Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.4 Stellvertreter

Rz. 21 Abs. 4 bestimmt die für die Berufung und Abberufung maßgebenden Regelungen für Stellvertreter. Die Berufung von Stellvertretern setzt wie bei ordentlichen Selbstverwaltungsmitgliedern die Berufungsfähigkeit nach § 378 voraus. Insbesondere dürfen auch Stellvertreter nicht in einem Arbeitsverhältnis oder Beamtenverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen. Das schließ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Regionaldirektionen besteht stets aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung. Damit waren die Geschäftsführung von Regionaldirektion und Vorstand der Größe nach lange Zeit identisch. Zwischenzeitlich dürfen dem Vorstand allerdings 4 Mitglieder angehören. Dem Vorsitzenden kommt keine Richtlinienko...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.7 Satzung und Anordnung

Rz. 38 Der Verwaltungsrat hat eine Satzung beschlossen, die vom BMWA genehmigt worden ist (Satzung v. 20.2.2024, genehmigt am 22.1.2024). Sie ist im BAnz 2012 v. 20.2.2024 Nr. B8 abgedruckt. Rz. 39 Zum Beschluss von Anordnungen wird der Verwaltungsrat im Gesetz jeweils ermächtigt (Beispiel: § 164 im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Arbeitslosen, vgl. die Komm. zu § 372)...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Um Beziehern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitgebern und Trägern von Maßnahmen Planungssicherheit zu geben und die Agenturen für Arbeit vom Aufrollen laufender Fälle zu entlasten, sollen die zu Maßnahmebeginn bzw. im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Vorschriften für laufende Fälle regelmäßig weiter anwendbar bleiben, soweit nicht Sond...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.2 Trägerzulassung und Anerkennung als fachkundige Stelle (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Abs. 3 bestimmt im Grundsatz, dass Träger bis zum Jahresende 2012 keine Zulassung nach § 176 benötigten. Dies gilt allerdings nicht, soweit Träger Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen oder durchführen lassen wollen. Daher müssen die Agenturen für Arbeit zunächst Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, bis ein ausreichendes ...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.4 Kriterien

Rz. 7 Für Übergangsregelungen zu Förderleistungen haben sich in der Rechtsprechung die Kriterien Förderbedarf, Förderantrag und Förderbeginn herausgebildet. Sie finden sich in der Übergangsvorschrift wieder, allerdings als Alternativen. Früheres Recht ist anzuwenden, wenn vor dem Inkrafttreten der Neuregelung entweder der Anspruch auf die von der Rechtsänderung betroffenen L...mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift greift den Wegfall des Bundesversorgungsgesetzes durch das Inkrafttreten des SGB XIV auf, insbesondere die Ersetzung des Versorgungskrankengeldes durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung. Das Versorgungskrankengeld löst durch die Regelungen dieselben Rechtsfolgen aus wie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Abs. 1). Die Übergangsregelung g...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 26.7.2007 wurden Abs. 1, 2 und 4 durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA ...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1.2004 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.3 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 26 Abs. 4 verpflichtet den Vorsitzenden des Vorstandes wie die anderen Mitglieder des Vorstandes zur Verschwiegenheit über die ihnen amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten auch über das Ende ihrer Amtszeit hinaus. Es handelt sich um eine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Amtlich bekannt geworden bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der jeweilige Vorstand mit d...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden und am 27.3.2002 in ...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.3 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 regelt den durch Abs. 2 nicht mit abgedeckten Fall eines Arbeitsverhältnisses vor der Begründung des Anstellungsverhältnisses nach Abs. 1. Die Vorschrift ordnet das Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an. Das bedeutet im Falle einer Nichtverlängerung des Anstellungsverhältnisses und dessen Ende (insbesondere durch Ablauf der Befristung) ein...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 i. V. m. § 67 SGB X angepasst. Rz. 2a Abs. 1 ermöglicht die Datenübermittlung an beauftragte Dritte, die Aufgaben nach dem SGB III erfüllen, im erforderlichen Umfang, z. B. Maßnahmeträger, aber etwa auch im Auftrag der Innenrevision nach § 38...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.1 Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 erhält die freiwilligen Weiterversicherungen, die für Selbständige (§ 28a Abs. 1 Nr. 2) und Auslandsbeschäftigte (§ 28a Abs. 1 Nr. 3) am 31.12.2010 bestanden haben, kraft Gesetzes über den 31.12.2010 hinaus unbegrenzt aufrecht. Es bedarf dazu keines Antrages und auch keiner Zustimmung. Ein Widerspruch ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen. Ggf...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

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Sauer, SGB III § 421a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung wird nach der Gesetzesbegründung der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des befristeten Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" nach § 368 Abs. 3 Satz 2 übertragen, in dessen Rahmen Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG geschaffen werden sollen. Neben der mit einer Tätigkeit verbundenen gesellschaftli...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.4.2004 wurde Abs. 2 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Zum 26.7.2007 ...mehr

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Sauer, SGB III § 421 Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit der Regelung sollte vor dem Hintergrund der im Herbst 2015 hohen Zahl an Flüchtlingen der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eröffnet werden, kurzfristig auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern. Damit ergänzten sich § 421 und § 131. Beide Regelungen sollten zusammen die Einglieder...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 26.7.2007 wurde Abs. 1 durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA – DRAnpGBA...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.5 Berufseinstiegsbegleitung (Abs. 7)

Rz. 18 Abs. 7 ist ausweislich des Gesetzestextes als Spezialvorschrift gegenüber § 422 Abs. 1 Nr. 3 anzusehen. Die Aufhebung des § 421s zum 1.4.2012 und das Inkrafttreten der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 in modifizierter Form sind Rechtsänderungen, auf die grundsätzlich § 422 angewendet werden könnte. Bei der Neubesetzung einer Maßnahme mit einem Teilnehmer auf einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Abs. 3, 5 und 6 wurden mit Wirkung zum 8.11.2006 durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) geändert. Mit Wirkung zum 26....mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.4 Gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter

Rz. 21 Abs. 4 sollte bis zum 30.4.2015 sicherstellen, dass in den Selbstverwaltungsorganen als Gremien eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern praktiziert wird. Die Vorschrift sah daher eine Doppelbenennung von jeweils einer Frau und einem Mann bei der Ausübung des Vorschlagsrechts vor. Seit dem 1.5.2015 bedarf es der Regelung nicht mehr. Nachdem mit dem Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.1 Amtsdauer

Rz. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ist gesetzlich auf 6 Jahre festgelegt und gewährleistet damit in personeller Hinsicht eine kontinuierliche Selbstverwaltungsarbeit. Die Amtsdauer bezieht sich auf die Amtsperiode der Selbstverwaltungsorgane. Im typisierten Regelfall stimmen Amtsperiode des Organs und Amtsdauer der Mitglieder überein. Keine Überei...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2.1 Überblick über das Dreizehnte Kapitel

Rz. 2a Im Dreizehnten Kapitel sind Sonderregelungen zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat sich zu Nutze gemacht, dass Besonderheiten unter einer Vielzahl von Perspektiven gesehen werden können. Dadurch sind in dieses Kapitel eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften eingeordnet worden, was in hohem Maße zu mangelnder Transparenz führt. Der Leser und Anwender des Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.5 Absenkung der Mindesterfordernisse

Rz. 36 Abs. 4 übernimmt die bis zum 31.3.2022 in der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung enthaltenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zum Kug in das Gesetz und verlängert sie zugleich bis zum 30.6.2022. Abs. 4 Satz 1 regelt grundlegend die Verlängerung bis zum 30.6.2022, ohne die Begünstigungen selbst zu nennen bzw. zu bestimmen, es wird lediglich auf die Maßgaben des ...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befreit Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer. Sie verfolgt das Ziel, als ergänzende Förderung neben anderen Instrumenten zur aktiven Arbeitsförderung Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer zu bieten. Die Regelung selbst ist allein ohne die notwendige Anreizfunktion für ...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.4 Auskunft über die Geschäftsführung

Rz. 26 Abs. 2 enthält die notwendigen Regeln und Korrektive zu den Auskunftsverlangen der Selbstverwaltung. Satz 1 stellt klar, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Ansprechpartner des Verwaltungsrates ist demnach der Vorstand und nicht die Verwaltung. Eine entsprechende Regelung enthält auch § 381 Abs. 6 als Verpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.1 Agenturen für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit haben unter anderen den gesetzlichen Auftrag zur Arbeitsvermittlung für aktiv Arbeitssuchende. Insbesondere im Arbeitsmarkt für gering Qualifizierte und auch für Fachkräfte haben sie sich so als Anlaufstelle für Unternehmen bei der Personalgewinnung etabliert. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit sind Aufwand und notwendige Investitionen auf Seiten des U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 6.2 Prüfungen durch die Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale prüft, ob die Arbeitsentgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt eingehalten wird. Stellt sie fest, dass das Haushaltsscheckverfahren nicht mehr angewendet werden kann, informiert sie den Arbeitgeber und bittet ihn, sich umgehend mit der für den Beschäftigten zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Minijob-Zentrale ve...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.1 Die Miteinbeziehung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 164 SGB IX und das AGG

Das LAG Niedersachsen entschied im Juli 2022 einen Fall zu Rechtsfolgen des AGG, wenn der Arbeitgeber Pflichten des Behindertenschutzes aus dem SGB IX nicht erfüllt.[1] Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind Arbeitgeber, wenn sie eine Stelle ausschreiben, dazu verpflichtet, bei der Besetzung von offenen Stellen sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66a Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf den Zuständigkeitswechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit ab dem 1.1.2025. Sie bestimmt, dass auf den Übergang § 66 entsprechend anzuwenden ist. Diese Vorschrift regelt bereits seit dem Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 das Übergangsrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.4 Anwendungsbereich – Verhältnis zum BKGG

Rz. 16 § 31 EStG gilt erstmals für den Vz 1996. § 31 EStG gilt nur für unbeschränkt stpfl. und als unbeschränkt stpfl. zu behandelnde Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG). Auf beschr. Stpfl. findet § 31 EStG keine Anwendung, da ihnen kein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG gilt nicht; s. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) und kein Anspruch auf Kindergeld (§ 62 EStG) zusteht. Ihr Kindergeldanspruch rich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66a Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 66a wird mit der Regelung klargestellt, dass § 66 auch bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation ab 1.1.2025 aufgrund des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 Anwendung findet. Rz. 4 Wird das SGB II geändert, so sind nach § 66, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistung...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr