Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundstück und Grundbuch / 6.2 Bewilligungsgrundsatz

Vorlage der Bewilligung reicht In allen übrigen Fällen braucht das Grundbuchamt das Vorliegen einer rechtsgültigen Einigung nicht nachzuprüfen. Hier genügt für die Eintragung einer Rechtsänderung, d. h. die Begründung, Inhaltsänderung oder Belastung eines Rechts, Löschung oder Eintragung einer Grundbuchberichtigung, die Vorlage einer Bewilligung der Eintragung durch den Betro...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.6 Rangverletzung

Maßgeblich ist eingetragener Rang Werden bei einer Eintragung im Grundbuch ohne Rangvermerk die Vorschriften über die Erledigungsreihenfolge (§§ 17, 45 GBO) verletzt, ist ausschließlich der im Grundbuch eingetragene Rang maßgebend. Die Grundbucheintragung begründet den Rang. Unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben. Das Grundbuch ist bezüglich de...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 9.2 Berichtigung des Grundbuchs

Antragsgrundsatz gilt Auch für die Berichtigung des Grundbuchs gilt der Antragsgrundsatz. Antragsberechtigt sind der Berichtigungsberechtigte als auch der Berichtigungsverpflichtete und derjenige, der aufgrund eines gegen den Berechtigten vollstreckbaren Titels eine Eintragung (z. B. eine Zwangshypothek, Erbteilspfändung) in das Grundbuch verlangen kann, sofern die Zulässigk...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.1 Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs

Richtigkeitsvermutung Es wird positiv vermutet, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht dem eingetragenen Berechtigten mit dem eingetragenen Inhalt zusteht (§ 891 Abs. 1 BGB). Es besteht ferner die negative Vermutung, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht, wenn es gelöscht ist, für die Zeit nach der Löschung nicht mehr besteht (§ 891 Abs. 2 BGB). Diese gesetzliche Vermu...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.4 Eintragungsbewilligung

Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden Eine Eintragung darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn derjenige, dessen Recht von ihr betroffen wird, sie bewilligt (§ 19 GBO). Die Bewilligung ist eine einseitige, an das Grundbuchamt gerichtete Erklärung des Inhalts, dass man mit einer bestimmten Eintragung oder Löschung einverstanden ist. Sie ist zu trennen vo...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 9.1 Unrichtiges Grundbuch

Unrichtiges Grundbuch beseitigen lassen? In Abschn. 7.2.1 wurde gezeigt, dass der Inhalt des Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage zuweilen nicht übereinstimmt. Da auch ein unrichtiger Grundbuchinhalt wegen der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs für einen gutgläubigen Dritten als richtig gilt (Abschn. 7.2.1 bis 7.2.5), ist zur Vermeidung eines Rechts...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.1 Grundsätze des Gutglaubensschutzes

Das formelle Konsensprinzip (Abschn. 6.2) mit seinem Verzicht auf den Nachweis der materiellen Einigung, aber auch Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuchs (z. B. Vereinbarung der Gütergemeinschaft, Nichtvalutierung einer Hypothek) sowie Änderungen in der Verfügungsbefugnis (beispielsweise Insolvenz des Eigentümers) können bewirken, dass der Inhalt des Grundbuchs mit der ma...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.3 Die Beteiligung der Flugplatznachbarn

Differenzierung Bei der Verfahrensbeteiligung von privaten Flugplatznachbarn und vorhabenbetroffenen Gemeinden ist zwischen der Zulassung durch luftrechtliche Genehmigung und anschließende Planfeststellung von Flughäfen und Landeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich einerseits und der Zulassung durch sog. isolierte Genehmigung ohne anschließende Planfeststellung von ander...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.2.2 Ausnahmefälle

Unbilligkeit? Ausnahmsweise kann nach Scheitern der Ehe ein Ausgleichsanspruch wegen Störung der Geschäftsgrundlage [1] gegeben sein, wenn andernfalls ein Ehegatte unzumutbar benachteiligt wäre. Bei Gütertrennung sind die Anforderungen an einen Rückgewähranspruch zwar weniger streng als beim gesetzlichen Güterstand; gleichwohl ist die Annahme einer Unzumutbarkeit auch hier di...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.3 Bestimmtheit

Inhalt klar bestimmbar? Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Umfang und Inhalt der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus hinreichend bestimmbar sein. So ist eine Zufahrtsbaulast nur wirksam, wenn die auf dem Grundstück freizuhalte...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 5.3 Einrichtung des Grundbuchs

Die Grundbücher wurden früher nur als feste Bände geführt.[1] Die Eintragungen erfolgten handschriftlich. Die Führung des Grundbuchs als Loseblatt-Grundbuch, d. h. in Bänden oder Einzelheften mit herausnehmbarem Einlegebogen ist seit 1961 möglich.[2] Erst im Loseblattgrundbuch konnten Eintragungen mit der Maschine und EDV-unterstützt vorgenommen werden. Die Umschreibung der f...mehr

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Blumen/Pflanzen

Begriff Ob das Aufstellen von Pflanzen durch den Mieter zulässig ist, kann von der Einwilligung des Vermieters abhängen. Innerhalb der Mieträume darf der Mieter Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl auch ohne Einwilligung des Vermieters halten, solange das Eigentum des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt wird. Praxis-Beispiel Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.1 Straßen, Wege, Plätze

Rz. 21 Straßen, Wege und Plätze dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierfür muss der Grundbesitz ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis benutzt werden können.[1] Der Grundbesitz muss rechtlich und tatsächlich zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung st...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.9 Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung

Entscheidung wirkt wie Einwilligung Verweigert der zustimmungsberechtigte Ehegatte die Einwilligung, kann der verfügende Ehegatte durch entsprechenden Antrag die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung durch das Familiengericht [1] (eine Abteilung des Amtsgerichts) überprüfen und die Zustimmung ersetzen lassen.[2] Voraussetzung hierfür ist nach § 1365 Abs. 2 BGB , dass das beabsichtigte...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 1.1 Kein rechtlicher Rahmen

Auf dem Vormarsch In zunehmendem Maß entscheiden sich Paare für eine nichteheliche Partnerschaft, weil sie aus bestimmten Gründen (noch) nicht heiraten wollen oder – etwa bei noch verheirateten Partnern – nicht heiraten können.[1] Die Statistik zählt inzwischen über 3 Mio. Paare, davon rund ein Drittel mit Kindern im Haushalt.[2] Damit hat die tatsächliche Bedeutung der nichte...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.1 Anspruchsgrundlagen

Neue Rechtsprechung Unter welchen Voraussetzungen können Schwiegereltern ihre Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe zurückfordern? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Wandel in der Rechtsprechung vollzogen: Wenn Schwiegereltern dem Ehepartner ihres Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Begünstigu...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4 Beendigung

4.1 Gründe Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag. 4.2 Ausgleichsansprüche 4.2.1 Grundsatz Grundsatz: Keine Ausgleichsansprüche Jeder Ehegatte behält den Grundbesitz, der bei Beendigung des Güterstands in seinem Eigentum steht. Dies gilt auch bei Zuwendungen.[1] Ausgleichsansprüche bestehe...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.2 Insolvenz des Zugewinnausgleichsgläubigers

Abgrenzung Zu dem Schuldnervermögen gehören auch Forderungsrechte, soweit sie pfändbar sind; unpfändbare Rechte, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.[1] Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist zwar ein Forderungsrecht, jedoch nur dann pfändbar, wenn er durch (Ehe-)Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.[2] Dementsprechend i...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.9.1 Spätere Eheschließung

Voreheliche Zuwendung Voreheliche Zuwendungen (egal ob unter Verlobten oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) werden nach der Rechtsprechung des BGH[1] wie ehebedingte Zuwendungen behandelt, wenn in Erwartung einer bevorstehenden Eheschließung besondere Vermögensdispositionen getroffen werden, als deren Geschäftsgrundlage sowohl die Gründung als auch der Fortb...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.5 Darlehensabrede

Beweisprobleme Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verlangt ein Partner häufig Rückzahlung von ihm während der Beziehung zugewandten Geldbeträgen und trägt vor, seine unstreitigen Zahlungen beruhten auf einer mit dem anderen Partner getroffenen Darlehensvereinbarung. Dabei stellt es keinen widersprüchlichen oder unbeachtlichen Vortrag dar, wenn sich der Pa...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.5 Pfändung des Aufhebungsanspruchs

Veräußerung möglich Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft einschließlich des (künftigen) Anspruchs auf eine den Miteigentumsanteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteigerungserlöses kann von einem Gläubiger des Teilhabers gepfändet und eingezogen werden. Eine solche Maßnahme hindert den Miteigentümer (Schuldner) nicht an der Veräußerung seines Anteils an a...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 7 Erbrecht

Wie bei Ehegatten Die gesetzliche Erbfolge ist bei Lebenspartnern ähnlich wie bei Eheleuten geregelt.[1] Dementsprechend erbt der Partner nicht allein, sondern neben etwa vorhandenen Verwandten des verstorbenen Partners.[2] Wollte man eine Erbengemeinschaft vermeiden, konnten sich die Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – entweder durch gemeinschaftliches Test...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.2 Teilungsversteigerung des Familienheims

Während des Getrenntlebens? Im Falle der Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, in welcher Phase des Trennungsprozesses der Versteigerungswillige seinen Versteigerungswunsch auch gegen den Willen des anderen durchsetzen kann. Alsbald nach endgültiger Trennung? Vielleicht nach Ablauf des ersten Trennungsjahres? Oder erst nach Rechtskraft der Scheidung? Die Rechtsprechun...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.3 Klageweg

Notfalls Klage Verweigern die übrigen Teilhaber die Zustimmung zur Aufhebung der Gemeinschaft, muss der "Aussteiger" seinen Aufhebungsanspruch gegen sie gerichtlich geltend machen. Der Anspruch, der anders als die Kündigung kein Gestaltungsrecht bildet, ist durch Leistungsklage zu verfolgen. Im Antrag sind die Erklärungen und Handlungen im Einzelnen zu bezeichnen, deren Abgab...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 3.2 Wirkung der Vereinbarung

Vertragliche Regelung Miteigentümervereinbarungen sind grundsätzlich rein schuldrechtlicher Natur. Als solche wirken sie nur inter partes, das heißt ausschließlich zwischen den Miteigentümern, die die jeweilige Vereinbarung geschlossen haben. Sie entfalten demnach keine Bindungswirkung für oder gegen Sondernachfolger eines Miteigentümers, es sei denn, dieser übernimmt – expli...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.3.1 Begriff

Schwierige Abgrenzung Handelt es sich bei einer Zuwendung – ausnahmsweise – um eine Schenkung, kann diese insbesondere wegen groben Undanks widerrufen werden (§§ 528, 530 BGB, § 531 Abs. 2 BGB). Eine Schenkung im Rechtssinne liegt nur vor, wenn der erworbene Vermögenswert aus dem Vermögen des Zuwendenden kommt und sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentg...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.3.3 Widerrufsrecht

Grober Undank? Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung a...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.4 Bedienung eines Immobilienkredits

Hilfe beim "Nestbau" Die Unterstützung der Kinder seitens der Eltern beim Hauserwerb kann auch in dem Abtrag eines Immobilienkredits des Schwiegerkindes bestehen. Dann ist allerdings ein Anspruch der Schwiegereltern auf Rückgewähr wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) fraglich. Denn die geleisteten Zahlungen müssen nach der Vorstellung der Schwiegereltern auch dem...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Negatives Endvermögen

Neuregelung Wenn ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt wird, muss zur Vermeidung eines Ungleichgewichts auch ein negatives Endvermögen berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Folgeänderung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens. Daher bestimmt § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F.: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen." Hi...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.1 Gründe

Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag.mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahl nichtehelicher Partnerschaften ist steigend. Da gesetzliche Regelungen hierfür fehlen, ist ein Partnerschaftsvertrag jedenfalls dann sinnvoll, wenn größere Investitionen getätigt werden. Kommt es zur Trennung, können nach der neuen Rechtsprechung des BGH Ausgleichsansprüche leichter geltend gemacht werden als früher. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.5 Verhältnis zum Güterrecht

Zusätzlicher Anspruch Ein solcher gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch kommt – wie der BGH[1] entschied – nicht erst in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt. Er besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich und kann auch Zeiträume vor der Eheschließung und nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags betreffen. Es...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.6 Überlassung der Wohnung

Eigene Regeln Die Überlassung der ehelichen Wohnung ist sowohl für die Zeit der Trennung, § 1361b BGB, als auch anlässlich der Ehescheidung, § 1568a BGB, gesetzlich geregelt. Diese Vorschriften sind auf die nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anwendbar, so dass es auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse bzw. die mietvertragliche Stellung ankommt.[1] Nur bei ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.2 Gesellschaftsrecht

Innengesellschaft Ein Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen[1] ist denkbar, wenn die nichtehelichen Lebensgefährten ausdrücklich oder konkludent einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben. Dafür muss ein Zweck verfolgt werden, der über die Verwirklichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht. Nach Ansicht des BGH [2] ist dies beispielsweise denkbar, ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.3 Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel

Vorsichtige Eltern Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatische...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.1.1 Dreijährige Trennung

3-jährige Trennung Die Zugewinngemeinschaft kann nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 1 BGB durch einen rechtsgestaltenden Beschluss vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Ehegatten seit mehr als 3 Jahren voneinander getrennt sind. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Insbesondere kommt es auf eine bereits rechtshängige Zugewinnausgleichsfolgesache nicht an.[1] Dies gilt auch, so...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.2 Mitberechtigung an Bankkonto

Streit um Bankguthaben Eine gemeinsame Berechtigung an Kontoguthaben besteht nur, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, sei es ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten. Dies gilt für Ehegatten, wird aber auch für nichteheliche Lebensgefährten angenommen. Praxis-Beispiel Alleiniger Kontoinhaber stirbt Nach dem Tod des Partners, der alleiniger Kontoinhaber war,...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.1 Bilaterales Abkommen

Deutsch-französische Freundschaft Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Daher wollen einige Länder zunächst bilateral vorgehen. Deutschland und Frankreich gehen dabei voran: Ein neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Am 4.2.2010 wurde ein Abkommen über den Güterstand der Wahl-...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.7 Nutzungsentschädigung

Entgelt nur nach Aufforderung Nach § 745 Abs. 2 BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt ver...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 7 Gütergemeinschaft und Insolvenz

Abgrenzung Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet die Gütergemeinschaft nicht. § 37 InsO regelt die Folgen für das Gesamtgut und knüpft dabei an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Ehegatten bzw. Lebenspartner an. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Insolvenz des allein verwaltenden Ehegatten fallen das Gesamtgut sowie das Vorbehalts- und Sondergut des insolvent...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.3 Zuwendungen unter den Ehegatten

Vorgriff auf das Erbrecht § 1374 Abs. 2 BGB rechnet die Vermögenswerte dem Anfangsvermögen zu, die während der Ehe durch Schenkung oder von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder als Ausstattung erlangt worden sind, und entzieht sie damit der rechnerischen Teilhabe des anderen Ehegatten. Der Wortlaut des Gesetzes macht dabei keinen Unterschied, von wem die...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Anrechnung von Vorausempfängen

Ausgleich bestimmter Zuwendungen Im Zuge der Auseinandersetzung der Ehegatten über den Zugewinnausgleich spielen häufig auch Zuwendungen der Ehegatten während des Zusammenlebens untereinander eine Rolle. Ob und wie diese gegebenenfalls im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, bestimmt § 1380 BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angere...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.7 Probleme bei Scheidungsvereinbarungen

Häufiger Fehler Etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern sind auch bei der Gestaltung von Scheidungsvereinbarungen zu beachten. Praxis-Beispiel Unvollständiger Notarvertrag Die Ehegatten hatten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung die Übertragung der Immobilie vereinbart und Zugewinnausgleichsansprüche abgegolten. Nach der Scheidung nahmen die Schwiegere...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.4 Gerichtliches Verfahren

Notfalls Antrag bei Gericht Kommt eine Auseinandersetzungsvereinbarung der Ehegatten nicht zustande, muss derjenige Ehegatte, der die Auseinandersetzung betreiben will, vor dem zuständigen Amtsgericht – Familiengericht einen Auseinandersetzungsantrag stellen.[1] Zuvor muss das Vermittlungsverfahren nach §§ 373 Abs. 1, 363 ff. FamFG durchgeführt werden.[2] Richtiger Antrag Im Ra...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.4 Nutzung des Familienheims

Nutzungsentschädigung für Familienheim Gehört eine eheliche Wohnung den Eheleuten gemeinsam, wird bei Trennung oder Scheidung häufig darüber gestritten, ob und in welcher Höhe der im Familienheim verbliebene Ehegatte eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Wird eine im Miteigentum stehende frühere Ehewohnung einvernehmlich durch einen der geschiedenen Ehegatten genutzt, bes...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 3.3 Inhalt

Was kann vereinbart werden? Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit können Miteigentümervereinbarungen als rein schuldrechtliche Abreden grundsätzlich beliebige Inhalte zum Gegenstand haben. Inhaltliche Einschränkungen ergeben sich dann, wenn die Miteigentümervereinbarung auch für und wider die Sondernachfolger gelten soll. Eine solche Drittwirkung können ausschließlich Mit...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.4 Ausgleich

Der Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach §§ 730 ff., 738 ff. BGB und ist auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gerichtet.[1] Dabei müssen eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden.[2] Einheitlicher Stichtag für beides ist der Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft, der mit der Trennung der Ehegatten gleichgesetzt werden kann. Im Zweifel ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 3.1 Sinn und Zweck

Gesetzliche Regelung Das vom Gesetzgeber für die Bruchteilsgemeinschaft bereitgestellte Instrumentarium betrifft insbesondere die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands, die Lasten- und Kostentragung, die Verfügung über den Miteigentumsanteil sowie die Aufhebung und Teilung der Gemeinschaft. Nach diesem gesetzlichen Modell ist die einfache Eigentümergemeins...mehr