Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnungszuweisung.

Rn 3 Die Beteiligung des Jugendamts kommt nur in Betracht, wenn der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung eines Verfahrensbeistands muss gem Abs 1 zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich sein. Angesichts der nun in Abs 2 enthaltenen Fallgruppen für eine zwingende Bestellung des Verfahrensbeistands und der nicht abschließenden Aufzählung einzelner (Regel-)Beispiele für ein Erfordernis in Abs 3 handelt es sich um einen Auffangtatb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Anhörung des Jugendamts in Verfahren, in denen der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zuweisung der Wohnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohl der Kinder verbunden sein kann. In vielen Fällen sind außerdem nachfolgende Verfahren wegen des Sorge- oder Umgangsrechts zu erwarten, so dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beteiligte, Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Erörterung findet, wie auch in § 155 II und § 160 I 2 geregelt, mit den Eltern statt, deren persönliches Erscheinen gem Abs 2 S 1 (wie auch in § 155 III 1 und § 160 I 2) anzuordnen ist. Hiervon ist auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil erfasst, der bei im Raum stehenden Maßnahmen nach § 1666 BGB gegen den anderen, allein sorgeberechtigten Elternteil im Hinblick...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgabe von Sorgeerklärungen im Termin (Abs 5).

Rn 27 Abs 5 S 1 stellt klar, dass Sorgeerklärungen (§ 1626a I 1 Nr 1 BGB) und die evtl erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils (§ 1626c II BGB) auch in einem gerichtlichen Erörterungstermin abgegeben werden können. (Nur) Die Abgabe der Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts ersetzt die nach § 1626d I BGB erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Ausgangspunkt

Rechtlicher Ausgangspunkt der Problematik ist, dass der bisherige Verfahrensbeistand den Anspruch auf die volle Vergütung nach § 158c Abs. 1 FamFG bereits zu dem Zeitpunkt erlangt, in dem er in irgendeiner Weise – etwa durch das Studium der Akte, die Ermittlung der Anschriften von Kind und Eltern, die Kontaktaufnahme zum Jugendamt etc. – im Kindesinteresse tätig geworden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zwang zur Beiordnung bei Vertretung des Gegners durch einen Rechtsanwalt.

Rn 20 Auf Antrag ist der bedürftigen Partei ein Rechtsanwalt immer dann beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist. Der Wortlaut der Vorschrift gibt keinerlei Ermessensspielraum, dennoch soll nach verbreiteter Meinung nicht zwingend eine Verpflichtung zur Anwaltsbeiordnung bestehen, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist (so BGHZ 91, 314; KG NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form und Inhalt der Bestellungsurkunde.

Rn 5 Das Gesetz sieht zwar keine besonderen Formvorschriften vor, allerdings verlangt der Charakter als Urkunde Schriftform (BeckOK BGB/Bettin § 1791 BGB aF Rz 20; MüKoBGB/Spickhoff § 1791 BGB aF Rz 2). Rn 6 § 168 I 2 enthält Vorgaben über den notwendigen Inhalt der Urkunde und orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der für Betreuungssachen geltenden Vorschrift des § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Zwingende Einholung eines Gutachtens bzw eines ärztlichen Zeugnisses, § 321.

Rn 22 Vor einer freiheitsentziehenden Unterbringung muss das Gericht gem § 321 iR einer förmlichen Beweisaufnahme (§ 30 II) ein Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme einholen. Gem § 321 I 3 soll sich das Gutachten auch auf die voraussichtliche Dauer der Unterbringung erstrecken. Geht es um eine freiheitsentziehende Maßnahme, genügt gem § 321 II die Einholung eines är...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 10 Ist eine Ehesache nicht anhängig, ist das örtlich zuständige Gericht nach § 152 II zu bestimmen. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Unterschied zur vorherigen Regelung in § 621 II 2 ZPO aF, die auf den Wohnsitz des Kindes abstellte (vgl zB Zö/Philippi, ZPO, 27. Aufl, § 621 Rz 90). Rn 11 Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist unabhängig vom gewöh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Anhörung des betroffenen Kindes, § 319.

Rn 15 Gem § 319 I hat das Gericht das betroffene Kind vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm und seinen Lebensumständen zu verschaffen. Die Anhörung des Betroffenen nach § 319 I nach Einholung des Sachverständigengutachtens und vor der Entscheidung über die Unterbringung (BGH FamRZ 12, 1556) gehört zu den wesentlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entsprechendes gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kind bzw betreuender Elternteil.

Rn 6 Das vereinfachte Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Minderjährige Kinder werden durch den Elternteil vertreten, dem die elterliche Sorge zusteht. Bei gemeinsamer Sorge der Eltern ist der Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet, § 1629 II 2 BGB. Sind die getrennt lebenden Eltern miteinander verheiratet, kann der Elternteil, in dessen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr beträgt 66 EUR (Art 2 II Nr 22 KostRÄG); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 132 EUR (Art 2 II Nr 26 KostRÄG). Gerichtskosten können nur im Fall der Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde als unzulässig erhoben werden. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 15 Das vereinfachte Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der andere Elternteil auf den ihm zugestellten Sorgeantrag überhaupt nicht reagiert, er zwar Stellung nimmt, dabei aber keine Gründe vorträgt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und dem Gericht solche Gründe auch sonst nicht bekannt sind. Werden dem Gericht jedoch durch Vortrag der Beteiligten oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entstehen des Vergütungsanspruchs.

Rn 12 Der volle Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes entsteht bereits in dem Moment, in dem dieser (nach seiner Bestellung) mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat. Dafür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, zB durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten, Anlage eines eigenen Vorgangs und Vorbereitung von Schriftverkehr, Ko...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlende oder unvollständig erteilte Auskunft vor Einleitung des Verfahrens (S 2 Nr 2).

Rn 7 Diese Vorschrift soll die außergerichtliche Klärung von Unterhaltsansprüchen fördern (J/H/A/Maier § 243 Rz 6; Jena FamRZ 14, 965). Kommt der nach §§ 1361, 1580, 1605 BGB auskunftsverpflichtete Unterhaltsschuldner einem außergerichtlichen Auskunftsverlangen nicht oder nicht vollständig nach, kann dies auch dann bei der Kostenentscheidung (zu seinen Lasten) zu berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 40 Brüssel IIb-VO – Verfahren für die Versagung der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Die Verfahren nach den Artikeln 59 bis 62 und – sofern zutreffend – nach Abschnitt 5 dieses Kapitels und nach Kapitel VI gelten entsprechend für einen Antrag auf Versagung der Anerkennung. (2) Das örtlich zuständige Gericht, das der Kommission gemäß Artikel 103 von jedem Mitgliedstaat mitgeteilt wird, wird durch das nationale Recht des Mitgliedstaats bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsverfahren.

Rn 45 Der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Trennungsunterhaltsverfahren kann nicht deshalb als mutwillig zurückgewiesen werden, weil bereits einmal eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Scheidungsverfahren erwirkt, und diese durch Rücknahme des Scheidungsantrags durch der Unterhaltsgläubiger wirkungslos wurde (Schlesw OLGR 01, 214). Auch bei regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verfahrensstellung des Jugendamts in bestimmten Anfechtungsverfahren zum Schutz der betroffenen minderjährigen Kinder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährige Kinder.

Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 42 § 794 I Nr 5 umfasst Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind. Die vorgeschriebene Form ergibt sich aus dem BeurkG. Durch die §§ 56 ff BeurkG ist die allgemeine Beurkundungszuständigkeit der Gerichte beseitigt worden; damit sind nahezu ausschl di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Vormunds auchmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abänderungsverfahren nach Abs 1.

Rn 2 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist ein selbstständiges Verfahren, sodass die örtliche Zuständigkeit nach § 152 unabhängig vom Ausgangsverfahren neu zu bestimmen ist und hiervon abweichen kann (BGH FamRZ 93, 49; 90, 1224). Zuständig zur Abänderung auch einer in höherer Instanz ergangenen Entscheidung ist das AG (BeckOKBGB/Veit § 1696 Rz 51; Staud/Coester § 1696 BGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Erörterung.

Rn 6 Die Gefährdungserörterung nach § 157 ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Erfährt das Familiengericht von einer – auch nur möglichen – Kindeswohlgefährdung (idR aufgrund einer Gefahrenanzeige des Jugendamts gem § 8a II 1 SGB VIII), ist es zur eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (Frankf MDR 13, 1405); es muss vAw e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verstoß gegen die Anhörungspflicht.

Rn 24 Unterbleibt eine nach § 160 vorgeschriebene Anhörung oder wird das Ergebnis nicht dokumentiert, stellt dies einen schweren Verfahrensverstoß dar. Unter den Voraussetzungen des § 69 I 2, 3 darf das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an die erste Instanz zurückverweisen (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 23; Heilmann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vereinfachtes schriftliches Verfahren, Abs. 1.

Rn 7 Legen die Eltern mit dem Antrag auf Genehmigung eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vor, die den Voraussetzungen des § 1631e IV, V BGB entspricht, muss das Gericht prüfen, ob diese Stellungnahme dem Wohl des Kindes am besten entspricht und auch keine weiteren entgegenstehenden Gründe ersichtlich sind. Dabei wird gem § 1631e ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behörden (Nr 3).

Rn 7 Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind beteiligtenfähig, soweit sie ein eigenes Antragsrecht haben (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Als Behörde ist eine Amtsstelle zu verstehen, die unabhängig von der Tätigkeit natürlicher Personen besteht, nach öffentlichem Recht organisiert ist und Geschäfte innerhalb des Funktionskreises des Amts besorgt, wobei es ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Verfahren im Vermittlungstermin (Abs 3, 4).

Rn 12 Nach Abs 3 S 1 hat das Gericht mit den persönlich erschienenen Eltern im Termin zu erörtern, welche Folgen der nicht stattfindende Umgang für das Kind hat. In diesem Zusammenhang weist es nach Abs 3 S 2 erneut auf die Rechtsfolgen hin, die sich gem Abs 5 S 2 aus der Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können (MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 12 mwN: Das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll (verstärkt durch § 72 AUG) die Vollstreckung für dynamisierte Unterhaltstitel iSv § 1612a BGB, die die Höhe des Unterhalts nur nach dem Prozentsatz des Mindestunterhalts bestimmen, im Ausland ermöglichen. Nach Art 4 Nr 2 EuVollstrTitelVO muss ein Titel, der in Europa vollstreckt werden soll, auf eine bestimmte Geldsumme lauten. Die am 18.06.11 in Kra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel (Abs 3).

Rn 7 Die Anfechtung der Entscheidung richtet sich gem Abs 3 nach den Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung einer Vollstreckungsklausel, die entspr anwendbar sind. Der Gläubiger kann bei Verweigerung bzw bei zu geringer Bezifferung durch Rechtspfleger des zuständigen Gerichts im ersten Rechtszug die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff ZPO), § 11 I R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 5 Auch eine einstweilige Anordnung nach § 248 ergeht gem § 51 I 1 nur auf Antrag; antragsbefugt ist sowohl die Mutter als auch das Kind, vertreten durch die Mutter, und zwar unabhängig davon, wer ASt im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 7; Zö/Lorenz § 248 Rz 4; Sternal/Giers § 248 Rz 8). Diese kann für die Geltendmachung des Unterha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anhörungspflichten.

Rn 16 Die Anhörungspflichten richten sich nach den §§ 159 ff. Insb ist das Kind nach § 159 anzuhören; hiervon kann nur unter den Voraussetzungen des § 159 II abgesehen werden (vgl § 159 Rn 7 ff). Die Eltern des Kindes sind nach den Vorgaben des § 160 I anzuhören (vgl § 160 Rn 7 ff). Pflegeeltern des Kindes sind gem § 161 II anzuhören (vgl § 161 Rn 10 ff). Die Anhörung des Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1.

Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Verfahrensbeistands, die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und zeitnah wahrzunehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag/Antragsberechtigung.

Rn 6 Die einstweilige Anordnung nach § 247 ergeht nur auf zu begründenden Antrag (Formulierungsvorschlag bei Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 24), in dem gem § 51 I 2 die Antragsvoraussetzungen glaubhaft zu machen sind, also zunächst die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nach § 1601 bzw § 1615l I BGB. Eine Bedürftigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Mutt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 1631e Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt das Gericht die Genehmigung im schriftlichen Verfahren, sofern die Eltern eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme vorlegen und keine Gründe ersichtlich sind, die einer Genehmigung entgegenstehen. 2Wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren entscheidet, soll es von der Anhörung des Jugendamts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. (2) Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überleitung in ein reguläres Sorgerechtsverfahren, Abs. 4.

Rn 25 Kommt eine vereinfachte Verfahrensdurchführung nach § 155a Abs 3 nicht in Betracht, weil dem Gericht aufgrund des Vortrags des Antragsgegners oder auf sonstige Weise Gründe bekannt werden, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen können oder weil es ausnahmsweise trotz Vorliegens der Voraussetzungen kein vereinfachtes Verfahren durchführen möchte, muss eine Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspersonen sind darüber hinaus alle Personen, denen kraft Gesetzes bestimmte Beurkundungskom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4).

Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes insb durch Bezug von staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstellung des Beistands.

Rn 5 Mit seiner Hinzuziehung wird der Verfahrensbeistand unmittelbar zum Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten und Pflichten, §§ 174 S 2, 158b III. Die Wahrnehmung dieser Rechte erfolgt weisungsunabhängig und im Interesse des Minderjährigen, ohne dass es dabei – im Unterschied zur Beistandschaft des Jugendamts nach §§ 1712–1717 BGB – zu einer Vertretung kommt. Der Beista...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen im vereinfachten Verfahren (S 1).

Rn 2 Gem S 1 können Anträge und Erklärungen im vereinfachten Verfahren vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden; gem § 113 I 2 iVm § 129a ZPO ist die Abgabe vor der Geschäftsstelle eines jeden (auch örtlich unzuständigen) AG möglich. Es handelt sich um eine Maßnahme der Justizverwaltung; das von einer Person angegangene AG ist zur Aufnahme des Antrags/der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr