Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Vorteile nutzen

Rz. 11 a) Der Erbe kann aber dem Gläubiger auch zuvorkommen, indem er freiwillig und ohne an eine Frist gebunden zu sein, ein Inventar erstellt.[9] Hinweis Dies sollte – wenn nicht die Frist des § 1994 BGB zuvor abläuft – nicht vor Ablauf von drei Monaten geschehen, damit der Erbe nicht frühzeitig die Einrede des § 2014 BGB verliert.[10] Rz. 12 Dies bietet zwar dem Gläubiger d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Inhalt des Behindertentestaments

Rz. 133 Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die entsprechende letztwillige Verfügung folgende Elemente enthalten sollte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Erbenregress

Rz. 30 Die sich aus § 102 SGB XII ergebende sog. selbstständige Erbenhaftung ermöglicht die Heranziehung der Erben zum Kostenersatz, unabhängig von den zugunsten der Leistungsberechtigten bestehenden Schutzvorschriften.[28] Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen zugunsten eines Leistungsberechtigten verschiedene Vermögensgegenstände als Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2005

6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG) Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 31 Für sämtliche Voraussetzungen zum Erlass eines Vorbehaltsurteils hat der Erbe die zugrundeliegenden Tatsachen darzulegen und (nötigenfalls) zu beweisen. Rz. 32 Der Gläubiger kann dem Erben entgegenhalten, dass es eine Vereinbarung zwischen beiden gebe, nach der der Erbe seine Haftung nicht beschränken kann ( § 397 BGB) oder dass jedenfalls der Erbe einen entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 1. Verwaltungsmaßnahmen vor der Annahme der Erbschaft, § 1978 Abs. 1 S. 2 BGB

a) Haftung für eigene Verwaltungsmaßnahmen Rz. 90 Für Verwaltungsmaßnahmen vor der Annahme der Erbschaft, also für Geschäfte mit Bezug auf den Nachlass in der Zeit zwischen Erbfall und Annahme der Erbschaft, haftet der später annehmende Erbe dem Nachlass wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 677 ff. BGB , wenn später eine endgültige Haftungsbeschränkungsma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / D. Besonderheiten bei der Gütergemeinschaft

Rz. 48 Die Gütergemeinschaft ist der Exot unter den Güterständen. Sie ist heute aufgrund der ungünstigen Haftung jedes Ehegatten für die Schulden des anderen nur noch selten vorzufinden. Voraussetzung ist zunächst die notarielle Vereinbarung dieses Güterstandes, wobei der Ehevertrag sowohl vor als auch nach Eheschließung geschlossen werden kann. Die Auswirkungen sind weitrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (1) Erheben der Dürftigkeitseinrede bei außergerichtlicher Aufforderung zur Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit

Rz. 46 Fordert ein Gläubiger vom Erben Erfüllung seiner Forderung, so wird man auch dem Erben, der sich auf § 1990 BGB berufen möchte, zugestehen müssen,[52] den Gläubiger zunächst aufzufordern, seine angeblich gegenüber dem Erblasser bestehende Forderung zu substantiieren. Ist der Erbe der Ansicht, die Forderung bestehe nicht, so mag er auf weiteren Nachweis bestehen, es ggf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Tod eines Kommanditisten

Rz. 261 Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB; die Vorschrift wurde durch das MoPeG nicht geändert). Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Rz. 262 Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grundsätzlich vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils abe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 5. Anfechtung nach § 131 InsO (Rechtshandlungen mit inkongruenter Deckung)

a) Allgemeines Rz. 124 Ein inkongruentes Geschäft liegt vor, wenn der Nachlassgläubiger durch Rechtshandlung eine Befriedigung oder Sicherheit erhält, die er zu beanspruchen hatte.[49] Rz. 125 Die inkongruente Deckung wird in § 131 Abs. 1 InsO definiert als eine Rechtshandlung, die dem Gläubiger eine Sicherung oder Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 388 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 389 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Verhältnis zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

a) Grundsätzliches Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Prozessführung

Rz. 144 Der Erbe behält neben dem Nachlasspfleger seine Prozessfähigkeit. Wenn der bekannte Erbe bereits einen Aktivprozess eingeleitet hat – pro herede gestio –, kann der Nachlasspfleger keinesfalls gegen den Willen des Erben in den von diesem eingeleiteten Prozess eintreten.[80] Wenn der Nachlasspfleger den Prozess mit Zustimmung des Erben übernommen hat, steht der Erbe dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Schulden, für die eine ... / III. Gesellschaftsbeteiligungen im Nachlass

Rz. 28 Besonderheiten gelten auch bei unternehmerischer Tätigkeit des Erblassers, da insoweit die handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften die erbrechtlichen überlagern und aus den Erblasserschulden (zugleich gesellschaftsrechtliche) Eigenverbindlichkeiten machen können, sodass die Haftungsbeschränkungsvorschriften des Erbrechts nicht helfen. Hinweis Ob der Erbe zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Praktischer Vollzug

Rz. 48 Der praktische Vollzug des Behindertentestaments ist schwieriger als gedacht. Erfüllt der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht, so drohen ihm Haftung (§ 2219 BGB)[72] oder gar Entlassung (§ 2227 BGB). Derartige Rechte sind ggf. durch den gesetzlichen Vertreter des Behinderten, in vielen Fällen daher durch einen Betreuer, vor dem Hintergrund des Wohls des Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / II. Anordnung durch das Nachlassgericht

Rz. 19 Die Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgt durch Beschluss, §§ 359, 38 ff. FamFG des zuständigen (siehe oben Rdn 6) Nachlassgerichts.[39] Dabei obliegt die Auswahl der Person des Nachlassverwalters dem pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts.[40] Rz. 20 Der Beschluss wird nach §§ 15 f., 40 f. FamFG wirksam mit der Bekanntgabe an den Alleinerben oder an alle Mite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / b) Das Eigenvermögen als Haftungsobjekt? – der Erbe haftet unbeschränkt

Rz. 7 Damit aber nicht genug: Der in Lehrbüchern formelhaft daherkommende Satz, "der Erbe haftet unbeschränkt" für die Nachlassverbindlichkeiten, heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass das deutsche Erbrecht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten nicht per se oder gar ispo iure auf den Nachlass beschränkt ist, sondern der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

Rz. 287 Durch § 2318 Abs. 2 BGB wird das Kürzungsrecht des Erben eingeschränkt, wenn der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt ist. Die Kürzung ist dann nur in dem Maße zulässig, als dem Vermächtnisnehmer wenigstens sein Pflichtteil verbleibt. Trifft der Erblasser durch letztwillige Verfügung eine von diesem Grundsatz abweichende Anordnung, ist diese unbeachtlich.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / e) Sicherheitenbestellung aufgrund der AGB Banken/Sparkassen (Nachbesicherung)

Rz. 135 Hat die Bank dem Erblasser einen unbesicherten oder nicht ausreichend gesicherten Kredit eingeräumt, so wird sie, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers als Kreditnehmer nachträglich verschlechtern, prüfen, ob sie von ihrem Recht gem. Nr. 13 Abs. 2 AGB Banken bzw. Kreditgenossenschaften (Nr. 22 Abs. 1 AGB Sparkassen) Gebrauch machen und von dem Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 3. Verletzung der Insolvenzantragspflicht, § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 97 Für einen nach Kenntnis vom Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (nicht: drohende Zahlungsunfähigkeit, § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB; bei der Einschätzung bleiben gemäß § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB Vermächtnisse und Auflagen außen vor) nicht unverzüglich gestellten Antrag auf Insolvenzeröffnung haftet der Erbe nach § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Schaden, der den Gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / IV. Wohngeldgesetz

Rz. 37 Eigene Regressvorschriften enthält das WoGG nicht, so dass die Regelungen des SGB X entsprechend gelten (insb. dessen § 45: Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, etwa bei verschwiegenem Vermögen, oder § 47: Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts bei zweckwidriger Verwendung der Geldleistung, sowie § 48: Aufhebung eines Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besonderheiten bei Mit... / I. Gesamtschuldklage

Rz. 22 Grundsätzlich haften die Miterben, wenn sie keine geeigneten Abwehrmaßnahmen ergreifen, nach der Teilung für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner, § 2058 BGB . Das bedeutet, jeder Miterbe kann von jedem Nachlassgläubiger auf die volle Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen werden und haftet nicht nur mit dem Nachlass, sondern (ohne Einleitung entspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz

Rz. 103 Die bei Minderjährigen für die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bedeutsame Frage nach Aufwendungsersatz ist auch bei volljährigen Beschenkten oftmals Quelle langwieriger Auseinandersetzungen. In der regelmäßig emotional angeheizten Situation der Rückabwicklung entzünden sich nicht selten an der Frage der Bewertung dieser Einzelposten Streitigkeiten, die es mögli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Anfechtung nach § 132 Abs. 1 InsO

Rz. 138 Beispiel Die Erbengemeinschaft bezahlt eine offene Darlehensverbindlichkeit des Erblassers, wobei die Bank die Zahlungsunfähigkeit kannte. Frage: Ist die Zahlung anfechtbar? Lösung: Wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag vorgenommen wurde, ist die Leistung anfechtbar. Nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn diese nach Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Die Pflichtteilslast wird gem. § 2303 BGB grundsätzlich von den Erben getragen. Die Miterben haften gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.v. §§ 421 ff. BGB.[228] Im Übrigen ist bzgl. der Haftung der Erben zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsanspruch vor oder nach der Erbauseinandersetzung geltend gemacht wird. Rz. 84 Unmittelbar gegen den Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / C. Nachlassinsolvenz, § 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO

Rz. 38 Um die Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass zu beschränken, kann im Falle des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden, § 1975 BGB.[80] Hinweis Diese Haftungsbeschränkungsmöglichkeit kann zur Obliegenheit werden, bei deren Verletzung der Erbe sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / bb) Gläubigeraufgebot

Rz. 31 Das Aufgebotsverfahren dient dem Erben dazu, ihm nicht bekannte Nachlassgläubiger aufzufinden. Hinweis Dies ist wichtig, weil es die Pflicht des Erben ist, in Erfahrung zu bringen, welche Nachlassgläubiger da sind, und zu untersuchen, ob der Nachlass zur Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten hinlänglich ist. Ist das nicht der Fall, so muss er Nachlassinsolvenz bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Vorübergehende Einreden nach der Annahme der Erbschaft – die Dreimonats- und die Aufgebotseinrede

Rz. 24 Nach Annahme der Erbschaft stehen dem Erben (grds. zwei, erweiterbar auf drei; siehe Rdn 27) weitere zeitlich beschränkte Einreden zur Verfügung, durch deren Erhebung eine endgültige Haftung zeitweilig verweigert werden kann, indem die Zwangsvollstreckung nach § 782 S. 1 ZPO beschränkt wird. Vereinfacht gesprochen kann hierdurch zwar nicht Pfändung von Eigenvermögen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Einrede des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Untervermächtnis (§ 2187 BGB)

Rz. 162 Nach § 2187 Abs. 1 BGB kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung eines Untervermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung des Untervermächtnisses nicht ausreicht. Nach § 2187 Abs. 3 BGB kommen dann die Vorschriften über die Erbenhaftung nach § 1992 BGB und §§ 1990, 1991 BGB entsprechend zwischen dem Vermächtnisnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / B. Prozessuale Besonderheiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / a) Miterben haben gemeinschaftlich gehandelt

Rz. 84 Die gemeinschaftlich und offen erkennbar für den Nachlass handelnden Miterben haften nicht mit ihrem Eigenvermögen, sondern ausschließlich mit dem Nachlass.[224] Ist ein Handeln für den Nachlass nicht erkennbar, gilt § 164 Abs. 2 BGB und die Miterben haften auch persönlich. Die Miterben sind jedoch einander nicht verpflichtet, eine persönliche Haftung einzugehen.[225]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Beweislastregel

Rz. 147 Die Beweislast für die Tatsache der frei bestimmten Rechtshandlung durch den Erblasser und dessen Benachteiligungsvorsatz trägt der Insolvenzverwalter. Bestreitet der Gläubiger die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung, muss der Nachlassinsolvenzverwalter die Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Verfügungsbefugnis

Rz. 30 Wegen § 2113 Abs. 1 BGB ("ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam") ergibt sich bereits aus dem Gesetz, dass dingliche Rechtsänderungen, die der Vorerbe bzgl. des Nachlasses vornimmt, zunächst wirksam sind. Erst im Nacherbfall selbst entscheidet sich, ob die Verfügung unwirksam wird und der Nacherbe sich auf diese Unwirksamkeit berufen kann.[46]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 8. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO (entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen) bzw. nach § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen)

Rz. 153 Nach § 133 Abs. 2 InsO sind entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen i.S.d. § 138 InsO anfechtbar, wenn sie die Gläubiger unmittelbar benachteiligen. Die unmittelbare Benachteiligung muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Rz. 154 Unentgeltliche Leistungen des Erblassers können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren vor der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Nachlassseparation

Rz. 66 Der Nachlass wird den Nachlassgläubigern vorbehalten, §§ 325, 327 InsO. Die Haftung des Erben beschränkt sich gegenüber den Nachlassgläubigern auf den Nachlass, § 1975 BGB, wenn er nicht bereits unbeschränkt haftet. Rz. 67 Anders als die Nachlassverwaltung, die gem. § 1988 BGB mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet, erlischt das Amt des Nachlasspfleger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträglichen Änderungen an den Bestandtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 6. Geschäftsführung vor der Ausschlagung

Rz. 22 Sofern der vorläufige Erbe in Bezug auf den Nachlass rechtsgeschäftlich tätig wird, greift § 1959 BGB ein. In Bezug auf erbschaftsbezogene Geschäfte bestimmt § 1959 Abs. 1 BGB, dass der Ausschlagende dem endgültigen Erben gegenüber nach den Grundsätzen zur Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB berechtigt und verpflichtet ist. Erbschaftsbezogene Geschäfte s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / a) Einrede des ungeteilten Nachlasses als weitere vorübergehende Einrede

Rz. 46 Miterben steht neben den §§ 2014, 2015 BGB, § 782 S. 2 ZPO (siehe Rdn 25 ff.) eine weitere zeitlich beschränkte Einrede zu: Sie können bis zur Teilung des Nachlasses die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus ihrem Eigenvermögen verweigern, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB. Hinweis Eine Vollstreckung in ihren Miterbenanteil oder eine Vollstreckung in den Nachlass bleibt übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / C. Endgültige Einreden

Rz. 26 Stehen vorübergehende Einreden (wegen Zeitablaufs) nicht mehr zur Verfügung, so kann der Erbe den Nachlassgläubigern die eigentlichen Einreden entgegenhalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dabei gilt es, verschiedene Fälle zu unterscheidenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 142 Der Erblasser hat die Möglichkeit, durch einen Testamentsvollstrecker gem. § 2223 BGB die Erfüllung des Vermächtnisses zu bewirken.[294] Zum Testamentsvollstrecker kann der Erblasser sogar den Vermächtnisnehmer bestimmen. Es liegt kein Verstoß gegen § 181 BGB vor, da einzig eine Verbindlichkeit erfüllt wird.[295] Muster 6.30: Vermächtnisvollstreckung Muster 6.30: Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Nachlassverwaltung

Rz. 3 Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB ist die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger.[4] Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Dieses Ergebnis kann sowohl für die Erben als auch für die Gläubiger des Erblassers unerwünscht sein. Der Erbe wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / Q. Wirkung der Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Haftungsbeschränkung während formeller Vermögenssonderung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz

Rz. 27 Führt der Erbe eine der regulären endgültigen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen wie Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung so herbei, dass diese bereits eröffnet bzw. angeordnet sind, und wird er von einem Nachlassgläubiger in Anspruch genommen, während diese noch fortdauern, so kann der Erbe jegliche Haftung für reine Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1975 BGB verwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Steuerbescheinigung der ausländischen Körperschaft (§ 27 Abs 8 S 8 KStG)

Tz. 303 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Erteilung einer St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG durch eine ausl Kö sieht § 27 Abs 8 S 8 KStG folgendes Verfahren vor: Schritt 1: Die ausl Kö stellt gem § 27 Abs 8 S 3 KStG beim BZSt bzw beim zuständigen FA den Antrag auf gesonderte Feststellung, wonach für eine bestimmte von ihr vorgenommene Leistung das stliche Einlagekto als verwendet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / b) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rz. 130 Der Verdacht einer Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer inkongruenten Deckung wird dadurch verstärkt, wenn diese Rechtshandlung innerhalb eines Monats vor dem Eröffnungsantrag erfolgte. Diese inkongruenten Deckungen sind dann ohne weitere Voraussetzungen anfechtbar. Die Kenntnis von der Krise sowie die Krise selbst werden unwiderleglich vermutet. Es kommt n...mehr