Fachbeiträge & Kommentare zu Incentive

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Zuordnung zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt

Beitragspflichtig sind alle nicht nach § 37a EStG pauschalversteuerten oder nicht steuerfreien Incentives. Diese steuer- und damit beitragspflichtigen Incentives zählen zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt im Sinne des § 23a SGB IV. 2.1 Keine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze Für die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / Zusammenfassung

Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder als Anreiz für z...mehr

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Incentive / 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere für Reisen mit touristischem Besichtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.4 Besteuerung als sonstiger Bezug

Incentives zählen zu den sonstigen Bezügen. Der Lohnsteuerabzug ist deshalb nach der Jahreslohnsteuertabelle nach den für sonstige Bezüge geltenden Regeln durchzuführen.mehr

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Incentive / 3.3 Bewertung und Arbeitgebererstattung

Die Bewertung des Reisewerts zur Erfassung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Erstattung der Reisekosten wie bei Auswärtstätigkeiten nach § 3 Nr. 16 EStG kommt grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

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Incentive / 1 Behandlung beim Empfänger

1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere ...mehr

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Incentive / 1 Steuerrecht ist maßgebend

1.1 Steuerfreie Incentives Den Ausgangswert für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bilden die beitragspflichtigen Einnahmen, also grundsätzlich das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Nach der auf Grundlage des § 17 SGB IV erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gehören Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Die Beurtei...mehr

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Incentive / 3 Incentivereisen

3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristisc...mehr

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Incentive / Arbeitsrecht

1 Formen von Incentives Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument...mehr

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Incentive / Sozialversicherung

1 Steuerrecht ist maßgebend 1.1 Steuerfreie Incentives Den Ausgangswert für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bilden die beitragspflichtigen Einnahmen, also grundsätzlich das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Nach der auf Grundlage des § 17 SGB IV erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gehören Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohn...mehr

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Incentive / 2.2 Pauschale Aufteilung des Gesamtbetrags

2.2.1 Sportliche Veranstaltungen Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags ...mehr

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Incentive / Lohnsteuer

1 Behandlung beim Empfänger 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschlu...mehr

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Incentive / 2 Betriebliche Übung und Freiwilligkeitsvorbehalt

Monetäre Incentives (z. B. kostenlose Reisen als Prämie für überdurchschnittliche Verkaufsabschlüsse) sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Unter Umständen kann aufgrund betrieblicher Übung eine Anspruchsbegründung für die Zukunft entstehen. Soweit die Voraussetzungen der Gewährung vom Arbeitnehmer erfüllt worden sind, entsteht ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

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Incentive / 2.1 Behandlung beim Empfänger

Wie bei allen Incentives handelt es sich im Normalfall um Bezüge, die nicht laufend gewährt werden. Der Lohnsteuerabzug ist deshalb nach der Jahreslohnsteuertabelle nach den für sonstige Bezüge geltenden Regeln durchzuführen. Pauschalbesteuerung als Sachzuwendung Außerdem besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsempfänger von der Besteuerung freizustellen. Der Arbeitgeber bzw. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.1 Keine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und somit Krankenversicherungsfreiheit besteht[1], bleiben selbst steuer- und beitragspflichtige Incentives unberücksichtigt. Es fehlt an der Regelmäßigkeit, da sie nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.2 Pauschale Versteuerung und die Konsequenzen

Werden Sachprämien und Sachzuwendungen nach § 37a EStG pauschal versteuert, sind sie kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Erfolgt dagegen die pauschale Versteuerung nach § 37b EStG, gilt eine Einschränkung: Die Zuwendung wird nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet, wenn sie an Arbeitnehmer eines Dritten gezahlt wird. Pauschal versteuerte Zuwendungen nach § 37b E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.2 Bewertung mit dem tatsächlichen Preis

Lohnsteuerpflichtig ist der Wert des Sachgeschenks. Darunter ist der übliche Endpreis am Abgabeort zu verstehen, den ein Dritter für dieses Geschenk aufzuwenden hätte. Dies wird regelmäßig der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers für den Kauf sein, z. B. der an den Reiseveranstalter gezahlte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Für Unterkunft und Verpflegung dürfen die amt...mehr

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Incentive / 2.2.1 Sportliche Veranstaltungen

Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Geschenke. Sofern ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.3 Business-Seats

Für Business-Seats, bei denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Eintrittskarten und Rahmenprogramm (steuerlich zu beurteilen als Zuwendung) und (steuerfreie) Bewirtung enthalten sind, ist dieser sachgerecht aufzuteilen, soweit für diese ein Gesamtbetrag vereinbart wurde. Zulässig ist auch die pauschale Aufteilung mit 50 % für Geschenke und 50 % für Bewirtung....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.5 Pauschalbesteuerung der Sachzuwendung

Für Geschenke und andere betriebliche Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden, kann der Zuwendende die Steuer mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit dem Pauschsteuersatz von 30 % übernehmen.[1] Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen Erfüllt die vom Arbeitgeber gewährte Incentivemaßnahme die Voraussetzungen einer Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.2 Reisen im überwiegend betrieblichen Interesse

Es liegt kein Arbeitslohn vor, soweit die Reise im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Bei einer Bildungsmaßnahme ist ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen, wenn sie die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Insoweit ist es jedoch keine Voraussetzung, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.3 Zufluss bei Erhalt

Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer erst dann zu, wenn er das Sachgeschenk tatsächlich erhält, nutzt oder in Anspruch nimmt, z. B. bei Antritt der Incentivereise. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt des Versprechens. Wendet ein Dritter das Sachgeschenk zu, gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug ebenso, wenn er den Zufluss kennt oder erkennen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2 Aufwendungen für VIP-Logen

Aufwendungen für VIP-Logen sind Leistungen des Steuerpflichtigen, mit denen er bestimmte sportliche Veranstaltungen "sponsert" und für die er vom Empfänger dieser Leistungen bestimmte Gegenleistungen mit Werbecharakter erhält. Neben den üblichen Werbeleistungen werden häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die mit weiteren Vorteilen wie persönlicher Betreuung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.4 Kulturelle und ähnliche Veranstaltungen

Beinhaltet die VIP-Maßnahme eine andere, z. B. kulturelle, Veranstaltung, die in einer Sportstätte stattfindet, können die getroffenen Aufteilungsregelungen zu Sportveranstaltungen angewendet werden, sofern die Einzelfallprüfung einen gleichartigen Sachverhalt ergibt.[1] Soweit außerhalb einer Sportstätte in einem Gesamtpaket Leistungen angeboten werden, die Eintritt, Bewirtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 2.2.2 Hospitality-Leistungen

Im Rahmen von Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaften werden Hospitality-Leistungen angeboten. Diese umfassen den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot. Da in Hospitality-Leistungen keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gruppenreise

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Incentives Rz 2 ff, > Lehrer Rz 6, > Reisekosten Rz 56/1, > Reiseleiter Rz 2, > Studienreisen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerbewirtung / 6.2 Steuerpflichtige Bewirtung bei Incentive-Reisen

Eine Sonderstellung nehmen geschäftliche Bewirtungen ein, die im Rahmen von Incentive-Reisen durchgeführt werden. Eine Incentive-Reise ist ein Pauschalpaket mit touristischem (privatem) Charakter. Sie entspricht nach ihren Leistungs- und Erlebnismerkmalen regelmäßig einer am Markt angebotenen Gruppenreise, bei der Reiseziel, -programm und -dauer festgelegt sind und der Teiln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerbewirtung / 6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen

Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. Neben der Bewirtung werden Vorträge von Personen des öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerbewirtung / 6 Bewirtung bei Incentive-Maßnahmen

6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Belohnung wird die Vergütung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Leistungen besonderer Art verstanden. Die Belohnung kann in Geld oder Geldwert bestehen. Im Rahmen von Dienstverhältnissen wird eine Belohnung regelmäßig in der Absicht gewährt, ein bestimmtes Verhalten der Arbeitnehmer zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff "Incentive" eta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 3 Incentivereise mit touristischem Charakter

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Incentivereise, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, stellt dieses sog. Incentive für die Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Hiervon ist auszugehen, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 4 MINDSPACE – ein Gestaltungsmodell zur Entwicklung von Nudges

Es gibt verschiedene Gestaltungsmodelle zur Entwicklung von Nudges, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Sie basieren auf den beschriebenen verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Kontextfaktoren, die menschliche Entscheidungsprozesse beeinflussen. Im Folgenden wir das MINDSPACE -Gestaltungsmodell (Dolan et al., 2010) vorgestellt, welches neun Technik...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exzellentes Onboarding: So ... / 1.2 Orientierungsphase: Erster Arbeitstag und "Ankommen" im Unternehmen

Egal wo man neu anfängt, alles ist erstmal fremd. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist das nicht anders. Versetzen Sie sich in Ihren Mitarbeiter: Für ihn beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Aufgaben, Kollegen, Vorgesetzten und Regeln. Zudem muss er seine Fähigkeiten erst noch beweisen und steht daher am ersten Tag regelrecht unter Druck. Gerade die Anfangszeit in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.6 Sonstige Vergütungen

Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Prüfungsansatz Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1 Long Term Incentives

Long Term Incentives eignen sich sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen und haben viele Vorteile für das Unternehmen: Die Akquisition neuer Mitarbeiter wird erleichtert, da nur wenige Unternehmen solche zusätzlichen Vergütungsbausteine anbieten, die Employer Value Proposition wird gesteigert, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Long Term Incentives und Kapitalbeteiligungen

Zusammenfassung Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.5 Long-Term-Cash-Plan

Langfristigere Vergütung soll bei Top-Managern die Nachhaltigkeit ihres Handelns steigern – so die Idee des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Wenn Bonus-Zahlungen sich nur auf kurzfristige Indikatoren beziehen, wie die Geschäftszahlen eines Kalenderjahrs oder der Fortgang eines Einzelprojekts, sind Fehlanreize möglich. Variable Vergütungsmodelle s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / Zusammenfassung

Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven Unternehmenswert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.4 Leveraged Employee Stock Ownership (LESOP)

Bei diesem Programm können Mitarbeiter Aktien zum vollen Börsenkurs erwerben, müssen dabei aber kein Eigenkapital einsetzen. Der Kauf wird meistens vollständig über ein zinsfreies Darlehen durch den Arbeitgeber finanziert. Das Darlehen wird in der Regel durch eine Bank, die den Prozess begleitet, gegenfinanziert. Der Arbeitgeber sichert außerdem die Mitarbeiter vor Kursverlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.3 Stock Appreciation Rights

Im Gegensatz zu realen Aktienoptionsplänen sind Stock Appreciation Rights nur fiktive Aktienoptionspläne. Der Unterschied besteht darin, dass der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, bei der Ausübung des Optionsrechts tatsächlich Aktien seines Unternehmens zu erwerben und dadurch Aktionär zu werden. Deshalb werden sie auch oft als "Phantom Stocks" bzw. Phantom-Aktien oder "Sha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.2 Aktionsoptionssparplan

Seine Zielgruppe sind im Unterschied zu den meisten Aktienoptionsplänen nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter. Sie sollen durch den Erwerb der Aktie stärker an das Unternehmen gebunden werden und sich persönlich stärker einbringen, um den Unternehmenserfolg in Form des Aktienkurses zu steigern. Dabei wird angenommen, dass die laufende Verfolgung des Aktienku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options

Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2 Kapitalbeteiligung

Bei dieser Art der Beteiligung werden Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens beteiligt. Sie können Beteiligungsrechte erwerben, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. Dies ist für viele Unternehmen ein logischer Schritt, um dem Fachkräftemangel im eigenen Haus zu begegnen oder um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Weitere Ansatzpunkte sind die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.2 Beteiligung an einer GmbH

Eine geringere Verbreitung hat die Beteiligung von Mitarbeiter an GmbHs. Der Grund: Mit der Beteiligung sind umfangreiche Rechte verbunden, die gerade in familiengeführten Unternehmen den Beschäftigten nur in besonderen Fällen eingeräumt werden. Auch die hohen Aufwendungen für die Übertragung der Anteile sind zu bedenken. Zudem war es über viele Jahre problematisch, die Rück...mehr