Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.4 Von Investmentfonds oder ähnlichen Organismen ausgeschüttete Zinserträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZIV)

Rz. 19 Werden Zinserträge von einer nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen Organisation für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder von einer Einrichtung, die von der Wahlmöglichkeit nach § 4 Abs. 3 ZIV Gebrauch gemacht hat, oder von einem außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der Zinsrichtlinie ansässigen Organismus für die gemeinsame Anlage von Wertpapier...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

7.1 Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetz...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 13 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

13.1 Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 7.1 Zeile 12a

In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, soweit si...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 13.1 Zeile 28a

Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisren...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 21.1 Zeile 76

Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Eink...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG gehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.13 Zeile 16

In dieser Zeile sind die Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezialinvestmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung einzutragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 21.2 Zeile 77

In dieser Zeile ist der Steuerbetrag auf die Beträge in Zeile 76 einzutragen. Der Steuersatz nach § 7 Abs. 1 InvStG beträgt 15 % einschl. SolZ. Wird SolZ erhoben, ist die Steuer so zu vermindern, dass die Summe aus KSt und SolZ 15 % beträgt. Der SolZ ist also in der Steuer von 15 % enthalten und wird nicht zusätzlich erhoben.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.4 § 22 Nr. 5 S. 7-15 EStG

Rz. 203 Der Anbieter (§ 80 EStG) ist nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG verpflichtet, im Fall des erstmaligen Bezugs von Leistungen, im Fall der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG sowie im Fall der Änderung der Leistungen dem Stpfl. nach Ablauf des Kj. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kj. zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.3 Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds, meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, unterliegen nicht dem InvStG. Daran hat sich auch durch die grundlegende Reform des InvStG nichts geändert. Die Erträge unterliegen dem "normalen Besteuerungssystem". Wesentlicher Unterschied zu den offenen Fonds, die unter das InvStG-Regime fallen, ist vor allem, dass bei den geschlossenen Fonds nicht in jedem...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verlust nur über den Progressionsvorbehalt auswirkt. Die Einführung von § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG, nach dem bei Gewinnermittlung durch Einnahmeübers...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die neu eingeführte ab dem 01.01.2018 geltende Nr 5 des § 43 Abs 1 S 1 EStG unterwirft die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG dem KapSt-Abzug. Um welche Erträge es sich dabei handelt, geht aus § 16 Abs 1 InvStG 2018 hervor: danach unterliegen dem Steuerabzug die Ausschüttungen sowie die Veräußerungsgewinne. Eine bedeutsame Veränderung hinsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld iS eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungspflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 u 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse dur...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 165 Wichtig Für den Vz. 2020 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 729 ff.)...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 301 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 2.400 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 720 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 2.400 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 2.40...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 313 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 316 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 29 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (1)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (2)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Das Verhältnis zu § 47 InvStG

Rn. 18a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für den Bereich des Investmentsteuergesetzes enthält dessen § 47 InvStG eine Spezialregelung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) InvStG nF (v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730, grds anzuwenden ab 01.01.2018, s § 56 Abs 1 InvStG)

Rn. 69a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die entsprechende Anwendung § 15b EStG sieht § 49 Abs 4 InvStG vor für Verluste aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen sowie auf Verluste durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts bei Spezial-Investmentanteilen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (ab dem 14.10.2010 und bis 31.12.2017)

Rn. 117 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, s Rn 69) ordnete die "sinngemäße" Anwendung des § 15b EStG an (= Rechtsgrundverweis, glA Jansen/Lübbenhüsen, FR 2011, 512, die den Verweis für weitgehend leerlaufend halten) für folgende "Verlust-Tatbestände":mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Die Anwendung per Verweisung iRd InvStG aF (§ 8 Abs 7 InvStG aF, anzuwenden bis 31.12.2017)

1. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (dh vor dem 14.12.2010) Rn. 115 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF wurde durch Art 6 Nr 5c des JStG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) mit Wirkung ab 14.12.2010 (Art 32 Abs 1 des G) neu eingefügt und verwies für Verluste aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie auf Verluste...mehr