Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Bedeutung.

Rn 2 Das bedingungsfeindliche (BGH NJW 15, 934 Rz 34; KG NJW-RR 1998, 296; LG Hamburg ZMR 05, 367, 368; zulässig sind aber Rechts- und Potestativbedingungen, LG Berlin GE 11, 1231; GE 10, 1541) und wirksam (§ 558 Rn 7) nicht vor Ablauf der Sperrfrist (§ 558 Rn 5) zu stellende Mieterhöhungsverlangen (§ 558 I 1) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf Zusti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestand: Beendigung des Mietverhältnisses.

Rn 3 Tatbestandlich setzt I allein die Beendigung des Mietverhältnisses voraus. Erfasst ist jede Beendigung (s § 545 Rn 3) – zB durch Zeitablauf (§ 575), Kündigung (§ 573, § 543, § 57a ZVG) oder Aufhebungsvertrag. Ferner darf keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses eingetreten sein (s § 545 Rn 2). Rn 4 Die Mietsache ist dem Gesetzeswortlaut zufolge nach Been...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schlichter Aufenthalt.

Rn 34 Der schlichte Aufenthalt hat weder ein zeitliches Moment noch setzt er besondere Beziehungen zu dem Ort voraus, doch reichen ganz flüchtige Kontakte, wie etwa die bloße Durchreise, nach hM nicht aus (Erman/Hohloch Rz 57; Looschelders Rz 13; Soergel/Kegel Rz 60; aA v Bar/Mankowski IPR I, § 7 Rz 30). Gewisse Verweildauer an einem bestimmten Ort ist erforderlich (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 2 Die gemeinsame Aufhebung der wechselbezüglichen Verfügungen ist möglich durch ein gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254), ein widersprechendes Testament (§ 2258; BayObLG FamRZ 97, 1245), durch Erbvertrag (§ 2289 I 1), durch Rücknahme aus der Verwahrung (§ 2272) sowie durch gemeinschaftliche Vernichtung oder Veränderung (§ 2255). Es genügt nicht, dass nur ein Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erlöschen (Abs 4).

Rn 9 Die Zwischenrechte dürfen auch durch das nachträgliche Erlöschen der beteiligten Rechte grds nicht betroffen werden. Daher verliert das vortretende Recht seinen günstigen Rang, wenn das zurücktretende Recht später aus nicht rechtsgeschäftlichen Gründen erlischt (zB Bedingungseintritt, Endtermin, Tod des Berechtigten, §§ 1173 ff, 1182, vgl MüKo/Lettmaier Rz 18). Allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Nach der Auseinandersetzung.

Rn 44 Nach der Auseinandersetzung haftet jeder Erbe auch mit seinem Eigenvermögen. Ist die Erbengemeinschaft beendet, kann sie weder durch Vertrag geändert (Ddorf Rpfleger 52, 244) noch durch Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag oder Erbteilübertragung nach erfolgter Auseinandersetzung (RGZ 134, 296) wiederaufleben (Staud/Löhnig § 2042 Rz 66). Allerdings können alle oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starrer Fristenplan.

Rn 11 Ein Fristenplan mit zu kurzen Fristen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Vertragsklausel (Ddorf OLGR 07, 199, München NZM 07, 215, LG Berlin ZMR 03, 487; auch wenn nur für unbedeutenden Raumtyp LG Ddorf Info M 11, 467). Nach aA entfällt nur die Fristenregelung als solche; die entstehende Regelungslücke soll durch einen Rückgriff auf angemessene Fristen zu schließen sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Voraussetzung für einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung ist stets, dass eine in formaler Hinsicht vollständige Auskunft erteilt wurde. Wenn Grund zur Annahme besteht, die Rechnungslegung sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden, so ist es Sinn und Zweck der eidesstattlichen Erklärung, diese zu berichtigen oder zu vervollständigen (BGH NJW-RR 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Höhe des Kostenvorschusses.

Rn 24 Die Höhe des Kostenvorschusses ergibt sich aus den Gebühren, die sich nach dem Wert des beabsichtigten Verfahrens ergeben. Der Vorschussanspruch umfasst die notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, Gebühren und Auslagen (§§ 12 ff FamGKG; §§ 8, 9 RVG). IRd Schlüssigkeitsprüfung hat das Gericht auch die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebü...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren.

Rn 2 Sachlich zuständig ist streitwertabhängig das Amts- oder LG (§§ 71, 23 Nr 1 GVG). Maßgeblich ist der Wert der Beteiligung des Beklagten am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl ZEV 97, 252; abl MüKo/Helms Rz 6: Klägerinteresse). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allg Gerichtsstand des Beklagten oder dem der Erbschaft (§ 27 ZPO; Staud/Olshausen Rz 5). Das nach I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Unterbeteiligungen.

Rn 51 Die Unterbeteiligung ist die Beteiligung an einer Beteiligung; sowohl an Anteilen von Kapital- als auch Personengesellschaften, wie zB Beteiligungen an OHG und KG oder wiederum an einer GbR. Die Unterbeteiligung ist in ihrer praktischen Bedeutung eine der wichtigsten Erscheinungsformen der Innen-GbR. Anlass für den Abschluss von Unterbeteiligungen sind insb die Umgehun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mehrgliedriger Vorstand.

Rn 5 Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten, Mehrheitsvertretung. Dabei ist unter Mehrheit die einfache Mehrheit der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder zu verstehen (Schwarz Rpfleger 03, 1, 5f). Von der Mehrheitsvertretung kann die Satzung abweichen (§ 40 1) und zB Gesamt- oder Einzelvertretung vors...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fristsetzungserfordernis.

Rn 5 Will der Gläubiger wegen Verletzung der Pflicht hinsichtlich einer Leistung seinen Schaden, dh sein Erfüllungsinteresse, geltend machen, dann muss er nach § 281 I 1 zunächst erfolglos eine angemessene (Nach-)Frist gesetzt haben (generell zum Nachfristmodell Wolf/Lange FS Kilian, 801–815 sowie Dubovitskaya JZ 12, 328 ff). Die Fristsetzung soll dem Schuldner vor Augen füh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bindung und Wirkung.

Rn 12 Für die Bindung an die Auflassung gilt § 873 II (BGHZ 106, 112; BayObLGZ 73, 141). Selbst die bindende Auflassung bewirkt keine Verfügungsbeschränkung (BGHZ 49, 200). Die Auflassung ist weder ein sonstiges Recht iSd § 823 I (BGHZ 45, 192) noch gibt sie ein Recht zum Besitz iSd § 986 (Celle NJW 58, 870f) oder eine in der Insolvenz des Veräußerers geschützte Rechtspositi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 49). Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustimmung des Kindes (Abs 2).

Rn 2 Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung des Kindes nur erforderlich, wenn der Mutter die elterliche Sorge ganz oder tw nicht zusteht. Daher ist die Zustimmung des volljährigen Kindes für die Vaterschaftsanerkennung immer erforderlich, während sie für ein verstorbenes Kind ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist wie folgt zu differenzieren: Rn 3 Bei Alleinso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz (Abs 1 S 1).

Rn 1 Grds ist von einer Unübertragbarkeit, § 1092 I 1, und deswegen Unpfändbarkeit, § 857 III ZPO (Prütting/Gehrlein/Ahrens § 857 Rz 14), der für eine natürliche Person bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auszugehen. Dasselbe gilt für ein Recht zugunsten einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, etwa bei Aufspaltung (Naumbg Rpfleger 19, 579 [O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auseinandersetzungsvereinbarung.

Rn 16 Obliegt die Auseinandersetzung nicht einem Testamentsvollstrecker (§ 2204), führen die Miterben die Auseinandersetzung durch vertragliche Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemeinschaft durch (Muster s Krause ZFE 07, 182 ff). Dieser Auseinandersetzungsvertrag bedarf als solcher keiner Form (BGH FamRZ 70, 376); er ist nur dann formbedürftig, wenn er Absprachen enthäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Der anwaltliche Schriftsatz.

Rn 3 Der anwaltliche Schriftsatz genügt der Form, wenn der Kündigende oder dessen Bevollmächtigter die für den Kündigungsempfänger vorgesehene Abschrift eigenhändig unterschreibt (BGH NZM 03, 229, 230; ZMR 97, 280). Ausreichend ist es ferner, wenn die Urschrift eigenhändig unterschrieben ist und der Kündigungsempfänger eine beglaubigte Abschrift erhält, wobei der Beglaubigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Anfecht... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Insolvenzverwalter des Erben Verfügungen der Erblasserin nach § 134 InsO anfechten kann. Der Kl. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat das aufgrund der Anträge vom 4.8.2021 und 7.9.2021 mit Beschl. v. 23.6.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzschuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Einschränkungen bei der Kaution betreffen Wohnraummiete, § 551; § 9 V WoBindG. Im preisgebundenen Wohnraum können gem § 9 V WoBindG nicht Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietrückständen gesichert werden. Die Kostenmiete enthält bereits das Mietausfallwagnis. Für nach WoFG geförderten Wohnraum gibt es keine vergleichbare Einschränkung. Im sozialen Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gegen Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 87, 412; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 200 Für Gewerberaummietverhältnisse (zur Unterscheidung, ob Wohn- oder Gewerberaummiete anzunehmen ist, s Rn 13) gelten ggü der Wohnraummiete eine Reihe von Besonderheiten. §§ 535–548 sind anwendbar. Von den §§ 549 ff sind nur §§ 550, 552 I, 555a I–III, 555b, 555c I–IV, 555d I–VI, 555e I, II, 555f, 562–562d, 566–567b, 569 II, 570 anwendbar – und nur entspr. Ferner sind §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erwerbsverbot.

Rn 12 Ist ein Kaufvertrag nach § 311b formnichtig, kann der Verkäufer eine bereits erfolgte Auflassung kondizieren. Der Kondiktionsanspruch erlischt jedoch mit Eintragung des Käufers im Grundbuch, weil damit nach § 311b I 2 der Kaufvertrag geheilt wird. Um dies zu verhindern, kann der Verkäufer durch eV ein Erwerbsverbot analog § 938 II ZPO gegen den Käufer erwirken (krit Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fehlerhafte Verträge.

Rn 61 Weist der Vertragsschluss einen Fehler auf, so hängt es von der Art des Fehlers ab, ob der Vertrag nichtig (Bsp §§ 134, 138), (schwebend) unwirksam (§§ 108 I, 177 I, 1366 I, 1369 I, 1819 ff) oder anfechtbar (§§ 119, 120, 123) ist. Rn 62 Bei fehlerhaften Dienst- (BGH NJW 00, 2983 [BGH 03.07.2000 - II ZR 282/98], Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers), Arbeits- (ErfK/Pre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anmietung zur Weitervermietung als Wohnung.

Rn 3 Zweck des Hauptmietvertrages muss es – ggf nach einer konkludenten Änderung während der Vertragszeit – sein, die angemieteten Räume als Wohnraum weiter zu vermieten (Drasdo WuM 19, 1; LG Heidelberg WuM 22, 618). Ausreichend ist es, wenn beide davon ausgehen, dass die Wohnung vom Mieter an Dritte weitervermietet werden soll. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichtungen des Darlehensgebers.

Rn 27 Der Darlehensgeber hat empfangene Leistungen (einschließlich Bereitstellungszinsen, aber idR Aufrechnungsmöglichkeit, vgl Stuttg ZIP 19, 2294; anders Ddorf WM 17, 1848), bei einem verbundenen Vertrag auch eine an den Verkäufer geflossene Anzahlung des Darlehensnehmers (LG Berlin WM 2018, 1002, 1106), einschließlich einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung binnen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626b BGB – Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung.

Gesetzestext (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 169...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626d BGB – Form; Mitteilungspflicht.

Gesetzestext (1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden. (2) Die beurkundende Stelle teilte die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsdatums und Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Dreizeugentestament setzt eine der genannten Notlagen voraus. Es kann nur durch mündliche Erklärung errichtet werden und hat beschränkte Gültigkeitsdauer (§ 2252). Auch ein gemeinschaftliches Nottestament ist möglich (§ 2266). Im Falle der Absperrung (I) kann wahlweise vor dem Bürgermeister (§ 2249) oder vor drei Zeugen testiert werden. Die Formbestimmungen sind eng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarter Leistungsort.

Rn 3 § 391 II setzt voraus, dass für die Hauptforderung ein anderer Leistungsort vereinbart ist als derjenige, der für die Aufrechnungsforderung maßgebend ist. Damit soll die Durchsetzbarkeit der vereinbarten Leistungsmodalitäten, zu denen auch der Leistungsort gehört, gewahrt werden. Die Vorschrift gilt allerdings nicht, soweit sich der Leistungsort aus dem Gesetz ergibt (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unveränderte Wiedergabe, S 2 Nr 2.

Rn 9 Zudem muss der dauerhafte Datenträger die Erklärung unverändert wiedergeben können. Dafür reicht es, wenn die Erklärungen vom Adressaten dauerhaft gespeichert und von ihm am Bildschirm, Display oder als Ausdruck gelesen werden können (vgl BGH NJW 09, 3227 [BGH 16.07.2009 - III ZR 299/08] Tz 13). Derzeit erfüllen insbesondere Papier, Vorrichtungen zur Speicherung digital...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsames Auftreten.

Rn 79 Willenserklärungen, zB Kündigungen (BGH NJW 10, 1965 [BGH 28.04.2010 - VIII ZR 263/09] Rz 7; LG Frankfurt/M IMR 18, 412) oder Mieterhöhungserklärungen (s § 558a Rn 4 ff), aber auch das Rückgabeverlangen nach § 546 I (BGH NJW 96, 515 [BGH 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95]), müssen, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein später errichtetes Testament hebt das frühere insoweit auf, als es diesem widerspricht; iÜ gelten die Bestimmungen des früheren Testaments weiter (vgl Staud/Baumann Rz 21). Die Aufhebung erfolgt ggf kraft Gesetzes. Ein entspr Wille des Erblassers ist ebenso wenig erforderlich wie seine Kenntnis von der früheren Verfügung. Rn 2 Der Erblasser soll jeweils den Errichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchbrechungen.

Rn 15 Der Grundsatz, wonach zur dinglichen Rechtsänderung materiell-rechtlich eine dingliche Einigung erforderlich ist, ist teilweise durchbrochen. ZT genügt eine einseitige Erklärung oder der Erwerb vollzieht sich kraft Gesetzes oder Staatsakt, so dass § 873 nicht anwendbar ist: 1. Einseitige Erklärungen. Teilweise reichen einseitige Erklärungen des Betroffenen aus: §§ 885 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benachteiligende Handlungen.

Rn 17 Hierzu rechnen Realakte wie die Beschädigung oder Zerstörung von Vermögensgegenständen (Rostock FamRZ 00, 228 bei Verbrennen von Geld; Frankf FamRZ 84, 1097) in Benachteiligungsabsicht. Der Wille, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, muss der leitende, wenn auch nicht der ausschl Beweggrund des Handelns gewesen sein (BGH NJW 00, 2347; KG FamRZ 88, 171; Ddorf FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Kürzungsbeträge (§§ 559b I 2, 559a BGB).

Rn 10 Gab es Drittmittel (§ 559a), ist vorzurechnen, wie diese anzurechnen sind (KG NZM 02, 211; LG Berlin GE 08, 991). Die Mitteilung, Drittmittel seien nicht geflossen, ist entbehrlich. Fehlt eine Mitteilung, ist der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers als (stillschweigende) Erklärung dahingehend zu verstehen, Drittmittel seien nicht geflossen (s.a. BG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473 1. Zunächst wird der gemeine Wert des der Personengese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 11 Die jeweilige Mieterhöhung tritt mit Ablauf einer Staffel (Rn 5) kraft Gesetzes und automatisch ein. Es bedarf keiner Erhöhungserklärung. Der Mieter gerät bei Nichtzahlung gem § 286 II in Verzug. Die Parteien können allerdings ohne Verstoß gegen § 557a IV vereinbaren, dass zusätzlich zur Staffelvereinbarung die jeweilige Staffelerhöhung auch noch durch den Vermieter in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Begriff der unbilligen Härte.

Rn 9 ist einzelfallbezogen auszufüllen (Hambg FamRZ 19, 1405; KG FamRZ 15, 1191). So sind die Belange der Ehegatten und der im Haushalt lebenden Kinder zu berücksichtigen. Grobe Unbilligkeit wurde ua angenommen, wenn ein Ehegatte ›in grob rücksichtsloser Weise‹ durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten ›nahezu unerträglich‹ macht (Karlsr FamRZ 91, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltsänderung, Wiederverwendung.

Rn 8 Soll der Inhalt des gesicherten Anspruchs geändert oder erweitert werden (zB Verlängerung der Frist zur Annahme eines Kaufangebots), ist neben der Eintragung der Inhaltsänderung nach § 877 die Zustimmung der gleich- und nachrangigen Berechtigten erforderlich (KG HRR 33 Nr 1849). Eine erloschene Vormerkung kann durch erneute Bewilligung für einen neuen deckungsgleichen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Miteigentumsanteil.

Rn 3 Eine Änderung der Größe der jeweiligen Miteigentumsanteile ist sowohl in der Hand eines Alleineigentümers als auch durch Verfügung zwischen WEigtümern derselben WE-Anlage ohne gleichzeitige Veränderung des SonderE möglich (BGH Rpfleger 76, 352; München ZfIR 15, 304; KG ZMR 98, 368). Verfügungen über den Miteigentumsanteil setzen eine entspr Auflassungserklärung gem §§ 8...mehr