Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.2 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung

Um Maßnahmen der Erhaltung im Sinne von Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG handelt es sich bei allen Arbeiten, die als technisch notwendige Pflege-, Wartungs- und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustands bzw. zur Verhinderung einer Funktionsstörung oder Substanzbeeinträchtigung vorzunehmen sind. Um eine Maßnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 2.4 Pflicht zur Kompetenzausübung

§ 19 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 WEG geben dem einzelnen Wohnungseigentümer einen gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten individuellen Rechtsanspruch auf Beschlussfassung über Maßnahmen, die der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechen. Einen (nicht abschließenden) Katalog solcher Verwaltungsmaßnahmen benennt § 19 Abs. 2 WEG. Über diese und sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / IV. Fazit

KO-Kriterien – sog. "Deal-Breaker" – sind für einen Unternehmenskauf stets wesentlich und müssen im Idealfall vorab mit den Gesellschaftern diskutiert und definiert sein. Denn: auf der einen Seite sind KO-Kriterien allgemein Ausschlussgründe; auf der anderen Seite kann jedoch in jedem kalkulierten Risiko auch eine wirtschaftliche Chance gesehen werden. Die BFH-Rechtsprechung [31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen. Zur Entwicklung einer wirksamen und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.3 Zu Unrecht geleistetes Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 9 Hat der Arbeitgeber oder eine von ihm bestellte Person durch eine der in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bezeichnete Handlung bewirkt, dass Kug zu Unrecht geleistet worden ist, so ist der zu Unrecht geleistete Betrag vom Arbeitgeber zu erstatten, Abs. 3 Satz 1. Der Anspruch der Agentur für Arbeit gegen den Arbeitgeber auf Ersatz des in der unberechtigten Gewährung von Kug bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 7 Feuchtigkeit aufgrund Schäden im Sondereigentum

Hinweis Sondereigentümer zahlt Liegt die Ursache im Sondereigentum, ist der einzelne Eigentümer zu deren Beseitigung verpflichtet. Eine Haftung besteht nur bei Verschulden. Ein schuldhaftes Verhalten des Mieters muss sich der Eigentümer zurechnen lassen.[1] Kann der Eigentümer Sofortmaßnahmen nicht einleiten, kann eine Befugnis des Verwalters zur umfassenden Regulierung vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 3 Wer haftet bei Ausführungsmängeln?

Der Handwerker, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Unternehmer haftet nach § 276 BGB für eigenes Verschulden und nach § 278 BGB für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eigenes Verschulden, wenn er die Gemeinschaft falsch beraten oder erkennbar ungeeignete Handwerker beauftragt hat. Er haftet nicht nach § 27...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 4 Was gilt in Notfällen?

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Kann aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Willensbildung der Wohnungseigentümer nicht herbeigeführt werden, kann und muss der Verwalter alle erforderlichen Maßnahmen tre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 8 Anforderungen des BAG an vertragliche Ausschlussklauseln

Trotz der Vielzahl der Ausnahmen, für die vertragliche Ausschlussfristen nicht greifen, hat das BAG in der Vergangenheit die Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel, die diese Ansprüche nicht ausdrücklich ausnimmt, sondern nach seinem Wortlaut sogar einschließen würde, grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen. In der Regel erfolgte vielmehr eine einschränkende Ausleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.5 Forfaitierung von Forderungen aus Leasingverträgen

Der Verkauf der Leasingraten, z. B. an ein Kreditinstitut (Forfaitierung), ist wie eine Mietvorauszahlung zu behandeln, soweit das Bonitätsrisiko auf den Käufer übergeht. Aufgrund der Forfaitierung gehen alle Rechte aus der For­derung, aber auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf den Forderungskäufer über. Der Forderungsverkäufer trägt bei einer Forfaitie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeine Haftung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für Verbindlichkeiten des nicht rechtsfähigen Idealvereins haftet grundsätzlich allein dieser selbst. Eine persönliche Haftung der Mitglieder gibt es genauso wenig wie im Fall der Rechtsfähigkeit. Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei einem nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein haften die Mitglieder zumindest dann ebenfalls gem. § 128 HGB...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Haftung

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nach § 54 Satz 2 BGB (Anhang 12a) haftet bei einem nichtrechtsfähigen Verein aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen des Vereins gegenüber Dritten abgeschlossen wird, der Handelnde persönlich. Handeln mehrere gleichzeitig im Auftrag des Vereins, haften sie als Gesamtschuldner. Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Diese persönliche Haftung kann durc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung nach Zivilrecht

1. Allgemeine Haftung Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für Verbindlichkeiten des nicht rechtsfähigen Idealvereins haftet grundsätzlich allein dieser selbst. Eine persönliche Haftung der Mitglieder gibt es genauso wenig wie im Fall der Rechtsfähigkeit. Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei einem nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein haften die Mitglieder zumindest dann ebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Haftung gegenüber dem geprüften und mit ihm verbundenen Unternehmen

1. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers

I. Haftung gegenüber dem geprüften und mit ihm verbundenen Unternehmen 1. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76):...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nichtfreistellung von betrieblicher Haftung

Rn. 570 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Hält der Erwerber eines Betriebs seine Zusage, den Veräußerer von der Haftung für alle vom Erwerber übernommen Betriebsschulden freizustellen, nicht ein und wird der Veräußerer deshalb in einem späteren VZ aus einem als Sicherheit für diese Betriebsschulden bestellten Grundpfandrecht in Anspruch genommen, so liegt ein Ereignis mit steuerlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rn. 59 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Zu vermerken sind hier solche dinglichen Sicherheiten, die ihrer Rechtsnatur nach dazu geeignet sind, für fremde Verbindlichkeiten zu haften. Solche Sicherheiten werden oft auch für eigene Verbindlichkeiten gewährt, was bei KapG und PersG nach § 264a zu einer Angabepflicht nach § 285 Nr. 1 lit. b) führt. Diese Verpflichtungen unterscheiden si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Haftungsbeschränkung

Rn. 34 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Durch das FISG wurden die in § 323 Abs. 2 verankerten Haftungshöchstgrenzen einerseits um die Kategorie "grob fahrlässig" erweitert sowie andererseits für die fahrlässige und grob fahrlässige Verletzung der in § 323 Abs. 1 geregelten Pflichten deutlich differenzierter ausgestaltet (vgl. i. d. S. auch BT-Drs. 19/29879, S. 155). Für die Beurtei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verhältnis von § 323 zu sonstigen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen

Rn. 41 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Haftungsregelung des § 323 stellt eine abschließende Sonderregelung sowohl für Schäden aufgrund der Mangelhaftigkeit der AP als auch für Mangelfolgeschäden dar. Sie verdrängt als lex specialis die allg. bürgerlich-rechtlichen Haftungstatbestände für vertragliche Leistungsstörungen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §...mehr

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zfs 06/2023, Unfall nach Be... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1 aus § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2 StVG und § 249 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe zu. 1. Es ist unstreitig ein Verletzungserfolg am Knie/Schienbein (Tibiakopffraktur) als körperliche Primärverletzung (in Abgrenzung zur Sekundärverletzung, dazu BGH, Urt. v. 26.7.2022 – VI ZR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bewertung vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 71 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über die Bemessung der Höhe angabepflichtiger Haftungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesetz keine direkten Vorgaben. Daher ist diese Frage nach dem Sinn und Zweck der Angabepflicht sowie den allg. Bewertungsgrundsätzen zu beantworten, soweit diese auf Angaben außerhalb der Bilanz übertragbar sind (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 156). Für...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.2 Zusicherungen

Vorsicht ist allerdings bei der Zusicherung von Eigenschaften hinsichtlich des Vertragsgegenstandes bzw. der Übernahme einer Garantie geboten. Zusicherungen können die Haftung der zusichernden Partei verschärfen, wo immer sich bei der Vertragsabwicklung die Frage stellt, ob Pflichten schuldhaft verletzt wurden. Der Schuldner hat hier Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rn. 49 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags ist im Gegensatz zu den drei genannten Begriffen nicht gesetzlich geregelt und daher wesentlich unbestimmter (vgl. auch Palandt (2023), Einführung vor § 765 BGB, Rn. 16ff.; IDW RH HFA 1.013 (2008), Rn. 5). Im Bilanzrecht ist unter Gewährleistungsverträgen jede nicht als Bürgschaft anzusehende obligatori...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Haftungspflichtige

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Schadensersatzpflichtig sind nach § 323 Abs. 1 Satz 1 der AP, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verjährung

Rn. 39 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Für Schadensersatzansprüche nach § 323 Abs. 1 Satz 3 gilt die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren. Entsprechend § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, welche den Anspruch begründen, sowie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 251 verlangt mit Ausnahme des Wechselobligos die Konkretisierung angabepflichtiger Risiken durch unmittelbare vertragliche Bindungen. Bei unklarer Rechtslage ist im Zweifel eine rechtsgeschäftliche Verpflichtungserklärung anzunehmen (vgl. HdJ, Abt. III/9 (2000), Rn. 10). Nur auf gesetzliche Vorschriften beruhende mögliche Haftungen (z. B. S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG

Rn. 242 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung erfasst Einkünfte aus KapVerm iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (Zinsen aus Hypotheken, Grundschulden, Renten und Rentenschulden, s § 20 Rn 540ff (Möllenbeck)) und Nr 7 (Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, s § 20 Rn 597ff (Möllenbeck)). Wandelanleihen und Gewinnobligationen sind sonstige Forderungen iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rn. 40 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In das Wechselobligo sind sämtliche Abschn. einzubeziehen, aus denen das UN als Aussteller (vgl. Art. 9 WG) oder Indossant (vgl. Art. 15 WG) bei Nichteinlösung im Regressweg haftet (vgl. zu den Einzelvorschriften des WG Casper (2020)). Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Regressmöglichkeit auch beschränkt ("ohne-Obligo-Klausel") werden...mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / I. Das Problem

PfÜB-Antrag bei Gesamtschuldnern aus mehreren Amtsgerichtsbezirken Wir betreiben die Zwangsvollstreckung für den Gläubiger aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich gegen insgesamt vier Schuldner richtet, die gesamtschuldnerisch haften. Alle vier Schuldner sind an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Die vier Schuldner wohnen in drei ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verleiher als ArbG

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der ausländische Verleiher muss (noch) selbst ArbG des Leih-ArbN sein, um gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet zu sein. Ist dagegen die ArbG-Eigenschaft auf den Entleiher übergegangen, ist nur der Entleiher als inländischer ArbG gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet und es besteht kein Bedarf, die Pfl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten und § 117 AktG

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein wesentliches Element des Minderheitenschutzes bilden auch im verbundenen UN die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten. Die aus ihrer Verletzung resultierenden Schadensersatzpflichten werden damit im eigenständigen Schutzbereich des § 311 AktG verdrängt. In einem zeitversetzten, aber noch im GJ erfolgenden Nachteilsausgleich kann somit k...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3 Primärpflichten

Verträge zielen regelmäßig auf den Austausch von Leistungen. Dabei ist der einen Partei Pflicht, was der anderen Anspruch ist. Die Frage "Wer schuldet wem was?" markiert das primäre Pflichtenprogramm des Vertrages. Hinzu kommen die Modalitäten des Leistungsaustausches: Wann wird geleistet, wo wird geleistet, wie wird geleistet. Zu den primären Leistungspflichten und den Modal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 213 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt im Wege des Steuerabzugs durch den inländischen ArbG (§ 38 EStG) mit grds abgeltender Wirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG). Existiert kein inländischer ArbG, erfolgt ein Steuerabzug nur bei den in § 50a Abs 1 EStG aufgeführten Einkünften. StPfl, die in EU-/EWR-Staaten ansässig sind, wird ein Veranlagungswahlrecht eingerä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Das Einblicksrecht steht allen Gesellschaftern zu, unabhängig von der Beschränkung der Haftung bzw. der Beschränkung von Mitgliedschafts- und Ausschüttungsrechten. So sind etwa auch die Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien einblicksberechtigt (vgl. Forster/Gelhausen/Möller, WPg 2007, S. 191 (193)). Stille Gesellschafter sind in ihrer Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 39 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 251 nennt ausdrücklich vier Gruppen von Rechtsverhältnissen, aus denen eine Haftung des bilanzierenden UN resultieren kann. Vermerkpflichtig sind daher nur solche Rechtsverhältnisse, die unter eine dieser Gruppen fallen. Eine differenzierte Subsumtion unter die einzelnen Gruppen ist nur bei KapG und diesen nach § 264a gleichgestellten Gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuständigkeit

Rn. 47a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, § 40a Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 1 Nr 20 FVG. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt insoweit als FinBeh, § 5 Abs 1 Nr 20 S 4 FVG. Für die Einbehaltung der Pauschalsteuer sind die Regelungen zum Steuerab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Baumbach/Hueck (1968), Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Eschenbruch (1996), Konzernhaftung, Düsseldorf. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Marchand (1985), Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen, Berlin. OECD (2017), Model Tax Convention on Income an...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren wird über die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsmittelzugs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einerseits und in Familiensachen[1] andererseits kontrovers diskutiert. Bekanntlich war bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG, d.h. zu dem bis August 2009 geltenden Verfahrensrecht, die Anwendung der Regelung des § 544 ZPO zur Nichtzulassungsbeschwerde ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Schadensersatzleistungen für wertlose Beteiligung

Rn. 519 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erhält ein Fondsanleger wegen unrichtiger Angaben vom Ersteller des Fondsprospekts Schadensersatz und muss im Gegenzug seine wertlos gewordenen Anteile an diesen abtreten, so soll der Schadensersatz nach Auffassung des FG BBg nicht steuerbar sein, weil er nicht unter eine Einkunftsart fällt, insb nicht zum Veräußerungspreis zählt, wenn Erwe...mehr