Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemeines

Rz. 231 Das Güterstatut regelt die Wirkungen des maßgeblichen Güterstandes, insbesondere, welche Gütermassen zu unterscheiden sind und wie diese im Einzelnen ausgestaltet sind, z.B. Gesamt-, Vorbehalts-, Sonder-, Gemeinschafts- oder Eigengut. Das Güterstatut entscheidet damit auch, welche Art Beteiligung bei gemeinschaftlich gehaltenen Gegenständen vorliegt. Das Gleiche gilt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vermögenstrennung

Rz. 3 Entgegen dem Wortlaut "Zugewinngemeinschaft" bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt (§ 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB). Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt. Vielmehr beschränkt sich die Auswirkung des gesetzlichen Güterstandes auf den Ausgleich von Zugewinn bei Beendigung des Güte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 284 Der gesetzliche Güterstand ist in Italien die Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 159 CC. Das italienische Recht spricht insoweit von "comunione dei beni", wörtlich übersetzt also von einer Gütergemeinschaft. In Ermangelung abweichender Eheverträge werden gem. Art. 177 Abs. 1 CC die während der Ehe erworbenen Güter gemeinschaftliches Eigentum. Vor der Eheschließung vor...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / J. Ehegattentestament Patchworkfamilie mit gemeinsamen Kindern und einseitigem Kind des Ehemanns aus erster Ehe, Jastrowsche Klausel, Gleichbehandlung aller Abkömmlinge auf den zweiten Todesfall, Katastrophenklausel, beschränkter Änderungsvorbehalt

Rz. 10 Muster 6.10: Ehegattentestament Patchworkfamilie mit gemeinsamen Kindern und einseitigem Kind des Ehemanns aus erster Ehe, Jastrowsche Klausel, Gleichbehandlung aller Abkömmlinge auf den zweiten Todesfall, Katastrophenklausel, beschränkter Änderungsvorbehalt Muster 6.10: Ehegattentestament Patchworkfamilie mit gemeinsamen Kindern und einseitigem Kind des Ehemanns aus ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / G. Regelung bei gleichzeitigem Versterben (Katastrophenklausel)

Rz. 57 Unter Katastrophenklausel versteht man eine Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Gleichzeitiges Versterben bedeutet an sich im gleichen Augenblick. In den Fällen, in denen nicht bewiesen werden kann, welcher der beiden Ehegatten zuerst verstorben ist, wird gem. § 11 VerschG vermutet, dass sie gleichzeitig verstorben sind. Versterben d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sachstatut der Einzelgegenstände

Rz. 246 Das Güterstatut muss auch gegenüber den Rechtsordnungen, die die vom Güterrecht beeinflussten Einzelgegenstände in dinglicher Hinsicht beherrschen, abgegrenzt werden, also bei Sachen dem insoweit maßgeblichen Recht des Lageortes (Lex rei sitae). Das Güterrecht nimmt hier in vielfacher Weise Einfluss, etwa auf die Art gemeinschaftlichen Eigentums, die Zuordnung zu den...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anspruchsberechtigter

Rz. 19 Anspruchsgläubiger muss der Vormerkungsberechtigte sein, der seiner Person nach bestimmt und bei Verträgen zugunsten Dritter durch sachliche, auch Dritten zugängliche Merkmale eindeutig bestimmbar sein muss.[43] Die Eintragung einer Vormerkung für eine Vor-GmbH oder eine noch nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG ist selbstverständlich möglich, da diese Vo...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Objektive Anknüpfung nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 212 Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. strebt durch die Verweisung auf Art. 14 EGBGB den Gleichlauf mit dem allgemeinen Ehewirkungsstatut im Interesse einer möglichst einheitlichen Anknüpfung aller Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten und im Verhältnis zu ihren Kindern (Familienstatut) an.[687] Indes durchbricht diese Norm den Gleichlauf sogleich auch wieder, indem sie die Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn

Rz. 454 Die Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus der Zugewinnberechnung gänzlich oder jedenfalls im Scheidungsfall wird in der familienrechtlichen Literatur empfohlen,[1018] aber auch zugleich mit Skepsis betrachtet.[1019] Der BGH hat jedoch diese Gestaltung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.[1020] Die für den Ehetyp der Einverdienerehe als Leitbild geschaffenen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Vereinbarungen zur Zugewinnausgleichsquote

Rz. 468 Ferner können Veränderungen der gesetzlichen Zugewinnausgleichsquote vereinbart werden. a) Fälligkeitsvereinbarungen Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Güterrecht

Rz. 21 Weder die Zugewinngemeinschaft noch die Gütertrennung strahlen auf die Eigentumszuordnung aus. Güterrechtliche Fragen der Auflassung sind deshalb nur bei der Gütergemeinschaft als Gemeinschaft zur gesamten Hand oder ihr vergleichbaren Güterständen ausländischer Rechtsordnungen vorstellbar. Rz. 22 Auflassung ist erforderlich bei: Auseinandersetzung des Gesamtguts der Gü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Indexierung

Rz. 43 Um unechte Wertsteigerungen auszugleichen, ist der Kaufkraftschwund aus dem Zugewinnausgleich herauszurechnen. Dazu ist das gesamte Anfangsvermögen mittels des allgemeinen Lebenshaltungskostenindexes des Statistischen Bundesamtes auf die Kaufkraftverhältnisse umzurechnen, die bei Beendigung des Güterstandes vorliegen.[77] Für privilegierten Zuerwerb ist der Kaufkrafts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 259 Auch das Sachrecht unterscheidet sich im hier interessierenden Bereich im Grundsätzlichen vom britischen nicht. Es herrscht der Grundsatz der Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer dessen bleibt, was er vor der Ehe besaß, und dessen wird, was er während der Ehe im eigenen Namen erwirbt.[810] Jeder Ehegatte verwaltet sein Eigentum selbst und hat das Re...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Zugewinnausgleich

Rz. 393 Der Zugewinnausgleich nimmt die letzte Stufe ein und ist somit am ehesten verzichtbar, da er nicht an eine konkrete Bedarfslage anknüpft. Die Vermögensgemeinschaft ist zudem nicht notwendiger Bestandteil der ehelichen Gemeinschaft. Somit wird die Wahl des Güterstandes insb. nicht durch den Halbteilungsgrundsatz eingeschränkt. Sofern durch Ausschluss des Zugewinnausgl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. §§ 891 ff. BGB

Rz. 250 Unabhängig von den Vorschriften des IPR greift für deutsche Grundstücke ggf. der gute Glaube des Grundbuchs nach §§ 891 ff. BGB auch bei ausländischem Güterrecht durch.[788] Die für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB vorausgesetzte Unrichtigkeit des Grundbuches kann hier v.a. darin bestehen, dass ein Ehegatte als Alleineigentümer eingetragen ist, richtigerweise...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) EU-Recht

Rz. 191 Am 24.6.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1103 zum internationalen Ehegüterrecht verabschiedet ( EuGüVO). Hiermit sollen Regeln bereitgehalten werden für die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen bezogen auf den Ehegüterstand, mithin bezogen auf das Vermögensrecht der Ehe.[634] Die Verordnung erfasst...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Konkurrenz gegenüber dem Güterrecht

Rz. 160 Das Verhältnis der Ehegatteninnengesellschaft zu den Regelungen des Güterstandes ist umstritten. Der BGH leitet seine Ausführungen mit der Fragestellung ein, wie ein gerechter Vermögensausgleich bei Eheauflösung stattfinden könne, wenn das Güterrecht keine befriedigende Lösung gewähre.[395] Dies spricht klar für eine Nachrangigkeit ggü. dem Güterrecht. Allerdings sind...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 298 Für bis zum 23.8.1972 geschlossene Ehen ist in seinem Anwendungsbereich das Haager Ehewirkungsabkommen zu beachten (vgl. Rdn 206, 273).[914] Im Übrigen war bis 2011 das gemeinsame Heimatrecht, sonst das Recht des gemeinsamen Wohnsitzes und wiederum hilfsweise polnisches Recht berufen, Art. 17 IPRG, wobei die Anknüpfungen wandelbar waren.[915] In Abweichung davon rich...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 Ohne einen entsprechenden Antrag nach den §§ 13, 22 GBO erfolgt i.d.R. keine Berichtigung des Grundbuchs. Diesem Umstand trägt § 82 GBO Rechnung, indem es für bestimmte Fälle einen beschränkten Grundbuchberichtigungszwang einführt. Ergänzt wird § 82 GBO durch die §§ 82a, 83 GBO (vgl. dazu § 82a GBO Rdn 1, § 83 GBO Rdn 1). Diese Vorschriften schränken das Antragsverfahr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Zugewinnausgleich als spezifischer Bewertungszweck

Rz. 103 Folgende Besonderheiten sind bei der Bewertung von Unternehmen i.R.d. Zugewinnausgleichs zu nennen:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Manipulationsgefahren

Rz. 459 Die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn führt zu zwei Vermögensmassen als Rechnungsgrundlage für den Zugewinn. Allerdings erlaubt das Steuerrecht die Überführung von Vermögensgütern von der einen Vermögensmasse ("Privatvermögen") in die andere Vermögensmasse ("Betriebsvermögen") in weitem Umfang. Dies kann etwa durch die Bildung von gewillkürtem Betriebsver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

Rz. 13 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruhen.[34] Der wichtigste Fall ist hier der Eigentumsübergang kraft Erbgangs (§ 1922 BGB). Weitere Fälle sind beispielsweise: die Übertragung des Anteils eines Miterben an dem Nachlass (§ 2033 BGB);[35] der Tod eines Miterben;[36] bei dem Eintritt oder Ausscheiden eines Miteigent...mehr