Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Bis zur Teilung

Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mit dem Nachlass), §§ 2058, 2059 Abs. 1 S. 1 BGB.[147] Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, ob er Gesamtschuld- oder Gesamthandsklage erhebt.[148] "Geteilt" ist ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung

Rz. 403 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse mit Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist aufgrund des Umgehungsverbots des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Rz. 404 Für...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Haftungsdauer und -schuldner

Rz. 386 Für die Dauer der Haftung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Dabei gilt aber folgende Differenzierung:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Einzelunternehmen

Rz. 46 Das Einzelunternehmen ist vererblich, § 22 Abs. 1 HGB, und geht auf die Miterben über.[124] Die Miterben können in gesamthänderischer Verbundenheit ohne zeitliche Begrenzung und ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss ein ererbtes Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortführen.[125] Die Umwandlung in eine Handelsgesellschaft ist gesetzlich nicht vorgeschr...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / b) Dürftigkeit nach § 1990 BGB

Rz. 44 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Dürftigkeit i.S.d. § 1990 BGB geprüft und bejaht, so verurteilt es den Erben unter Vorbehalt und unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlass.[77] Der Beklagte wird verurteilt, …. Die Haftung ist auf den Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblasser) beschränkt. oder Der Beklagte hat die Zwangsvollstreckung in den Nach...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Die Überschwerungseinrede, § 1992 BGB

Rz. 60 a) Hat der Erblasser durch letztwillige Verfügung Vermächtnisse oder Auflagen angeordnet, die den Nachlass überschulden würden, so ist zunächst im Wege der ergänzenden Auslegung zu untersuchen, ob der Erblasser das Vermächtnis wirklich auch im Falle der Aufzehrung des Nachlasses so wollte, wie er es ursprünglich angeordnet hat.[81] Insbesondere wenn sich die Vermögens...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 3. Miterben: Verschmelzung von Nachlass und Eigenvermögen erst mit der Teilung

Rz. 14 Bei Miterben wird der Moment der Verschmelzung der Vermögensmassen noch dadurch hinausgezögert, dass der Nachlass zunächst, d.h. bis zur Teilung, allen Miterben in gesamthänderischer[9] Verbundenheit zusteht und damit als Vermögensmasse noch exzerpiert von den einzelnen privaten Eigenvermögen bleibt. Mit der Teilung des Nachlasses verschmelzen aber auch hier die jeweil...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Vollmachtslösung

Rz. 233 Der Testamentsvollstrecker kann sich durch die Erben zur Fortführung des Handelsgeschäftsbevollmächtigen lassen. Hierdurch kann der Testamentsvollstrecker den Erben mit seinem Privatvermögen verpflichten. Als Inhaber des Handelsgeschäfts wird der Erbe in das Handelsregister eingetragen und haftet nach den §§ 25, 27 Abs. 1 HGB für die Verbindlichkeiten des Erblassers ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 202 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aussteller der Bescheinigung haftet mit seinem ganzen Vermögen für die auf Grund der Besch verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St-Vorteile. Die Inanspruchnahme des Haftenden erfolgt durch Haftungsbescheid iSd § 191 AO, der als Verw-Akt darüber hinaus § 119 AO entsprechen muss, aber kein St-Bescheid nach § 155 AO ist und deshalb nich...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Anspruchsinhaber

Rz. 385 Der Testamentsvollstrecker haftet zunächst gegenüber dem Erben und dem Vorerben. Der Nacherbe wird erst mit Eintritt des Nacherbfalls zum Erben, und ist somit noch nicht Haftungsgläubiger aus § 2219 BGB.[475] Bei mehreren Erben sind diese Gesamtgläubiger des Haftungsanspruchs. Wurde allerdings nur ein Erbe geschädigt, so steht ihm auch nur das alleinige Recht zur Gel...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / B. Die richtige Weichenstellung für die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass

Rz. 3 Alles, was der Erbe nunmehr noch erreichen kann, ist seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten auf die Vermögensmasse Nachlass zu beschränken.[5] Hierzu ist Folgendes erforderlich:[6]mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 54 Die Haftung der Miterben richtet sich zunächst nach den allg. Bestimmungen der §§ 1967–2017 BGB. Jeder Miterbe hat daher auch dieselben Möglichkeiten wie der Alleinerbe, die Haftung zu beschränken. Diese Vorschriften werden ergänzt durch §§ 2062, 2063 BGB: Nach § 2062 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden. Na...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ermessensentscheidung des Gerichts

Rz. 39 Ist die Sache entscheidungsreif, liegen also die Voraussetzungen für die Haftungsbeschränkung beweisbar vor, so kann sich der Erbe gleichwohl auf das oben dargestellte (siehe Rdn 28 ff.) Vorgehen beschränken. Oft wird der Erbe in einem solchen Fall aber eine Entscheidung über seine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass schon im Erkenntnisverfahren herbeiführen wollen....mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ausnahmsweise Haftungsbeschränkungsmöglichkeit ohne Vorbehalt möglich

Rz. 17 Ausnahmsweise kann sich der Erbe in der Zwangsvollstreckung auf eine Haftungsbeschränkung auch ohne Erwirken eines Vorbehaltes berufen. Hinweis Ergibt sich allerdings die Chance hierzu, ist aus Gründen anwaltlicher Vorsicht gleichwohl zu raten, deklaratorisch einen Vorbehalt aufnehmen zu lassen.[10] Bei Titeln, aus denen sich eindeutig ergibt, dass sie nur zur Vollstrec...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Vorbehalt auf Einrede des Erben

Rz. 22 Die Einrede der Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass wird nicht von Amts wegen berücksichtigt; insbesondere nicht schon aufgrund der Tatsache, dass der Schuldner als Erbe verklagt wird. Um ein Vorbehaltsurteil nach §§ 780 Abs. 1, 305 ZPO zu erwirken, muss der Erbe die Einrede der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erheben.[22] Hierzu ist aber kein be...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Verlust der Haftungsbeschränkung

Rz. 77 Die Haftungsbeschränkung tritt allerdings nur ein, wenn der Erbe nicht bereits aus anderen Gründen unbeschränkt haftet, wie z.B.: hier aber nur unbeschränkte Haftung gegenüber dem antragstellenden Gläubiger, nicht gegenüber den so...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 264 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben richtet sich stets auf Geldzahlung. Im Gegensatz hierzu geht der Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB nicht von vornherein auf Zahlung, sondern auf "Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmun...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Beschwerter

Rz. 96 Mit dem Vermächtnis kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer beschwert werden. Ist ein Vermächtnisnehmer beschwert, so bedeutet das die Verpflichtung zu Lasten eines Dritten. Auch der Ersatzerbe und ein Nacherbe können beschwert werden – allerdings erst ab Eintritt des Nacherbfalls.[85] Hat der Erblasser nichts anderes bestimmt, ist der Erbe beschwert (§ 2147 S. 2 BGB). M...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Objektiv lag ein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 115 Lagen die Voraussetzungen der Notverwaltung vor, werden im Innenverhältnis alle Miterben durch den handelnden Miterben zueinander verpflichtet. Der handelnde Miterbe kann außerdem im Außenverhältnis die Erbengemeinschaft verpflichten, ohne dass die Erben die Maßnahme genehmigen müssten.[312] Zur Vermeidung einer persönlichen Haftung muss der Erbe entweder im Namen de...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Verjährung

Rz. 400 In den Altfällen ist von der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. auszugehen,[497] der als Regelfrist 30 Jahre vorsah (Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB). Seit 1.1.2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB n.F. zwar nur noch drei Jahre; familien- und erbrechtliche Ansprüche würden aber weiterhin gem. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. nach wie vor in 3...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Unbefriedigter Nachlassgläubiger nach Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 294 Meldet sich nach der Aufhebung der Nachlassverwaltung noch ein unbefriedigter Nachlassgläubiger, so ist wie folgt vorzugehen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.1 Allgemeines

Tz. 216 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG regeln die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Verwendung des Einlagekto (irrtümlich oder vorsätzlich) zu hoch bescheinigt worden ist. Neben der Möglichkeit der Berichtigung der St-Besch sind dort auch die Haftung und die Anpassung der Feststellung des Einlagekto geregelt. Wegen der Frage, was unter einem zu ho...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / A. Überblick über die prozessualen Besonderheiten

Rz. 1 Wird ein Streit über eine Nachlassverbindlichkeit prozessual ausgetragen, so ist besonderes Augenmerk auf die eingangs schon skizzierten (§ 4 Rdn 54 ff.) prozessualen Besonderheiten zu legen. Auch hierin kommt zum Ausdruck, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem Eigenvermögen, aber beschränkbar auf den Nachlass für die Nachlassverbindlichkeiten haftet...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung des Erben zur Einwilligung gem. § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 225 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testame...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftungsbescheid und Steuerbescheinigung (§ 51a Abs 2c S 5 und 6 EStG)

Rn. 189 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der in § 51a Abs 2c S 5 EStG normierten Verweisung auf § 44 Abs 5 EStG ergibt sich, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete für die KiSt als Zuschlag zur KapSt nach den für die Haftung für die KapSt geltenden Regelungen haftet. Das FA ist nach § 50b EStG iVm § 193 Abs 2 Nr 1 AO befugt, den ordnungsgemäßen Einbehalt zu prüfen. Den Haftungsbesc...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 230 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[302] Ein derartiger Wid...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Hinzuziehung eines Pflegers

Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entsprechend vgl. Rdn 142 ff. Bei sämtli...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / I. Angriffswaffe der Gläubiger

Rz. 3 Von den Nachlassgläubigern kann das Inventar nach §§ 1993 ff. BGB zunächst als "Angriffswaffe" gegen den Erben eingesetzt werden.[2] Denn auf Antrag eines Nachlassgläubigers muss der Erbe innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist nach § 1994 BGB das Inventar errichten (siehe Rdn 35). Tut er das nicht oder nicht ordnungsgemäß, so droht die Sanktion der unbeschrän...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / i) Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Rz. 277 Mit Wirkung zum 1.1.2024 greift das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).[356] Für die Zulässigkeit und Haftung des Testamentsvollstreckers ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Weidlich [357] weist aber zu Recht auf das Bedürfnis nach einer Aufrechterhaltung des erbrechtlichen Haftungssystems bei Anordnung einer Testamentsvo...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Nachlassseparation

Rz. 75 Die Wirkungen der mit dem Erbfall eingetretenen Vereinigung des Eigenvermögens des Erben mit dem Nachlass werden wieder beseitigt. Sind durch die Vereinigung Rechte und Verbindlichkeiten erloschen, sei es durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit) oder Konsolidation (Vereinigung von Recht und Belastung), so gelten infolge der Insolvenzeröffnung diese ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / III. Aufrechnung und Insolvenzeröffnung

Rz. 80 Die vor Eröffnung erfolgten Aufrechnungen von Nachlassgläubigern gegen Eigenforderungen des Erben oder von Eigengläubigern des Erben gegen Nachlassforderungen gelten als nicht erfolgt, § 1977 BGB. Beispiel Erblasser E hat Verbindlichkeiten bei der Kfz-Werkstatt K i.H.v. 1.000 EUR. Erbe A hat gegen K persönlich einen Anspruch auf Mietzahlung. Die von K erklärte Aufrechn...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / a) Ausschluss nach §§ 1973 f. BGB

Rz. 43 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach §§ 1973 f. BGB geprüft und bejaht,[75] so verurteilt es den Erben unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlassüberschuss. Der Beklagte wird verurteilt, … den Kläger aus dem Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers), der nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger übrig bleib...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 2. Alleinerbe: Verschmelzung von Nachlass und Eigenvermögen mit der Annahme

Rz. 13 Beim Alleinerben verschmelzen die beiden Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen im Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft miteinander, spätestens also mit dem Ablauf der (grds. sechswöchigen) Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB. Die unbeschränkte Haftung tritt also beim Alleinerben durch den Von-Selbst-Erwerb ipso iure ein.mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Verwaltungsmaßnahmen nach der Annahme der Erbschaft, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 93 Der Erbe ist den Nachlassgläubigern bzw. dem Verwalter für die bisherige Verwaltung des Nachlasses so verantwortlich, als hätte er von der Annahme der Erbschaft an die Verwaltung für die Nachlassgläubiger als ein Beauftragter zu führen gehabt (§ 663 BGB ist nicht anzuwenden, es wird so getan, als habe der Erbe mit der Annahme der Erbschaft auch diesen Auftrag der Gläu...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 29 Schulden aus einem einzelkaufmännischen Unternehmen des Erblassers sind Erblasserschulden nach § 1967 Abs. 1 BGB. Die Haftung ist auf den Nachlass beschränkbar. Für die früheren Geschäftsschulden haftet der Erbe wie für andere Erblasserschulden unbeschränkt, aber beschränkbar. Stellt der Erbe das Gewerbe aber nicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall e...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Die Ausschließungseinrede des § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 68 Hat ein Aufgebotsverfahren stattgefunden (siehe oben § 7 Rdn 50), so kann der (Mit-)Erbe die Erfüllung von solchen Forderungen, die durch den Ausschließungsbeschluss ausgeschlossen sind, insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubigerforderungen erschöpft wird, § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB, sog. Ausschließungseinrede. Die Au...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / I. Die Ausschlagung – raus aus der Schuldnerstellung

Rz. 19 Für die Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe nur deshalb, weil er als Rechtssubjekt im Wege der Universalsukzession die Stellung des erloschenen Rechtssubjektes Erblasser einnimmt (der Leser möge mir die etwas unethische, aber m.E. dem Verständnis dienende Formalisierung verzeihen) und damit Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten wird. Dieses Eintreten in die Sc...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Aufnahme des Haftungsvorbehalts im Urteil nach § 780 ZPO

Rz. 161 Beruht die Überschuldung des Nachlasses darauf, dass der Erblasser mehr durch Vermächtnisse und Auflagen verteilt hat als im Nachlass vorhanden ist, steht dem Erben die Überschwerungseinrede nach § 1992 ZPO zu. Gleiches gilt bei einem Untervermächtnis nach § 2187 Abs. 3 BGB. Im Prozess des Vermächtnisnehmers ist für den Erben zu beachten, dass nach der Erhebung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.4 Anpassung der Feststellung des Einlagekto bei unterbliebener Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 6 KStG)

Tz. 223 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 6 KStG ist die Feststellung des Einlagekto nach § 27 Abs 2 KStG für das Wj, in dem die entspr Leistung erfolgt ist, an die der KapSt-Haftung nach § 27 Abs 5 S 4 KStG zu Grunde gelegte Einlagenrückgewähr anzupassen. Dh, dass der Betrag der Auskehrung, für den ein KapSt-Haftungsbescheid ergangen ist, nicht als aus dem Einlage...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern

Rz. 59 Der Erbe kann grundsätzlich seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass beschränken, er darf allerdings nicht das Darlehenskonto auf sich umgeschrieben haben.[25] Weiter darf er unter keinen Umständen das "Minusnachlasskonto" für eigene Zahlungszwecke verwendet haben, denn durch die Benutzung auch für eigene Zahlungszwecke wandelt sich das Konto ...mehr

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr