Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Versichertes Risiko

Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn 141 ff.) oder als Unt...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Nachträgliche Ausdehnung der versicherten Risiken

Rz. 36 Da sich Lebenssachverhalte und auch Rechtsvorschriften regelmäßig ändern können, sehen A 1 Ziff. 8 und 9 AVB/Ziff. 3 und 4 AHB zur Vereinfachung die automatische Ausdehnung des Versicherungsschutzes für bestimmte Konstellationen vor. Rechtsfolge ist jeweils der Versicherungsschutz auch für die hinzukommenden bzw. sich ändernder Risiken. Hauptanwendungsbereich ist die B...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Struktur der AVB

Rz. 9 Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B. Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt). Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. VVG und Versicherungsbedingungen

Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversiche...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 166 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 VVG sind auch vertretungsberechtigte und im Dienstverhältnis stehende Personen in der Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert. A 1 Ziff. 2.1 AVB-BHV beschreibt die Mitversicherten etwas weiter und stellt insbesondere auf Betriebsangehörige ab. Mitversichert ist danach, wer mit Wissen und Wollen des Unternehmensinhabers weisungsabhän...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 322 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzungen – Ausschlüsse

Rz. 173 Über die Allgemeinen Ausschlüsse hinaus, die neben der Privat- auch die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung betreffen können (vgl. Rdn 78 ff.), sind für die Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere folgende anzusprechen: a) Tätigkeitsschäden – A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV/Ziff. 7.7 AHB Rz. 174 Weil etwa Handwerksbetrieben eigen ist, dass sie an fremden Sachen arbe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Begrenzung der Leistung

Rz. 144 Einige wichtige, speziell die Privathaftpflichtversicherung betreffende primäre und sekundäre Risikobegrenzungen sind nachfolgend dargestellt. 1. Primäre Risikobegrenzung Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfort...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherungsschutz bei Unternehmensübergang

Rz. 167 Die Rechtsfolgen eines Inhaberwechsels normiert § 102 Abs. 2 VVG, der auf einzelne Regelungen der §§ 95 ff. VVG verweist.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Herstellungs- und Lieferklausel – A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB

Rz. 92 A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB erfasst Haftpflichtansprüche wegen Schäden an einer von dem Versicherungsnehmer – oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten – erbrachten Leistung, deren Ursache in der mangelhaften Leistung besteht, also typischerweise, wenn Herstellungs-, Liefer- oder Leistungsfehler anspruchsbegründend sind.[82] Für die mangelhafte L...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 6. Versicherungsdauer

Rz. 46 Zum formellen, materiellen und technischen Versicherungsbeginn vgl. § 1 Rdn 57. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem materiellen Versicherungsbeginn, also dem Zeitpunkt der Gefahrübernahme durch den Versicherer. Dafür ist nach B 1 Ziff. 1 S. 1 AVB/Ziff. 8 S. 1 AHB die Zahlung der Erstprämie erforderlich. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Versicherer unter de...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Feststellungsklage des Geschädigten

Rz. 120 Lediglich in Ausnahmefällen kann der Geschädigte Feststellungsklage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, wenn dieser seine Eintrittspflicht abgelehnt hat und der Versicherungsnehmer zur Wahrung seiner Rechte nichts unternimmt mit der Folge, dass der Geschädigte (z.B. aufgrund drohender Verjährung des Deckungsanspruches) Gefahr läuft, den Deckungsanspruch als Be...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / IV. Begrenzung der Leistung

Rz. 66 Die Versicherungsleistung ist nicht unendlich, sondern erfährt in vielerlei Hinsicht Begrenzungen. In den A 1 Ziff. 1–6 AVB finden sich sogenannte primäre (positive) Risikobegrenzungen, die den Versicherungsumfang umschreiben. Die AHB werden insoweit durch Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ergänzt. Daneben gibt es sekundäre (negative) Risikobegrenzun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Serienschäden – A 1 Ziff. 5.3 AVB/Ziff. 6.3 AHB

Rz. 74 Nach der eng auszulegenden[64] Serienschadenklausel aus A 1 Ziff. 5.3 AVB-PHV/Ziff. 6.3 AHB gelten mehrere Versicherungsfälle als ein im Zeitpunkt des ersten Ereignisses eingetretener Versicherungsfall: „…wenn diesemehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Die Beteiligten

Rz. 11 Unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen nach dem Trennungsprinzip (näheres vgl. Rdn 101 ff.) nur zwischen dem geschädigten Dritten und dem Schädiger einerseits (Haftpflichtverhältnis) und zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer (Deckungsverhältnis) andererseits. Dies gilt auch in der Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG, vgl. Rdn 139 f.). Zu den Ausnahmen,...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzungen – Allgemeine Ausschlüsse

Rz. 78 Einen Ausschlusstatbestand hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen. Versicherungsbedingungen sind dabei so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges sie verstehen muss (vgl. § 1 Rdn 33). Im Hinblick auf das Interesse des Versicherungsnehm...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Kenntnisklausel – A 1 Ziff. 7.2 AVB/7.2 AHB

Rz. 84 Der Versicherer haftet auch bei mangelndem Vorsatz für solche Schäden nicht, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant (vgl. § 1 Rdn 245 ff.) in Kenntnis der Mangelhaftigkeit seiner Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstigen Leistungen[76] verursacht. Der Ausschluss erfasst Fälle des "Wissens ohne Wollen". Erforderlich ist positive Kenntnis, dass die Leistung auch ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / e) Tätigkeitsschäden – früher Ziff. 7.7 AHB

Rz. 90 Jene Klausel hat in der Privathaftpflichtversicherung keinen Anwendungsbereich. Sie ist deshalb in den AVB-PHV nicht mehr enthalten. Da die Betriebshaftpflichtversicherungen ohnehin insoweit meist ausdrückliche (und insoweit abschließende) Einschlüsse (z.B. A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV – vgl. Rdn 172) vorsehen, fehlt jene Regelung in den AVB-BHV. Zur Altfassung und den Defin...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gesetzlich geregelte Direktansprüche

Rz. 119 Ein Direktanspruch existiert nur – was die Überschrift des entsprechenden Abschnitts des VVG zeigt – in der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f.) unter den Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Nr. 1–3 VVG, also bei Versicherungspflicht nach dem PflVG (Kfz-Unfälle), unter definierten insolvenzrechtlichen Bedingungen oder bei unbekanntem Aufenthalt des Versicherungsnehmers.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Besitzklausel – A 1 Ziff. 7.5 AVB/Ziff. 7.6 AHB

Rz. 88 Nach dieser Klausel sind Schäden an fremden, sich aufgrund enumerativ genannter Rechtsverhältnisse im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Sachen ausgeschlossen, da die Besitzerstellung der eines Eigentümers gleichkommt. Im Unterschied zu Ziff. 7.6 AHB nennt A 1 Ziff. 7.5 AVB keine gemieteten Sachen, denn A 1 Ziff. 6.6 AVB führt die versicherten Mietsachschäde...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / g) Umweltrisiken – A 1 Ziff. 6.4 AVB PHV bzw. 7.25 AVB-BHV/Ziff. 7.10 AHB

Rz. 94 In der Privathaftpflichtversicherung sind gem. A 1 Ziff. 6.4 AVB-PHV abschließend nur allgemeine Umweltschäden versichert, so dass Zusatzbausteine für besondere Umweltrisiken (vgl. Rdn 146) ratsam sind. Für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gilt das im Hinblick auf den ausdrücklichen Ausschluss in A 1 Ziff. 7.25 AVB-BHV (vgl. Rdn 184 – jene Ausführungen ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Selbstbeteiligung/Selbstbehalt – A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 AHB

Rz. 72 Häufig wird gem. A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 S. 1 AHB vereinbart, dass der Versicherungsnehmer sich an der Schadensersatzleistung pro Schadenfall mit einer festen Summe oder einem Prozentsatz beteiligen muss. Diese Selbstbeteiligung (oder auch "Selbstbehalt" nach den AHB) ist als Teil der "Entschädigungsleistung" (bzw. "Schadensersatzleistung" in AHB) von der Schadens...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Personengebundene Ausschlüsse – A 1 Ziff. 7.3 und 7.4 AVB/Ziff. 7.4 und 7.5 AHB

Rz. 85 Wegen der Gefahr eines kollusiven Zusammenwirkens schließt Ziff. 7.3 AVB/7.4 AHB Haftpflichtansprüche von am Versicherungsvertrag beteiligten Personen untereinander aus. Rz. 86 Aus gleichen Gründen enthält A 1 Ziff. 7.4 AVB/Ziff. 7.5 AHB eine enumerative Aufzählung derjenigen in häuslicher Gemeinschaft[81] mit dem Versicherungsnehmer oder aber mitversicherter Angehörig...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / A. Einführung

Rz. 1 Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. "Haftpflicht" ist die Verpflichtung zum Schadensersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter. Rz. 2 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet nac...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Kleine Benzinklausel – A 1 Ziff. 7.14 AVB-PHV/Ziff. 3.1 BBR-PH

Rz. 156 Nach dieser praxisrelevanten Klausel ist die Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, ausgeschlossen. Die Klausel grenzt den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung (bzw. als sog. große Benzinklausel den der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 183) von dem der Kfz-Haftpflichtversicherung ab (vgl. §...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Beispielhaft versicherte Risiken

Rz. 77 A 1 Ziff. 6 AVB nennt verschiedene Risiken. Für andere Risiken kommt nur die Generalklausel A 1 Ziff. 3 AVB zur Anwendung. A 1 Ziff. 6 AVB geht allerdings als speziellere und für die dort aufgeführten Risiken abschließende Regelung vor. Sowohl in der Privat- als auch in der Betriebs- und Berufshaftpflicht sind z.B. folgende (sich im Detail nach dem Bedingungswortlaut ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Umweltrisiken – Ziff. 7.25 AVB-BHV/Ziff. 7.10 AHB

Rz. 184 Schäden durch Umwelteinwirkung und solche nach dem USchadG oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) sind ausgeschlossen. A 2 Ziff. 1 und 2 AVB-BHV sehen davon abweichend den standardisierten Einschluss der gesonderten Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie der Umweltschaden-Basisversicherung vor. Ausführlich zu dieser Thematik: § 23 – Umweltha...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Mitversicherte

Rz. 143 A 1 Ziff. 2.1.1–2.1.3 AVB-PHV/Ziff. 2.1 BBR-PH regeln die Mitversicherung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern und (nicht notwendig eigenen) Kindern. Nach A 1 Ziff. 2.1.4 AVB-PHV/Ziff. 2.2 BBR-PH sind auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und deren Kinder mitversicherbar. Der Partner ist dann aber in der Police zu nennen. Auch im Haushalt ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Jagdliche Betätigung und Teilnahme an sportlichen Rennen und Training – A 1 Ziff. 6.7 Abs. 1 AVB-PHV/Ziff. 1.5 BBR-PH

Rz. 151 In den BBR-PH fand sich hierzu ein ausdrücklicher Ausschluss. Die AVB-PHV beschreiben hingegen das versicherte Risiko insoweit nunmehr positiv. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert. Rz. 152 Der Ausschluss jagdlicher Betätigung dient der Abgrenzung zur Jagdhaftpflichtversicherung, die nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG eine Pflichtversicherung darstellt. Rz. 153 Auch d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / e) Tierhaltung – A 1 Ziff. 6.9.1 Abs. 2 bzw. 6.9.2 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.7 Hs. 2 und 1.8 S. 2 BBR-PH

Rz. 155 Das Halten und Hüten zahlreicher Tiere (z.B. Hunde und Großtiere wie Pferde etc.) ist gem. A 1 Ziff. 6.9.1 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.7 Hs. 2 BBR-PH vom Versicherungsschutz ausgenommen. Gleiches gilt nach A 1 Ziff. 6.9.2 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.8. S. 2 BBR-PH für sich gegen den Versicherungsnehmer richtende Haftpflichtansprüche des Tierhalters oder -eigentümers, soweit es...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Begrenzung der Leistung

Rz. 168 Da weitere Kapitel in diesem Buch (vgl. § 10 Rdn 1 ff., § 11 Rdn 1 ff.) die Berufshaftpflichtversicherung thematisieren, finden sich hier nur Ausführungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Diese unterscheidet zwischen den Rz. 169 All...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Große Benzinklausel – Ziff. 7.14 AVB-BHV

Rz. 183 Die große Benzinklausel knüpft anders als die kleine Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung, für den Fahrzeuggebrauch an die Funktion des Handelnden als Halter oder Besitzer und an die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an. Weil aber die betriebsbezogene Teilnahme am Straßenverkehr unter das versicherte Risiko fällt[161] und mithin Abgrenzungsschwierigkeiten ab...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzung

Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfortschutz" etc.) mit verschiedenen Klauseln an. Sie können sich unterscheiden und jeweils spezielle Risikobeschreibungen, Haftungseinschlüsse, Haftungsausschlüsse und auch summenmä...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Gefahren des täglichen Lebens

Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren des täglichen Leben...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung – A 1 Ziff. 7.15 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 2 (2) BBR-PH

Rz. 150 Das hiernach ausgeschlossene Verhalten muss ungewöhnlich und gefährlich sein. Der Ausschluss beschränkt sich damit auf wenige Ausnahmefälle. Er greift auch erst dann, wenn nicht nur die die Haftung auslösende Tätigkeit selbst ungewöhnlich und gefährlich ist, sondern auch die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherungsnehmers vor...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Waffenklausel – A 1 Ziff. 6.8 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 2 BBR-PH

Rz. 154 Gefahren aus erlaubtem Waffenbesitz sind gem. A 1 Ziff. 6.8 Abs. 1 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 1 BBR-PH versichert. A 1 Ziff. 6.8 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 2 BBR-PH schließt jedoch solche Risiken aus, die sich auf Jagdwaffen beziehen (Abgrenzung zur Jagdhaftpflichtversicherung) oder deren Gebrauch zu einer vorsätzlichen[133] Straftat dient.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

Rz. 170 In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sond...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / h) Sachschadenausschluss – A 1 Ziff. 7.12 AVB/Ziff. 7.14 AHB

Rz. 95 Jene Klausel erfasst die Reste der früheren Allmählichkeitsklausel aus § 4 I Ziff. 5 AHB 1999, die jedoch schwer fassbar war und deshalb teilweise auch als intransparent galt.[85] Ausgeschlossen sind durch Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie Gewässerüberschwemmungen entstehende Sachschäden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch für daraus folgende Vermögens-, nich...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Regulierungsermessen/-vollmacht

Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus und auch im Hinblick auf die Selb...mehr