Fachbeiträge & Kommentare zu Incentive

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Hersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs Vergütungen (z. B. Incentive-Reisen), gehören diese zu den umsatzsteuerpflichtigen Vergütungen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.1 Geschäftliche Bewirtungskosten

Aus Vereinfachungsgründen brauchen Bewirtungsaufwendungen bei Personen, die an einer geschäftlichen Bewirtung teilnehmen, nicht als geldwerter Vorteil erfasst zu werden.[1] Der BFH hält die Verwaltungsregelung für problematisch, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.[2] Die Konsequenz aus diesem BFH-Urteil ist, dass der Wert der Mahlzeit von den bewirteten Personen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.2 Bei Aufmerksamkeiten gilt eine 60-EUR-Grenze

Das o. a. BMF-Schreiben führt unter Rz. 19 aus, dass Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten[1] anzusehen sind, wenn deren jeweiliger Wert 60 Euro nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37 b EStG einzubeziehen. Bei Überschreitung des Betrags von 60 Euro ist ...mehr

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Geschenke, Geschäftsfreunde / 4.2 Aufmerksamkeiten bei Zuwendungen an Unternehmer

Die Rz. 9c im BMF-Schreiben vom 19.5.2015 [1] wurde durch das Schreiben vom 28.6.2018[2] ergänzt. Danach sind Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen, wenn der jeweilige Wert 60 EUR nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einzubeziehen. Bei ...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der jetzt aktualisierten Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine neue Nachhaltigkeitskomponente ergänzt. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie: die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Transparenz und Nachhaltigkeit sind die beiden Parameter, nach denen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2.1 Grundsatz

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Besonderheiten vor und gilt daher für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze tätigen. Es kommt nicht darauf an, ob das Erbringen von Reiseleistungen die hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers ist (vgl. Abschn. 25.1. Abs. 1 Satz 4 UStAE). D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.2 Beispiele für nachträgliche Entgelterhöhungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über- oder Doppelzahlung: Mit Urteil vom 19.07.2007 (Az: V R 11/05, BStBl II 2007, 966) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Erfassung von Über- und Doppelzahlungen als Entgelt i. S. d. § 10 UStG bestätigt. Anders als bei einer Fehlzahlung besteht bei einer Über- oder Doppelzahlung ein Zusammenhang zwischen der Leistung und der Zahlung, auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Erkenntnisse aus der Corona... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

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Erkenntnisse aus der Corona... / 2.1 Bedürfnispyramide nach Maslow

Wichtig Definition Die Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1970) beruht auf der Annahme, dass grundlegende Bedürfnisse und Motive in einer hierarchischen Ordnung aufgestellt sind.[1] Hierbei können die nächsten höheren Stufen nur erreicht werden, wenn als Basis die tieferen Ebenen befriedigt sind. Die Bedürfnisse reichen von den biologischen Grundbedürfnissen, wie z. B. Na...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2 Die Ausgestaltung variabler Vergütung mit Jahresbezug (Short term Incentive)

Bei der Ausgestaltung variabler Vergütung für Führungskräfte und AT-Mitarbeiter haben sich in den letzten Jahren eindeutig zielorientierte Systeme durchgesetzt. In der Vergangenheit noch häufiger zu findende "freie Bonuszahlungen", die ohne systematische, vertragliche Grundlage gewährt worden sind, werden kaum noch eingesetzt. Die nachfolgenden Gestaltungshinweise beziehen s...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1 Die Zusammensetzung der Einkommen

2.1.1 Das Zieleinkommen Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugr...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.1 Das Zieleinkommen

Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetz...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.4 Bonifizierung der individuellen Leistung

Die Wahl der Bewertungsebenen hängt auch maßgeblich von der Frage ab, ob – und wenn ja, wie – die individuelle Leistung in der variablen Vergütung berücksichtigt werden soll. Hier gilt es, im jeweiligen Unternehmenskontext bisherige Erfahrungen mit diesem Baustein, Zielsetzungen variabler Vergütung, aber auch Vermittelbarkeit einer Lösung zu überprüfen und zu bewerten. Abb. 4...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.2 Bestandteile des Zieleinkommens

In der Regel wird das vertraglich zugesagte Zieleinkommen in zielorientierten Systemen aus zwei Bestandteilen bestehen: einem Fixeinkommen als garantiertem Mindestvergütungsanspruch und einem variablen, erfolgsabhängigen Zieleinkommen. Zunächst eine Vorbemerkung zur Darstellung: war es in Deutschland lange Zeit üblich, die Zusammensetzung des Zieleinkommens "im Hundert" auszudr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive

Zusammenfassung Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument im Bereich der Außendi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.1 Steuerfreie Incentives

Den Ausgangswert für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bilden die beitragspflichtigen Einnahmen, also grundsätzlich das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Nach der auf Grundlage des § 17 SGB IV erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gehören Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Die Beurteilung der Beitragspflicht v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / Zusammenfassung

Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder als Anreiz für z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.4 Besteuerung als sonstiger Bezug

Incentives zählen zu den sonstigen Bezügen. Der Lohnsteuerabzug ist deshalb nach der Jahreslohnsteuertabelle nach den für sonstige Bezüge geltenden Regeln durchzuführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere für Reisen mit touristischem Besichtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1 Behandlung beim Empfänger

1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere ...mehr

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Incentive / 3 Incentivereisen

3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1 Steuerrecht ist maßgebend

1.1 Steuerfreie Incentives Den Ausgangswert für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bilden die beitragspflichtigen Einnahmen, also grundsätzlich das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Nach der auf Grundlage des § 17 SGB IV erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gehören Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Die Beurtei...mehr

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Incentive / Arbeitsrecht

1 Formen von Incentives Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument...mehr

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Incentive / Sozialversicherung

1 Steuerrecht ist maßgebend 1.1 Steuerfreie Incentives Den Ausgangswert für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bilden die beitragspflichtigen Einnahmen, also grundsätzlich das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Nach der auf Grundlage des § 17 SGB IV erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gehören Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2 Pauschale Aufteilung des Gesamtbetrags

2.2.1 Sportliche Veranstaltungen Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / Lohnsteuer

1 Behandlung beim Empfänger 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Betriebliche Übung und Freiwilligkeitsvorbehalt

Monetäre Incentives (z. B. kostenlose Reisen als Prämie für überdurchschnittliche Verkaufsabschlüsse) sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Unter Umständen kann aufgrund betrieblicher Übung eine Anspruchsbegründung für die Zukunft entstehen. Soweit die Voraussetzungen der Gewährung vom Arbeitnehmer erfüllt worden sind, entsteht ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Zuordnung zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt

Beitragspflichtig sind alle nicht nach § 37a EStG pauschalversteuerten oder nicht steuerfreien Incentives. Diese steuer- und damit beitragspflichtigen Incentives zählen zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt im Sinne des § 23a SGB IV. 2.1 Keine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze Für die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.1 Behandlung beim Empfänger

Wie bei allen Incentives handelt es sich im Normalfall um Bezüge, die nicht laufend gewährt werden. Der Lohnsteuerabzug ist deshalb nach der Jahreslohnsteuertabelle nach den für sonstige Bezüge geltenden Regeln durchzuführen. Pauschalbesteuerung als Sachzuwendung Außerdem besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsempfänger von der Besteuerung freizustellen. Der Arbeitgeber bzw. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.1 Keine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und somit Krankenversicherungsfreiheit besteht[1], bleiben selbst steuer- und beitragspflichtige Incentives unberücksichtigt. Es fehlt an der Regelmäßigkeit, da sie nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.3 Business-Seats

Für Business-Seats, bei denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Eintrittskarten und Rahmenprogramm (steuerlich zu beurteilen als Zuwendung) und (steuerfreie) Bewirtung enthalten sind, ist dieser sachgerecht aufzuteilen, soweit für diese ein Gesamtbetrag vereinbart wurde. Zulässig ist auch die pauschale Aufteilung mit 50 % für Geschenke und 50 % für Bewirtung....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.2 Pauschale Versteuerung und die Konsequenzen

Werden Sachprämien und Sachzuwendungen nach § 37a EStG pauschal versteuert, sind sie kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Erfolgt dagegen die pauschale Versteuerung nach § 37b EStG, gilt eine Einschränkung: Die Zuwendung wird nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet, wenn sie an Arbeitnehmer eines Dritten gezahlt wird. Pauschal versteuerte Zuwendungen nach § 37b E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.3 Zufluss bei Erhalt

Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer erst dann zu, wenn er das Sachgeschenk tatsächlich erhält, nutzt oder in Anspruch nimmt, z. B. bei Antritt der Incentivereise. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt des Versprechens. Wendet ein Dritter das Sachgeschenk zu, gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug ebenso, wenn er den Zufluss kennt oder erkennen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.3 Bewertung und Arbeitgebererstattung

Die Bewertung des Reisewerts zur Erfassung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Erstattung der Reisekosten wie bei Auswärtstätigkeiten nach § 3 Nr. 16 EStG kommt grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Aufwendungen für VIP-Logen

Aufwendungen für VIP-Logen sind Leistungen des Steuerpflichtigen, mit denen er bestimmte sportliche Veranstaltungen "sponsert" und für die er vom Empfänger dieser Leistungen bestimmte Gegenleistungen mit Werbecharakter erhält. Neben den üblichen Werbeleistungen werden häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die mit weiteren Vorteilen wie persönlicher Betreuung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.4 Kulturelle und ähnliche Veranstaltungen

Beinhaltet die VIP-Maßnahme eine andere, z. B. kulturelle, Veranstaltung, die in einer Sportstätte stattfindet, können die getroffenen Aufteilungsregelungen zu Sportveranstaltungen angewendet werden, sofern die Einzelfallprüfung einen gleichartigen Sachverhalt ergibt.[1] Soweit außerhalb einer Sportstätte in einem Gesamtpaket Leistungen angeboten werden, die Eintritt, Bewirtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.2 Hospitality-Leistungen

Im Rahmen von Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaften werden Hospitality-Leistungen angeboten. Diese umfassen den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot. Da in Hospitality-Leistungen keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.2 Bewertung mit dem tatsächlichen Preis

Lohnsteuerpflichtig ist der Wert des Sachgeschenks. Darunter ist der übliche Endpreis am Abgabeort zu verstehen, den ein Dritter für dieses Geschenk aufzuwenden hätte. Dies wird regelmäßig der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers für den Kauf sein, z. B. der an den Reiseveranstalter gezahlte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Für Unterkunft und Verpflegung dürfen die amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.5 Pauschalbesteuerung der Sachzuwendung

Für Geschenke und andere betriebliche Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden, kann der Zuwendende die Steuer mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit dem Pauschsteuersatz von 30 % übernehmen.[1] Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen Erfüllt die vom Arbeitgeber gewährte Incentivemaßnahme die Voraussetzungen einer Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.1 Sportliche Veranstaltungen

Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Geschenke. Sofern ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.2 Reisen im überwiegend betrieblichen Interesse

Es liegt kein Arbeitslohn vor, soweit die Reise im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Bei einer Bildungsmaßnahme ist ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen, wenn sie die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Insoweit ist es jedoch keine Voraussetzung, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr