Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 16 Testamentsvollstreckung / V. Haftung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2219 Abs. 2 BGB)

Rz. 395 Mehrere Testamentsvollstrecker haften nach § 2219 Abs. 2 BGB als Gesamtschuldner. Wenn jedoch der einzelne Testamentsvollstrecker einen gesonderten Wirkungskreis übertragen bekommen hat, den er selbstständig wahrgenommen hat, so haftet jeder nur für seinen Wirkungskreis, sofern nicht der andere Testamentsvollstrecker zur Aufsicht bestimmt wurde.[491]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.2 Haftung der Körperschaft (§ 27 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 217 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei zu hohem Ausweis der Einlagenrückgewähr in der St-Besch (der Gesetzeswortlaut spricht von "anderen Fällen") ist die auf den überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagenrückgewähr entfallende KapSt durch Haftungsbescheid geltend zu machen (dazu auch s Hess. FG, rkr Urt v 20.11.2014, EFG 2015, 676; weiter s Ott, StuB 2015, 363, 367). § 27 A...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Haftung im Außenverhältnis (§§ 420 ff., 2058 ff. BGB)

Rz. 22 Das Vermächtnis beschwert die Miterben im Außenverhältnis im Zweifel als Gesamtschuldner. Die Miterben haften mit dem Nachlass und mit ihrem Eigenvermögen, wobei sie die Möglichkeit haben, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Haftung im Außenverhältnis regeln die §§ 420 ff., 2058 ff. BGB, während für das Innenverhältnis die Vorschrift des § 2148 BGB Anwend...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / c) Haftung als Teil-, statt als Gesamtschuldner

Rz. 51 Der Miterbe sollte in jedem Falle darauf bestehen, dass sämtliche Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung beglichen werden. Dann ist sein Eigenvermögen vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger wegen § 2059 BGB sicher. Wird geteilt (siehe noch § 14), so haften die Miterben nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner und der in Anspruch genommene Miterbe muss sich bei den andere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Haftung des Erben für die bisherige Verwaltung des Nachlasses

Rz. 87 Generell werden die Erben im Falle der nachträglich herbeigeführten Vermögenssonderung so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet, § 1978 BGB:mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / a) Haftung für eigene Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 90 Für Verwaltungsmaßnahmen vor der Annahme der Erbschaft, also für Geschäfte mit Bezug auf den Nachlass in der Zeit zwischen Erbfall und Annahme der Erbschaft, haftet der später annehmende Erbe dem Nachlass wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 677 ff. BGB , wenn später eine endgültige Haftungsbeschränkungsmaßnahme, wie Nachlassinsolvenz, Nachlassver...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Haftung des minderjährigen Miterben, § 1629a BGB

Rz. 57 § 1629a BGB gewährt dem Minderjährigen einen Schutz davor, dass er mit Schulden oder sonstigen Verpflichtungen in die Volljährigkeit "startet", die sein gesetzlicher Vertreter für ihn begründet hat:[144] Nach § 1629a Abs. 1, S. 1 3. Alt. BGB sind Verbindlichkeiten, die von einem Erwerb von Todes wegen während der Minderjährigkeit herrühren, auf das Vermögen des Minder...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Haftung für Unternehmen im Nachlass

Rz. 58 Für bereits eingegangene Verbindlichkeiten haften Miterben gem. §§ 27 Abs. 1, 25 Abs. 1 HGB persönlich und unbeschränkt. Der Miterbe kann die unbeschränkte Haftung verhindern, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von dem Erbfall die Fortführung des Geschäfts einstellt, § 27 Abs. 2 S. 1 HGB.[145] Diese Frist läuft gem. § 27 Abs. 2 S. 2 HGB nicht vor der Fri...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Haftung im Innenverhältnis (§ 2148 BGB) und mögliche Abweichungen

Rz. 23 Mit einem Vermächtnis kann nur der Erbe beschwert werden. Der Vermächtnisnehmer selbst kann nur mit einem Untervermächtnis beschwert werden. Ist ein eindeutiger Erblasserwille nicht ermittelbar, besagt die Auslegungsregel des § 2148 BGB, wenn mehrere Erben mit einem Vermächtnis oder mehrere Vermächtnisnehmer mit demselben Untervermächtnis beschwert sind, so sind im Zw...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Haftung eines Gewahrsamsinhabers

Rz. 388 Nach § 20 Abs. 6 ErbStG haftet auch der Gewahrsamsinhaber, soweit er Vermögen des Erblassers vorsätzlich oder fahrlässig vor Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des Erbschaftsteuergesetzes bringt oder dort wohnhaften Berechtigten zur Verfügung stellt. Gewahrsam lässt sich nicht nur an Sachen, sondern auch an Forderu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / D. Haftung der Miterben gegenüber Dritten

I. Allgemeines Rz. 54 Die Haftung der Miterben richtet sich zunächst nach den allg. Bestimmungen der §§ 1967–2017 BGB. Jeder Miterbe hat daher auch dieselben Möglichkeiten wie der Alleinerbe, die Haftung zu beschränken. Diese Vorschriften werden ergänzt durch §§ 2062, 2063 BGB: Nach § 2062 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung von den Erben nur gemeinschaftlich beantr...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / G. Haftung und Entlassung des Testamentsvollstreckers

I. Allgemeines Rz. 384 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / IV. Haftung nach § 122 BGB

Rz. 38 Hat zwar nicht die Ausschlagung, wohl aber die Anfechtung der Annahme Erfolg, so ist zu beachten, dass der anfechtende Erbe nach § 122 BGB den Gläubigern, die auf seine Erbenstellung vertraut haben, zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet ist. Zu ersetzen sind insbesondere Kosten, die Nachlassgläubiger gegenüber dem vermeintlichen Erben aufgewendet haben. Hinwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Folgen einer unrichtigen Bescheinigung; Festschreibung der bisherigen Verwendung; Haftung (§ 27 Abs 5 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 190 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das SEStEG ist mit Wirkung ab dem VZ 2006 ein neuer Abs 5 in den § 27 KStG eingefügt worden, der den früheren § 27 Abs 1 S 5 und den früheren Abs 5 KStG ersetzt. Durch das SEStEG ist jedoch durch ein Versehen der (nicht existierende) S 6 statt richtigerweise der S 5 des bisherigen § 27 Abs 1 KStG aufgehoben worden. § 27 Ab...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Verurteilung unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

a) Ausschluss nach §§ 1973 f. BGB Rz. 43 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach §§ 1973 f. BGB geprüft und bejaht,[75] so verurteilt es den Erben unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlassüberschuss. Der Beklagte wird verurteilt, … den Kläger aus dem Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers), der nach Befriedigung der nicht ausge...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Explosion sei nicht im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG bei dem Betrieb des Elektrorollers eingetreten. Der Betrieb des Fahrzeugs ende regelmäßig dann, wenn es an einen Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs gebracht worden sei, weshalb sich bei Schädigungen im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten im Regelfall keine Verkehrsgefahren real...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Haftung des Anwalts

Rz. 167 Droht der Verlust des aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruchs auf Übertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils an einem Grundstück, ist der Anwalt verpflichtet, eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, tritt mit dem Verlust dieser Möglichkeit einer grundbuchrechtlichen Absicheru...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / Leitsatz

1. Für eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist stets erforderlich, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll. (Rn 8) 2. Dass Dritte durch den Defekt einer Betriebseinrichtung eines Kraftfahrzeuges an ihren Rechtsgüte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung (§ 50a Abs 5 EStG)

Tz. 136 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 EStG regelt – ergänzt durch die §§ 73cff EStDV – die Durchführung des St-Abzugs für die Vergütungen nach Abs 4. Die Abzug-St entsteht mit dem Zufluss der Vergütungen (§ 50a Abs 5 S 1 EStG), also insbes mit der Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift (§ 73c EStDV). Tz. 137 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 S 2 und 3 EStG sowie §...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Haftung und Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Erbfall

Rz. 57 Der zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Sollbestand geht im Wege der Universalsukzession auf die Erben über und mit ihm damit zusammenhängende Bearbeitungskosten, Zinszahlungen u.a. 1. Haftungsbeschränkung durch Ausschlagung/Anfechtung der Annahme der Erbschaft Rz. 58 Schlägt der Erbe die Erbschaft innerhalb der Sechs-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB aus, so geht da...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / C. Ausnahmen

Rz. 6 Seinen Miterben gegenüber kann der Erbe, der unbeschränkbar haftet, sich weiterhin auf seine Haftungsbeschränkung berufen, § 2063 Abs. 2 BGB . Gleiches gilt für die Haftung des Nacherben gegenüber dem Vorerben, § 2144 BGB .mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Der Erbe kann sich in diesem Fall nicht mehr auf die Schonungseinreden der §§ 2014, 2015 BGB berufen, § 2016 Abs. 1 BGB . Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Einreden der §§ 1989–1992 BGB. Rz. 3 Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz. Zugleich verliert er auch sein Antragsrecht ...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Ein Versicherungsnehmer der Beklagten brachte seinen Elektroroller (Kleinkraftrad Marke Freeliner Lyric A720) zur Inspektion in Werkstatträume, die bei der Klägerin versichert waren. Dort entnahm ein Mitarbeiter der Werkstatt die Batte...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 279 Eine Testamentsvollstreckung ist im Recht der GmbH ohne Weiteres zulässig, wobei der Geschäftsanteil Kraft eigenen Rechts unter Ausschluss der Erben durch den Testamentsvollstrecker verwaltet wird. Unter das Verwaltungsrecht fällt auch das Stimmrecht.[358] Probleme können jedoch bestehen, wenn die höchstpersönliche Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch die Satzung...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Voraussetzungen der subsidiären Haftung gegen die Beschenkten

Rz. 174 Nach § 2288 Abs. 2 S. 1 BGB haftet zunächst der Erbe bei unentgeltlicher Veräußerung bzw. Belastung des Gegenstands. Ist der Anspruch gegenüber dem Erben nicht durchsetzbar, auch kein Anspruch auf Wertersatz, dann haftet der vom Erblasser Beschenkte nach Bereicherungsrecht aufgrund § 2288 Abs. 2 S. 2 BGB. Dieser Anspruch entspricht dem Anspruch aus § 2287 BGB und ist...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Beschränkung der Haftung durch Ausschließungsbeschluss

Rz. 56 Den Gläubigern, die ihre Forderung im Aufgebotsverfahren nicht angemeldet haben und folglich durch Ausschließungsbeschluss,[81] §§ 439, 38 ff. FamFG, ausgeschlossen wurden, haftet der Erbe nur noch nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) und nicht mehr nach §§ 1978, 1980 BGB. Folge: Nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger kann der Erbe den Nachlass für...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Haftung für Kosten und Vergütung

Rz. 357 Im Verhältnis des fordernden Miterben zu seinem Anwalt, zum Gericht oder Gegner haftet der Miterbe grundsätzlich zunächst persönlich und alleine für die angefallenen Kosten und Vergütung. Unter den Voraussetzungen des § 2038 BGB kann jedoch die Erbengemeinschaft eventuell ebenfalls verpflichtet werden.[661] Nach den Grundsätzen des § 2038 BGB richtet sich auch die Fr...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 2 Aus den Gründen:

[4] I Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin kein Schadensersatzanspruch aus § 7 Abs. 1 StVG a.F., § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 86 Abs. 1 VVG zu. Der Schaden sei nicht beim Betrieb des Anhängers eingetreten. Die Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG a.F. werde nicht schon durch jede Verursachung eines Schadens begründet, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Haftungsvoraussetzungen

Tz. 197 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Haftung nach § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG setzt voraus, dass Tz. 198 Stand: EL 100 – ...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / A. Voraussetzungen

Rz. 1 In den in §§ 2013, 2005 Abs. 1, 2006 Abs. 3, 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, § 780 ZPO genannten Fällen verliert der Erbe die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung,mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht aufgrund eines Unfallereignisses vom 29.9.2017 auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. [2] Am Unfalltag war ein bei der Beklagten versicherter Anhänger auf der Straße H[…]gasse in W. ordnungsgemäß abgestellt. Gegen 22:45 Uhr befuhr der Fahrer eines Pkw die H[…]gasse. E...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / Leitsatz

Ist der Schaden an einem Gebäude dadurch verursacht worden, dass der auf der Straße abgestellte und infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug ins Rollen geratene Anhänger gegen das Gebäude geprallt ist, so hat sich in dem Geschehen die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft verwirklicht, di...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 384 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbe...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Treuhandlösung

Rz. 237 Bei der Treuhandlösung führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft treuhänderisch und im eigenen Namen für die Erben fort. Er wird im Handelsregister eingetragen und tritt nach außen nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Inhaber auf. Dabei sind zwei Formen zu unterscheiden: zum einen die Verwaltungs- oder Ermächtigungstreuhand, zum anderen die Vollre...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Nach der Teilung

Rz. 62 Nach der Teilung haften die Miterben weiterhin gesamtschuldnerisch für Nachlassverbindlichkeiten.[150] Nur unter bestimmen Voraussetzungen kann der Miterbe gem. § 2060 BGB seine Haftung auf seinen Anteil am Nachlass beschränken:mehr

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zfs 12/2023, Unwirksamer Sachmangelhaftungsausschluss im Kaufvertrag privat an privat

Hinweis "Entgegen der Auffassung der Beklagtenseite stehen dem Kläger als Käufer die Sachmangelhaftungsansprüche zu. Denn die Klausel im Formularkaufvertrag des Beklagten ist unwirksam. Diese lautet wie folgt:" "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. ...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / II. "Der Erbe haftet unbeschränkt, aber jederzeit beschränkbar."

Rz. 21 Mit der Annahme der Erbschaft – spätestens mit Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wirksamer Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft – rückt der Erbe, so er die Annahme nicht wirksam anficht, unwiderruflich in die Rechtsstellung des Erblassers und damit als Rechtssubjekt in dessen Schuldnerstellung in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten ein. Diese Position kann n...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Weisungsgeberlösung

Rz. 243 Des Weiteren kann der Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis das Handelsgeschäft freigeben und sich im Innenverhältnis die Entscheidungsbefugnis vorbehalten.[316] Der Erbe führt somit das Einzelunternehmen im Außenverhältnis weiter fort. Voraussetzung ist eine entsprechende Anordnung des Erblassers nach Maßgabe des § 2208 Abs. 2 BGB oder aber eine direkte Einigung...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / VI. Verkehrssicherungspflicht an Grabmälern

Rz. 232 Grabdenkmale sind Bauwerke, so dass bereits bei deren Errichtung die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst zu beachten sind.[343] Neben dem Eigentümer des Friedhofs muss auch der Inhaber einer Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen.[344] In gewissen Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.6 Fallübersicht betreffend unrichtiger Ausweis

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