebetrieb des Inhabers und der Gewerbebetrieb der Personengesellschaft & atypisch Still.[1] Die Folge daraus is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1.2 Erwerb eigener GmbH-Anteile

Tz. 111 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH unterliegt nach § 33 GmbHG hr-lichen Beschränkungen. Eine GmbH darf nur solche Anteile erwerben, auf welche die Einlagen vollständig geleistet wurden. Ferner muss die Kaufpreiszahlung aus dem über den Betrag des Stamm-Kap hinaus vorhandenen Vermögen erfolgen können. Tz. 112 Stand: EL 109 – ET: 03/20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Übersicht über die wichtigsten ausländischen Gesellschaftsformen

Tz. 93 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Bsp hinsichtlich der Einordnung von ausl Gesellschaftsformen nach dem abstrakten Rechtstypenvergleich, s Schreiben des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076 und s Anlage 2 zu § 43b EStG.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Genaue Firmenbezeichnung

Rz. 127 Ist ein Gewerbetreibender zu verklagen, ist besonders auf eine exakte Parteibezeichnung und die Angabe des Vertretungsverhältnisses zu achten. Zu berücksichtigen ist zunächst, dass Kaufleute unter ihrer Firma verklagt werden (und selbst auch klagen) können. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, § 17...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.3 "Allein" oder "zusammen mit"

Rz. 429 Gem. § 7 Abs. 2 AStG kann der Stpfl. "allein oder zusammen" mit ihm nahestehenden Personen die ausländische Gesellschaft beherrschen. Dabei ist festzuhalten, dass der Wortlaut sowie die Art und Weise der Berücksichtigung von nahestehenden Personen i. R.d. Beherrschung höchst umstritten ist.[1] Im Grundsatz erfolgt eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist zu prüfen, ob de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die Niedrigsteuergrenze wurde mit Wirkung ab 2024 i. R.d. MinBestRL-UmsG auf 15 % abgesengt. Rz. 357 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. D.h. die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 25 % betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Sonderregelung für verbundene Unternehmen

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die erste vom BMF veröffentlichte Entw-Fassung der Neufassung von § 15 Abs 2 UmwStG enthielt keine Sonderregelung für Anteilsveräußerungen zwischen verbundenen Unternehmen. Als Reaktion auf die daran geäußerte berechtige Kritik (s Hageböke/Witfeld, DStR 2023, 1745) ist die Norm im weiteren Verlauf des Ges-Gebungsverfahrens um eine Ausnahmere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG setzt neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig fordert die absolute Freigrenze, dass die bei einem Stpfl. aus all seinen Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften hi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 249 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Aus Gründen der Übersicht wurde die Berechnung der Obergrenze 2 (§ 11 Abs. 2 S. 2 AStG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.1 Überblick

Rz. 406 § 7 Abs. 2 regelt das Tatbestandsmerkmal der Beherrschung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Dabei wird § 7 Abs. 2 AStG flankiert von § 7 Abs. 3 und Abs. 4 AStG. Abs. 3 und Abs. 4 konkretisieren das Tatbestandsmerkmal der "nahestehen Person" des § 7 Abs. 2 AStG. Rz. 407 Im Zuge der Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD erfolgte durch d...mehr