Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.4 Arbeitslosengeldempfänger

Rz. 53 Für Spender, welche zum Zeitpunkt des Beginns der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld beziehen, wird das Spender-Krankengeld gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47b in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes gewährt – und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit; eine 6-wöchige Leistungsfortzahlung durch die Arbeitsagentur wie bei einer Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der G...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.3 Vortrag ins Blaue hinein

Allerdings erlaubt auch die Beweislastregel nach § 22 AGG dem Kläger nicht, Behauptungen "ins Blaue hinein" aufzustellen. Das LAG Hamburg hatte insofern den folgenden Fall zu entscheiden: Ein promovierter Wirtschaftswissenschaftler bewarb sich auf eine Stelle, die auch Kenntnisse der Informatik bzw. Mathematik verlangte. Er erhielt eine Absage und machte geltend, die Absage ...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.3 Vor- und Nachrang zwischen den einzelnen Leistungsgruppen

Rz. 12 Im Zweifel will ein Mensch mit Behinderung immer die ihm günstigste Art der Leistungen in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag auf Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen umfassend, also auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist ("Meistbegünstigung"; BSG, Urteile v. 29.11.2007, B 13 R 44/07 R, und v. 21.8.2008, B 13 ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.6 Kein Schwerbehindertenrecht im schwebenden Gleichstellungsverfahren

Arbeitgeber treffen keine Pflichten, die für die Rücksichtnahme auf schwerbehinderte Personen gelten, wenn der Bewerber sich im Gleichstellungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen befindet und rückwirkend gleichgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den Ausgang des Gleichstellungsverfahrens nicht abwarten. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber im Vorstellungsgespräch den Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6 Auswirkungen des Bezuges von Spender-Krankengeld auf die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Rz. 74 Der Gesetzgeber zielt darauf ab, den Einkommensverlust des Spenders aus Anlass des spendenbedingten Arbeitsausfalls nach Möglichkeit umfassend auszugleichen und seinen sozialversicherungsrechtlichen Status in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu schützen. Der Bezug des Spender-Krankengeldes löst somit eine Versicherungszeit bzw. einen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 82 Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf, zuletzt abgerufen am 9.8.2024. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und di...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 7 Funktion des Unternehmensbasisdatenregisters

Das Basisregister für Unternehmen soll die Grundlage für eine bessere Vernetzung der zurzeit bestehenden Register schaffen. Immerhin handelt es sich dabei um mehr als 100 mit Unternehmensbezug. Für viele Unternehmen bedeutete das bisher, dass ein Eintrag in mehreren Registern notwendig sein konnte. Damit verbunden wurden dann wiederum oft eigene Identifikationsnummern erteil...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuständigkeit für den Kinderleistungsausgleich

Rn. 121 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Kinderleistungsausgleich nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG wird durch die Bundes-FinVerw, vertreten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), durchgeführt. Dieses bedient sich dazu im Wege der Organleihe (vgl BSG, SozR 3–1500 § 51 Nr 21) der Bundesagentur für Arbeit sowie der nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Rn. 122 Stand: EL 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit.

Rn 6 Die Obliegenheit zur Arbeitssuche kann schon vor Rechtskraft der Scheidung beginnen. Der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit (grundl BGH FamRZ 08, 2104; 87, 684) kann auch schon zu Zeiten der Kindesbetreuung einsetzen, wenn das Ende der Kindesbetreuung verlässlich absehbar ist. Andererseits kann der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit hinausges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1277 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbarte Be... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten dem Kläger vor dem Arbeitsgericht Berlin als Prozessbevollmächtigte vertreten. Nach Beendigung des Verfahrens haben sie die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG gegen den Kläger beantragt. Auf die ihm eingeräumte Stellungnahme hat der Kläger vorgebracht, es sei mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt abgestimmt gewesen, direkt mit der Rechtsschut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Stelle.

Rn 21 ›Stelle‹ sind alle öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, juristische Personen des Öffentlichen Rechtes sowie öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen, zB das Wohnungsamt, das Jobcenter oder das Sozialamt. Auf ihre Zuständigkeit kommt es nicht an. Die Erklärung der Stelle muss dem Vermieter (BayObLG WuM 94, 568) oder dessen Prozessvertreter (LG Hamburg ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB J

Jagd Verkehrspflichten 823 164 Jagdrecht 249 45 Jastrowche Klausel 2177 1 Jobcenter Erfüllungsgehilfe 278 17 Job-Sharing 611 106 Jubiläumszuwendungen 611 42, 73 Jugendamt Bestellung zum Vormund 1774 3 Führung der Vormundschaft 1774 5 Juristische Person 166 22; 626 14 Abgrenzung vor 21 ff 4 als Nacherbe 2101 8; 2108 9; 2109 9 Arten vor 21 ff 3 Begriff vor 21 ff 1 Durchgriffshaftung vor 21 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis des Arbeitgebers auf Meldepflicht (§§ 2, 38 SGB III).

Rn 100 Nach § 2 II 2 Nr 3 SGB III ›soll‹ der ArbG den ArbN über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III) informieren, eine Verletzung führt jedoch nicht zur Schadensersatzpflicht (BAG NZA 05, 1406 [BAG 29.09.2005 - 8 AZR 571/04]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Prozessuales.

Rn 82 Wegen des grds Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kann Vergütungszahlung mit einstweiliger Verfügung nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Verfügungsanspruch) und er sich in unverschuldeter finanzieller Notlage befindet (Verfügungsgrund; nicht, wenn er Leistungen bei der Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Fortzahlung des Entgelts.

Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Anspruchsübergang auf den Fortzahlenden ausgesprochen. Damit wird kraft gesetzlicher Wertung ein Schaden des Entgeltsberechtigten fingiert (normativer Schaden), der vom Fortzahlenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erfüllungsgehilfen.

Rn 12 Nach dem Wortlaut von § 278 S 1 ist Erfüllungsgehilfe derjenige, dessen sich der Schuldner ›zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient‹. Die von der Rechtslehre entwickelte Definition des Erfüllungsgehilfen ist erheblich detaillierter: Erfüllungsgehilfe ist hiernach, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Wo die Pflichten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Böswilliges Unterlassen.

Rn 19 Böswillig unterlassen iSv 2 (entspr § 11 Nr 2 KSchG, BAG NZA 17, 988; NJW 04, 316 [BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02]) wird Zwischenverdienst, wenn der ArbN zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, oder vorsätzlich verhindert, dass ihm zumutbare Arbeiten angeboten werden (BAG NZA 24, 408 [BAG 24.01.2024 - 5 AZR 331/22]; 21, 938; 20, 1113; 07, 561). Der ArbN muss Arbeitslosigkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Treuwidrigkeit.

Rn 6 Bei der Beurteilung der Treuwidrigkeit ist das Gesamtverhalten nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (Soergel/Klinck Rz 6). An der Treuwidrigkeit fehlt es regelmäßig bei wirtschaftlichen Gründen für das Verhalten, allerdings ist auch hier eine Würdigung des Einzelfalls geboten (BGH NJW 05, 3417 [BGH 16.09.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 14 Den Unterhaltsgläubiger trifft die Darlegungs- und Beweislast, dafür, dass für ihn eine mögliche Tätigkeit wegen der ehelichen Lebensverhältnisse unbillig wäre, Die Tatsachen, aus denen sich ein unzumutbares Abweichen der Erwerbstätigkeit von nachhaltig gestalteten ehelichen Lebensverhältnissen ergibt, sind vom Gläubiger als Einwand vorzubringen und zu beweisen. Der Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Körper- und Gesundheitsschäden.

Rn 20 Bei Körper- oder Gesundheitsschäden muss der Geschädigte sich sachgerecht um Heilung bemühen. Doch braucht er sich nicht mit einer Nachbehandlung gerade durch den ersatzpflichtigen Arzt zu begnügen (Köln VersR 87, 620). Ggf muss der Geschädigte sich einer Rehabilitation unterziehen (BGH VersR 70, 272). Dazu muss der Schädiger die nötigen Mittel vorschießen (BGH VersR 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in diesem Sinne können deshalb auch Private...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.3 Ausländer aus Abkommenstaaten

Rz. 30 Für Ausländer aus Abkommenstaaten, die im Inland wohnen, können sich Erleichterungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels aus den von der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ergeben. So sind Arbeitnehmer auch ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus i. S. d. § 62 Abs. 2 EStG anspruchsberechtigt. Derzeit besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 3 Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen sind regelmäßig das Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, (Hoch-) Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise usw. Die Beschaffungskosten für diese Unterlagen trägt der Bewerber, einschließlich der erforderlichen Übermittlungskosten. Auch wenn der Arbeitgeber berechtigterweise die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen kann, ist der Bewer...mehr