Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 21.2 Zeile 77

In dieser Zeile ist der Steuerbetrag auf die Beträge in Zeile 76 einzutragen. Der Steuersatz nach § 7 Abs. 1 InvStG beträgt 15 % einschl. SolZ. Wird SolZ erhoben, ist die Steuer so zu vermindern, dass die Summe aus KSt und SolZ 15 % beträgt. Der SolZ ist also in der Steuer von 15 % enthalten und wird nicht zusätzlich erhoben.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Auch diese Körperschaften erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und besc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG

Leitsatz Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen....mehr

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Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Kommentar Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Das BMF hat nun dargelegt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden. Mit einem betrügerischen Schneeballsystem hatte Anlagebetrüger Bernard L. Madoff jahrzehntelang Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er im Dezember 2008 verhaftet worden war. Der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.3 Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage wegen fehlender Anschaffungsdaten (Abs. 2 S. 7)

Rz. 77 Fehlen der auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten, so ist die KapESt im Fall der Veräußerung nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung zu bemessen. Zu den Einnahmen aus der Veräußerung gehören auch die vereinnahmten Stückzinsen[1]. Rz. 78 Bei der Rücknahme oder Veräußerung von Investmentfondsanteilen ist der Zwischengewinn im Rücknahmepreis enthalten. Daneben unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natürl...mehr

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Investmentsteuergesetz: Auslegungsfragen zur Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn

Kommentar Das BMF hat sich zu Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018), insbesondere zu den Themen Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn (§§ 35, 48 InvStG 2018), geäußert. Das finale BMF-Schreiben greift aktuell 2 Aspekte auf und beantwortet Anfragen der Interessensverbände (an die das BMF-Schreiben auch gerichtet ist) ...mehr

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Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018 werden geklärt

Kommentar Ab dem 1.1.2018 hat der Steuergesetzgeber die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Das BMF hat nun (erneut) Anwendungsfragen zum neuen Regelwerk beantwortet - konkret geht es um die Frist, die für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr gilt. Bei der Anwendung des neuen Investments...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Offene und geschlossene Fonds / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines offenen Fonds (sog. Investmentfonds) bündelt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. § 17 KAGB – früher Kapitalanlegegesellschaft) die Gelder vieler Anleger, um sie in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Immobilien usw.) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. Der Begriff "Investmentfonds" bezeichnet de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 1.1 Besteuerung von Investmentfonds bis zum 31.12.2017

Der Investmentfonds als solches gilt als Sondervermögen und war von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Besteuerung richtete sich ertragsteuerlich nach dem sog. Transparenzprinzip, welches auch bei der Besteuerung von Personengesellschaften Anwendung findet. Es erfolgte daher eine Versteuerung der Erträge auf Ebene des Gesellschafters und nicht auf E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 2.1 Besteuerung von geschlossenen Fonds

Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Auch eine Herausnahme aus dem InvStG n. F. führt nicht zu materiellen Änderungen. Die Einkünfte aus geschlossenen Fonds werden einheitlich und gesondert festgestellt.[1] Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb, je nach steuerlicher Qualifikation. In der Praxis h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 1.2 Besteuerung von Investmentfonds ab dem 1.1.2018

Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden nach dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreformgesetz nach derselben Systematik besteuert. Abgeltungsteuer fällt künftig jährlich auf eine Pauschale an. Die Steuer wird von der Depotbank direkt abgeführt. Die Pauschale orientiert sich am Wert des Fonds und einem Basiszins. Es...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. bei nur einem Anleger

Leitsatz Eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. ist auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirkt auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen. Normenkette § 15 Abs. 1, § 13 Abs. 1 InvStG a.F., § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 119...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.5 Bemessungsgrundlage bei Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG)

Rz. 35 Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der SolZ in Form der KapESt erhoben. Seit dem Vz 2009 wird nach § 32d EStG bei Kapitaleinkünften grundsätzlich ein Steuerabzug von 25 % vorgenommen, der nach § 43 Abs. 5 EStG Abgeltungswirkung hat, soweit nicht Ausnahmen gelten. Die Abgeltungswirkung gilt auch für den SolZ. Auf Antrag kann der Stpfl. die Veranlagung mit dies...mehr

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Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Kommentar Das BMF hat zu weiteren dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) in Bezug auf die Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) Stellung genommen. Das BMF äußert sich vor allem zu Fragen rund um folgende Themen: Zuordnung von Kapitalbeteiligun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F.

Leitsatz 1. Es wird daran festgehalten, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie nach dem DBA-Großbritannien 1964/1970 in Deutschland besteuert werden darf, wenn die Veräußerung nach britischem Steuerrecht nur dazu führt, dass zuvor gewährte Abschreibungen auf Teile der Immobilie rückgängig gemacht werden – "Claw-back-Besteuerung" – (Be...mehr

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Anwendungsfragen zur Umsetzung der Investmentsteuerreform

Kommentar Das BMF hat zu dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. in Bezug auf Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung Stellung bezogen. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zu folgenden The...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.6 Nicht unter den Begriff "ähnliche" Beteiligungen fallende Anteile

Tz. 167 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallen nur Anteile an einer Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Nicht darunter fallen demnachmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 19.9.2003(BT-Drucks. 15/1553)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 5.11.2003(BT-Drucks. 15/1944)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 8.6.2016(BT-Drucks. 18/8739)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Investmentzertifikate

Rz. 31 [Autor/Stand] Mit dem AIFM-StAnpG vom 18.12.2013[2] ist § 11 Abs. 4 BewG ab dem 24.12.2013 an die neue Terminologie des Kapitalanlagegesetzbuchs angepasst worden (vgl. Anm. 9). Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz diente zum einen der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen – insbesondere des Investmentsteuerrechts – und außersteuerrechtlicher Normen an die Aufheb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 5.11.2003(BT-Drucks. 15/1896)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. FG Hessen vom 16.2.2016

Rz. 494 [Autor/Stand] Das FG Hessen hat sich dagegen mit Urteil vom 16.2.2016[2] für den Ansatz des Kurswerts entschieden. Danach sind Anteilsscheine eines offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme gemäß § 81 InvG ausgesetzt ist, nicht gemäß § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigeren Bö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates v. 22.4.2016(BR-Drucks. 119/16 [B])

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.4.2016(BR-Drucks. 119/1/16)

35. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016(BT-Drucks. 18/8345)

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n.F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i.V.m. § 15b EStG. 2. Eine Einschränkung der Verlustverrechnung folgt auch nicht aus § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus den Fondsanteilen erzielt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.4 Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen für ausländische Investmentsfonds(Nr. 4)

Rz. 7 Das BZSt wirkt an der Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen für ausländische Investmentfonds mit. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) macht die Anwendung der §§ 2 und 4 InvStG davon abhängig, dass die ausländische Investmentgesellschaft dem BZSt auf Anforderung die Richtigkeit der in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 und 4 InvStG genannten Angaben zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift ist als Teil der Regelungen über das Steuerfestsetzungsverfahren auf alle Steuerbescheide und alle sonstigen Verwaltungsakte anwendbar, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Damit fallen auch Verbrauchsteuerbescheide und damit zusammenhängende Vergütungsbescheide unter § 165 AO. Trotz der weitreichenden Änderungsmöglichkeit nach § 172 Abs. 1 S. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Leitsatz Ausschüttungsgleiche Erträge i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG bzw. § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG erhöhen nicht nachträglich die Anschaffungskosten des Investmentanteils und sind deshalb auch keiner Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zugänglich. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3, § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 InvStG, § 39 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Erweiterung des Anwendungsbereichs durch § 2 Abs 2 InvStG (bis 2003: § 40 Abs 2 KAGG)

Tz. 95 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 2 Abs 2 InvStG erweitert für nach dem 31.12.2003 beginnende Geschäftsjahre (für die Zeit vorher: s § 40 Abs 2 KAGG) den Anwendungsbereich des § 37 Abs 3 KStG dahingehend, dass es bei einer Kö als Anteilsscheininhaber zur Festsetzung einer Nach-St kommen kann, soweit von einem Sondervermögen weiter ausgeschüttete sowie ausschüttungsgleiche i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG

Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Investmentfonds an, die einem Steuerabzug unterliegen. Das I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.5 Regelung für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gem. § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161u Wie im geltenden InvStG werden nach § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG Investmenterträge, die im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach §§ 5, 5a AltZertG zertifiziert wurden, von der Besteuerung ausgenommen. Entsprechende Nachweismöglichkeiten der Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG für die depotführenden Stellen, etwa in Anlehnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.4 Nachweis der Steuerbefreiung, § 9 InvStG

Rz. 161k Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 InvStG kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InvStG durch 3 Arten von Bescheinigungen nachgewiesen werden: Eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 7 S. 2 EStG (§ 44a EStG Rz. 111), Befreiungsbescheinigung, d. h. eine vom BZSt auszustellende Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des ausl. Anlegers mit Anlegern nach § 44a Abs. 7 S. 1 EStG, Inv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.2 Statusbescheinigung nach § 7 InvStG

Rz. 161h Nach § 7 Abs. 3 InvStG unterliegt der Steuersatz i. H. v. 15 % der Voraussetzung, dass dem Entrichtungspflichtigen nach § 44 EStG eine sog. "Statusbescheinigung" vorliegt, in der die zuständige Finanzbehörde den Status als Investmentfonds bestätigt hat. Nach der Gesetzesbegründung bestimmt sich der Entrichtungspflichtige nach § 44 Abs. 1 EStG.[1] Nach § 7 Abs. 4 S. 1...mehr