Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 2 Unterhalt

1. Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick und will verhindern, dass sich der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit durch Dispositionen über den Bestand des Unterhaltsanspruchs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entstehen des Vergütungsanspruchs.

Rn 12 Der volle Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes entsteht bereits in dem Moment, in dem dieser (nach seiner Bestellung) mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat. Dafür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, zB durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten, Anlage eines eigenen Vorgangs und Vorbereitung von Schriftverkehr, Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Adoptionssachen sind Verfahren, die betreffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 174 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen)

Rn. 285 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In Bezug auf die Korrektur wegen widerstreitender Kindergeldfestsetzung, ausführlich dazu Tiedchen, DStZ 2000, 237, findet insbesondere § 174 Abs 2 AO Anwendung; vgl V 19.1 DA-KG 2023. Danach ist eine Kindergeldfestsetzung zu korrigieren, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zu Gunsten des Betroffenen berücksichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind oder auf Aufhebung des Annahmeverhältnisses den Annehmenden und das Kind persönlich anzuhören. (2) Im Übrigen sollen die beteiligten Personen angehört werden. (3) Von der Anhörung eines minderjährigen Beteiligten kann abgesehen werden, wenn Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwendungen des Antragsgegners.

Rn 8 Der Antragsgegner kann mit der Beschwerde geltend machen, dass die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ganz oder teilw unzulässig war (§ 252 I). Dieser Einwand kann auch dann erhoben werden, wenn der Antragsgegner sich vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses noch nicht darauf berufen hatte. Diese Rüge betrifft neben den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung eines Verfahrensbeistands muss gem Abs 1 zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich sein. Angesichts der nun in Abs 2 enthaltenen Fallgruppen für eine zwingende Bestellung des Verfahrensbeistands und der nicht abschließenden Aufzählung einzelner (Regel-)Beispiele für ein Erfordernis in Abs 3 handelt es sich um einen Auffangtatb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begründu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. 2Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen. (2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Vermögenssorge, Abs 2 S 1 Nr 4.

Rn 20 Das Gesetz sieht in Abs 2 S 1 Nr 4 eine Ausnahme von der Anhörungspflicht iSv Abs 1 auch dann vor, wenn das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft. Von einer persönlichen Anhörung und Verschaffung eines Eindrucks kann abgesehen werden, wenn sie nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist. Das kann der Fall sein, wenn es auf einen persönlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 193 FamFG – Anhörung weiterer Personen.

Gesetzestext Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören. § 192 Abs. 3 gilt entsprechend. Rn 1 Die Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden wird ausdr angeordnet (S 1), weil sie nicht zu den Beteiligten nach §§ 7, 188 gehören (BGH NJW 20, 3026 [BGH 27.05.2020 - XII ZB 54/18] Rz 41 ff). Zur Wahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung einer einstweiligen Anordnung bei fehlendem Einvernehmen nach Abs 3 S 1.

Rn 41 Abs 3 S 1 enthält die Verpflichtung des Familiengerichts, in den gem § 155 I von dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, mit den Beteiligten den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Nicht erfasst sind Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (vgl § 157). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sorgerecht pp.

Rn 137 Im Streit um das Sorgerecht, den Umgang mit dem Kind und die Herausgabe des Kindes bestimmt § 45 FamGKG außerhalb des Verbunds einen Verfahrenswert von 3.000 EUR. Auch bei mehreren Kindern, derentwegen innerhalb einer der in Abs 1 aufgeführten Verfahren gestritten wird, liegt nach Abs 2 nur ein Gegenstand vor. Nur die Werte mehrerer der Verfahren werden addiert. Der S...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Verkürzung der Anfechtungsfrist auf 1 Jahr

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, die Anfechtungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen.[30] Dies soll längere Zeiten der Unsicherheit vermeiden. Soweit es die Anfechtung des Kindes betrifft, soll die Frist aber nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes ablaufen, um das Kind vor übereilten Entscheidungen zu schützen.[31]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nur Erstfestsetzung (Abs 2).

Rn 14 Nach § 249 II ist das vereinfachte Verfahren nicht statthaft, wenn zum Zeitpunkt, in dem der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt dem Antragsgegner zugestellt wird, über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden hat, ein gerichtliches Verfahren anhängig ist (vgl hierzu Bambg FamRZ 23, 534) oder ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 173 Abs 1 Nr 1 und 2 AO (neue Tatsachen oder Beweismittel)

Rn. 284 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderungsvorschrift des § 173 Abs 1 Nr 1 AO wird nicht durch § 70 Abs 2 und 3 EStG verdrängt, BFH vom 25.07, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174. § 173 Abs 1 Nr 1 AO setzt das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel voraus, vgl V 17.1.2 und V 17.1.3 DA-KG 2023. Dabei is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung des Freibetrags (§ 33a Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 348 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Freibetrag kann nach § 33a Abs 2 S 3 EStG insgesamt nur einmal beansprucht werden, auch wenn mehrere StPfl für dasselbe Kind die Voraussetzungen des § 33a Abs 2 S 1 EStG erfüllen. Nicht dauernd getrennt lebende Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten den Freibetrag gemeinsam, bei getrennter Veranlagung gilt § 26a Abs 2 EStG nF al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reguläres Verfahren, Abs. 2.

Rn 8 Legen die Eltern keine befürwortende Stellungnahme iSv § 1361e Abs 4 und 5 vor oder reicht dem Gericht die Stellungnahme der Kommission nicht aus, etwa, weil die Stellungnahme widersprüchlich oder lückenhaft ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht hinreichend abgewogen ist, soll das Gericht iR seiner Amtsermittlungspflicht die Sache mit den Beteiligten in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwendungen gegen die Zulässigkeit nach Abs 1.

Rn 2 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des vereinfachten Verfahrens sind zunächst vom zuständigen Rechtspfleger vAw zu überprüfen (vgl §§ 250 II 1, 251 I). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er allein aus den Angaben des ASt nicht erkennen kann, dass Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren vorliegen. Der Antragsgegner k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis der in § 33a EStG geregelten Abzugsbeträge zueinander

Rn. 55 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Soweit es um die Berufsausbildung eines Kindes geht, ist der Abzugsbetrag nach § 33a Abs 2 EStG gegenüber dem § 33a Abs 1 EStG die speziellere Regelung, BFH vom 08.08.1997, III B 180/96, BFH/NV 1998, 960. Soweit es sich um Aufwendungen des StPfl für ein minderjähriges oder ein nicht auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind in Berufsausbil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweifel oder Uneinigkeit an der Bendigung der Vormundschaft.

Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift dürfte gering sein. Zweifel an der Beendigung der Vormundschaft haben in der jüngeren Vergangenheit oftmals im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern bestanden, da zum einen die Volljährigkeit nach dem gem Art 7 EGBGB maßgeblichen Heimatrecht einschließlich einer etwaigen Rück- oder Weiterverweisung ermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung der Eltern nach Abs 2.

Rn 10 Mit den in Abs 2 genannten sonstigen Kindschaftssachen sind die Verfahren gemeint, die ausschließlich das Vermögen des Kindes, zB nach §§ 1640 III; 1643, 1666 II BGB, betreffen. Die in § 50a I 1 FGG aF enthaltene Beschränkung der Anhörungspflicht auf ein Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind betrifft, hat der Gesetzgeber aufgegeben, um eine – zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1–3: Bezeichnung der Beteiligten und des Gerichts.

Rn 2 Die Nr 1 und 2 lehnen sich an § 313 I Nr 1, 2 ZPO an und entsprechen § 690 I Nr 1, 2 ZPO. Die Bezeichnung der Beteiligten muss so erfolgen, dass die Zustellung und Vollstreckung von Entscheidungen ohne Schwierigkeiten möglich ist (BTDrs 13/7338, 38). Zweck der Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die Bezeichnung der Beteiligten so erfolgt, dass sich keine Verwechslu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). (2) Folgesachen sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift – die gemeinsam mit Art 17 zu lesen ist – hat erhebliche praktische Bedeutung und bietet Rechtsanwälten ein weites Feld zu taktischer Verfahrensführung (s dazu Rn 10). Sie regelt – jedoch (Wortlaut) nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander (München FamRZ 14, 862: daher nicht in einem einzigen Mitgliedstaat), nicht im Verhältnis zu Drittstaaten (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Höchst- und Mindestbezugsdauer (Abs. 4 Satz 1 und 2)

Rz. 22 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 kann ein Elternteil höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens 4 zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b beziehen. Grundsätzlich kann jeder Monat, in dem Basiselterngeld bezogen wird, in zwei Elterngeld Plus-Monate umgewandelt werden. Rz. 23 Elterngeld muss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 für mindestens zwei Lebensm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Statusverfahren.

Rn 12 Im Vaterschaftsanfechtungsprozess des Ehemannes gegen das Kind kann ein als Vater in Betracht kommender Mann zur Abwendung der Rechtsfolgen aus §§ 1607 III 2, 640e II 1 BGB dem Kind beitreten (BGHZ 83, 391, 395 = NJW 82, 1652 f). Nimmt der Dritte hingegen die Vaterschaft für sich in Anspruch, kann er den Beitritt aufseiten des Anfechtungsklägers erklären und Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kindschaftssachen (§ 111 Nr 2 FamFG).

Rn 6 Der Verfahrensgegenstand ist in § 151 FamFG definiert: Elterliche Sorge (Nr 1), Umgangsrecht und Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Nr 2), Kindesherausgabe (Nr 3), Vormundschaft (Nr 4), Pflegschaft oder gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder ein bereits gezeugtes Kind (Nr 5), Genehmigung (Nr 6) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr im Verzug (Abs 4).

Rn 16 Die Anhörung der Eltern muss – wie auch die Anhörung des Kindes – grds vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung erfolgen. Nach Abs 4 kann bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise eine Entscheidung auch vor der erforderlichen Anhörung der Eltern ergehen. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der persönlichen Anhörung zu erwartende Verzögerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 260 FamFG – Bestimmung des Amtsgerichts.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und kostengünstigeren Erledigung dient. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Duldungspflicht.

Rn 3 Abs 1 nennt ›Untersuchungen, insb die Entnahme von Blut‹. Erfasst werden aber bspw auch Untersuchungen für erbbiologische Gutachten, Tragzeitgutachten und Zeugungsfähigkeitsprüfungen. Rn 4 Voraussetzung ist, dass die Untersuchung zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist. Dafür müssen die Antragsvoraussetzungen vorliegen und die Untersuchung geeignet sein, zur Klä...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 2. Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 21 In einem zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob der für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ermittelte Grundsicherungsbedarf durch den Einsatz des zu berücksichtigenden Einkommens und/oder Vermögens gedeckt wird. Rz. 22 Den Grundsicherungsbedarf deckendes Einkommen und/oder Vermögen schließt Hilfsbedürft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erhöhung.

Rn 16 Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt, ist der Grundfreibetrag gestaffelt um die zusätzlichen Freibeträge gem Abs 2 erhöht. Für die erste Person sind zusätzlich monatlich EUR 527,76 oder wöchentlich EUR 121,46 bzw täglich EUR 24,49 pfändungsfrei. Unerheblich ist, ob dies ein Ehegatte, ein geschiedener Ehegatte, ein (früherer) Lebensp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusätzliche Aufgaben aufgrund Übertragung durch das Gericht, Abs 2.

Rn 8 Über diesen originären Aufgabenbereich hinaus kann das Familiengericht dem Verfahrensbeistand nach Abs 2 die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, wenn hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 798a ZPO aF. Ansprüche wegen Kindesunterhalts beruhen auf § 1601 BGB, der sämtliche Unterhaltsansprüche Verwandter in gerader Linie erfasst (vgl iE zB PWW/Soyka § 1601 Rz 1 f); die Unterhaltspflicht besteht dem Grunde nach lebenslang (BGH FamRZ 84, 682). Es besteht Identität des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder mit dem Minderjährigenun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anhörungspflichten.

Rn 16 Die Anhörungspflichten richten sich nach den §§ 159 ff. Insb ist das Kind nach § 159 anzuhören; hiervon kann nur unter den Voraussetzungen des § 159 II abgesehen werden (vgl § 159 Rn 7 ff). Die Eltern des Kindes sind nach den Vorgaben des § 160 I anzuhören (vgl § 160 Rn 7 ff). Pflegeeltern des Kindes sind gem § 161 II anzuhören (vgl § 161 Rn 10 ff). Die Anhörung des Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrensbeistand, Abs 1 S 2 und 3.

Rn 34 An die Stelle des unter den Voraussetzungen des § 317 I für Volljährige zu bestellenden Verfahrenspflegers tritt für minderjährige Betroffene gem § 167 Abs 1 S 2 der Verfahrensbeistand. Gem § 167 I 3 ist nunmehr (eingefügt durch das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern v 17.7.17, BGBl I,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung der unmittelbar Beteiligten (Abs 1).

Rn 1 Geht es um die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3), ist die persönliche Anhörung des Annehmenden und des Kindes – im Falle der Anhörungsfähigkeit unabhängig von seinem Alter – geboten (§ 192 Abs 1). Dabei geht es insb um die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 1741 Abs 1 S 1 BGB erfüllt sind. Das Gericht soll in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nahestehende Familienangehörige.

Rn 2 Wie auch in § 168 wurde der Begriff ›nahestehende Familienangehörige‹ anstelle des in § 1847 S 1 BGB aF verwendeten Begriffs ›Verwandte und Verschwägerte‹ benutzt, um zum Ausdruck zu bringen, dass das FamG bei der Auswahl der anzuhörenden Personen nicht nur auf die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes und den Grad der Verwandtschaft abzustellen hat, sondern vielmehr b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Schadensersatzpflicht (Abs 5 S 2).

Rn 15 Das Außerkrafttreten nach Abs 5 S 1 hat gem Abs 5 S 2 zur Folge, dass derjenige, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen hat, der ihm durch die bereits erbrachten Unterhaltsleistungen entstanden ist. Die Vorschrift ist §§ 717 II, 945 nachgebildet und war inhaltlich in § 641g ZPO aF enthalten. Ein Verschulden des Kindes oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Begriff des Verfahrensbeistands entspricht § 158. Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen (§ 191 S 2, § 158 Abs 4 S 1). Ihm obliegt es, das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Es darf nur eine Person bestellt werden, die p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben. (2) § 155 Absatz 1 ist entsprechend anwendbar. Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach d...mehr