Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 6 Tabellen / 2. Kfz-Haftpflichtschäden

a) Sachschaden – Personenschaden Rz. 178 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.9: Sach-/Personenschaden b) Mittlere Schäden – große Schäden Rz. 179 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschaden...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Deckung und Haftung

1. Unterschied Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicheru...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Beweis

Rz. 954 Beweisschwierigkeiten, denen der Schuldner ausgesetzt ist, wenn der Gläubiger nach längerer Zeit Ansprüche geltend macht, vermögen den Verwirkungseinwand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.[975] Rz. 955 Die Beweisnot eines Schuldners führt grundsätzlich nicht dazu, dass hieraus ein Rückschluss auf dessen Vertrauensschutz gezogen werden kann.[976] Rz. 956 Anderes kann...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Verkehrsunfallstatistik

1. Allgemeine Hinweise Rz. 175 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[175] Rz. 176 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[176] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[177] ergänzt durch GENESIS....mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Deckungsklage des Geschädigten

Rz. 718 Hinweis Zur Drittfeststellungsklage Rdn 137; § 3 Rdn 165 ff. Rz. 719 In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein schützenswertes Feststellungsinteresse haben, dass der Haftpflichtversicherer dem auf Schadenersatz Inanspruchgenommenen Deckung zu gewähren hat.mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Untätigkeit

Rz. 614 Ein schriftlicher Bescheid wird nicht durch Untätigkeit des Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum ("Einschlafen") überflüssig.[616] Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 165 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 137. Rz. 166 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Sachschaden – Personenschaden

Rz. 178 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.9: Sach-/Personenschadenmehr

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§ 5 Verjährung / 2. Vertretung

Rz. 840 Die Zustellung an früher einmal beauftragte Anwälte reicht nicht aus, da das Mandat mit der Erledigung des ursprünglichen Prozessverfahrens erlischt.[858] Rz. 841 Die Vertretungsmacht des Haftpflichtversicherers umfasst nicht immer alle als schadenersatzpflichtige Personen in Betracht zu ziehenden Parteien.[859] Gerade bei Mitversicherung ist die Vollmacht zu prüfen.[...mehr

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zfs 07/2024, Kein Ausschlus... / Leitsatz

Verursacht ein VN in Abwesenheit seiner als Hausmeisterin angestellten Ehefrau bei vertretungsweiser Übernahme ihrer Tätigkeit einen Schaden, so besteht in der privaten Haftpflichtversicherung Deckung. OLG München, Beschl. v. 18.4.2023 – 25 U 3508/22mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1267 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1268 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 5 Verjährung / l) Rückforderung

Rz. 477 Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs einer Haftpflichtversicherung infolge der Bedienung einer zu hohen Haftungsquote beginnt nicht erst mit zutreffender Bewertung der Rechtslage.[461]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Mindestversicherungssumme (Anlage 2 zu § 4 PflVG)

Rz. 186 Übersicht 6.12: Mindestversicherungssumme (Kfz-Haftpflicht) (Zeittafel)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Klage

Rz. 607 Steht hinter dem Schädiger ein Kfz-Haftpflichtversicherer, ändert dies angesichts der action directe (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) nichts an der Passivlegitimation der Versicherung. Rz. 608 Im Privathaftpflichtbereich ist die Klage nur gegen den Erben des Täters zu richten; es gibt hier keine Direktklage. Der Tod des Versicherten berechtigt nicht zur Direktklage. Hand...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Vorbehalt

Rz. 254 Zum Vorbehalt siehe die Ausführungen zum außergerichtlichen Abfindungsvergleich (§ 2 Rdn 1145 ff.).[324]mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Aktivlegitimation

Rz. 838 Wer aktuell nicht Rechtsinhaber ist, kann nicht erfolgreich klagen (Rdn 842 ff.). Rz. 839 Lässt sich in einem Deckungsprozess die Haftpflichtversicherung auf die unmittelbare Inanspruchnahme durch einen als Versicherter auftretenden Dritten ein, ist dessen Aktivlegitimation für das Berufungsverfahren bindend.[857]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Versicherungssumme

Rz. 82 Besteht eine geschuldete Versicherungsleistung in der Erfüllung von Rentenverpflichtungen, kommt es für die Frage, ob die vereinbarte Versicherungssumme[74] überschritten wird, nicht etwa auf die Summe der gezahlten Raten, sondern vielmehr auf den Kapitalwert der Rente an.[75] Rz. 83 Eine Versicherungssumme ist regelmäßig dann unzureichend, wenn nach Abzug der Kapitalz...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Fragestellung

Rz. 1456 Die juristische Antwort resultiert aus zwei (kumulativ zu beantwortenden) Teilfragen:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 657 Hinweis Siehe auch Rdn 660 ff. Rz. 658 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB a.F.) u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem E...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Deckungssumme

Rz. 572 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 89 ff. Rz. 573 Ein Versicherer will nur im Rahmen seiner mit dem Versicherten vereinbarten Versicherungssumme regulieren. Die Einstandspflicht eines Versicherers orientiert sich an der risikoadäquaten Prämienzahlung seines Versicherungsnehmers – und nicht an dem von den versicherten Personen angerichteten Schaden. Der Opferschutz ist nur im ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Interessenwahrung

Rz. 566 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 314 ff. Rz. 567 Der von seinem alleinigen Prozessführungsrecht Gebrauch machende Versicherer muss die Interessen seines Versicherten im Haftpflichtprozess – orientiert an den Maßstäben eines vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwaltes – wahren.[671] Rz. 568 Mit einem Beitritt auf Seiten der Gegenpartei verletzt der Haftpflichtversicherer se...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 175 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[175] Rz. 176 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[176] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[177] ergänzt durch GENESIS. [178] Die tabellarisch...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 185 Übersicht 6.11: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / Leitsatz

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bemessen sich die Fahrtkosten nach der in § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII geregelten Fahrtkostenpauschale. Diese soll nicht die Gesamtkosten eines angemessenen Kraftfahrzeuges abdecken, sondern vielmehr die reinen Betriebskosten einschli...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 564 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[669] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Mittlere Schäden – große Schäden

Rz. 179 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschadenregulierung zu verdeutlichen, seien folgende Zahlen aus dem Jahre 1994 wiedergegeben, die bis heute zwar in ihrer Aktualität, nicht aber nennenswert in ihrer Relativität eingebüßt haben:[180] Rz. 180 Übersicht 6.10: Personenschadenverteilungmehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1400 Hinweis Siehe auch Rdn 1338 ff. Rz. 1401 Einleitend ist Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1470] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sagen...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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zfs 07/2024, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Die – zutreffende – Entscheidung des OLG Brandenburg macht auf ein Problem aufmerksam, dem in der Praxis nicht immer Beachtung geschenkt wird. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 288 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 221 ff. Rz. 289 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[361] Rz. 290 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Finanzielle Eintrittspflicht

Rz. 86 Der Schadenersatzpflichtige selbst haftet, sofern ihn keine Haftungshöchstsumme vor höheren finanziellen Belastungen schützt, dem Ersatzberechtigten gegenüber unbeschränkt aus eigenem Vermögen und Einkommen auf Schadenersatz (Rdn 10, § 2 Rdn 396). Die vom Haftpflichtversicherer zur Verfügung zu stellende Versicherungssumme (im Falle der Versicherungsschutzversagung in...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 1185 Erfordert der konkrete Fall eine Sicherung der noch nicht abgewickelten, zukünftig aber befürchteten Ansprüche, kann der Schadenersatzverpflichtete zur Vermeidung der prozessualen Absicherung mittels Feststellungsurteils entweder durch vertragliche Vereinbarung oder einseitige Erklärung den Ersatzberechtigten so stellen, als habe dieser ein Feststellungsurteil erhal...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rentenversicherung

Rz. 1319 Die Sicherstellung der Altersrentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem RVT (aus fürsorgerischen Gründen[1350]) alleinzuständig[1351] und allumfassend[1352] treuhänderisch überantwortet. Der RVT ist zur Durchsetzung des Anspruchs nach § 119 SGB X allein aktivlegitimiert und fordert aufgrund eigenverantwortlicher Einschätzung diejenigen Beiträge ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

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zfs 07/2024, Sachverständig... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin, eine sogenannte Verrechnungsstelle, nimmt die Beklagte, einen Kfz-Haftpflichtversicherer, aus abgetretenem Recht auf Ersatz weiterer Sachverständigenkosten in Anspruch. [2] Nach einem Verkehrsunfall, für den die Beklagte dem Grunde nach vollständig einstandspflichtig ist, beauftragte die Unfallgeschädigte einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Schäd...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr