Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Belastungen mit einer Hypothek (§ 2166 BGB)

Rz. 29 Die Vorschrift des § 2166 BGB bestimmt die Verpflichtung zur Schuldübernahme des Bedachten gegenüber dem Beschwerten bei einem Grundstücksvermächtnis. Sie schützt davor, dass der Vermächtnisnehmer den § 2165 BGB umgeht, indem er z.B. den Hypothekengläubiger direkt befriedigt und somit gem. § 1143 BGB die Forderung gegen den Erben erwirbt. Zu beachten ist, dass die Haf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 204 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das SEStEG sind die Rechtsfolgen, die bei unrichtig oder nicht erteilter St-Besch eintreten, neu geregelt worden. Auch die Haftungsvorschriften haben einen neuen Inhalt erhalten. Die S 1–3 einerseits und die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG andererseits sehen unterschiedliche Rechtsfolgen für den zu niedrigen oder den zu hohen Ausweis der Min...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Zusammenfassung

Rz. 146 Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Testamentsvollstreckung über das Einzelunternehmen verwirklicht werden soll, kann der Erblasser entweder selbst treffen oder dem Testamentsvollstrecker überlassen. Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvolls...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 1 Sachverhalt

I. Die am … 1952 geborene Klägerin nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Schienenbahnunfall in Anspruch. Am Freitag, den 2.8.2019, befuhr die Klägerin auf dem Weg zum Zahnarzt mit ihrem Pkw Opel Corsa, … , in R.-E. die B. Straße Richtung B … Gegen 10:42 Uhr erreichte sie den Bahnübergang in Höhe des Bahnkilometers … der Eisenb...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / aa) Materielle Einwendungen i.S.e. Haftungsbeschränkung auf den Nachlass

Rz. 21 Zum einen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, dass über die konkrete Einrede entschieden wird (was bei einer bloßen Verurteilung unter Vorbehalt im Erkenntnisverfahren noch nicht geschehen ist); dann wird die Haftung auf den Nachlass beschränkt:[15] Formulierungsbeispiel Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des … vom …, Az. …, in das nicht zum Nachlass des a...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Nachlasserbenschulden

Rz. 12 Ist der Erbe also im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses eine Verbindlichkeit eingegangen, so handelt es sich zumindest auch um eine Eigenverbindlichkeit, sodass eine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis ausgeschlossen ist. Es kann sich aber zugleich um eine Nachlassschuld handeln, wenn die Verbindlichkeiten "vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters in ordnung...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / bb) Im Nachhinein

Rz. 103 Mitwirken bedeutet nicht ausschließlich ein Handeln oder eine Einwilligung (vorherige Zustimmung, § 183 S. 1 BGB) im Vorfeld der Verwaltungsmaßnahme. Handelt der Miterbe zunächst ohne einen Mehrheitsbeschluss, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Er läuft dann Gefahr, schlussendlich allein für die Maßnahme mit seinem Vermögen zu haften. Er kann jedoch gleichwohl ggf. ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VII. Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 49 Die Erstellung des Inventars birgt neben den genannten Vorteilen, die Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, wenn der Erbe die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt:mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Aufgebotsverfahren

Rz. 210 Um den Zweck der Verwaltung erfüllen zu können, hat der Nachlassverwalter die Nachlassgläubiger zu ermitteln, notfalls durch Aufgebot.[134] Das Aufgebot empfiehlt sich schon im Hinblick auf die den Nachlassverwalter gem. § 1985 Abs. 2 S. 2 BGB treffenden Pflichten.[135] Nach § 1985 BGB muss der Nachlassverwalter – will er nicht die persönliche Haftung riskieren – das...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Einziehungsklausel

Rz. 291 Mit dem Tod eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil zwingend auf dessen Erben über (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil in diesem Fall eingezogen werden kann. Die Einziehung führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils. Rz. 292 Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nur zulässig, wenn sie im Gesellschafts...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / III. Erneute Trennung der Vermögensmassen

Rz. 8 Die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass kann nur gelingen, wenn die Verschmelzung der Vermögensmassen, die zur unbeschränkten Haftung geführt hat (siehe oben § 2 Rdn 9), wieder rückgängig gemacht wird. Hierzu sieht das Gesetz zwei verschiedene Wege vor: 1. Förmliche Verfahren mit faktischer Vermögenstrennung durch externen Verwalter Rz. 9 Zum einen stellt das Gesetz mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2006

Ausgewählte Literaturhinweise: Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträgliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 63 Die Vergütungssätze für Nachlassverwalter lagen in der Vergangenheit i.d.R. höher als die für Nachlasspfleger bewilligten Beträge. Die für Pflegschaften geltenden Vergütungsregeln fanden wegen der speziellen Regelung in § 1987 BGB keine Anwendung. Der Grund für diese Regelung war darin zu sehen, dass die Nachlassverwaltung mehr dem Privatinteresse des Erben als dem öf...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / M. Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 167 Das Nachlassinsolvenzverfahren endet nicht durch Verteilung bzw. durch den Insolvenzplan. Es ist ein Aufhebungsbeschluss notwendig (§ 258 Abs. 1 InsO). Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner, der Insolvenzverw...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Lastenverteilung in der Erbengemeinschaft

Rz. 294 § 2320 BGB regelt die Verteilung der Pflichtteilslast zwischen mehreren Miterben im Innenverhältnis. Der Grundsatz der quotenentsprechenden Tragung der Pflichtteilslast wird hier durchbrochen.[853] Ausnahmsweise hat derjenige, der anstelle eines Pflichtteilsberechtigten Miterbe wird, im Innenverhältnis die Pflichtteilslast des Weichenden zu tragen. Nach § 2320 Abs. 1...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / a) Die Erschöpfungseinrede nach regulärer Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens, §§ 1989, 1973 BGB

Rz. 28 aa) Nach Beendung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan endet die dadurch begründete Gütersonderung: Ein ggf. verbliebener Nachlass und das Eigenvermögen des Erben verschmelzen wieder miteinander. Dennoch besteht die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass über die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB fort, wenn s...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Haftungsbeschränkung durch Ausschlagung/Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 58 Schlägt der Erbe die Erbschaft innerhalb der Sechs-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB aus, so geht das Kreditverhältnis automatisch auf den nächstberufenen Erben über.mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 7. Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO (vorsätzliche Benachteiligung)

a) Allgemeines Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuld...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Ungefährliche Bedenkzeit

Rz. 2 Die Ausschlagungsfrist gewährt dem Erben eine ungefährliche Bedenkzeit, ob er den Übergang des Vermögens des Erblassers mit der Übernahme der Haftung und der Verwaltung will. Tritt schon während dieser Bedenkzeit ein Gläubiger an ihn heran, so braucht es keinen wilden Aktionismus. Dieser ist weder im Sinne einer sofortigen Ausschlagung noch im Sinne einer sofortigen Er...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Die Haftung des Kapitalgesellschaftererben gegenüber der Gesellschaft, namentlich auf die Leistung von Einlagen, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts.[88]mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / e) Antrag auf Nachlassverwaltung

Rz. 38 Ist der Nachlass weder überschuldet noch zahlungsunfähig i.S.d. § 320 InsO, so ist das Mittel zur Beschränkung der Haftung auf den Nachlass die Nachlassverwaltung. Sie dient der vollständigen Befriedigung der Nachlassgläubiger. Ein Antrag auf Anordnung einer Nachlassverwaltung ist beim Nachlassgericht zu stellen. Eines Anordnungsgrundes bedarf es nicht. Miterben sind n...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / C. Auszug aus dem FamFG

Rz. 3 § 343 Örtliche Zuständigkeit (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. (3) I...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / B. Unterscheidung der Verbindlichkeiten

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Antragsberechtigung

Rz. 10 Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag, es wird nicht von Amts wegen eröffnet, § 13 InsO. Rz. 11 Berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass zu beantragen, sind:mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / V. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Erbe?!

Rz. 36 Im Erkenntnisverfahren geht es auch im Falle der Einredeerhebung vor allem um den Bestand der eingeklagten Forderung. Wenn diese besteht, verliert der Erbe den Rechtsstreit.[58] Er wird – wenn auch unter Vorbehalt – verurteilt. Daher trägt er nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Hinweis Ggf. wird aber zu prüfen sein, ob es sich wenigstens um eine Nachlasserbensc...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / I. Im nationalen Recht

Rz. 7 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht erlebten in den letzten Jahren immer wieder gesetzliche Veränderungen. Eine zivilrechtliche Standortbestimmung der Stiftung erfolgte durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts im Jahr 2002.[8] Es schlossen sich Reformen der Landesstiftungsgesetze an. Die jüngsten Reformen seit dem Jahr 2007 betrafen schw...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Fortführung des Kontos

Rz. 62 Bei der Fortführung des Erblasserkontos für eigene Zahlungszwecke wird das Erblasserkonto zum Erbenkonto mit dem Verlust der Haftungsbegrenzung.[27]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Einschränkung der Erbfolge durch die Satzung

a) Einziehungsklausel Rz. 291 Mit dem Tod eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil zwingend auf dessen Erben über (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil in diesem Fall eingezogen werden kann. Die Einziehung führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils. Rz. 292 Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nur zulässig, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.7 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Tz. 228–229 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 vorläufig freimehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

aa) Rechtshandlung des Schuldners Rz. 144 Die Rechtshandlung des Schuldners muss frei bestimmt sein. Der Schuldner muss nach freiem Willen entscheiden können, ob er z.B. eine Zahlung erbringt. Mit Urteil vom 10.2.2005 hatte der BGH entschieden, dass ein Schuldner unter dem Druck angedrohter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr frei bestimmt handelt und deswegen keine Rech...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätzliches

Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erbe gegenüber dem Ve...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Ermessensprüfung des Nachlassgerichts

Rz. 430 Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – In dem Nachlassverfahren des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________ Az.: _________________________ Namens und in Vollmacht des Miterben _________________________ nach dem ...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / C. Mandatsannahme

Bei Annahme eines Mandates in der Unfallschadenregulierung ist nicht nur die übliche Interessenkollisionsprüfung vorzunehmen. Während es in der Medizin selbstverständlich ist, dass bei einem Erstkontakt zunächst eine Anamnese erhoben wird, scheint dies in der anwaltlichen Tätigkeit nicht selbstverständlich. Die uns allen bekannten Rügen zur Aktivlegitimation zwingen bereits f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5 Zu hoch bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 4 bis 6 KStG)

6.3.5.1 Allgemeines Tz. 216 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG regeln die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Verwendung des Einlagekto (irrtümlich oder vorsätzlich) zu hoch bescheinigt worden ist. Neben der Möglichkeit der Berichtigung der St-Besch sind dort auch die Haftung und die Anpassung der Feststellung des Einlagekto geregelt. Wegen der Frage, wa...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Eintrittsklausel

Rz. 215 Die Eintrittsklausel[180] bewirkt (anders als die Nachfolgeklauseln) keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Gesellschaftsanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesellschafters erf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

1. Verhältnis zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer a) Grundsätzliches Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung d...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 6. Anfechtung nach § 132 InsO (unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen)

a) Anfechtung nach § 132 Abs. 1 InsO Rz. 138 Beispiel Die Erbengemeinschaft bezahlt eine offene Darlehensverbindlichkeit des Erblassers, wobei die Bank die Zahlungsunfähigkeit kannte. Frage: Ist die Zahlung anfechtbar? Lösung: Wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag vorgenommen wurde, ist die Leistung anfechtbar. Nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind Rechtsgesch...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 312 Die Testamentsvollstreckung[229] an GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich zulässig.[230] Der Testamentsvollstrecker übt die aus dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus, soweit dies in der Satzung nicht ausgeschlossen ist.[231] Der Erbe ist demnach von der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgeschlossen.[232] Rz. 313 Die Verwaltung d...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 220 Grundsätzlich kann der Testamentsvollstrecker nur dann reine Verpflichtungsgeschäfte, zu deren Erfüllung über Nachlassgegenstände verfügt werden muss, eingehen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Verpflichtungsbefugnis durch die Vorschriften der §§ 2207, 2209 S. 2 BGB erweitert. Rz. 221 Verbindlichkeiten...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 270 Die Testamentsvollstreckung[209] am Kommanditanteil ist zulässig.[210] Dies gilt auch dann, wenn die Hafteinlage nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Rz. 271 Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellsc...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / f) Ohne kostendeckende Masse: §§ 1990 ff. BGB

Rz. 41 Sowohl einem Antrag auf Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch auf Nachlassinsolvenz (§ 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO) wird nur dann stattgegeben, wenn eine entsprechende kostendeckende Masse vorhanden ist ( §§ 1982, 1988 Abs. 2 BGB, §§ 26, 207 InsO ). Hinweis Sowohl die Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch die Nachlassinsolvenz (§ 1980 BG...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / d) Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 245 Aufgrund der neueren Rspr. zur sog. beaufsichtigenden Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen[320] wird eine Testamentsvollstreckung am einzelkaufmännischen Handelsgeschäft für zulässig erachtet, sodass der Erbe das Handelsgeschäft lediglich unter der Aufsicht des Testamentsvollstreckers fortführt. Rz. 246 Demzufolge ist die Rechtslage insoweit nicht ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / V. Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben zur Erhöhung der Masse

1. Anfechtung Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtig...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Auswirkungen der Einreden

Rz. 15 Die vorübergehenden Einreden wollen verhindern, dass insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, als einzelne Gläubiger den anderen zuvorkommen und vollständig befriedigt werden, obwohl der Nachlass überschuldet ist und damit die Gläubiger nach der Insolvenzordnung quotenmäßige Befriedigung erlangen sollen. Rz. 16 a) Die Fälligkeit der Forderung wird durch die §§ ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vereinbarung von Rückforderungsrechten

Rz. 135 In der Praxis werden die Eltern sich häufig Rückforderungsrechte für unvorhergesehene Fälle (z.B. das Vorversterben ihres Kindes) vorbehalten wollen (im Einzelnen vgl. Rdn 96 ff.). Auch bei diesen Gestaltungen stellt sich, wie bereits dargelegt, die Frage, ob die Zuwendung unter dem Vorbehalt eines Rückforderungsrechts für das minderjährige Kind lediglich rechtlich v...mehr