Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr wird je angefangene halbe Stunde für Einzeltätigkeiten abgerechnet. Sie liegt zwischen 30 EUR und 75 EUR je angefangene halbe Stunde. Tätigkeiten mit Zeitgebühr Prüfen von Steuerbescheiden Einrichten der Buchführung Teilnahme an Betriebsprüfungenmehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / Zusammenfassung

Überblick Durch das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" wurde eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Welche Besonderheiten bei der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an GmbH-Gesellschafter beachtet werden müssen, lesen Sie hier. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlage der St...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 6 Beratungsauftrag: Umfang konkret benennen

Aktuell deckt die Steuerberatung 3 Gebiete ab: Deklarationsberatung (Fertigen von Steuererklärungen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten wie z. B. Buchführung, Bilanzierung) Durchsetzungsberatung (z. B. Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Finanzgerichtsprozesse, Steuerfahndung) Gestaltungsberatung (gedankliche Vorwegnahme bestimmter Konstellationen, um die größtmögliche Ste...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 5 Das Gespräch mit dem Steuerberater: oft genug und zum richtigen Zeitpunkt führen

Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von p...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.5 Vergütungsvereinbarung für Beratungsleistungen außerhalb des Steuerrechts

Für Beratungsleistungen außerhalb des Steuerrechts können individuelle Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Geschäftsführer und Steuerberater können sich einigen auf eine Vereinbarung, die die 10tel-Sätze der StBVV regelt, oder auf eine Vereinbarung, die Tätigkeiten in einem gesonderten Rahmen regelt. Völlig frei sind beide in der Vereinbarung der Vergütung z. B. für bet...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.3 Betragsrahmengebühr

Die Betragsrahmengebühr hat nur geringe praktische Bedeutung. Sie ist für Tätigkeiten vorgesehen, in denen es um bußgeldrechtliche Angelegenheiten, bestimmte Hilfeleistungen bei der Lohnbuchführung oder um Auskünfte und Ratschläge in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten geht. Honorarrahmen vorher abklären Eine Erstberatung darf nicht mehr als 190 EUR kosten. Eine Erstberatu...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.7 Corona-Wirtschaftshilfen

Mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe unterstützte die Bundesregierung die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen. Die Förderung erfolgte aufgrund von unternehmenseigenen Schätzungen, die mittels einer Schlussabrechnung auf Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden. Die Schlussabrechnung muss (!) digital über einen "Prüfenden Dritten" erfolgen. Die ...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9 Kosten: die Abrechnung des Steuerberaters nachvollziehen können

Die Vergütung, die ein Steuerberater für die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten verlangen darf, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. D. h., es gibt für jede Leistung einen Höchst- und einen Mindestbetrag. So hat der Mandant ein konkretes Hilfsmittel, um die Höhe der Vergütung vorab abschätzen zu können.Damit bleibt die Vergütung stets nachvo...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 2 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch sie einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steue...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 8 Pflichten und Haftung des Steuerberaters

Ein Steuerberater ist Angehöriger eines freien Berufs. Natürlich ist er den Gesetzen verpflichtet, aber er ist kein "Finanzamtsangestellter". Der Mandant ist der Auftraggeber und dessen Interessen muss der Steuerberater vertreten. Gute Berater vertreten die Sache des Mandanten, nicht die des Finanzamts Man sollte nicht glauben, es sei ein gutes Zeichen, wenn ein Berater keine...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 3 Rückstellungen bilden für Inflationsausgleichsprämie?

Bestehen für ein bilanzierendes Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres Verbindlichkeiten, deren Grund zwar gewiss, aber deren zeitlicher Anfall und/oder Höhe noch nicht gewiss ist, hat das Unternehmen zur periodengerechten Abgrenzung dieser Verpflichtungen eine Rückstellung im Jahresabschluss auszuweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine sog. Außenverpflichtu...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschläge anspricht. Wer einen (neuen) Steuerberater sucht, dem hilft ganz bestimmt de...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Berater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was er daf...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Inflationsausgleichsprämie ... / 4 Rückstellung für Inflationsausgleichsprämie? Es kommt auf die Ausgestaltung an

Für die Inflationsausgleichsprämie ist zu beachten, dass es sich bei dieser grundsätzlich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, deren Zusage und Zahlung in der Praxis je nach Unternehmensgröße und Branche stark variiert. So gibt es z. B. etwaig bereits in Tarifverträgen Festlegungen zur Zahlungsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern oder aber unternehmensi...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 6 Praxis-Beispiel: Bildung einer Rückstellung für Inflationsausgleichsprämie

Zur Unterstützung in der angespannten wirtschaftlichen Lage nach dem stetigen Ansteigen der Energiepreise und als Dank für die gute Arbeit im Geschäftsjahr 2022 sagt Unternehmer Pots seinen 3 langjährigen festangestellten Mitarbeitern beim Weihnachtsessen Ende Dezember 2022 die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie i. H. v. je 3.000 EUR zu, welche zusammen mit dem Gehalt ...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 1 Inflationsausgleichsprämie: steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des 3. Entlastungspakets der Bundesregierung. Grundlage für die Prämie ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz"[1]. Bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10...mehr

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Inflationsausgleichsprämie ... / 5 Grundsätzlich Rückstellungen zu bilden, sofern Inflationsausgleichsprämie fest zugesagt wurde

Grundsätzlich kann aber gesagt werden: Hat der Unternehmer aufgrund tarifvertraglicher oder betrieblicher Vereinbarung eine feste Zusage für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gegeben und ist diese bereits zum Abschlusszeitpunkt in voller Höhe erdient, ist eine Rückstellung im Jahresabschluss einzustellen, soweit die Zahlung erst im Fo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bericht des ZEW vom Oktober 2004

Rz. 28 Sowohl in der Politik als auch im Fachschrifttum wird seit Jahren bemängelt, dass viele noch aus der Zeit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 stammende Steuerermäßigungen in § 12 Abs. 2 UStG nicht mehr zeitgemäß seien bzw. ihre Berechtigung inzwischen verloren hätten.[1] Im Auftrag des BMF untersuchte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 9. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Das Einberufungsrecht des § 50 Abs. 3 GmbHG gilt nicht entsprechend für die KG. Sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ein Einberufungsrecht der Kommanditisten regelt, kann somit nur der GF der Komplementär-GmbH zur Gesellschafterversammlung einladen (Sirchich von Kis-Sira in Winter, Beratungspraxis GmbH & Co. KG, 1. Aufl. 2017, G 95; Liebscher in Reichert, GmbH & Co. KG, 8. ...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 4. Entbehrlichkeit der Aufforderung (§ 50 Abs. 1 GmbHG) bei der geschäftsführerlosen GmbH

Ist die Gesellschaft geschäftsführerlos und ist auch im Übrigen kein Einladungsberechtigter (z.B. ein Gesellschafter, der aufgrund Satzungsregelung zur Einberufung berechtigt ist) vorhanden, kann die Einladung hingegen unmittelbar durch die Gesellschafterminderheit erfolgen. Aus der Regelung des § 50 Abs. 3 GmbH folgt, dass die Mehrheit nicht auf die Bestellung eines Not-GF ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / VI. Ausblick

Steuerlich bestehen damit beim Ausfall einer Darlehensforderung des GmbH-Gesellschafters gegenüber seiner Gesellschaft Licht und Schatten: Sofern nachträgliche AK vorliegen, können die Verluste nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % nutzbar gemacht werden. Ansonsten kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht. Der nächste Beitrag der Kompak...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfall von Gesellschafterdarlehen (GmbHStB 2023, Heft 3, S. 85)

Steuerliche Nutzbarkeit von Darlehensausfällen Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Fällt ein Darlehen aus, das der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat, kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften gem. § 17 EStG, aber auch bei den Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 EStG in Betracht. Der Beitrag gewährt eine...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / III. Zur Höhe der nachträglichen AK

§ 17 Abs. 2a EStG trifft mit Blick auf die anzusetzende Höhe der nachträglichen AK keine Regelung. Nach Ansicht des BMF soll sich die Höhe der nachträglichen AK auf den Betrag des Nennwerts des Darlehens bei einem in der Krise gegebenen Darlehen, bei einem krisenbestimmten Darlehen (z.B. Rangrücktritt) und bei einem Finanzplandarlehen belaufen.[7] Beachten Sie: Hingegen seien – s...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / II. Darlehensausfall als nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a EStG)

Gemäß § 17 Abs. 2a EStG gehören auch die nachträglichen AK zu den AK bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Als nachträgliche AK zu erfassen sind insbesondere offene oder verdeckte Einlagen, Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und Ausfälle von Bürgscha...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / IV. Veräußerung der Darlehensforderungen

Die Veräußerung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung durch den Gesellschafter an die Gesellschaft kann – soweit sie unter Preis erfolgt – zu einer verdeckten Einlage führen, im Übrigen aber nicht zu nachträglichen AK. Insoweit soll eine Veräußerung allenfalls bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich sein.[10]mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / V. Steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Darlehensverluste können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2 EStG zu Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Subsidiaritätsprinzip: § 20 EStG ist gem. § 20 Abs. 8 EStG subsidiär, soweit Einkünfte §§ 15, 16, 17 EStG betroffen sind; dies gilt auch für Verluste. Einkünfteerzielungsabsicht: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensa...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Fällt ein Darlehen aus, das der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat, kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften gem. § 17 EStG, aber auch bei den Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 EStG in Betracht. Der Beitrag gewährt einen Überblick über die gesetzlich wie in der Rech...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / I. Einleitung

Gewährung und Ausfall von Darlehen, die der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seiner Gesellschaft gewährt, sind seit jeher im beständigen Fokus von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei kommt – ausgehend von der gesetzlichen Lage – zum einen der Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten (AK) i.R.d. § 17 EStG in Betracht. Folge ist jedenfalls eine über das Teileinkün...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / a) Finanzielle Eingliederung aufgrund mittelbarer Beteiligung (Alternative 2)

Beispiel 3 An der C-GmbH ist die A-GmbH zu 20 % und die B-GmbH zu 80 % beteiligt. Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH. Zwischen der C-GmbH und A-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 3: Bei der Alternative 2 beruht die finanzielle Eingliederung auf der über die B-GmbH vermittelten 80%igen mittelbaren Beteiligung. Die organschaftlichen Abführungsdiverg...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / III. Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine OG

Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen mit einer OG als aufnehmendem Rechtsträger kann es zu Verwerfungen aufgrund von Abführungsdivergenzen kommen. Dies wird im nachfolgenden Beispiel skizziert. Beispiel Die A-GmbH erwirbt 2024 für 110 Mio. EUR sämtliche Anteile an der T-GmbH, die ein handels- und steuerbilanzielles Eigenkapital von 10 Mio. EUR hat. Alleingesellschafterin der A-...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Ausschließlich mittelbare OG (Alternative 1)

Beispiel 2 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % an der C-GmbH hält. Zwischen der A-GmbH und der C-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 2: Die steuerlichen Konsequenzen der organschaftlichen Abführungsdivergenzen sind bei dieser Konstellation auf jeder Beteiligungsstufe gesondert zu ziehen, d.h. eine Mehrabführung mindert bei der C-...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Kettenorganschaft

Beispiel 4 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der C-GmbH hält. Es besteht sowohl zwischen der A-GmbH und der B-GmbH als auch zwischen der B-GmbH und der C-GmbH eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 4: Die vorstehend beschriebenen steuerlichen Konsequenzen organschaftlicher Abführungsdivergenzen sind bei einer solchen Kettenorgan...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / b) Finanzielle Eingliederung aufgrund unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung (Alternative 3)

Variante zu Beispiel 3 Variiert man das unter IV.2.a) dargestellte Beispiel (Beispiel 3) dahingehend, dass die A-GmbH und die B-GmbH zu jeweils 50 % an der C-GmbH beteiligt sind, beruht die finanzielle Eingliederung der C-GmbH auf der Addition von unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung. Beachten Sie: Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten aber auch bei dieser Variant...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Verdeckte Einlage in die OG

Variante zum o.a. Beispiel Das o.a. Fallbeispiel wird dahingehend variiert, dass die A-GmbH die 100%ige Beteiligung an der T-GmbH schon in 2023 für 110 Mio. EUR erwirbt und diesen Anteilskaufpreis in vollem Umfang durch einen Bankkredit finanziert. Die Verschmelzung soll in 2024 umgesetzt werden – und zwar mit steuerlicher Rückwirkung auf den 1.1.2024, 24.00 Uhr. Kurz nach de...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Teleologische Reduktion des § 14 Abs. 4 KStG

Nach der BFH-Rechtsprechung ist von einer organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung auszugehen, soweit dies erforderlich ist, um eine Einmalbesteuerung organschaftlicher Erträge sicherzustellen.[18] Ausführungen zum o.a. Beispiel Bei der hier vorliegenden Verschmelzungskonstellation werden die Erträge der T-GmbH und der A-GmbH auch ohne § 14 Abs. 4 KStG auf Ebene der Z-Gmb...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 5. Das Einberufungsverfahren

Für die Frist- und Formvorschriften sind die allgemeinen Vorgaben der Satzung und des § 51 GmbH zu beachten (s. zur Geltung der Wochenfrist des § 51 Abs. 1. S. 2 GmbHG: OLG Stuttgart v. 14.1.2013 – 14 W 17/12, GmbHR 2013, 535). Zusätzlich zu den Tagesordnungspunkten sind die Voraussetzungen des Selbsthilferechts darzulegen (Schmidt / Nachtwey in Beck’sches Hdb der GmbH, 6. A...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 1. Die Systematik der Minderheitsrechte in § 50 GmbHG

Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals entsprechen, können unter Angabe des Zwecks und der Gründe von der Geschäftsführung verlangen, dass eine Gesellschafterversammlung einberufen wird (§ 50 Abs. 1 GmbHG). Wird dem nicht Folge geleistet oder ist die GmbH geschäftsführerlos, können die Gesellschafter selbst die Einberufung vornehmen...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 3. Das Einberufungsverlangen als Vorstufe des Selbsthilferechts

Das Selbsthilferecht setzt die vorherige – auch formlos mögliche – Aufforderung zur Einberufung unter Darlegung der Gründe und der Eilbedürftigkeit voraus (zu den Anforderungen des Aufforderungsschreibens: OLG Brandenburg v. 18.8.2021 – 6 U 159/18, zit. nach juris). Erst wenn der GF untätig bleibt, kann die Gesellschafterminderheit die Einladung selbst vornehmen. Fristaspekte: D...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 2. Steuerliche Erfassung von Abführungsdivergenzen

§ 14 Abs. 3 KStG regelt die vororganschaftlich verursachten Abführungsdivergenzen, § 14 Abs. 4 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachten Abführungsdivergenzen. Durch die steuerliche Erfassung der Mehrabführungen soll die Einmalbesteuerung der organschaftlichen Erträge auf Ebene des OT sichergestellt werden. Die steuerliche Behandlung der Minderabführungen dient demgegen...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 2. Erfordernis der 10%igen Beteiligung

Der Gesetzgeber hat – abweichend von anderen Gesellschafterrechten wie z.B. dem Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG – nicht jedem Gesellschafter das Einberufungsrecht eingeräumt, sondern das Erfordernis obiger Mindestbeteiligung vorgesehen. Das Recht kann entweder durch einen Gesellschafter, dessen Beteiligung dieser Höhe entspricht, oder durch mehrere Gesellschafte...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 10. Formulierungsvorschlag

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Selbsthilferecht der Ge... / 8. Satzungsregelungen

Die Satzung kann die Minderheitenrechte des § 50 GmbHG nicht einschränken. Demgegenüber sind Erweiterungen zulässig, z.B. die Verringerung des erforderlichen Quorums (Wicke, 4. Aufl. 2020, § 50 Rz. 1; Schmidt / Nachtwey in Beck’sches Hdb der GmbH, 6. Aufl. 2021, § 4 Rz. 23).mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / V. Fazit und Ausblick

Für den Übergang auf das Einlagemodell stellt das BMF-Schreiben eine detailreiche und hilfreiche Beratungsgrundlage dar. Dabei ist auf folgende Punkte besonderes Augenmerk zur legen: Wegfall des Stundungseffektes eines passivischen Ausgleichspostens und mögliche Steuerpflicht organschaftlicher Mehrabführungen (vgl. Ausführungen unter I.4), Vermeidung eines steuerpflichtigen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Selbsthilferecht der Ge... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die in § 50 GmbHG geregelten Minderheitsrechte sind von erheblicher Bedeutung: Ist eine GmbH geschäftsführerlos oder bleibt der Geschäftsführer trotz entsprechender Aufforderung untätig, können Gesellschafter, deren Beteiligung mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt, selbst die Versammlung einberufen (§ 50 Abs. 3 GmbHG). Als weiteres Selbsthilfere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / 5. Abgrenzung zu vororganschaftlich verursachten Abführungsdivergenzen

Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung liegt eine vororganschaftlich verursachte Mehrabführung gem. § 14 Abs. 3 S. 1 KStG nur vor, wenn die Ursache der Mehrabführung zeitlich vor dem Wirksamwerden der Organschaft liegt. Insbesondere setzt eine vororganschaftliche Verursachung voraus, dass der konkrete Geschäftsvorfall, auf dem die Mehrabführung beruht, erstmalig vor der Begrü...mehr