Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 23 Für Ausleihungen der Kategorie loans and receivables (Kredite und Forderungen, Forderungsdarlehen) erfolgt eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.[1] "Fortgeführte Anschaffungskosten" ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurd...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6 E-Bilanz

6.1 Erstmalige Übermittlung Rz. 99 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Die Bilanzposten, mit denen die Forderungen abschlossen werden, waren daher erstmalig in den Unterlagen zur Steuererklä...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2 Anlagevermögen

2.1 Ausleihungen in Handels- und Steuerbilanz 2.1.1 Qualifikation Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dien...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3.1 HGB

Rz. 153 Nach § 308a Satz 3 HGB sind Umrechnungsdifferenzen erfolgsneutral in das Konzerneigenkapital einzustellen und nach den Rücklagen in einem gesonderten Posten "Eigenkapital aus Währungsumrechnung" auszuweisen. Entsprechend dem der Stichtagskursmethode zugrunde liegenden Netto-Investitionskonzept wirken sich währungsbedingte Auf- und Abwertungseffekte zwischen der Beric...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.2 Bewertung

Rz. 87 Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Praktisch entspricht das den Anschaffungskosten, dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung.[1] Da i. d. R. der Abzinsungseffekt unwesentlich sein wird, ist eine Abzinsung regelmäßig nicht erforderlich.[2] Rz. 88 vorläufig frei Rz. 89 vorläu...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3 Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernbilanzierung

Rz. 136 Sowohl nach nationalem Recht wie auch unter Geltung der internationalen Rechnungslegungsstandards gilt das Weltabschlussprinzip. Danach sind in einen Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen, soweit nicht durch explizite rechtliche Vorgaben eine Einbeziehung zu unterbleiben hat...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 137 Die Währungsumrechnung im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist im HGB erst mit dem BilMoG[1] fixiert worden. Herrschte vorher Methodenfreiheit innerhalb der Grenzen der GoB, so wurden mit § 308a HGB – wie mit § 256a HGB für den Einzelabschluss – erstmals ausdrückliche Bilanzierungsvorschriften für die Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernrechnu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.3 Langfristige (Auftrags-)Fertigung

Rz. 31 Werden Großobjekte (z. B. Bau von Großanlagen) erst nach mehreren Jahren fertiggestellt, so werden in den Jahren der Herstellung nur die Herstellungskosten aktiviert. Werden zudem Fertigungsgemeinkosten in Ausübung eines Aktivierungswahlrechts nicht als Herstellungskosten aktiviert, so werden diese als Aufwendungen behandelt. In den Jahren, in denen das Projekt noch n...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.2 Zuordnung der Währungsumrechnungsmethoden

Rz. 145 Entsprechend den vorstehend beschriebenen Abgrenzungskriterien zur Bestimmung der funktionalen Währung (IAS 21.9 ff.) kommen folgende Währungsumrechnungsmethoden zur Anwendung: Entspricht die funktionale Währung des ausländischen Unternehmens nicht der lokalen Währung ihres Sitzstaates, sondern der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, ist das ausländische Unte...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3 Umlaufvermögen

3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2 Finanzanlagevermögen

2.4.2.1 Ausländische Wertpapiere Rz. 47 Wertpapiere werden i. d. R. bei Bankinstituten deponiert. Ungeachtet der Aufbewahrungsart der Wertpapiere (Streifbanddepot, Girosammelverwahrung), muss für die Anschaffungskostenbewertung die Summe der in ausländischer Währung geleisteten Zahlungen zum Mittelkurs des Anschaffungszeitpunktes erfolgen. Für die Ermittlung eines ggf. währun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz

3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufv...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1 Ausleihungen in Handels- und Steuerbilanz

2.1.1 Qualifikation Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2 Sonstige Vermögensgegenstände

3.2.1 Begriff und Arten Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrun...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2 Währungsumrechnung im Einzelabschluss

2.1 Rechtsgrundlagen 2.1.1 HGB Rz. 7 Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Dabei hat er sich einer lebenden Sprache zu bedienen (§ 239 Abs. 1 HGB). Handelsbücher können auch in einer fremden – jedoch lebend...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.1 Formelle Umrechnungsgrundsätze

2.2.1.1 Der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung Rz. 16 Aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierten Grundsatz der Einzelbewertung folgt unmittelbar der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung. Danach ist jeder Vermögensgegenstand und jeder Schuldposten sowohl im Zeitpunkt, in dem der betreffende Geschäftvorfall stattgefunden hat, als auch zum Zwec...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1 Umrechnung der Bilanz

3.3.1.1 HGB Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheid...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Masch...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3 Wertberichtigungen

3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für di...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3 Umlaufvermögen

2.4.3.1 Vorräte Rz. 89 Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren und die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst. Für die Zugangsbewertung ist als Umrechnungskurs grundsätzlich der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht zu verwenden.[1] Bei gleichzeitiger Entstehun...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2 Unterschiedliche Währungsumrechnungskonzeptionen

3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mi...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5 Abschreibungen

2.1.5.1 Handelsrecht Rz. 15 Ausleihungen sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (keine planmäßige Abschreibung). Es kommt daher handelsrechtlich nur eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB infrage. Bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht handelsrechtlich, da es sich um Finanzanlagen handelt,...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1 Rechtsgrundlagen

2.1.1 HGB Rz. 7 Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Dabei hat er sich einer lebenden Sprache zu bedienen (§ 239 Abs. 1 HGB). Handelsbücher können auch in einer fremden – jedoch lebenden – Sprache und in ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3 Währungsumrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode

3.3.1 Umrechnung der Bilanz 3.3.1.1 HGB Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.2 Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung

3.3.2.1 HGB Rz. 150 Die Aufwands- und Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 308a Satz 2 HGB mit den Durchschnittskursen umzurechnen. Die Gesetzesbegründung führt zutreffend aus, dass dem Zeitraumbezug der Erfolgsrechnung nur durch eine Umrechnung zu historischen Kursen hinreichend Rechnung getragen würde.[1] Gleichwohl rechtfertigen letztlich Praktikabilit...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4 Besonderheiten bei der Umrechnung offener Währungspositionen nach HGB/EStG

Rz. 43 Wenn sich ein Anspruch oder eine Verpflichtung aus einem Aktiv- bzw. Passivposten in einer bestimmten Währung nicht durch eine (deckungsfähige) Verpflichtung bzw. einen entsprechenden Anspruch in gleicher Währung ausgleichen, spricht man von offenen Währungspositionen. 2.4.1 Sachanlagevermögen einschließlich geleisteter Anzahlungen Rz. 44 Die Anschaffungskosten der Gege...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.1 HGB

Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheidung zwische...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.1 Die Ermittlung der funktionalen Währung

Rz. 141 Ausgangspunkt des Konzepts ist die Ermittlung der sog. funktionalen Währung der ausländischen, in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einheit. Steht die funktionale Währung dieser Einheit fest, ist damit auch das Währungsumrechnungsverfahren determiniert. IAS 21.8 definiert die funktionale Währung als die "Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Konzern...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.1.1 Der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung

Rz. 16 Aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierten Grundsatz der Einzelbewertung folgt unmittelbar der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung. Danach ist jeder Vermögensgegenstand und jeder Schuldposten sowohl im Zeitpunkt, in dem der betreffende Geschäftvorfall stattgefunden hat, als auch zum Zwecke der bilanziellen Bewertung zum Bilanzstichtag prinzipiell e...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.1 Erstmalige Übermittlung

Rz. 99 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Die Bilanzposten, mit denen die Forderungen abschlossen werden, waren daher erstmalig in den Unterlagen zur Steuererklärung für den Veranlagungsze...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.2 Mussfelder

Rz. 104 Mussfelder müssen zwingend mit Werten befüllt werden. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk auszufüllen und an die Finanzverwaltung...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2 Materielle Umrechnungsgrundsätze

Rz. 23 Für den Geltungsbereich der materiellen Umrechnungsgrundsätze ist § 256a Satz 2 HGB zu beachten. Hiernach sind bei der Währungsumrechnung im Rahmen der Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von bis zu einem Jahr das Anschaffungskosten-, das Realisations- und das Imparitätsprinzip nicht anzuwenden. Fragl...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3 Positionen für Forderungen

Rz. 102 In der Kerntaxonomie wird unterschieden nach[1] unzulässigen Positionen, rechnerisch notwendigen Positionen, Summenmussfeldern, Mussfeldern, Mussfeldern, Kontennachweis erwünscht, rechnerisch notwendige Positionen, Davon-Positionen und Auffangpositionen. Unzulässige Positionen werden als "für handelsrechtlichen Einzelabschluss unzulässig" und als "steuerlich unzulässig",[2] A...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2.2 Die Vorsichtsgrundsätze bei der Währungsumrechnung

Rz. 31 Als dem Bereich der Bewertung zugewiesenes Problem unterliegt die Währungsumrechnung sowohl dem allgemeinen Vorsichtsprinzip, als auch dessen besonderen Ausprägungen, dem Imparitätsprinzip und dem Niederstwertprinzip. Rz. 32 Das allgemeine Vorsichtsprinzip kann insbesondere dann eine umrechnungsbezogene Anwendung finden, wenn am Anschaffungs- oder am Bilanzstichtag ein...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.2 Kassa-, Terminkurs

Rz. 42 Großbanken sowie die Europäische Zentralbank ermitteln den Kassakurs geschäftstäglich aus vorgenommenen Devisenhandelsgeschäften, bei denen die Erfüllung der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen spätestens 2 Geschäftstage (regelmäßig am 2. Geschäftstag) nach Abschluss erfolgt. Wegen des in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthaltenen Stichtagsprinzips sind sie für die bilanz...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz

Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufvermögen gehören, das strenge Niederstwertprin...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.5 Buchung und Bilanzierung

Rz. 78 Bei den zweifelhaften Forderungen wird eine Wertberichtigung i. H. d. Unterschieds zwischen dem Nennwert der Forderung und ihrem wahrscheinlichen Wert gebucht. Die uneinbringlichen Forderungen werden abgeschrieben. Hier entfällt also ein Wertberichtigungsposten. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich bei der Bewertung der Forderungen. Bei der Abschreibung der Forder...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 1 Begriff

Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die Forderung...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 116 Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz und nach § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG in der Steuerbilanz Ausgaben vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sind die Ausgaben in Fremdwährung zu erbringen, bedingt die Beschaffungsnotwendigkeit eine Währungsumrechnung in EUR...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.3 Summenmussfelder

Rz. 105 Der Bilanzposten "Forderungen gegen Gesellschafter" setzt sich aus einer Reihe von Unterposten zusammen. Die Summe der Unterposten ergibt den Wert des Postens "Forderungen gegen Gesellschafter". Felder für Posten, in die die Summe aus Unterposten einfließt, sind zwingend auszufüllen. Diese Pflicht besteht auch für alle darunterliegenden Ebenen.[1] Daher sind für die u...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.1 Qualifikation

Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.2 Nutzungsentgelt

Rz. 5 Das Entgelt kann in regelmäßigen Zinsen oder in einer Gewinnbeteiligung bestehen. Ist der Darlehensgeber am Gewinn beteiligt, handelt es sich um ein sog. partiarisches Darlehen ("Beteiligungsdarlehen").[1] Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Abgrenzung der stillen Gesellschaft[2] vom partiarischen Darlehen entscheidend darauf abzustellen, ob die Vertragspartner ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3 Umrechnungskurse

Rz. 38 Die Darstellung der Devisenkurse wurde in den Teilnehmerländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zum 1.1.1999 von der Preis- auf die Mengennotierung umgestellt. Dies bedeutet, dass der Wechselkurs nicht mehr den Preis in EUR angibt, der für eine bestimmte Einheit ausländischer Währung zu zahlen ist, vielmehr ist der EUR die feste Bezugsgröße, auf...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.2 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 95 Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, können sowohl Unternehmen sein, an denen eine Beteiligung gehalten wird, als auch Unternehmen, die ihrerseits eine Beteiligung an der bilanzierenden Gesellschaft halten. Gemäß § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung e...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen

Rz. 152 Bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode ergeben sich Umrechnungsdifferenzen daraus, dass nicht sämtliche Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Stichtagskurs umgerechnet werden, sondern das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Posten der Erfolgsrechnung zu Durchschnittskursen. 3.3.3.1 HGB Rz. 153 Nach § 308a Satz 3 HGB sind Umrech...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.2 Form der Übermittlung

Rz. 100 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine voll elektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden. Nach dem Gesetzgeber ist d...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.1 Begriff und Arten

Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrundsatz besonders sorgfäl...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.1 Geld-, Brief-, Mittelkurs

Rz. 39 Der Geldkurs ist jener Kurs, zu dem Kreditinstitute EUR ankaufen und Fremdwährung verkaufen,[1] der höhere Briefkurs jener, zu dem Kreditinstitute EUR verkaufen und Fremdwährung ankaufen.[2] Ein Mittelkurs errechnet sich als arithmetisches Mittel aus beiden Kursen. Rz. 40 Die unter Beschaffungs- bzw. Veräußerungsgesichtspunkten bezogen auf den Fremdwährungsbetrag getro...mehr