Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ersatztatbestand für Personen- und Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 770 Während § 1 Abs. 2a GrEStG eine Sonderregelung nur für Personengesellschaften darstellt, betrifft § 1 Abs. 3 GrEStG alle Gesellschaften, unabhängig von der Rechtsform. Hier geht es allerdings nicht lediglich um Anteilsübertragungen sondern um die Vereinigung (unmittelbar oder mittelbar) von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers. Vor...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Voraussetzungen

Rz. 232 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[495] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[4...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) GbR

Rz. 33 War der Erblasser Gesellschafter einer GbR, wird die Gesellschaft nach derzeit noch geltendem Recht gemäß § 727 BGB mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst. Die Erben treten daher nicht in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein, sondern erhalten nur das Abfindungsguthaben. Für evtl. Schulden der Abwicklungsgesellschaft haftet der Erbe mit der erbrechtlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Verbot der Berichtigung oder erstmaligen Erteilung einer Steuerbescheinigung in den Fällen des § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG(§ 27 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 215 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 5 S 3 KStG ist sowohl im Fall des S 1 (zu niedrig bescheinigte Einlageverwendung, s Tz 205ff) als auch im Fall des S 2 (unterlassene oder verspätete Bescheinigung, s Tz 210ff) eine Berichtigung oder erstmalige Erteilung von St-Besch nicht zulässig. Nach der Rspr des BFH ist die Vorschrift des § 27 Abs 5 S 2 und 3 KStG keiner e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die im Inl weder i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Zu niedrig bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 1 bis 3 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Eine Verwendungsfestschreibung hinsichtlich des Einlagekto in der vor Inkrafttreten des SEStEG gekannten Art sieht § 27 Abs 5 S 1 KStG nur noch bei zu niedriger Angabe der Einlagerückgewähr in der St-Besch vor. Der in § 27 Abs 5 S 1 KStG geregelte Fall ist uE der, dass die von der Kö (bzw die von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut) au...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Abtretungsklausel

Rz. 304 Die Satzung kann auch vorsehen, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters im Falle seines Todes an eine andere Person abzutreten ist. Die Erben sind dann gesellschaftsvertraglich verpflichtet, den aufgrund der Erbfolge erworbenen Geschäftsanteil an den vorgesehenen Nachfolger zu übertragen. Bei der Abtretungsverpflichtung handelt es sich um eine Nebenleistungspf...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Wann darf der Elternteil den Minderjährigen nicht rechtlich vertreten?

Rz. 151 In der Praxis am häufigsten werden die Vorschriften der §§ 1629, 1824 BGB übersehen, denn häufig sind die gesetzlichen Vertreter von der Vertretung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber will unbedingt Interessenkonflikte auf Seiten der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter vermeiden. Deshalb muss von Seiten des Gerichts dann ein Ergänzungspfleger bestellt werden. § 1824 BG...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vererblichkeit des Einzelunternehmens

Rz. 121 Das Einzelunternehmen[108] ist vererblich (siehe §§ 22, 27 HGB).[109] Es unterliegt trotz der besonderen Zweckbestimmung der in ihm zusammengefassten Vermögenswerte der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Forderungen, Patente) gehen auf den Erben über. Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermög...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Kernrechtsbereichstheorie

Rz. 260 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichstheorie entwickelt worden.[333] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugänglich und können somit der Testamentsvollstreckung grundsätzlich nicht unterliegen. Dementsprechend ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Begründetheit der Anfechtung

Rz. 99 § 129 Abs. 1 InsO verlangt eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung, die die Nachlassgläubiger benachteiligt, d.h. die zu einer objektiven Vermögensminderung führt. Diese liegt dann vor, wenn sich durch die Rechtshandlung des Erblassers die Aktivmasse verkürzt hat und dadurch der Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Schuldnervermögen unm...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 180 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden, und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht. Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 BGB) oder Gesamthandsklage (also ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Kapitalgesellschaft

Rz. 165 Ist der Minderjährige durch den Erbfall Gesellschafter einer GmbH geworden und ist er Alleinerbe, so werden seine Gesellschafterrechte durch seine gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Kommt es zu Beschlüssen i.R.d. Satzung (auch zu Geschäftsführungsmaßnahmen sowie dem Jahresabschluss), so ist § 181 BGB auch unanwendbar, wenn die gesetzlichen Vertreter selbst Gesellsc...mehr

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FoVo 12/2023, Was kostet ei... / II. Die Lösung

Ehegattenhaftung nach § 1357 BGB sehr gut gesehen Richtig hat der Gläubiger gesehen, dass bei Ehegatten immer zu prüfen ist, ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten haften. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte gehandelt hat. Nach § 1357 BGB kommt nämlich eine gesamtschuldnerische Haftung nicht nur in Betracht, wenn beide Ehegatten gemeinsam gehandelt haben oder der ein...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Der vermeintlich sicherste Weg: Ausschlagung und vorsorglicher Insolvenzantrag

Rz. 35 Solange die Ausschlagungsfrist noch läuft, besteht auch beim überschuldeten Nachlass jedenfalls keine Insolvenzantragspflicht (siehe oben Rdn 2). Aufgrund der dargestellten Rechtsunsicherheit bezüglich fristgerechter Ausschlagung und/oder Anfechtungsgrund (siehe oben Rdn 7, 23) suchen viele Rechtsanwälte den vermeintlich sichersten Weg zu gehen: Sie raten zu einer Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 257 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB sind, wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch, grundsätzlich der oder die Erben. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Erbe nicht verpflichtet ist, kann auch der Beschenkte in Anspruch genommen werden (§ 2329 BGB). Dieser haftet nur, wenn der Erbe zur Pflichtteilsergänzung "nicht verpflichtet" ist, § 2329 Abs...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Antragsberechtigte Personen

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 124 Ein inkongruentes Geschäft liegt vor, wenn der Nachlassgläubiger durch Rechtshandlung eine Befriedigung oder Sicherheit erhält, die er zu beanspruchen hatte.[49] Rz. 125 Die inkongruente Deckung wird in § 131 Abs. 1 InsO definiert als eine Rechtshandlung, die dem Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

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zfs 12/2023, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, schon wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Im vergangenen Jahr hatte ich Sie im Dezember gebeten, zuversichtlich zu bleiben, mit der Hoffnung, dass das bevorstehende Jahr 2023 das hält, was wir uns von dem Jahr 2022 nach dem Ende der Corona Pandemie erhofft hatten. Und hat das Jahr 2023 diese Hoffnungen erfüllt? Was ist bisher passiert in Deutschlan...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Außerkraftsetzung durch das Nachlassgericht nach § 2216 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB

Rz. 378 Für den Fall, dass die Befolgung der Anordnung des Erblassers zu einer erheblichen Gefährdung des Nachlasses führen würde, kann der Testamentsvollstrecker die Außerkraftsetzung beim Nachlassgericht nach Maßgabe des § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB beantragen. Sofern sich der Testamentsvollstrecker bereits eigenmächtig über eine den Nachlass gefährdende Verwaltungsanordnung hin...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) Nachlasskosten- bzw. Nachlassverwaltungsschulden

Rz. 8 Ferner zählen zu den Erbfallschulden die Nachlasskostenschulden. Das sind solche, die ursächlich durch den Erbfall, aber erst zeitlich nach dessen Eintritt entstanden sind. In Abgrenzung zu Eigenschulden bzw. Nachlasserbenschulden müssen sie ohne Zutun des Erben entstanden sein.[29] Dann kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Zu den Nachlasskosten- bz...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / b) Umfang der Kostenerstattung

Rz. 163 Der Sozialhilfeträger ist zur Erstattung der "erforderlichen" Kosten gem. § 74 SGB XII verpflichtet, soweit der Nachlass oder Versicherungsleistungen für die erforderlichen Bestattungskosten nicht ausreichen.[225] Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Kosten ist eine der Würde des Toten entsprechende Bestattung, also ein ortsübliches und angemessenes Begräbnis.[...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / bb) Vorliegen von Dürftigkeit

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben (§ 322 InsO)

Rz. 106 Wenn der Erbe oder die Miterben vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlass erfüllt hatten, so sind diese Rechtshandlungen anfechtbar wie unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) des Erben, es sei denn, es liegt ein Fall des § 1979 BGB vor. Rz. 107 § 322 InsO sieht einen besonderen Anfechtungstatbestand für da...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 201 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Zur Auseinandersetzung gehört vorrangig die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 78 Sogar in der Begründung führte die Bundesregierung aus: Gleichwohl soll künftig jede Art von Testamentsvollstreckung zulässig sein. In den Fällen, in denen der Erblasser die Entscheidung trifft, die Testamentsvollstreckung einem Kreditinstitut, einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder einer sonstigen Person seines Vertrauens zu übertragen, ist es auch aus Gründen der...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Grundsätzliches

Rz. 450 Schließlich zählen zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser/Schenker an deren Nennkapital zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kap...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 483 Die Beendigung des konkreten Testamentsvollstreckeramts führt nicht zwingend zu einem Ende der gesamten Testamentsvollstreckung. Hier kommt es im Einzelfall auf die Auslegung der letztwilligen Verfügung an, ob die Testamentsvollstreckung noch fortdauert oder nicht. Dann müsste ggf. das Nachlassgericht einen Nachtestamentsvollstrecker gemäß § 2200 BGB bestimmen. Rz. 4...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (4) Vorgehen aus § 1978 BGB statt aus der ursprünglichen Nachlassverbindlichkeit

Rz. 56 Sind keine oder nur noch wertlose oder im Wert unzureichende Nachlassgegenstände vorhanden, so bleibt dem Gläubiger noch der Weg, über §§ 1991 Abs. 1, 1978 ff. BGB gegen den Erben vorzugehen.[77] Der Anspruch kann sich auf Herausgabe von Surrogaten oder auf Leistung von Schadensersatz richten (siehe § 8 Rdn 82 ff.). Hinweis Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur Anhörung der Erben

Rz. 185 Bevor der Teilungsplan durchgeführt werden kann, hat der Testamentsvollstrecker nach § 2204 Abs. 2 BGB die Erben zu hören. Vernünftigerweise hat die Anhörung bereits vor der endgültigen Planaufstellung zu erfolgen. Die Anhörungspflicht besteht gegenüber denjenigen Erben, die von der Auseinandersetzung tatsächlich betroffen sind. Für abwesende, ungeborene und – falls ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / (2) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 173 Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben fortgeführt. Bei einem Erben geht der Gesellschaftsanteil auf den Alleinerben über (ab 1.1.2024 erstmals geregelt in § 105 Abs. 3 HGB n.F. i.V.m. § 711 Abs. 2 BGB n.F.). Rz. 174 Bei mehreren Erben kommt es zu einer Kollision zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht, weil eine Erbengemeinschaft (nach ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 233 Die mit der Testamentsvollstreckung[187] über Anteile von persönlich haftenden Gesellschaftern verbundenen Fragen sind bis heute außerordentlich umstritten.[188] Die grundsätzliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter ist mittlerweile jedoch anerkannt. Der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters unterliegt...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / d) Bargeschäfte i.S.v. § 142 InsO

Rz. 149 Die Vorschrift des § 142 InsO regelt, dass Rechtsgeschäfte dann nicht anfechtbar sind, durch welche lediglich ein Aktivtausch (Ware gegen Geld) erfolgt.[63] Zweck der Regelung ist, dass auch einem Schuldner, der sich in einer Krise befindet, seine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nicht genommen werden darf.[64] Die Möglichkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr, mit der...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfälle/Anordnungen des Erblassers

Rz. 291 Für das Zusammentreffen von § 2318 Abs. 2 und Abs. 3 BGB fehlt eine gesetzliche Regelung. Die überwiegende Meinung geht aber davon aus, dass im Verhältnis zwischen pflichtteilsberechtigtem Erben und pflichtteilsberechtigtem Vermächtnisnehmer das Pflichtteilsrecht des Erben vorgehe.[844] Zu Recht bejaht der BGH eine Anwendung des § 2318 Abs. 3 BGB auch in Fällen der E...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Einschaltung Dritter gemäß § 664 Abs. 1 BGB

Rz. 102 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[145] Einzelne Aufgaben zur selbstständigen Ausführung dürfen nur mit Einwilligung des Erblassers geschehen. Diese Einwilligung kann sich aus den Umständen un...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / A. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 1 Aus der Schuldnerstellung gegenüber den Nachlassgläubigern kommt der Erbe nur durch Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft wieder heraus (siehe oben § 2 Rdn 19). Diese Möglichkeit steht nur dem Erben selbst bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zu; der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine i...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorsicht bei taktischer Ausschlagung

Rz. 29 Immer wieder wird auf die taktische Ausschlagung hingewiesen, wonach der als Erbe oder Vermächtnisnehmer bedachte Ehegatte aus ökonomischen Gründen erwägen solle, die Erbschaft auszuschlagen.[27] Bevor ausgeschlagen und die güterrechtliche Lösung gewählt wird, gilt es aber genau zu rechnen und zu überprüfen, ob nicht der Ehegatte sich etwaige Vorempfänge nach Maßgabe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Abs 1 des § 27 KStG verpflichtet die Kö, die nicht auf das Nenn-Kap geleisteten Einlagen ihrer AE auf einem besonderen stlichen Kto, dem Einlagekto, auszuweisen. Auch ist dort die Fortschreibung dieses Kto geregelt. Weiter findet sich in Abs 1 eine Regelung darüber, wann und inwieweit eine Leistung der Kö an ihre AE als aus dem stlichen E...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 280 Die Geschäftsanteile an einer GmbH[215] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[216] Mehrere Erben erwerben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft. Eine Sondererbfolge wie bei Personengesellschaften gibt es nicht. Die Erben können ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben (§ 18 Abs. 1 GmbHG).[217] Rz. 281 Praxishinweis In der Satzung sollte vorgesehen...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 80 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[173] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 114 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[159] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[16...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr