Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / cc) Kenntnis des Anfechtungsgegners

Rz. 146 Die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners wird nach § 133 Abs. 1 S. 2 InsO vermutet, wenn der Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte und wusste, dass die Rechtshandlung andere Gläubiger benachteiligt. Von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit sch...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

Rz. 287 Durch § 2318 Abs. 2 BGB wird das Kürzungsrecht des Erben eingeschränkt, wenn der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt ist. Die Kürzung ist dann nur in dem Maße zulässig, als dem Vermächtnisnehmer wenigstens sein Pflichtteil verbleibt. Trifft der Erblasser durch letztwillige Verfügung eine von diesem Grundsatz abweichende Anordnung, ist diese unbeachtlich.[...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Problematik: Kollision zwischen Erbrecht und Handelsrecht

Rz. 135 Der Erblasser kann die Erben des Einzelunternehmens mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung beschweren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben des Unternehmers aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung noch nicht in der Lage sind, das einzelkaufmännische Unternehmen selbstständig zu führen. Rz. 136 Der Testamentsvollstrecker kann kraft seines Amte...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 3. Verletzung der Insolvenzantragspflicht, § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 97 Für einen nach Kenntnis vom Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (nicht: drohende Zahlungsunfähigkeit, § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB; bei der Einschätzung bleiben gemäß § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB Vermächtnisse und Auflagen außen vor) nicht unverzüglich gestellten Antrag auf Insolvenzeröffnung haftet der Erbe nach § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Schaden, der den Gl...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 3. Sonstige Antragsberechtigte

Rz. 45 Antragsberechtigt sind außerdem der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger, der Testamentsvollstrecker (§ 317 InsO);[103] der mitverwaltende Ehegatte bei Gütergemeinschaft (§ 318 InsO), der Erbschaftskäufer (§ 330 InsO)[104] und der Insolvenzverwalter des Erben bei Gesamtinsolvenz.[105]mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 4. Haftungsbeschränkungsvereinbarung mit einzelnen Nachlassgläubigern

Rz. 84 Außer durch die gesetzlich vorgesehenen Mittel kann der Erbe durch Vereinbarung mit einzelnen Nachlassgläubigern seine Haftung bzgl. einzelner Ansprüche dieser Gläubiger auf den Nachlass oder eine bestimmte Summe beschränken. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Schuld, die der Vereinbarung zugrunde liegt, um eine reine Nachlassverbindlichkeit handelt. W...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / aa) Rechtshandlung des Schuldners

Rz. 144 Die Rechtshandlung des Schuldners muss frei bestimmt sein. Der Schuldner muss nach freiem Willen entscheiden können, ob er z.B. eine Zahlung erbringt. Mit Urteil vom 10.2.2005 hatte der BGH entschieden, dass ein Schuldner unter dem Druck angedrohter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr frei bestimmt handelt und deswegen keine Rechtshandlung i.S.d. § 133 Abs. 1 In...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / I. Gesamtschuldklage

Rz. 22 Grundsätzlich haften die Miterben, wenn sie keine geeigneten Abwehrmaßnahmen ergreifen, nach der Teilung für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner, § 2058 BGB . Das bedeutet, jeder Miterbe kann von jedem Nachlassgläubiger auf die volle Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen werden und haftet nicht nur mit dem Nachlass, sondern (ohne Einleitung entspre...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz

Rz. 103 Die bei Minderjährigen für die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bedeutsame Frage nach Aufwendungsersatz ist auch bei volljährigen Beschenkten oftmals Quelle langwieriger Auseinandersetzungen. In der regelmäßig emotional angeheizten Situation der Rückabwicklung entzünden sich nicht selten an der Frage der Bewertung dieser Einzelposten Streitigkeiten, die es mögli...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Die Pflichtteilslast wird gem. § 2303 BGB grundsätzlich von den Erben getragen. Die Miterben haften gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.v. §§ 421 ff. BGB.[228] Im Übrigen ist bzgl. der Haftung der Erben zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsanspruch vor oder nach der Erbauseinandersetzung geltend gemacht wird. Rz. 84 Unmittelbar gegen den Ver...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / C. Nachlassinsolvenz, § 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO

Rz. 38 Um die Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass zu beschränken, kann im Falle des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden, § 1975 BGB.[80] Hinweis Diese Haftungsbeschränkungsmöglichkeit kann zur Obliegenheit werden, bei deren Verletzung der Erbe sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersa...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / bb) Gläubigeraufgebot

Rz. 31 Das Aufgebotsverfahren dient dem Erben dazu, ihm nicht bekannte Nachlassgläubiger aufzufinden. Hinweis Dies ist wichtig, weil es die Pflicht des Erben ist, in Erfahrung zu bringen, welche Nachlassgläubiger da sind, und zu untersuchen, ob der Nachlass zur Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten hinlänglich ist. Ist das nicht der Fall, so muss er Nachlassinsolvenz bean...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / c) Kommanditbeteiligung

Rz. 36 Der Erbe tritt nach § 177 HGB in die Kommanditistenstellung des Erblassers ein. Als solcher haftet er nach §§ 171, 172 HGB nur mit seiner Einlage. Auch insoweit muss der Erbe darauf achten, dass er seine Kommanditistenstellung unverzüglich in das Handelsregister einträgt, um nicht wie ein Komplementär zu haften. Im Hinblick auf § 176 Abs. 2 HGB billigt der BGH dem Erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Unterlassene oder verspätete Bescheinigung einer Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntmachung der erstmaligen Feststellung iSd § 27 Abs 2 KStG zum Schluss des Wj der Leistung eine St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG nicht erteilt worden, gilt gem § 27 Abs 5 S 2 KStG der Betrag der Einlagerückgewähr als mit null bescheinigt. Diese Regelung soll Verzögerungen durch verspätete Bescheinigunge...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Einrede des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Untervermächtnis (§ 2187 BGB)

Rz. 162 Nach § 2187 Abs. 1 BGB kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung eines Untervermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung des Untervermächtnisses nicht ausreicht. Nach § 2187 Abs. 3 BGB kommen dann die Vorschriften über die Erbenhaftung nach § 1992 BGB und §§ 1990, 1991 BGB entsprechend zwischen dem Vermächtnisnehm...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / B. Prozessuale Besonderheiten

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Miterben haben gemeinschaftlich gehandelt

Rz. 84 Die gemeinschaftlich und offen erkennbar für den Nachlass handelnden Miterben haften nicht mit ihrem Eigenvermögen, sondern ausschließlich mit dem Nachlass.[224] Ist ein Handeln für den Nachlass nicht erkennbar, gilt § 164 Abs. 2 BGB und die Miterben haften auch persönlich. Die Miterben sind jedoch einander nicht verpflichtet, eine persönliche Haftung einzugehen.[225]mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Verfügungsbefugnis

Rz. 30 Wegen § 2113 Abs. 1 BGB ("ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam") ergibt sich bereits aus dem Gesetz, dass dingliche Rechtsänderungen, die der Vorerbe bzgl. des Nachlasses vornimmt, zunächst wirksam sind. Erst im Nacherbfall selbst entscheidet sich, ob die Verfügung unwirksam wird und der Nacherbe sich auf diese Unwirksamkeit berufen kann.[46]...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen

Rz. 82 Die bereits erfolgte Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Auflagen durch den Erben vor Eröffnung ist wie eine unentgeltliche Leistung, § 322 InsO, anfechtbar. Rz. 83 Hat der Erbe vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens aus dem Nachlassvermögen Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so sind diese Rechtshandlungen ins...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Nachlassseparation

Rz. 66 Der Nachlass wird den Nachlassgläubigern vorbehalten, §§ 325, 327 InsO. Die Haftung des Erben beschränkt sich gegenüber den Nachlassgläubigern auf den Nachlass, § 1975 BGB, wenn er nicht bereits unbeschränkt haftet. Rz. 67 Anders als die Nachlassverwaltung, die gem. § 1988 BGB mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet, erlischt das Amt des Nachlasspfleger...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / bb) Interventionsklage bei Vollstreckung in das Eigenvermögen

Rz. 24 Zum anderen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, eine Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären, wenn er darlegt und beweist, dass der Gegenstand, in den vollstreckt wird, zu seinem Eigenvermögen gehört. Hinweis Dies ist inhaltlich eigentlich eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO . Wegen § 785 ZPO wird aber auch dieses Be...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 6. Geschäftsführung vor der Ausschlagung

Rz. 22 Sofern der vorläufige Erbe in Bezug auf den Nachlass rechtsgeschäftlich tätig wird, greift § 1959 BGB ein. In Bezug auf erbschaftsbezogene Geschäfte bestimmt § 1959 Abs. 1 BGB, dass der Ausschlagende dem endgültigen Erben gegenüber nach den Grundsätzen zur Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB berechtigt und verpflichtet ist. Erbschaftsbezogene Geschäfte s...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / a) Einrede des ungeteilten Nachlasses als weitere vorübergehende Einrede

Rz. 46 Miterben steht neben den §§ 2014, 2015 BGB, § 782 S. 2 ZPO (siehe Rdn 25 ff.) eine weitere zeitlich beschränkte Einrede zu: Sie können bis zur Teilung des Nachlasses die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus ihrem Eigenvermögen verweigern, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB. Hinweis Eine Vollstreckung in ihren Miterbenanteil oder eine Vollstreckung in den Nachlass bleibt übe...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / C. Endgültige Einreden

Rz. 26 Stehen vorübergehende Einreden (wegen Zeitablaufs) nicht mehr zur Verfügung, so kann der Erbe den Nachlassgläubigern die eigentlichen Einreden entgegenhalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dabei gilt es, verschiedene Fälle zu unterscheidenmehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 142 Der Erblasser hat die Möglichkeit, durch einen Testamentsvollstrecker gem. § 2223 BGB die Erfüllung des Vermächtnisses zu bewirken.[294] Zum Testamentsvollstrecker kann der Erblasser sogar den Vermächtnisnehmer bestimmen. Es liegt kein Verstoß gegen § 181 BGB vor, da einzig eine Verbindlichkeit erfüllt wird.[295] Muster 6.30: Vermächtnisvollstreckung Muster 6.30: Verm...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Nachlassverwaltung

Rz. 3 Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB ist die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger.[4] Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Dieses Ergebnis kann sowohl für die Erben als auch für die Gläubiger des Erblassers unerwünscht sein. Der Erbe wird...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / Q. Wirkung der Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Haftungsbeschränkung während formeller Vermögenssonderung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz

Rz. 27 Führt der Erbe eine der regulären endgültigen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen wie Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung so herbei, dass diese bereits eröffnet bzw. angeordnet sind, und wird er von einem Nachlassgläubiger in Anspruch genommen, während diese noch fortdauern, so kann der Erbe jegliche Haftung für reine Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1975 BGB verwei...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / III. Leitfassung für eine Friedhofsordnung

Rz. 21 Der Deutsche Städtetag hat erstmals im Jahr 1999 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzung verabschiedet. Diese "Mustersatzung" wurde von vielen Gemeinden ganz oder teilweise als kommunale Friedhofssatzung übernommen. Aus diesem Grund wird ggf. auf die Leitfassung Bezug genommen, auch wenn diese selbst lediglich empfehlenden Charakter hat und rechtlich unverbindlich ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Streitwert der Teilungsklage

Rz. 356 Der Streitwert einer Teilungsklage richtet sich nach dem Wert des Erbanteils, den der Kläger mit der Auseinandersetzung begehrt,[659] wobei aufgelaufene Zinsen streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind. Es handelt sich nicht um eine Nebenforderung i.S.v. § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO.[660]mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / A. Die beiden förmlichen Regelverfahren zur endgültigen gegenständlichen Haftungsbeschränkung gegenüber allen Gläubigern mit Vermögenssonderung

Rz. 1 Sowohl die Nachlassinsolvenz als auch die Nachlassverwaltung bieten die Möglichkeit, das Privatvermögen des Erben und den Nachlass, welche zunächst mit der Annahme der Erbschaft verschmolzen waren, durch ein förmliches Verfahren mit externem Verwalter wieder voneinander abzusondern und hierdurch eine gegenständliche Beschränkung der Haftung auf die Nachlassgegenstände ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 183 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein.[430] Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftu...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Ablauf der Abwicklungsvollstreckung (Generalvollstreckung)

Rz. 152 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden ist hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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zfs 12/2023, Vorlage zur Vo... / 1 Hinweis

aufgrund der Pressemitteilung des EuGH Nr. 155/23 v. 12.10.2023: Nach dem Urt. des EuGH in der Rechtssache C-286/22 v. 12.10.2023 fällt ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht unter die Kfz- Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird. Zum Fall: Ein Radfahrer auf einem Fahrrad mit Elektrounterstützung wurde im öffentlichen Straße...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Einleitung des Aufgebotsverfahrens gem. §§ 1970–1974 BGB

Rz. 280 Es kann mit dem Mandanten besprochen werden, ob eventuell das Aufgebotsverfahren statt der Nachlassverwaltung ausreichend ist. Sachlich und örtlich zuständig für das Aufgebot der Nachlassgläubiger ist das Nachlassgericht (§ 990 ZPO, §§ 343, 344 Abs. 1 FamFG), nicht das Gericht der Fürsorge. Der Antrag ist unter dem Aktenzeichen des Nachlassverfahrens einzureichen. An...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / V. Das Haftungsbeschränkungsinstrumentarium – ein Überblick

Rz. 21 Das Gesetz stellt dem Erben verschiedene Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich in ein komplexes Gesamtsystem einreihen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Personengesellschaft

Rz. 49 Sieht der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vor, so scheiden der Gesellschafter der OHG und der Komplementär der KG bei Tod lediglich aus, § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB direkt bzw. über § 161 Abs. 2 HGB für die KG. Der sich ergebende Abfindungsanspruch fällt der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand an, §§ 105 Abs. 3, 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB, § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Beim Tod ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Erbennachweis im Handelsregister

Rz. 152 Häufig wird ein Erbschein gerade auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister benötigt, die nach dem Tod eines eingetragenen Kaufmanns oder Gesellschafters einer Handelsgesellschaft erforderlich sind, um die Rechtsnachfolge auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Wird eine Firma nach dem Tode des Inhabers fortgeführt, so tritt der Erwerber nach §§ 27, 25 ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 288 Eine nicht ganz eindeutige Regelung bildet das sog. "erweiterte" Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 3 BGB.[837] Hiernach kann der pflichtteilsberechtigte Erbe wegen einer von ihm zu tragenden Pflichtteilslast Vermächtnisse kürzen, wenn ihm sonst sein eigener Pflichtteil nicht verbleiben würde.[838] Andernfalls gelten die Vermächtnisse gegenüber dem pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr