Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Untergang der juristischen Person.

Rn 18 Die juristische Person endet nicht mit ihrer Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen oder in bestimmten Fällen gerichtlich angeordnet werden kann (vgl §§ 262 AktG, 60 GmbHG, 78 ff GenG, 131, 161 II HGB, 41, 49 II BGB), sondern tritt zunächst mit dem Zweck der Abwicklung in das Liquidationsstadium. In dieser Phase bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Wirkung.

Rn 3 Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils (oder Vollstreckungsbescheids nach § 700) ordnet Abs 1 im Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils an, das die Entscheidung der Vorinstanz im Rechtsmittel-, Rüge (§ 321a) oder Einspruchsverfahren in der Hauptsache oder in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718 aufhebt oder abän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gleichartigkeit der Ansprüche

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Merkmal der Gleichartigkeit ist stets erfüllt, denn dafür genügt es, dass sich Geldansprüche gegenüberstehen, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 30, 31 (Februar 2019). Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 1 EStG betrifft nur die Aufrechnung von Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld gegen Ansprüche auf Kindergeld (§ 75 Abs 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur materieller Fehler der letzten Festsetzung; Korrekturzeitraum (§ 70 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung betrifft die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die von Anfang an objektiv rechtswidrig gewesen sind. Unerheblich ist, ob die rechtswidrige Kindergeldfestsetzung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einer unzutreffenden Sachverhaltserkenntnis beruht, vgl V 22.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-grellet in Schmidt, § 70 ESt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 4 Das angerufene Gericht entscheidet im Fall seiner Unzuständigkeit (oben Rn 3) auch in Antragsverfahren (KG FGPrax 11, 260 [KG Berlin 04.08.2011 - 1 W 509/11]) vAw über die Verweisung (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 3 Rz 4). Die Entscheidung ergeht nach Abs 1 S 1 in Form eines Beschlusses, der keine Endentscheidung iSd § 38 Abs 1 darstellt, weil er nach Abs 3 S 1 ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gegen eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gegen ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand für die Fälle, in denen ein Feststellungsbedürfnis besteht, ohne dass der Wert von Grundbesitz oder Betriebsvermögen festzustellen ist.[2] vorliegt. Das ist der Fall, wenn z.B. Anteile an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird. Besteht das Vermögen der Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütungsvoraussetzungen.

Rn 2 Primäre Voraussetzung ist eine Beauftragung als Sachverständiger durch das Gericht, § 1 I 3 JVEG. Entscheidend ist der Inhalt des erteilten Auftrags, eine unrichtige Bezeichnung als sachverständiger Zeuge ist unschädlich (Kobl MDR 14, 1296 [OLG Koblenz 14.07.2014 - 13 UF 175/14]; OLGR 05, 228; s.a. § 414 Rn 2, 5, zur Personalunion § 414 Rn 4). Zur Geltung bei der Heranz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Konkurrenzen.

Rn 9 §§ 49 ff/§ 156 III 1 sind neben III anwendbar. Das Verfahren nach III ist – anders als jenes nach §§ 49 ff – kein selbstständiges EA-Verfahren (s Rn 8). In Familienstreitsachen findet III angesichts der spezielleren Regelung des § 120 II 2, 3 für den Vollstreckungsschutz keine Anwendung (KG FamRZ 14, 1934). Umstr ist, ob das Beschwerdegericht iRv III eine nach § 116 III...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) vom 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antragsberechtigte (Abs 3).

Rn 53 Das Ablehnungsrecht steht beiden Parteien zu, auch derjenigen, deren Bevorzugung zu besorgen ist. Sie muss sich nämlich nicht dem Makel aussetzen, sachwidrig begünstigt zu sein (Wieczorek/Schütze/Niemann § 42 Rz 21). Der Parteibegriff ist weit zu fassen. Dazu gehört der Nebenintervenient gem §§ 66, 67 (BGH NJW-RR 20, 1321 [BGH 15.09.2020 - VI ZB 10/20]), der nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständiges Gericht.

Rn 8 Über den Widerspruch entscheidet das Arrestgericht der ersten Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der Arrest auf Rechtsmittel des Gläubigers durch das Beschwerdegericht erlassen wurde (RGZ 37, 368, 369; Ddorf MDR 84, 324 [OLG Düsseldorf 15.12.1983 - 10 U 159/83]; KG NJW-RR 08, 520 [KG Berlin 27.11.2007 - 5 W 278/07]). Ergibt sich erst im Verfahren über den Widerspruch di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gegen einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023; zu Eigenbetrieben vgl Naumbg OLGR 08, 518). Zweck dieser Regelung ist es, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung der Urkunde.

Rn 2 Gemäß § 424 Nr 1 und 3 muss die Urkunde nach ihren äußeren Merkmalen sowie nach ihrem Inhalt bezeichnet werden, um die öffentliche oder private Urkunde, die vorgelegt werden soll, identifizieren zu können. Zu den äußeren Merkmalen zählen etwa der Aussteller sowie Datum und Ort der Ausstellung (KG NJW 93, 2879 [KG Berlin 08.06.1993 - 13 U 119/93]; MüKoZPO/Schreiber § 424...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (BGH NJW 03, 2916 = ZIP 03, 1419; ZIP 12, 1467; Bremen ZInsO 02, 189; Schlesw MDR 01, 1375 f; Frankf ZIP 13, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel.

Rn 11 Es muss ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegen (§ 103 Rn 4). An die im Titel ausgesprochene Kostengrundentscheidung ist der Rechtspfleger gebunden (BGH NJW-RR 06, 810 [BGH 09.02.2006 - VII ZB 59/05]; NJW 19, 3651 [BGH 27.06.2019 - V ZB 27/18] Rz 5). Dies gilt auch, wenn hiergegen sachliche Bedenken bestehen. So kann die Partei, die mit den Kosten des Ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswahl und Höhe.

Rn 25 Der doppelte präventive und repressive Zweck des Ordnungsmittels rechtfertigt einen umfangreichen Katalog von Faktoren bei der Bemessung des Ordnungsgelds. Der repressive Aspekt rechtfertigt es, gerade den Schuldner und sein Verhalten in den Blick zu nehmen (KG 9.2.22 – 5 W 158/21 = WRP 22, 877, Rz 45). Bei der Auswahl des Ordnungsmittels sowie der Höhe des Ordnungsgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.160 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]; wie h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Abs 1 S 1 schützt die für drei Arten von Aufwendungen unentbehrlichen Mittel. Erfasst werden zunächst die zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks erforderlichen Kosten. Hierzu gehören die Kosten für Wasser- und Energieversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst, öffentlichen Abgaben, wie Steuern und Anliegerbeiträge, Pflichtversicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gegenrechte, Gegenleistung.

Rn 11 Für den ZuS bleiben Gegenrechte des Beklagten sowie dessen Gegenleistung außer Ansatz (BGHR ZPO § 3 Teilungsverfahren 1; NJW-RR 01, 518; Nürnbg MDR 95, 966; KG MDR 01, 56 [KG Berlin 11.09.2000 - 3 W 3881/00]). Das gilt grds auch für den GeS, wenn nicht ausnahmsweise verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine Berücksichtigung fordern (Rn 3). Der ReS kann sich aus dem Geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfahrensrechtlich unzulässige Kostentscheidung.

Rn 7 In der früheren Rspr wurde vertreten, dass eine verfahrensrechtlich unzulässige Kostenentscheidung, insb eine Kostenentscheidung gegen Dritte, mit der sofortigen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit anfechtbar sei. Nach Einführung der Gehörsrüge (§ 321a) wird diese außerordentliche Beschwerde nicht mehr als zulässig angesehen (BGH MDR 02, 1577; KG MDR 02, 1086...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft/Abänderbarkeit von Amts wegen.

Rn 6 Im Umfang des Streitgegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens, mithin dazu, ob die erstrebte, durch konkrete Beweistatsachen u Beweismittel gekennzeichnete Beweiserhebung ggü dem Gegner zulässig u deshalb anzuordnen ist, wird Rechtshängigkeit herbeigeführt. Ist der Antrag unter Ausschöpfung der Rechtsbehelfe abgelehnt worden, steht demselben Begehren die Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere vollstreckbare Ausfertigung bei Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 4 Auf Gläubigerseite ist § 733 anwendbar, wenn Gesamthandsgläubiger gemeinsam eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen oder wenn ein Gesamthandsgläubiger allein die ihm erteilte Ausfertigung durch eine weitere ersetzen oder ergänzen möchte (s § 724 Rn 8). Doch ist das die Ausnahme. Grds erfolgt bei einer Gläubigermehrheit die Klauselerteilung unabhängig von § 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachungslast.

Rn 6 Für die Darlegung und Glaubhaftmachung gelten die allgemeinen Beweislastregeln ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner (nach Anberaumung mündlicher Verhandlung) vollwertig am Verfahren beteiligt ist (Karlsr WRP 83, 170; 88, 631; KG WRP 11, 611 [KG Berlin 02.03.2011 - 5 W 21/11]; Schuschke/Walker/Walker Rz 26; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 45). Bis dahin trifft den An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miet- und Pachtzinserhöhung.

Rn 48 § 9 ist (ggf über § 48 I GKG) für alle Streitwertarten heranzuziehen. Ausnahme: Für Wohnraummiete gilt § 41 V GKG (BGH MDR 04, 1437; LG Berlin NJW-RR 13, 263); die Analogie ist ausgeschlossen (KGR 04, 499). Wird lediglich die Feststellung einer künftig erhöhten Miete verlangt, gilt § 41 V GKG nicht, sondern §§ 3, 9 ZPO (KG NJW-RR 10, 371 [KG Berlin 16.07.2009 - 22 W 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachweisurkunden.

Rn 10 Ein tatsächliches oder wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den GV ist nicht erforderlich, wenn dem GV die Befriedigung, der Annahmeverzug des Schuldners oder die Voraussetzungen des Abs 2 vom Gläubiger mit öffentlichen Urkunden oder öffentlich beglaubigten Privaturkunden nachgewiesen wurden. Taugliche Nachweisurkunde ist neben dem zu vollstreckenden auch ein wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen formelle Fehler bei der Durchführung der Räumungsvollstreckung können sich Gläubiger, Schuldner und von der Räumung unmittelbar betroffene Dritte (KG NJW-RR 94, 713 [KG Berlin 26.10.1993 - 1 W 6068/93]) mit der Erinnerung nach § 766 wenden. Auf diese Weise lässt sich zwar kein früherer Räumungstermin erreichen (AG Karlsruhe DGVZ 84, 29), der Gläubiger hat jedoch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition des Entgelts, Nebenkosten.

Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - III ZB 53/08]: Übernahme öffentlicher La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachholung der Zahlung.

Rn 10 Bei nachgeholter Zahlung wird der Zeuge nur dann geladen, wenn hierdurch – nach der freien Überzeugung des Gerichts – keine Verfahrensverzögerung eintritt. Dies ist entsprechend den Voraussetzungen des § 296 II zu prüfen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 16) und entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; letztlich wird es auf die Frage der P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Nach herrschender Meinung tritt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtshängigkeit einschließlich der Entstehung eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien des Verfahrens bereits mit der Einreichung der Antragsschrift (Gesuch) beim Gericht ein. Die vorgezogene Rechtshängigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dient dazu, den Besonderheiten die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (3) Gutachten.

Rn 17 Auch das Gutachten oder seine Erläuterung im Prozess kann den Verdacht der Parteilichkeit erwecken. Dies kann sich ergeben etwa aus sprachlichen Entgleisungen und unsachlichen Reaktionen (BGH NJW 81, 2009; Frankf MedR 22, 750 [OLG Frankfurt am Main 20.08.2021 - 17 W 16/21] m Anm Frahm: Unterstellung ›unmoralischen‹ Verhaltens; Hamm MDR 15, 1320 [BGH 07.07.2015 - X ZR 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Darlegung des Kostenansatzes.

Rn 4 Im Kostenfestsetzungsverfahren gelten die Anforderungen des Strengbeweises nicht. Vielmehr ist der Kostenansatz glaubhaft zu machen, II, 1, § 294 I. Dieses Erfordernis bezieht sich sowohl auf die Entstehung als auch auf die Notwendigkeit (§ 91 I 1) der Kosten (Ddorf FamRZ 10, 63, 64). Können Entstehung, Notwendigkeit und Höhe der geltend gemachten Gebühren und Auslagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtspfleger.

Rn 3 Er unterfällt nicht der Norm. Gleichwohl finden über § 10 RPflG die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern auf ihn Anwendung, soweit er in dem ihm durch das RPflG zugewiesenen Aufgabenkreis tätig wird. Für die Ablehnung wg der Besorgnis der Befangenheit sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie beim Richter (Zö/Vollkommer § 49 Rz 3; KG Rpfleger 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Sternal/Schäder § 165 Rz 5). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jugen...mehr