Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 191 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[264] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschäden

Rz. 18 Unter der VSV sind vornehmlich Eigenschäden eines versicherten Unternehmens gedeckt, die diesem durch Vertrauenspersonen (§§ 1, 2, 5-8 AVB VSV) oder durch Dritte (§§ 10-16 AVB-VSV) zugefügt werden. Darüber hinaus besteht Deckung für Fremdschäden, d.h. Schäden, die einem Dritten durch eine Vertrauensperson zugefügt werden, für die das versicherte Unternehmen aufgrund e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)

Rz. 68 Nach § 100 VVG ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Die Musterbedingungen definieren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsschutz- und Abwehranspruch

Rz. 282 Im Bereich der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Versicherer unbegründete Ansprüche abwehrt und auch das Kostenrisiko in einem Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer trägt.[427] Der Anspruch auf Freistellung oder Abwehr oder Rechtsschutz ergibt sich aus jeder ernsthaften Erklärung eines Dritten, dass Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt aus, dass der a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 82 Nach D.1.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[104] Rz. 83 Nach D.1.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenereignis- oder Folgeereignistheorie

Rz. 120 Bis 1982 formulierte Ziff. 1.1 AHB noch, ein "Ereignis" und nicht ein "Schadenereignis" müsse während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. In seiner Entscheidung vom 27.6.1957 definierte der damals für das Recht der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zuständige II. Zivilsenat diesen Begriff. "Ereignis" sei nicht die einzelne Schadenursache, sondern das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 87 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden, wobei es sich um eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung handelt.[9] Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhalts- sowie die Valorenversicherung. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Niedergelassener Arzt

Rz. 81 Die Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes umfasst die gesetzliche Haftpflicht für seine berufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis, unabhängig davon, ob diese als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis organisiert ist. Versichert ist auch die Tätigkeit als Vertreter eines z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung vorübergehend verhinderten Kollegen. Eb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Nachhaftung

Rz. 225 § 117 Abs. 2 VVG begründet die so genannte Nachhaftung des Versicherers. Das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann dem Direktanspruch des Geschädigten grundsätzlich nur entgegengehalten werden, wenn das Schadenereignis später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der Versicherer dies der Zulassungsstelle mitgeteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 76 Obliegenheiten sind nach h.M. Verhaltensnormen, die jeder Versicherungsnehmer beachten muss, um seinen Versicherungsanspruch zu erhalten.[94] Es sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Versicherungsanspruch behalten will.[95] Die Kraftfahrtversi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsaufsichtsgesetz 1901 (VAG)

Rz. 19 Die vom deutschen Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. Durch das 3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG ist es zum 1.7.1994 zu wesentlichen Veränderungen gekommen. Rz. 20 Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft erhalten in ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 227 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[308] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012

Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen (§ 3 Abs. 2 a ARB). Der Risikoausschluss hat lediglich eine klarstellende Funktion, da die Abwehr bereits in den versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB nicht enthalten ist. Solchen Rechtsschutz z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Verhältnis der Modell-Bedingungen zu den AHB

Rz. 22 In der Präambel zu Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells heißt es, dass sich der Versicherungsschutz für Produkthaftpflichtrisiken von Industrie- und Handelsbetrieben nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (also den AHB) und den folgenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen ergibt. Bedingt durch die bereits im Modell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Sachschäden

Rz. 102 Schäden durch die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen werden i.d.R. mit 100.000 EUR versichert (1.3.6 (3) BBR). Ist der durch die Einwirkung entstandene Sachschaden ausgeschlossen, dann ist auch der Folge-Sachschaden nicht gedeckt.[139] Das Abhandenkommen von Patienteneigentum stellt einen reinen Vermögensschaden dar, der gesondert zu versichern ist (siehe Rdn 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Ausländische Unfallbeteiligte

Rz. 241 Grundlage der Schadenregulierung bei Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge und Anhänger ist das Grüne-Karte-System.[321] Das Grüne-Karte-System regelt Unfälle, die durch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Wohnsitzland des Geschädigten verursacht werden. Die meisten europäischen Länder sind dem Grüne-Karte-System angeschlossen. Bei Unfällen im Inland richte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsprämie

Rz. 36 Die Höhe der Prämie, die grundsätzlich von der Versicherungsnehmerin getragen wird, ist frei auszuhandeln. Die Prämienhöhe berücksichtigt eine Vielzahl verschiedener Risikofaktoren. Prämienberechnungsgrundlage ist vor allem die Bilanzsumme (> 20 Mio. EUR i.d.R.), aber auch der Umsatz und m.E. – auch wenn dies bisweilen negiert wird – die Mitarbeiterzahl der Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / bb) Abwendung und Minderung des Schadens (Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 234 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, dem Versicherer jede notwendige Auskunft zu besorgen und etwaige Weisungen zu befolgen. Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011 weicht insoweit vom Wortlaut des § 82 VVG ab, als es dort nicht "nach" Eintritt, sondern "bei" Eintritt des Versicherungsfalls hei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Fremdversicherung

Rz. 186 Der Versicherungsnehmer haftet für Kenntnis und Verhalten des wahren wirtschaftlich Versicherten (Fremdversicherung) über § 47 VVG genauso wie für sein eigenes. Ein grob fahrlässiges Fehlverhalten des Eigentümers als Versichertem muss sich der Versicherungsnehmer deshalb unabhängig von der Repräsentanteneigenschaft zurechnen lassen.[257] Rz. 187 In der Kaskoversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Transportversicherung zählt zu den ältesten Versicherungsformen. Um sich gegen die Gefahren von Raub und Überfällen zu schützen, schlossen sich um 2000 vor Chr. babylonische Kaufleute zu Allianzen zusammen. Sie verpflichteten sich gegenseitig, die innerhalb der Allianz entstehenden Verlustschäden gemeinsam zu tragen. Bereits um das Jahr 3000 vor Chr. kollektivierte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / b) Abgrenzung zu anderen Versicherungen: Betriebs-/Produkt-/ Umwelthaftpflichtversicherung/VHV/E&O/PI/Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 47 Die Konsequenzen der strengen Begrenzung auf Vermögensschäden rühren zum Teil daraus, dass die Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensfolgeschäden) regelmäßig bereits in der Betriebshaftpflicht-, der Produkthaftpflicht- (Ziff. 4.2 des GDV-Modells, allgemein zur Produkthaftpflichtversicherung siehe § 12 Rdn 1 ff.)[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 43 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Vorsatz

Rz. 144 Vorsatz ist – wie auch sonst im Zivilrecht – Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. Bedingter Vorsatz genügt. Rz. 145 In der Haftpflichtversicherung muss der Vorsatz auch die Schadenfolgen umfassen.[236] Es ist aber nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch den konkreten Schadenablauf in allen Einzelheiten übersehen hat.[237] Es genügt, dass der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verwendungsklausel

Rz. 80 Nach D.1.1 AKB 2015 darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers führt zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich das Limit der Leistungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 S. 1, 2 KfzPflVV. Rz. 81 Der im Versicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Verjährung

Rz. 217 Nach § 115 Abs. 2 S. 1 VVG unterliegt der Direktanspruch gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person (§ 852 BGB, § 14 StVG). Die Verjährung endet spätestens in zehn Jahren von dem Schadenereignis an, § 115 Abs. 2 S. 2 VVG. Ist der Anspruch des Dritten beim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 215 Der Versicherer haftet dem Geschädigten als Gesamtschuldner zusammen mit dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. mitversicherten Personen, § 115 Abs. 1 S. 3 VVG. Hinweis Kommt es zum Rechtsstreit, sollte in der Regel der Versicherer verklagt werden. Eine subjektive Klageerweiterung gegen den Fahrer oder Halter ist regelmäßig nur sinnvoll, wenn diese ansonsten als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / k) Nichterfüllung der Leistungspflicht aus Verkehrsverträgen (Eigenschäden) (Ziff. 6.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 200 Typischerweise sind in der Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen als Eigenschäden ausgeschlossen. Die Anwendung dieses Ausschlusses in der Verkehrshaftungsversicherung ist allerdings mit Problemen verbunden, da etwa die fehlende Ablieferung des Gutes und der daraus folgende Schadensersatz eine Nichterfüllung der verkehrsvertraglichen Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / c) Schwangerschaftsabbruch

Rz. 89 Der Schwangerschaftsabbruch ist in den BBR der Versicherer nicht ausdrücklich geregelt. Der Schwangerschaftsabbruch, den der Arzt mit Einwilligung der Schwangeren vornimmt, ist nach § 218a Abs. 1 StGB strafrechtlich nicht tatbestandsmäßig bzw. nach § 218a Abs. 2, 3 StGB nicht rechtswidrig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Strafbarkeit des Arz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) "Krankes" Versicherungsverhältnis

Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers nicht gegeben ist, etwa wegen Oblie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Rückwärtsversicherung

Rz. 18 Liegt der im Versicherungsschein bezeichnete Zeitpunkt des Beginns der Versicherung vor dem Datum des formellen Vertragsschlusses, besteht eine Rückwärtsversicherung i.S.d. § 2 VVG.[3] Auch in der Kaskoversicherung kann eine Rückwärtsversicherung vorliegen, wenn nur für die Haftpflichtversicherung eine vorläufige Deckung erteilt worden ist.[4] Nach § 2 Abs. 4 VVG ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 226 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadensversicherer od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Abgrenzungsfragen

Rz. 13 Die VSV hat Vermögensschäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen bzw. Straftaten zum Gegenstand, wohingegen solche Verhaltensweisen in der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind (vgl. Nr. A-7.1 AVB D&O[44]). Zudem basiert die D&O-Versicherung auf dem Claims-Made-Prinzip (Nr. A-2 AVB D&O), während der VSV üblicherweise das Feststellungsprinzip zugrunde liegt.[45...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 176 Neben dem in Deutschland bestehenden Prinzip der Deckung eines schuldhaft herbeigeführten Versicherungsfalls nach § 100 VVG sind andere Deckungskonzepte denkbar. Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2024, Reha-Managemen... / V.4. Fallbeispiel

Der nächste Fall beschreibt eine äußerst schwierige und komplexe Betreuung eines Geschädigten durch den Reha-Dienst in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitt der Geschädigte ein schweres Polytrauma (Wachkomapatient). Von Anfang an bestand eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Geschädigtenseite, Versicherer und Reha-D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 1. Anwendbarkeit des VVG

Rz. 14 Die gesetzlichen Rechtsquellen des Großteils der praxisrelevanten Transportversicherungsformen finden sich im VVG. Nach § 209 VVG sind zwar die Vorschriften des VVG nicht auf die Seeversicherung anzuwenden, weshalb nach geltendem Recht systematisch zwischen der Binnentransportversicherung und der Seeversicherung zu unterscheiden ist. Die Transportversicherung, wie sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.4.2 ARB 2012

Rz. 400 Im Schadensersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB) ist Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Die Verfasser der ARB haben sich für das Kausalereignis als Versicherungsfall entschieden (§ 4 Abs. 1 a ARB). In aller Regel fallen Schadenursache (z.B. Verkehrsunfall) und Schadeneintritt zeitlich zusammen. Fal...mehr