Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 18 Transportversicherung / b) Kein Verbrauch der Versicherungssumme

Rz. 141 Nach Ziff. 21.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 37 Abs. 3 ADS 1919 gilt Ziff. 21.1 auch für jeden späteren Versicherungsfall. Sofern Entschädigungen zur Wiederherstellung oder Ausbesserung der beschädigten Güter geleistet sind oder Aufwendungen und Kosten nach Ziff. 2.3.1.1 und 2.3.1.2 gemacht worden oder eine Verpflichtung de...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschäden

Rz. 18 Unter der VSV sind vornehmlich Eigenschäden eines versicherten Unternehmens gedeckt, die diesem durch Vertrauenspersonen (§§ 1, 2, 5-8 AVB VSV) oder durch Dritte (§§ 10-16 AVB-VSV) zugefügt werden. Darüber hinaus besteht Deckung für Fremdschäden, d.h. Schäden, die einem Dritten durch eine Vertrauensperson zugefügt werden, für die das versicherte Unternehmen aufgrund e...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Risikobegrenzung (Ziff. 1.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 162 Selbsteintretende Spediteure sind nach Ziff. 1.3 DTV-VHV 2003/2011 nur unter der Bedingung versichert, dass es sich um einen Selbsteintritt im Straßengüterverkehr handelt. Aber auch der im Selbsteintritt durchgeführte Transport mit See-, Binnenschiffen, Luftfahrzeugen oder Privatbahnen kann versichert sein, wenn es sich beim Transport um eine bewirkte Sammelladung od...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Gesellschafterwechsel

Rz. 32 Eine besondere Form für das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretung des Gesellschaftsanteils sehen die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB (noch) nicht vor. Somit gilt, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines GbR-Anteils und die Abtretung desselben grundsätzlich formfrei erfolgen können. Rz. 33 Das gilt auch, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundeigentum oder ein Gmb...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Fahrlässigkeit

Rz. 37 Die AVB-VSV der Allianz Trade bieten mit dem "Modul Fahrlässigkeit Global" (MFG) weitergehende Deckung für von Vertrauenspersonen durch fahrlässige Handlungen zugefügte Vermögensschäden. Die Zusatzdeckung knüpft an § 1 AVB-VSV an, umfasst also nur Eigenschäden, zugefügt durch identifizierte Vertrauenspersonen. Dagegen entfällt das Erfordernis der unerlaubten Handlung,...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Versicherungsmakler

Rz. 266 Der Versicherungsmakler ist selbstständiger Versicherungskaufmann, der Versicherungsverträge vermittelt. In der Regel besteht zwischen dem Versicherungsmakler und dem potentiellen Versicherungsnehmer ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 652, 675 BGB). Er schuldet die Auswahl des bestmöglichen Versicherungsschutzes ("best advice"). Der Versicherungsmakler ist in der Rege...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Nr. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Punkt 7

Rz. 40 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ist wiederum nach dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis zu bemessen (vgl. Punkt 7.1 ABRV). Hinweis Auch die Preise für Zusatzprogramme sollten mit enthalten sein, damit diese ebenfalls versichert sind. Das gilt aber nur für die Versicherungsfallvarianten des Reiserücktritts sowie für die anteilige E...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall

Rz. 270 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Vertragsverhältnis unabhängig von dessen vereinbarter Laufzeit nach B 2.2.1 VHB 2022 kündigen. Das Sonderkündigungsrecht nach dem Schadenfall ist für alle Sachversicherungen typisch und entspricht § 92 VVG. Die Kündigung muss nicht begründet werden und setzt ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Ausschlüsse (Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 189 Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Katalog von Versicherungsausschlüssen. Die darin geregelten Ausschlüsse stehen nach Ziff. 17 unter dem Vorbehalt, dass ihre Anwendung mit den zwingenden Vorschriften über die Pflichtversicherung vereinbar ist. § 7a GüKG ist eine solche Vorschrift. Sie ist in ihrem Anwendungsbereich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr mit e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs

Rz. 64 Für Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, ist A 3.6 VHB 2022 konstitutiv. Im Gegensatz zu § 3 VHB 84, wo der Begriff "Flugkörper" gebraucht wurde, wird durch Verwendung des Begriffs "Luftfahrzeug" und den Verzicht auf das Wort "bemannt" die Haftung für derartige Schäden nicht unerheblich erweitert, weil nach der Legal...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / bb) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag

Rz. 39 Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag schließt der – i.d.R. selbstzahlende – Patient neben dem Krankenhausaufnahmevertrag zusätzlich einen Vertrag über die ärztliche Behandlung mit dem selbst liquidierenden Arzt. Die Konstruktion ist heute bei der Vereinbarung von Wahlleistungen die Regel. Für ärztliche Behandlungsfehler haften sowohl der Krank...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. Verkehrshaftungsversicherung als Haftpflichtversicherung

Rz. 156 Die Verkehrshaftungsversicherung ist Haftpflichtversicherung und keine Sachversicherung. Sie unterliegt den §§ 100 ff. VVG. Soweit es sich bei ihr um eine Pflichthaftpflichtversicherung nach § 7a GüKG handelt, kommen die §§ 113 ff. VVG zur Anwendung. Rz. 157 Typisch für die Haftpflichtversicherung ist das Dreiecksverhältnis zwischen Versicherungsnehmer, Versicherer un...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Öffentlich-rechtlichen Inhalts

Rz. 56 Sofern auch öffentlich-rechtliche Regelungen vom D&O-Vertrag – und dies ist heute in der Praxis Standard – erfasst werden, gilt dies insbesondere für die steuerrechtliche Haftung der Geschäftsleiter nach den § 69 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Bußgelder verhängt werden, werden trotzdem – schon durch die Vermögenssch...mehr

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§ 18 Transportversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Transportversicherung zählt zu den ältesten Versicherungsformen. Um sich gegen die Gefahren von Raub und Überfällen zu schützen, schlossen sich um 2000 vor Chr. babylonische Kaufleute zu Allianzen zusammen. Sie verpflichteten sich gegenseitig, die innerhalb der Allianz entstehenden Verlustschäden gemeinsam zu tragen. Bereits um das Jahr 3000 vor Chr. kollektivierte...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Begrenzung der Leistung durch die Versicherungssumme

Rz. 140 Der Versicherer haftet nach Ziff. 21.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 37 Abs. 1 ADS 1919 für den während der Dauer der Versicherung entstandenen Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Die Leistungspflicht des Versicherers wird durch die Versicherungssumme begrenzt. Auch wenn der tatsächliche Schaden größer ist als d...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 43 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Naturkatastrophen (Ziff. 6.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 190 Der in Ziff. 6.1 DTV-VHV 2003/2011 enthaltene Ausschluss für Ansprüche aus Naturkatastrophen kann für den Versicherungsnehmer zum Problem werden, da seine Haftung in solchen Fällen regelmäßig wegen höherer Gewalt oder eines unabwendbaren Ereignisses ausgeschlossen sein kann. Hat der Versicherungsnehmer in diesen Fällen keinen Versicherungsschutz, entfällt auch sein R...mehr

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§ 18 Transportversicherung / p) Schäden aus Charterverträgen (Ziff. 6.16 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 205 Nach Ziff. 6.16 DTV-VHV 2003/2011 ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Charter- und Teilcharterverträgen (z.B. § 556 HGB, § 5c BSchG). Charterverträge können zwar auch als Frachtverträge ausgestaltet sein, enthalten aber mietrechtliche Komponenten, mithin verkehrsvertragsfremde Risiken, wie etwa die Haftung für Mietsachschäden, die der Verkehrshaftungsvers...mehr

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zfs 11/2024, Schaden an ein... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin verlangt von dem beklagten Haftpflichtversicherer weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein von der Klägerin geleaster und zum Zeitpunkt des Unfalls im Eigentum der Leasinggeberin stehender Pkw einen Totalschaden erlitt. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht dem Grunde nach außer Streit. [2] Die Klägerin beauftragte ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 166 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 VVG sind auch vertretungsberechtigte und im Dienstverhältnis stehende Personen in der Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert. A 1 Ziff. 2.1 AVB-BHV beschreibt die Mitversicherten etwas weiter und stellt insbesondere auf Betriebsangehörige ab. Mitversichert ist danach, wer mit Wissen und Wollen des Unternehmensinhabers weisungsabhän...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) AGB im Umfang des § 449 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Ziff. 3.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 173 Vom HGB-Frachtrecht kann in den Grenzen des § 449 HGB auch durch AGB abgewichen werden. Insbesondere können die Haftungshöchstgrenzen angepasst und statt 8,33 SZR pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung abweichende Höchstsummen vereinbart werden. § 449 Abs. 2 HGB erlaubt das unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Korridors zwischen 2 und 40 SZR.mehr

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§ 18 Transportversicherung / ll) Veränderungen des Risikos (Ziff. 7.1.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 231 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Veränderungen von Geschäftsbedingungen, Individualabsprachen, Dokumenten, Frachtpapieren oder sonstiger die Haftung des Versicherungsnehmers betreffender Vereinbarungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Diese Regelung betrifft nur Veränderungen eines versicherten Risikos. Führt die Veränderung zu einer Gefahrerhöhung, ist d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Fernabsatzverträge (§ 312b BGB)

Rz. 55 Die in § 6 VVG normierten Beratungspflichten entfallen nach § 6 Abs. 6 VVG bei Fernabsatzverträgen. Diese Befreiung von Beratungspflichten beschränkt sich nur auf die Pflichten, die in § 6 VVG normiert sind. Auch die Direktversicherer müssen daher bei Fernabsatzverträgen potentielle Versicherungsnehmer beraten und sind bei erkennbaren Fehlvorstellungen zur Aufklärung ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / f) Studenten

Rz. 79 Medizinstudenten werden im praktischen Jahr (PJ) im Rahmen der Universitätsausbildung tätig. Der Medizinstudent im PJ ist im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses in der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers mitversichert, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch ein Freistellungsanspruch besteht (2.1.1 (3) BBR). Dem Träger de...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Zusammenwirken mehrerer Personen

Rz. 62 In der Wirtschaftspraxis kommt es nicht selten zu Sachverhalten, in denen mehrere Personen zur Schädigung des versicherten Unternehmens zusammenwirken. Die AVB-VSV enthalten – ebenso wenig wie andere marktübliche Bedingungswerke – keine ausdrücklichen Regelungen für solche Fälle.[148] Grundsätzlich gelten aber keine Besonderheiten. Für Vertrauenspersonen knüpfen die A...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung – A 1 Ziff. 7.15 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 2 (2) BBR-PH

Rz. 150 Das hiernach ausgeschlossene Verhalten muss ungewöhnlich und gefährlich sein. Der Ausschluss beschränkt sich damit auf wenige Ausnahmefälle. Er greift auch erst dann, wenn nicht nur die die Haftung auslösende Tätigkeit selbst ungewöhnlich und gefährlich ist, sondern auch die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherungsnehmers vor...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 209 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 210 Der Versiche...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Kernenergie

Rz. 86 Schäden durch Kernenergie werden gem. § 1 Nr. 7 AFB 87 und A § 2 Nr. 3 AFB 2010 vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Ausschluss gilt sowohl für Oberflächenverseuchung als auch für etwaige sonstige Sachschäden durch Einwirkung von Kernenergie als adäquate Zwischenursache.[94] In der Praxis führt der Ausschlusstatbestand nicht dazu, dass der Geschädigte rechtlos gest...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / D. Checkliste: Reisegepäckversicherung

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§ 23 Umweltschadensversiche... / Literaturtipps

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Mangelhaftes Erzeugnis des Versicherungsnehmers

Rz. 70 Das mangelhafte Gesamtprodukt, das durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entsteht, muss durch ein mangelhaftes Erzeugnis des Versicherungsnehmers entstanden sein.[170] Dabei ist der Begriff des mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers weit auszulegen. Es geht – wie beim Sachmangelbegriff in § 434 BGB – um eine fehlerhafte Sache. Dabei wird zusätzli...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Schäden außerhalb des versicherten Gebäudes, A § 3 Nr. 2 VGB 2010, A 4.4 VGB 2022

Rz. 66 Da Wasser führende Rohrleitungen außerhalb des versicherten Gebäudes in besonderem Maße der Gefahr eines frostbedingten oder durch andere Ursachen herbeigeführten Bruchs ausgesetzt sind, ist die Haftung des Versicherers für derartige Schäden in erheblichem Maße eingeschränkt. Er hat bedingungsgemäß nur für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasse...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. WHG-Anlagen

Rz. 18 Mit dem Baustein Ziff. 2.1 UHV übernimmt der Versicherer die Deckung für solche Schäden durch Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (sog. WHG-Anlagen). Damit übernimmt die UHV die Begrifflichkeit des § 89 Abs. 2 WHG, mit dem eine entsprechende In...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 226 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadensversicherer od...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 72 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechendes ist wortgleich in Ziff. A-2 S. 1 AVB-D&O unter der Überschrift (claims-made-Prinzip) geregelt. Ferner heißt es ...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen bet...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 139 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 140 Die Kürzung in einem de...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ee) Umladungskosten, Mehrkosten der Weiterbeförderung

Rz. 54 Die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung, die infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels entstanden sind, hat der Versicherer nach Ziff. 2.3.1.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5.1.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 zu ersetzen, soweit der Versicherungsnehmer sie nach den Umständen f...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 5. Weitere Unterschiede beider Modelle

Rz. 193 Als wesentliche Unterschiede sind in erster Linie folgende anzuführen: Nach dem Kfz-Teile-Zulieferer-Modell sind insbesondere versicherbar „Maßnahmen und Kosten im Vorfeld der Gefahrenabwehr – sog. Vorfeldschäden (Ziff. 7) sowie Aus- und Einbaukosten außerhalb der Gefahrenabwehr (ebenfalls fakultativ: Ziff. 8). Diese soeben zitierten Ziff. 7 und 8 werden als einheitl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr