Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / e) Sicherheitenbestellung aufgrund der AGB Banken/Sparkassen (Nachbesicherung)

Rz. 135 Hat die Bank dem Erblasser einen unbesicherten oder nicht ausreichend gesicherten Kredit eingeräumt, so wird sie, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers als Kreditnehmer nachträglich verschlechtern, prüfen, ob sie von ihrem Recht gem. Nr. 13 Abs. 2 AGB Banken bzw. Kreditgenossenschaften (Nr. 22 Abs. 1 AGB Sparkassen) Gebrauch machen und von dem Schuldner ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / II. Kein Verlust der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 5 Die Gefahr des Verlustes der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit wird oft überbewertet. Der Erbe kann die ihm vom Gesetz zugestandene Haftungsbeschränkungsmöglichkeit letztlich nur in zwei Zusammenhängen verlieren: 1. Zum einen kann der Erbe die Haftungsbeschränkungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Inventarisierung nach §§ 1993 ff. BGB verlieren; hier aber auch nur bei ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Auflösungsklausel

Rz. 155 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. In diesem Fall treten die Erben in Erbengemeinschaft in eine Liquidationsgesellschaft ein (ab dem 1.1.2024: §§ 143 ff. HGB n.F., zuvor: §§ 145 ff. HGB a.F.). Eine Sondererbfolge findet nicht statt. Rz. 156 Nach Eintritt des Erbfalls können die verbleibenden ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Anfechtung nach § 132 Abs. 1 InsO

Rz. 138 Beispiel Die Erbengemeinschaft bezahlt eine offene Darlehensverbindlichkeit des Erblassers, wobei die Bank die Zahlungsunfähigkeit kannte. Frage: Ist die Zahlung anfechtbar? Lösung: Wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag vorgenommen wurde, ist die Leistung anfechtbar. Nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn diese nach Ste...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 396 Der Testamentsvollstrecker wird persönlich verklagt und nicht als Amtsträger, weil nicht der Nachlass haften soll. Der Schadensersatzanspruch der Erben fällt selbst in den Nachlass. Kommt es zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB oder kündigt er im Rahmen des Prozesses nach § 2226 BGB, dann kann sein Nachfolger den Schadensersatzanspruch geltend m...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Haftungsbeschränkung gemäß § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Rz. 157 Neben den Erfordernissen der Bestellung eines Ergänzungspflegers und der Kontrolle durch das FamG wird ein Minderjähriger zusätzlich durch eine Haftungsbeschränkung geschützt. Nach § 1629a BGB beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten auf den Vermögensbestand des Kindes bei Eintritt der Volljährigkeit. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ve...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Keine Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 53 Den Erben trifft vor allem im Falle der Überschuldung des Nachlasses (§§ 19, 320 Abs. 1 InsO) eine Nachlassinsolvenzpflicht, wenn er hiervon wusste oder fahrlässig in Unkenntnis hierüber war (§ 1980 BGB). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, muss er wissen, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Denn nur dann kann er Aktiva und Passiva gegenüberstellen, um zu e...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / c) Überschwerung nach § 1992 BGB

Rz. 47 Bei Überschwerung des Nachlasses gilt das Gleiche wie im Rahmen von § 1990 BGB. Der Erbe muss sich aber die Abwendungsbefugnis ausdrücklich vorbehalten: Dem Erben bleibt vorbehalten, die Vollstreckung in den Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers) wegen des Vermächtnisses durch Zahlung des Wertes der Nachlassgegenstände in Höhe von … abzuwenden.mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Praktischer Vollzug

Rz. 48 Der praktische Vollzug des Behindertentestaments ist schwieriger als gedacht. Erfüllt der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht, so drohen ihm Haftung (§ 2219 BGB)[72] oder gar Entlassung (§ 2227 BGB). Derartige Rechte sind ggf. durch den gesetzlichen Vertreter des Behinderten, in vielen Fällen daher durch einen Betreuer, vor dem Hintergrund des Wohls des Betreu...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Beweislastregel

Rz. 147 Die Beweislast für die Tatsache der frei bestimmten Rechtshandlung durch den Erblasser und dessen Benachteiligungsvorsatz trägt der Insolvenzverwalter. Bestreitet der Gläubiger die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung, muss der Nachlassinsolvenzverwalter die Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der G...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 8. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO (entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen) bzw. nach § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen)

Rz. 153 Nach § 133 Abs. 2 InsO sind entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen i.S.d. § 138 InsO anfechtbar, wenn sie die Gläubiger unmittelbar benachteiligen. Die unmittelbare Benachteiligung muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Rz. 154 Unentgeltliche Leistungen des Erblassers können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren vor der S...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Leistungsverweigerungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben

Rz. 293 § 2319 BGB gewährt dem pflichtteilsberechtigten Miterben nach der Teilung des Nachlasses ein Leistungsverweigerungsrecht in dem Umfang, der zur Absicherung seines eigenen Pflichtteils erforderlich ist. Für den Ausfall haften die übrigen Erben, soweit sie nicht selbst pflichtteilsberechtigt sind.[849] Liegen gleichzeitig die Voraussetzungen des Kürzungsrechts nach § 2...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / b) Anfechtung nach § 132 Abs. 2 InsO

Rz. 140 Nach § 132 Abs. 2 InsO sind die Rechtsgeschäfte anfechtbar, Rz. 141 Beispiel Ausgangssituation wie zuvor, jedoch verfeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträglichen Änderungen an den Bestandtei...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Antragspflicht

Rz. 42 Für den (Mit-)Erben besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 BGB darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft[100] im Falle der Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO, oder Überschuldung, § 19 InsO i.V.m. § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, die Pflicht zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags, wenn er Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der Zahlungsunfähig...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VII. Haftungsbeschränkungen

Rz. 35 Der anwaltliche Berater kann grundsätzlich Haftungsbeschränkungen auf die Haftpflichtversicherungssumme mit dem Mandanten vereinbaren. Aus § 52 BRAO ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Begrenzung der Ersatzansprüche möglich ist. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung vorgesehen:[10]mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 1. Vollstreckung in den Nachlass

Rz. 16 Eine Vollstreckung in den Nachlass kann der Erbe allerdings auch dann nicht verhindern. Hinweis Der Erbe ist allerdings gehalten, eine Einzelzwangsvollstreckung zu verhindern, wenn ein Nachlassinsolvenzeröffnungsgrund gemäß § 320 InsO vorliegt, will er einer Haftung aus §§ 1979, 1980 BGB entgehen. Ferner muss er eine Vollstreckung von Eigengläubigern in den Nachlass ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Steuerbescheinigung der ausländischen Körperschaft (§ 27 Abs 8 S 8 KStG)

Tz. 303 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Erteilung einer St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG durch eine ausl Kö sieht § 27 Abs 8 S 8 KStG folgendes Verfahren vor: Schritt 1: Die ausl Kö stellt gem § 27 Abs 8 S 3 KStG beim BZSt bzw beim zuständigen FA den Antrag auf gesonderte Feststellung, wonach für eine bestimmte von ihr vorgenommene Leistung das stliche Einlagekto als verwendet...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Nach dem Prozess – Folgen

Rz. 354 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amtes durch den Testaments...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / b) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rz. 130 Der Verdacht einer Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer inkongruenten Deckung wird dadurch verstärkt, wenn diese Rechtshandlung innerhalb eines Monats vor dem Eröffnungsantrag erfolgte. Diese inkongruenten Deckungen sind dann ohne weitere Voraussetzungen anfechtbar. Die Kenntnis von der Krise sowie die Krise selbst werden unwiderleglich vermutet. Es kommt n...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / II. Im Übrigen: Vorbehalt erforderlich nach § 780 Abs. 1 ZPO

Rz. 21 In allen anderen Fällen gilt es, eine vorbehaltlose Verurteilung zu verhindern; denn mit rechtskräftiger vorbehaltloser Verurteilung verliert der Erbe jede Beschränkungsmöglichkeit seiner Haftung auf den Nachlass gegen den klagenden Gläubiger. Dies gilt für alle gegenständlich beschränkten Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten auf den Nachlass:[21]mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / VI. Aufwendungsersatzansprüche des Erben

Rz. 156 Nach § 1978 Abs. 3 BGB sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu ersetzen, d.h. die Kosten für die Bestattung und wohl auch die Kosten für das nachlassgerichtliche Verfahren soweit er nach den Vorschriften über den Auftrag oder die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen könnte. Die Ersatzpflicht ist Nachlassverbindlichkeit. Sie ist gegen den Nachlassins...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 4. Nicht betroffene Gläubiger

Rz. 24 Nicht von §§ 2014, 2015 BGB betroffen sind gemäß § 2016 Abs. 2 BGB die in § 1971 BGB genannten dinglichen und durch Vormerkung gesicherten Gläubiger, die ihr Recht schon vor dem Erbfall erlangt haben. Außerdem kann der Erhebung der Einreden in extremen Einzelfällen § 242 BGB entgegenstehen, wenn der Nachlass offensichtlich zulänglich ist und eine Leistungsverweigerung...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / N. Zwangsvollstreckung aus der Tabelle

Rz. 173 Nach der Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird es in der Praxis kein zum Nachlass gehörendes Vermögen mehr geben, sodass die Haftung des Erben praktisch entfällt. Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass dies der Fall ist, ist der Erbe.[82] Vollstreckt ein Gläubiger aus einem Auszug aus der Tabelle, § 201 Abs. 1 InsO, in das Eigenvermögen des Erben, ka...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Schuldner

Rz. 464 Die Bezahlung der Vergütung ist eine Nachlassverbindlichkeit, sodass grundsätzlich die Erben verpflichtet sind, die Vergütung aus dem Nachlass zu zahlen. Dabei haften alle Miterben im Außenverhältnis als Gesamtschuldner nach Maßgabe des § 2058 BGB. Im Innenverhältnis kann ein Rückgriff gem. § 426 BGB unter Berücksichtigung der Höhe des jeweiligen Erbteils erfolgen. D...mehr

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zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kl. bei der Bekl. gehaltenen Kfz-Versicherung. Der Kl. ist Halter des mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR bei der Bekl. vollkaskoversicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 14.9.2019 beschädigt wurde. Dem Versicherungsvertrag liegen AKB 2013 zugrunde. In einem Rechtsstreit des Kl. ge...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / d) Besonderheiten bei Verwaltungsvollstreckung von Gesellschaftsanteilen an einer GbR

Rz. 271 Aufgrund der durch die neuere Rspr.[346] erfolgten Annäherung des Haftungssystems der GbR an das der OHG ist nunmehr fraglich, ob der Testamentsvollstrecker tatsächlich nur Verwaltungsmaßnahmen an der Außenseite, nicht aber an der Innenseite der GbR-Beteiligung treffen kann.[347] Überwiegend wird dies abgelehnt.[348] Die Rspr. hinsichtlich der Haftung eines GbR-Gesel...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Erblasser

Rz. 20 Der Erblasser kann sich rechtsgeschäftlich nicht vertreten lassen. Er muss den Vertrag persönlich abschließen, § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB.[39] Prozessvergleiche können die notarielle Beurkundung ersetzen (§ 127a ZPO). Bei Anwaltszwang muss der Erblasser persönlich neben seinem Rechtsanwalt den Verzicht erklären.[40] Rz. 21 Ein geschäftsfähiger, betreuter Erblasser kann den...mehr

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§ 3 Alleinerbe / D. Vollmachten des Erblassers

Rz. 30 Die Vorsorgevollmacht ist heutzutage eine vielverbreitete Form der Generalvollmacht.[60] Sie wird in der Praxis sehr häufig verwendet. Mit dem Begriff der Vollmacht beschreiben wir das Außenverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Dritten. Das Außenverhältnis betrifft das rechtliche "Können" des Bevollmächtigten. Das Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevo...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundsatz

Rz. 46 Exkurs: Beschränkte Erbenhaftung Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt für alle Nachlassverbindlichkeiten. Diese Haftung ist jedoch beschränkbar, und zwar wie folgt durch:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Einwohnermeldeamt

Rz. 152 Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt An das Einwohnermeldeamt Stadt _________________________ Auskünfte aus dem Einwohnermeldeverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß anliegend beigefügtem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ zeige ich an, dass ich zum Nachlasspfleger in der Na...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / IV. Wohngeldgesetz

Rz. 37 Eigene Regressvorschriften enthält das WoGG nicht, so dass die Regelungen des SGB X entsprechend gelten (insb. dessen § 45: Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, etwa bei verschwiegenem Vermögen, oder § 47: Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts bei zweckwidriger Verwendung der Geldleistung, sowie § 48: Aufhebung eines Verw...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 340 Die Testamentsvollstreckung an Aktien ist grundsätzlich zulässig.[248] Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers unterliegen dabei ähnlichen Grenzen wie bei der Testamentsvollstreckung an GmbH-Geschäftsanteilen. Rz. 341 Allerdings ist ein Testamentsvollstrecker wegen der strengen persönlichen Haftung der Gründer (§ 46 AktG) in keinem Fall befugt, sich an der Gründung...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (3) Die Dürftigkeitseinrede anstelle von Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung

Rz. 41 Ist keine kostendeckende Masse vorhanden, so kann der Erbe auch von einem Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz absehen und die Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB direkt erheben, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 652 Im Erbfall geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB das gesamte Vermögen des Erblassers einschließlich aller dazugehörenden Rechte und Pflichten automatisch – im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – auf den oder die Erben über. In ertragsteuerlicher Hinsicht gilt grundsätzlich die so genannte Fußstapfentheorie, der zufolge sämtliche in den Nachlass gefallenen Vermögensgegenstände bei...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / d) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO

Rz. 133 Schließlich ermöglicht § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Anfechtung einer inkongruenten Deckung, wenn die Rechtshandlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor Insolvenzeröffnung erfolgte und der Gläubiger zudem Kenntnis von der Benachteiligung der anderen Gläubiger hatte. Rz. 134 Diese Vorschrift verzichtet auf die objektive Voraussetzung der Zahlungsunfähigkeit und...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Natürliche und juristische Personen

Rz. 72 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB n.F. (§ 1896 BGB a.F.) zur Be...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 131 Diese Vorschrift dehnt den Anfechtungszeitraum auf drei Monate aus, wenn die Rechtshandlung in dieser Zeit vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war. Jedoch tragen solche Rechtshandlungen, die dem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewähren, nicht mehr ohne weiteres das Zeichen der Vorhersehbarkeit un...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / bb) Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

Rz. 145 Die weitere Tatbestandsvoraussetzung des Benachteiligungsvorsatzes ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Schuldner weiß, dass er durch seine Rechtshandlung (z.B. Zahlung) andere Gläubiger benachteiligt. Er muss also erkennen, dass er zahlungsunfähig ist und bleiben wird. Gewährt der Erblasser dem Gläubiger eine kongruente Deckung, also das, was der Gläubiger zu Rech...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Kombinationsklausel

Rz. 310 Die Abtretungsklausel ist im Regelfall günstiger als die Einziehungsklausel. Gleichwohl sollten sich die Gesellschafter im Zeitpunkt der Satzungserrichtung nach Möglichkeit alle Handlungsoptionen für einen späteren Erbfall offenhalten. Üblicherweise sollte die Satzung daher sowohl eine Einziehungsklausel als auch eine Abtretungsklausel vorsehen. Im Einzelfall kann ma...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Ordnungsgemäße Verwaltung und Rechenschaftspflicht (§§ 2130, 2131 BGB)

Rz. 54 Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben bedeutet Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[69] Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit ist, unabhängig von der persönlichen Situation des Vorerben, allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände und für jede einzelne konkrete Maßnah...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / II. Gegenvortrag des Gläubigers

Rz. 5 Dem kann der Gläubiger die dolo agit-Einrede des § 242 BGB entgegenhalten, wenn der Erbe aus §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB [6] oder aus §§ 3 ff. AnfG [7] haftet. Soweit die Haftung des Erben reicht, wird die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen, obwohl trotz wirksamer Haftungsbeschränkung in das Eigenvermögen vollstreckt wird.[8] Dem Vortrag zu §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB kann de...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Vorübergehende Einreden nach der Annahme der Erbschaft – die Dreimonats- und die Aufgebotseinrede

Rz. 24 Nach Annahme der Erbschaft stehen dem Erben (grds. zwei, erweiterbar auf drei; siehe Rdn 27) weitere zeitlich beschränkte Einreden zur Verfügung, durch deren Erhebung eine endgültige Haftung zeitweilig verweigert werden kann, indem die Zwangsvollstreckung nach § 782 S. 1 ZPO beschränkt wird. Vereinfacht gesprochen kann hierdurch zwar nicht Pfändung von Eigenvermögen u...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 1. Nachlass und Eigenvermögen: Vor Annahme der Erbschaft getrennte Vermögensmassen

Rz. 12 Mit dem Erbfall geht der Nachlass als Gesamtheit auf den oder die Erben über, bleibt aber einstweilen noch eine vom privaten Eigenvermögen des Erben getrennte Vermögensmasse. Dies zeigt sich mittelbar in § 1958 BGB: Bis zur Annahme der Erbschaft kommt jedenfalls eine Inanspruchnahme des Erben nicht in Betracht.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Prozessführung

Rz. 144 Der Erbe behält neben dem Nachlasspfleger seine Prozessfähigkeit. Wenn der bekannte Erbe bereits einen Aktivprozess eingeleitet hat – pro herede gestio –, kann der Nachlasspfleger keinesfalls gegen den Willen des Erben in den von diesem eingeleiteten Prozess eintreten.[80] Wenn der Nachlasspfleger den Prozess mit Zustimmung des Erben übernommen hat, steht der Erbe dan...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / III. Gesellschaftsbeteiligungen im Nachlass

Rz. 28 Besonderheiten gelten auch bei unternehmerischer Tätigkeit des Erblassers, da insoweit die handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften die erbrechtlichen überlagern und aus den Erblasserschulden (zugleich gesellschaftsrechtliche) Eigenverbindlichkeiten machen können, sodass die Haftungsbeschränkungsvorschriften des Erbrechts nicht helfen. Hinweis Ob der Erbe zum...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / II. Anordnung durch das Nachlassgericht

Rz. 19 Die Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgt durch Beschluss, §§ 359, 38 ff. FamFG des zuständigen (siehe oben Rdn 6) Nachlassgerichts.[39] Dabei obliegt die Auswahl der Person des Nachlassverwalters dem pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts.[40] Rz. 20 Der Beschluss wird nach §§ 15 f., 40 f. FamFG wirksam mit der Bekanntgabe an den Alleinerben oder an alle Mite...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuldete und meiste...mehr