Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung bei Betriebsveräußerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.2 Steuerliche Behandlung

Übertragen Eltern einem Kind ein zu ihrem Privatvermögen gehörendes Gebäude gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, die unabhängig von der Lebenserwartung des Rentenberechtigten sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG stellt entgegen der oftmals verwendeten Bezeichnung keine eigenständige Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr; die Tonnagebesteuerung wird nur auf Antrag des Steuerpflichtigen angewendet. Statt der üblichen Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 oder ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 3 Kapitalertragsteuer: Erweiterte Pflichten

Mit dem AbzStEntModG v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) wurde in § 45b und § 45c EStG eine sog. "KapESt-Datenbank" bzw. "Steuerbescheinigungs-Datenbank" mit erweiterten Steuerbescheinigungspflichten und neuen Meldeverpflichtungen eingeführt. So sind etwa nach § 45b Abs. 9 EStG inländische börsennotierte Gesellschaften künftig verpflichtet, nach § 67d AktG Informationen über d...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 6.4 Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Anteilseigner von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaften alternativ zur Abgeltungsteuer auch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (mit der Möglichkeit eines (anteiligen) Werbungskostenabzugs) beantragen. Das betrifft zum einen Beteiligungen von mehr als 25 % (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG) oder von mehr als ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.8.9 Veräußerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Die verbilligte Überlassung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung führt grundsätzlich zu einem als Arbeitslohn zu versteuernden geldwerten Vorteil. Kauft das Arbeitgeberunternehmen die Beteiligung später zu marktüblichen Konditionen (aber für den Arbeitnehmer gewinnbringend) zurück, ist der Erlös laut BFH den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen (BFH, Urteile v. 14.12.202...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 4.8 Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holdingkapitalgesellschaften

Gemäß § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG ist bei bestimmten Kapitalerträgen kein Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen des Gläubigers sind und die Kapitalertragsteuer auf Grund der "Art der Geschäfte" auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (sog. Dauerüberzahler). Die Voraussetzungen sind durch eine entspreche...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.3.5 Längere Geltung von Freistellungsbescheinigungen

Mittels Freistellungsbescheinigung gemäß § 50c Abs. 2 EStG kann auf die Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer und der Steuer beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a EStG in dem Umfang verzichtet werden, der nach § 43b, § 50g EStG oder durch ein DBA vorgegeben ist. Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 29.10.2024 (BGBl I 2024 Nr. 32...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 3.3 Verbesserungen beim Optionsmodell

Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönl...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.14 Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG) soll dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen. Gleichzeitig soll den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbes...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2023:mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 111-113)

Zeilen 111-113 erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 114/115 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 A...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.7 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.2 Anrechnung der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen/Missbrauchsbekämpfung von Cum-Ex

Potenziale zur erleichterten Administrierung von Steuern ergeben sich auch bei Transaktionen im Rahmen des Finanzmarkts. Dies umfasst zum einen die Anrechnung von Quellensteuern bei Kapitalerträgen. Die Blockchain-Technologie soll diesen grenzüberschreitenden Prozess erleichtern und damit zu einer besseren Administrierbarkeit für Finanzverwaltungen sowie Steuerpflichtige füh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 7.5 Bewertung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Mit den beschriebenen Blockchain Use-Cases sowie technischen Infrastrukturprojekten im Steuerrecht zeigt sich die kontinuierliche Bewertung und der Versuch, die Blockchain-Technologie in steuerliche Prozesse zu integrieren. Treiber dieser Entwicklungen sind eine zunehmende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft sowie zunehmende rechtliche Anforderungen für Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 7.1 Übersicht und allgemeine Potenziale

Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5)

Rz. 131 Die Anforderungen an den Einsatz von Risikomanagementverfahren im Steuervollzug wurden als Ausfluss und Ergebnis der langjährig geführten Debatten und Ergebnisse gesetzlich verankert.[1] Die gesetzliche Ermächtigung zum Einsatz von Risikomanagementsystemen (RMS) und die dazu vom Gesetzgeber gesetzten Vorgaben verhindern, dass deren Einsatz mit dem Amtsermittlungsgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10 Anrechnung erhobener Kapitalertragsteuer

10.1 Allgemeines Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 74 Die durch Steuerabzug erhobene ESt (KapESt) kann der Stpfl. durch Vorlage einer KapESt-Bescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2, Abs. 3 EStG nachweisen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen ist. Welche Angaben dabei zu bescheinigen sind, ist aus § 45a Abs. 2, 3 EStG ersichtlich. Durch G. v. 11.10.1995[1] wurde § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (neu gefasst durch G. v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Grundlagen

Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigung bewirkt, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Rundungsregelung (§ 36 Abs. 3 EStG)

Rz. 79 Nach § 36 Abs. 3 S. 1 EStG werden die auf die ESt anzurechnenden Steuerbeträge des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zum Vorteil des Stpfl. jeweils auf volle Euro aufgerundet. Die ESt-Vorauszahlungen werden ohnehin in vollen Euro festgesetzt. Deshalb sind die geleisteten Vorauszahlungen als Steuerbeträge i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht in die Rundungsregelung einbezogen. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte

Rz. 63 Bei der Veranlagung erfasst werden diejenigen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die der Stpfl. im Laufe des Kj. (Vz) erzielt hat. Rz. 64 Als erfasst gelten auch die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise (ab 2009 zu 40 %) steuerfrei bleibenden Einnahmen (ab 2009 Teileinkünfteverfahren) und die nach § 8b KStG gänzlich steuerfrei bleibenden Einnahmen. Rz. 65 Fallen Einna...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nicht selbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 29 § 36 Abs. 2 S. 1 EStG [1] bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 19 § 36 Abs. 1 EStG verweist darauf, dass das EStG noch an anderer Stelle Regelungen zur Entstehung der ESt enthält. Es handelt sich um die jeweiligen Entstehungszeitpunkte bei den besonderen Erhebungsformen der ESt – der ESt-Vorauszahlungen, der LSt, der KapESt und des Steuerabzugs, der bei beschr. Stpfl. vorzunehmen ist. Die ESt-Vorauszahlungen und die Abzugsteuern entst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr