Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 316 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (1)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (2)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Das Verhältnis zu § 47 InvStG

Rn. 18a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für den Bereich des Investmentsteuergesetzes enthält dessen § 47 InvStG eine Spezialregelung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) InvStG nF (v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730, grds anzuwenden ab 01.01.2018, s § 56 Abs 1 InvStG)

Rn. 69a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die entsprechende Anwendung § 15b EStG sieht § 49 Abs 4 InvStG vor für Verluste aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen sowie auf Verluste durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts bei Spezial-Investmentanteilen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Die Anwendung per Verweisung iRd InvStG aF (§ 8 Abs 7 InvStG aF, anzuwenden bis 31.12.2017)

1. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (dh vor dem 14.12.2010) Rn. 115 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF wurde durch Art 6 Nr 5c des JStG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) mit Wirkung ab 14.12.2010 (Art 32 Abs 1 des G) neu eingefügt und verwies für Verluste aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie auf Verluste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (ab dem 14.10.2010 und bis 31.12.2017)

Rn. 117 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, s Rn 69) ordnete die "sinngemäße" Anwendung des § 15b EStG an (= Rechtsgrundverweis, glA Jansen/Lübbenhüsen, FR 2011, 512, die den Verweis für weitgehend leerlaufend halten) für folgende "Verlust-Tatbestände":mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, aufgehoben durch Art 11 des G v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730)

Rn. 69 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die entsprechende Anwendung des § 15b EStG wurde in § 8 Abs 7 InvStG durch Art 6 Nr 5c, Art 32 Abs 1 JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 ab 14.12.2010 angeordnet, also zeitlich später als die Verweisungen im EStG auf § 15b EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Die Anwendung per Verweisung iRd § 49 Abs 4 InvStG nF (anzuwenden grds ab 01.01.2018)

Rn. 118a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Zur Anwendbarkeit des § 49 Abs 4 InvStG nF und zum dortigen Verweis auf § 15b EStG s Rn 69. ME handelt es sich wie bei § 8 Abs 7 InvStG aF auf einen Rechtsgrundverweis ("entsprechend anzuwenden").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (dh vor dem 14.12.2010)

Rn. 115 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF wurde durch Art 6 Nr 5c des JStG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) mit Wirkung ab 14.12.2010 (Art 32 Abs 1 des G) neu eingefügt und verwies für Verluste aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie auf Verluste durch Teilwertabschreibung bei Investmentanteilen auf § 15b EStG. Rn. 116 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verweisung im InvStG

a) InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, aufgehoben durch Art 11 des G v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730) Rn. 69 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die entsprechende Anwendung des § 15b EStG wurde in § 8 Abs 7 InvStG durch Art 6 Nr 5c, Art 32 Abs 1 JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 ab 14.12.2010 angeordnet, also zeitlich später als die Verweisungen im EStG auf § 15b EStG. b) Inv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 73 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 vor Tz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Ansicht der FinVerw

Rn. 95 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Werden beim Erwerb von Investmentanteilen vor dem 01.01.2009 und positiven Einkünften nach dem 01.01.2009 Zwischengewinne (= negative Einnahmen) gezahlt, die im Verhältnis zum Erwerbspreis unüblich hoch sind (zB bis zu 50 % des Kaufpreises), so wollte die FinVerw (OFD Rheinland und Münster, Vfg v 13.07.2010, DStR 2010, 1625, OFD Rheinland un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beck, Verlustausgleichsverbot bei Steuerstundungsmodellen: Der neue § 15b EStG, DStR 2006, 61; Fleischmann/Meyer-Scharenberg, Der neue § 15b EStG: Der endgültige Tod der Steuersparmodelle; Stuhrmann, Die Steuergesetzgebung Ende 2005, NJW 2006, 465; Kaligin, Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 15b EStG, WPg 2006, 375; Brandtner/Raffel, § 15b EStG: Die neue Regelung der Verlust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Europarecht

Rn. 20d Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Zur Änderung des § 34c Abs 1 S 2 u S 3 Hs 1 EStG durch Art 5 Nr 16 des G zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) grds ab 01.01.2015 (Art 16 Nr 2 des G) aufgrund der Entscheidung des EuGH v 28.02.2013, C-168/11, BStBl II 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 15b EStG wurde entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages durch Art 1 Nr 4 des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) eingeführt und war wie die zT übergangsweise Abschaffung der § 3 Nr 9, 10, 15 EStG und des § 10 Abs 1 Nr 6 EStG (G zum Einstieg in ein s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Das Verhältnis zu § 32b Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 42 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Frage, inwieweit § 15b EStG den negativen Progressionsvorbehalt (soweit noch vorhanden, s § 32b Rn 14 (Handzik)) ausschließen konnte, war umstritten. Der Gesetzgeber hat durch Art 11 Nr 6 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) die entsprechende Anwendung des § 15b in § 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus bestimmten Steuerstundungsmodellen bei Anschaffung/Herstellung/Einlage von WG des UV nach dem 28.11.2013 (§ 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der durch Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) eingefügte Abs 3a des § 15b EStG ist erstmals anzuwenden auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergestellt oder in das BV eingelegt werden (A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere nationale Vorschriften über die Steueranrechnung

Rn. 7 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Weitere nationale Steueranrechnungsvorschriften finden sich zB in: § 36 Abs 2 Nr 1 EStG: zB Anrechnung der für den VZ entrichteten ESt-Vorauszahlungen auf die ESt-Schuld § 26 KStG: Anrechnung ausländischer Einkunftsteile bei unbeschränkter KStPfl. § 47 InvStG: Anrechnung und Abzug der ausländischen Steuern bei Ausschüttungen oder ausschüttungsgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 172 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) fügte einen neuen Abs 3a in § 15b EStG ein (auch s Rn 2). Rn. 173 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Diese Neuregelung ist in Zusammenhang mit § 32b Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 Buchst c EStG zu sehen (s § 32b Rn 2, 126a-126c (Handzik)), aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Geltungszeit

Rn. 1 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Vorschrift ist durch das dritte StÄndG 1967 v 22.12.1967 mit Wirkung v 01.01.1968 in das EStG eingefügt worden (BGBl I 1967, 1334). Änderungen mit im Wesentlichen redaktioneller Bedeutung sind durch das StÄndG 1973 v 26.06.1973 (BGBl I 1973, 676) sowie durch das G zur Neufassung des UStG und zur Änderung anderer G v 26.11.1979 (BGBl I 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 52 Abs 33a S 5 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 9e des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) = § 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG ordnet die Anwendung des § 15b Abs 3a EStG erstmals an auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Rn. 55 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Regelung des § 9b Abs 2 EStG gewährleistet, dass die AK/HK im Fall der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nicht nachträglich geändert werden müssen und die AfA entsprechend angepasst werden muss. Die Vorschrift dient somit der Vereinfachung (BT-Drucks V/2185, 7; BFH v 26.03.1992, IV R 121/90, BStBl II 1992, 1038). Der Anwendungsbereic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung der AfA bei der Veräußerung einer im Ausland gelegenen Immobilie

Leitsatz 1. Zu den ausschüttungsgleichen Erträgen eines inländischen Spezial-Sondervermögens gehören u.a. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 EStG, auch wenn diese aus einem ausländischen Staat stammen. 2. Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 InvStG vor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

Leitsatz Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XXIV. Absatz 24 (in der seit dem InvStRefG geltenden Fassung)

"(24) Die §§ 7 und 10 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden." Rz. 66 [Autor/Stand] Anwendungszeitpunkt. § 21 Abs. 24 wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[2] angefügt. Die Vorschrift betrifft die Anwendung der §§ 7 Abs. 7 und 10 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Art. 6 Nr. 1 und 2 InvStRefG (siehe § 7 Rz. 214 f. und § 7 Rz. 237 sowie...mehr

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Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

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Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.2 Veräußerungs-/ Rückgabevorgänge

Für Anleger, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, ist die Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Bei Anteilen im Betriebsvermögen von Personenunternehmen wird die Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens durch den sog. Aktiengewinn sichergestellt (§ 8 Abs. 1–4 InvStG). Dies gilt auch für den fiktiven Veräußerungsgewinn auf den 31...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Stand Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstattung an Anleger nach InvStG

Rn. 46 Stand: Für die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge von Spezial-Investmentfonds (§§ 35 u 36 InvStG), die aus inländischen Dividenden stammen, sowie für Erträge aus VuV und Veräußerungsgeschäften mit inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten eines inländischen Investmentanteils (§ 34 Abs 1Nr 3 InvStG) gelten die je nach Art der KapErtr entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erstattungsverfahren bei Abwicklung von Investmentfonds (§ 44b Abs 1 EStG nF)

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 hat der Gesetzgeber im Investmentsteuerrecht einen grundlegenden Systemwechsel zur intransparenten Besteuerung bei Publikumsfonds vorgenommen. Auf der Anlegerseite werden die KapErtr nach § 20 Abs 1 Nr 3 EStG gemäß § 43 Abs 1 Nr 5 u Nr 9 EStG dem Steuerabzug unterworfen. Zu den Investmenterträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.12.2012, BStBl I 2013, 53 (Anwendung der Bestimmungen zum KapSt-Verfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 ab 01.01.2013); BMF v 31.08.2015, BStBl I 2015, 664 (Erstattung der KapSt bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen); BMF v 03.05.2017, BStBl I 2017, 739 Rz 308a (Erstattung von KapSt nach § 44b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG ; so auch Lindberg in Blümich, § 44b EStG Rz 21; uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 3. Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG allein dem § 44b Abs 6 EStG zugewiesen, wenn das inländische Kreditinstitut Verwahrste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.1 Laufende Einnahmen

Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere: Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden; ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[1], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. das inländische ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Auch diese Regelung wurde im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009 beibehalten. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprec...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.13 Zeile 16

In dieser Zeile sind die Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezialinvestmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung einzutragen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr